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Inhaltsverzeichnis
Was uns von den Behörden gesagt wurde – wir würden die Ausbreitung mit einem „Pieks“ unterbinden – war eine dreiste Lüge (Don Wootton, GBN Live 30.10.2022)
Hier eine kurze Zusammenfassung des Inhalts dieses Beitrags:
- Die genetischen COVID-19-Impfstoffe haben eine ungenügende Wirksamkeit. Die Wirkdauer beträgt nur wenige Monate. Mit jeder Boosterimpfung wird die Wirkung schlechter und möglicherweise sogar negativ, und die Nebenwirkungen nehmen zu.
- Die Empfehlung zu Auffrischimpfungen ist fragwürdig. Es gibt dafür keine wissenschaftliche Grundlage (Barosa 22.6.2024).
- Die Impfstoffe können nur vorübergehend schwere Krankheitsverläufe abmildern und waren daher während der Pandemie eine Option für sehr alte (über 80-jährige) Menschen und Patienten mit Immundefekt (Krankenhaushygiene 15.9.2022), auf Grundlage einer freien informierten Entscheidung.
- Die Impfung kann Infektionen und Ansteckungsfähigkeit nicht verhindern. Daher konnte sie das SARS-CoV-2-Virus nicht aufhalten und keinen Herdenschutz herbeiführen.
- Spätestens seit dem Jahr 2022 ist der größte Teil der Bevölkerung durch Kontakt mit SARS-CoV2 immunisiert. Sie sind besser als Geimpfte vor Zweiterkrankungen und neuen Virusstämmen geschützt. Genesene profitieren nicht von einer Impfung, sondern erleiden sogar eher Nebenwirkungen.
- Für den größten Teil der Bevölkerung war das Nutzen-Risiko-Verhältnis der COVID-19-Impfstoffe ungünstig: Das Risiko einer schweren Nebenwirkung ist mit etwa 1: 800 größer als das einer schweren Coronaerkrankung.
- Nebenwirkungen und gesundheitsökologische Folgen (Virusmutationen, „Antigen-Erbsünde“) des Impfprogramms wurden nicht genügend erfasst. Die Massenimpfung der gesamten Bevölkerung war ein riskantes Public-Health-Experiment mit ungewissem Ausgang.
- Die Funde von DNA-Verunreinigungen im Impfstoff von BioNTech sind besorgniserregend, ebenso die Aufdeckung von Fehlablesungen der mod-mRNA, die zur massenhaften Produktion unerwünschter Proteine in den Zellen führt. Ein sofortiges Impf-Moratorium wäre die einzig vernünftige Konsequenz.
- Junge Menschen, vor allem Männer, hätten darüber aufgeklärt werden müssen, dass ihr Risiko einer bedrohlichen Herzmuskelentzündung hochrelevant ist.
- Kinder und Jugendliche erkranken so gut wie nie schwer an COVID-19. Sie wurden mit einem Impfprogramm in Gefahr gebracht und für zweifelhafte Zwecke ausgenutzt („Herdenimmunität“, „NoCovid“). Die inzwischen teilweise zurückgenommene Impfempfehlung war unnötig und schädlich. Auch die Empfehlung, Kinder ab sechs Monaten zu impfen, wenn eine Grunderkrankung vorliegt, die zu schweren Verläufen disponiert, muss korrigiert werden.
- Schwangere unterliegen keinem erhöhten Krankheitsrisiko. Die Sicherheit der Impfung während der Schwangerschaft wurde nur ungenügend untersucht. Auch diese Impfempfehlung muss zurückgenommen werden.Â
- Die Impfkampagne wurde mit erfundenen Falschbehauptungen geführt: Es lägen immer mehr junge Erwachsenen auf den Intensivstationen, es gebe eine Zunahme von „Long Covid“ bei Kindern (was nicht zutraf, s. Mertens 27.5.2021), eine natürliche Immunisierung biete keinen Schutz und nur durch die Impfung wäre ein Herdenschutz möglich. Ziel dieser Lügen war die möglichst weitgehende, rücksichtslose „Durchimpfung“ der gesamten Bevölkerung.
- Die Impfkampagne wurde unterfüttert mit politischen Maßnahmen, die nichts mit einer evidenzbasierten und demokratisch-partizipativen Pandemiebekämpfung zu tun haben: mit der fortlaufenden Verunglimpfung von ungeimpften Menschen und dem systematischen Entzug ihrer Grundrechte (WELT 12.4.2022, Originalartikel nur wenige Stunden im Netz).
- Die Attribute „Impfverweigerer“ oder „Impfmuffel“ waren unangemessene Verbalinjurien. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten, hatten gute Gründe, die niemanden etwas angingen – schon gar nicht die Politiker, die durch Lockdown-Verordnungen immensen Schaden anrichteten.Â
- Jede Art einer Impfpflicht, auch eine indirekte Impfpflicht durch Diskriminierung von Ungeimpften, ist abzulehnen als verfassungswidriger Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Voraussetzung für jede Impfung ist eine freie informierte Entscheidung.
Eine Zusammenfassung des bis Herbst 2022 verfügbaren Wissens zur COVID-19-Impfung bietet der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung „Corona-Impfungen“ des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (ÄFI 12.10.2022).
Eine Generalabrechnung mit der fehlgeleiteten und verlogenen Impfpolitik von Bund und Ländern und eine Warnung vor den Nebenwirkungen der COVID19-Impfung veröffentlichte der Hausarzt Erich Freisleben in der Berliner Zeitung: „Zeugnis ablegen von verborgenem Leid“ – Der Hausarzt Erich Freisleben fordert eine offene Debatte über die Corona-Impfstoffe. Pharma, Politik und Medien müssten in die Pflicht genommen werden. Ein Gastbeitrag (BZ 9.9.2023).
Die Tübinger Pandemiebeauftragte Lisa Federle und der Rottenburger Kardiologe Christian Eick kritisierten in einem Beitrg des SWR den Umgang der Politik und Behörden mit Impfnebenwirkungen. Die Politik habe offenbar kein Interesse daran, die Impfrisiken transparent zu machen. Sie weigere sich, entsprechende Daten zu erheben – obwohl das möglich wäre. Die Bundesregierung habe bis heute keine Daten vorgelegt, anhand derer man Nutzen und Risiko einer Impfung tatsächlich abschätzen könne. Dabei wäre das aus ihrer Sicht längst möglich gewesen (swr 28.3.2024).
*Eine umfangreiche und laufend aktualisierte „Orientierungshilfe Post-Vac“ für Ärzte, die Impfgeschädigte betreuen, bietet das Ärzteteam um Hans-Michael Hackenberg (Hackenberg 1.8.2023).
Die COVID-19-Impfstoffe: Entwicklung und Zulassung
Die SARS-CoV-2-Impfung war der Strohhalm, an den sich die Lockdown-Verfechter klammerten in der Hoffnung, ihr Gesicht zu wahren. Es wurde behauptet, die Impfung würde zu einem Gemeinschaftsschutz führen und dadurch das Coronavirus ausrotten – bei einem Erkältungsvirus eine völlig abwegige Idee. Die Bloggerin stefanie schrieb auf X: „Es war diese eine, schon sehr früh in 2020 getroffene politische Grundentscheidung, die zur katastrophalen deutschen Corona-Politik führte, und die inzwischen auch von Helge Braun als Fehler anerkannt wurde: ‚IMPFEN ALS LÖSUNG’“ (stefanie 14.7.3024).
Im Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket der Bundesregierung vom Juni 2020 hieß es:
„Die Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht“ (BMF 3.6.2020).
Dieses Mantra, das in allen westlichen Ländern – wohl unter Regie von Nicht-Regierungsorganisationen wie der Bill & Melinda Gates Stiftung (Politico 14.9.2022, WELT 17.9.2022, Bezahlschranke) – zum Besten gegeben wurden, führte zwangsläufig zu dem Vorhaben, dass alle Menschen auf der Erde ungeachtet irgendwelcher wissenschaftlicher Erkenntnisse geimpft werden: „Die Welt würde in den Lockdown gehen und sicher bleiben, während mutige Wissenschaftler an einem Impfstoff arbeiteten. Dann würden wir alle geimpft werden und zurück ans Sonnenlicht kommen“ (Hadas 15.10.2022).
Corona-Impfstoffe konnten das Virus jedoch nicht aus der Welt schaffen. Kein Impfstoff hat eine 100%ige Wirkung, und vor allem Impfstoffe gegen respiratorische Viren leiden bekanntermaßen unter Wirkungsproblemen, denn die Antikörper im Blut schützen die Schleimhäute nur ungenügend oder gar nicht. So verhindert die COVID19-Impfung weder die Infektion noch die Weitergabe des Coronavirus. Zudem sind respiratorische Viren wandelbar und finden immer einen Weg, um sich effektiv auszubreiten. Auch COVID-19 wird Jahr für Jahr in neuem Gewand wieder auftauchen und den jüngsten, noch nicht immunen Teil der Bevölkerung infizieren und immunisieren, ebenso wie das andere Erkältungsviren tun.
Für mehr Akzeptanz hätte man es vorsichtiger formulieren müssen, nämlich etwa: Gut untersuchte, gut wirksame und gut verträgliche Impfstoffe wären wünschenswerte und wichtige Bausteine für die Verhinderung schwerer COVID-19-Erkrankungen in Risikogruppen.
Trotz der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage und der nur „bedingten“ Zulassung der SARS-CoV-2-Impfstoffe stellten Politiker und Medien (z.B. tagesschau 29.5.2021) die Impfung als den über alle Zweifel erhabenen Königsweg in der Pandemiebekämpfung dar.
Wir erlebten eine groß angelegte globale Impfkampagne auch für Bevölkerungsgruppen, die kein relevantes Risiko für eine schwere Erkrankung hatten, mit Impfstoffen, deren Wirksamkeit und Sicherheit unbekannt waren.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Europäische Union und die Bill & Melinda Gates Stiftung hatten schon im Mai 2020 eine Initiative zur „Anschubfinanzierung“ der Impfstoffentwicklung ins Leben gerufen, an der Deutschland mit 550 Millionen Euro beteiligt war (tagesschau 4.5.2020). Die deutsche Bundesregierung unterstützte außerdem das Mainzer Unternehmen BioNTech und die Tübinger Firma Curevac mit einem Sonderforschungsprogramm in Höhe von 750 Millionen Euro.
Gefördert wurde in erster Linie die Entwicklung neuartiger genetischer Impfstoffe. Bei herkömmlichen Impfstoffen wird ein Antigen gespritzt, auf das der Körper mit einer Antikörperbildung reagiert. Bei genetischen Impfstoffen wird der Körper durch genetische Manipulation – mittels Verabreichung von modifizierter Boten-RNA (mod-mRNA) – dazu gezwungen, das Antigen selber herzustellen. Die Bildung von Antikörpern erfolgt erst im zweiten Schritt (BZ 10.2.2023). Die Grundlagenforschung zu den neuartigen Impfstoffen fand zu wesentlichen Teilen an Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen statt, oder sie wurde öffentlich finanziert (Guardian 15.4.2021).
Weltweit steckten die Regierungen 32 Milliarden Dollar an öffentlichen Mitteln in die Entwicklung der mod-mRNA-Impfstoffe, aber: „Patente und horrende Gewinne gehören den Herstellern“ (WELT 8.6.2023, Bezahlschranke). #Aus Sicht der Rechtsanwalts Tobias Ulbrich „stehen alle Finanzgeschäfte mit den Herstellern unter dem Verdacht des Subventionsbetruges § 264 StGB. (…) Wenn die Forschung an den Universitäten mit Steuergeldern bezahlt wird, wenn der Aufbau und die Entwicklung der Werke von Steuergeldern bezahlt wird, dann läge es doch in der Natur der Sache, dass auch der Steuerzahler dann gemäß seinem Investionsanteil an den Gewinnen beteiligt wird. „ (Ulbrich 25.9.2024). Mit weiteren 86,5 Milliarden € wurden Abnahmeversprechen für Covid-19-Impfstoffe finanziert – fast ein Zehntel des gesamten Weltpharma-Umsatzes (BUKO März 2021). Das Wettrennen um die Milliarden-Profite dauerte Monate, bis sich der BioNTech/Pfizer-Impfstoff Comirnaty als Gewinner herausstellte (jeweils aktueller Stand s. vfa).
Die Börsengewinne der erfolgreichsten Firmen waren beträchtlich. BioNTech etwa machte 2021 einen Nettogewinn von 10,3 Milliarden Euro und steuerte damit ein Fünftel des deutschen Wirtschaftswachstums bei (tagesschau 26.12023). 2022 waren es 9,57 Milliarden Euro. Der Anschub für die schwächelnde deutsche Wirtschaft war wohl auch ein Nebenaspekt der intensiven Bewerbung der COVID-19-Impfung durch die Politik (MM 14.1.2022). Erst 2023 ging durch die nachlassende Impffreudigkeit das Geschäft mit den Impfstoffen zurück. Der Impfstoff-Umsatz von Biontech sank im ersten Halbjahr 2023 auf 1,4 Milliarden Euro. Der Gewinn brach von 5,37 Milliarden Euro auf 311,8 Millionen Euro ein (t-online 7.8.2023). #Im ersten Halbjahr 2024 machte BioNTech einen Nettoverlust von 1,1 Milliarden Euro, der US-Konkurrent Moderna ein Minus von 1,3 Milliarden US-Dollar (tagesschau 6.8.2024).
Pfizer machte 2021 einen Jahresumsatz von 36 Milliarden Dollar, mit deutlicher Steigerung im Jahr 2022 (ÄZ 9.2.2022). Pfizers Konzernchef Bourla „engagiert sich gewissermassen als Chefverkäufer und ruft persönlich Gesundheitsminister an, um sie von den Vorzügen des Impfstoffs zu überzeugen“ (NZZ 3.11.2021, Bezahlschranke). Einer der Pfizer-Hauptaktionäre und auch an BioNTech beteiligt ist der Investment-Gigant Blackrock, bei dem Friedrich Merz (CDU) Aufsichtsratschef war.
Die Investoren profitierten massiv von der Pandemie: Als im November 2021 die Omikronvariante auftauchte, verbuchten allein die Aktionären von Blackrock und Vanguard einen Gewinn von über 10 Milliarden Dollar (cityam 6.12.2022). Als sich herausstellte, dass die Variante weniger schlimme Krankheitsverläufe als befürchtet verursachte, brachen die Aktien von BioNTech (BNTX) und Moderna (MRNA) vorübergehend ein. Die Anleger machten sich auch deshalb Sorgen um den Umsatz, weil nach Umfragen ein Drittel der amerikanischen Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen wollten (Investors 6.12.2021).
Nick Dearden von Global Justice Now schrieb im Guardian: „Konzerne wie Pfizer hätten niemals mit der weltweiten Einführung von Impfungen betraut werden dürfen, denn es war unvermeidlich, dass sie Entscheidungen über Leben und Tod auf der Grundlage der kurzfristigen Interessen ihrer Aktionäre treffen würden. Wir müssen die Monopole auflösen, die diesen finanzstarken Bestien eine solche Macht verliehen haben, und stattdessen in ein neues Netz von Forschungsinstituten und medizinischen Fabriken auf der ganzen Welt investieren, die tatsächlich der Öffentlichkeit dienen können“ (Guardian 9.2.2022).
Transparency International kritisierte das Fehlen verbindlicher Richtlinien und Vorschriften für die Veröffentlichung klinischer Studienergebnisse durch die Impfstoffhersteller, die Geldgeber und die Zulassungsbehörden. Durch den immensen Zeitdruck auf die Hersteller und die riesigen Geldbeträge, die eingesetzt wurden, sei das Risiko für Manipulation noch weiter gestiegen. So seien bei den 20 wichtigsten Impfstoffen nur die Hälfte der klinischen Studien und nur sieben Prozent der Verträge veröffentlicht worden. Für 88% der registrierten Studien lägen keine öffentlich zugänglichen Protokolle vor, was bedeute, dass wichtige Details aus dem Verlauf der klinischen Studien unbekannt bleiben (TI 2021).
Anhand eines geleakten Vertragsentwurfs, den Transparency International im August 2021 ins Netz stellte, ließ sich ersehen, wie Impfkonzerne Regierungen über den Tisch gezogen hatten, indem sie ihnen alle möglicherweise entstehenden Haftungs- , Anwalts- und Gerichtskosten aufs Auge gedrückt und eine sittenwidrige Geheimhaltungsgarantie abverlangt hatten (TI 8.8.2021, Kommentar s. InfoSperber 8.8.2021). Argentinien und Brasilien sollten sogar Staatsvermögen als Sicherheit einsetzen, um mögliche spätere Prozesskosten bezahlen zu können (BUKO 2/2021). Von 182 Verträgen seien nur elf öffentlich zugänglich gewesen, davon nur einer ohne Schwärzungen. „Sie versuchen, das Risiko auf die Regierungen zu übertragen, selbst wenn der Hersteller oder die Partner in der Lieferkette Fehler machen“ (BUKO 2/2021). Laut einem Artikel der WELT gehörten die Covid-19-Impfungen „zu den machtvollsten Geschäften in der Geschichte der Pharmazie. Pfizer, Biontech, Moderna, Johnson & Johnson und AstraZeneca erzielten damit im vergangenen Jahr einen Umsatz von 71 Milliarden Euro. Dabei zwangen sie Regierungen ihren Willen auf und verfolgten eine Strategie, mit der sie ihre Gewinne maximieren und ihre Risiken begrenzen konnten. Die Angst war dabei ihr bester Verbündeter“. Selbst die Preise der Impfstoffe wurden geheim gehalten (WELT 12.4.2022).
Die Europäische Kommission in Person von Ursula von der Leyen hatte per SMS Pfizer und offenbar auch andere Hersteller nahezu komplett aus der Haftung entlassen. Die EU-Länder mussten „staatliche Vermögenswerte als Sicherheiten hinterlegen, auf alle Qualitätskontroll-, Import- und Verbraucherschutzgesetze verzichten und ihre nationale Souveränität aufgeben – d. h. sie durften die Gesetzgebung in Bezug auf die Impfstoffhaftung nicht durch ihre eigenen Parlamente ändern.“ Die europäischen Regierungen verpflichteten sich sogar, Pfizer zu „entschädigen, verteidigen und schadlos halten … von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Vergleiche, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben …, die sich aus dem Impfstoff ergeben, mit ihm in Verbindung stehen oder aus ihm resultieren.“ (tkp 8.2.2023). Laut den Verträgen müssen Hersteller nur noch haften, wenn man ihnen groben Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen kann. Diese Garantien wurden dann zweimal bis Ende 2023 verlängert (Stefanie 6.12.2022). Rechtsanwalt Joachim Cäser-Preller konstatierte: „Der ganze Vertrag atmet eigentlich die Angst vor Impfschäden„ (zdf 26.3.2023).
Die Konsequenz aus den Verträgen: Der Steuerzahler übernimmt alle Kosten und den Schadenersatz bei Impfschäden, selbst bei nachgewiesener vorsätzlicher Schädigung. Die Ausgleichszahlungen der Versorgungsämter sind putzig im Vergleich zu den zerstörten Lebensentwürfen. Bei Schadensersatzklagen gegen die Hersteller trägt der Staat das volle Risiko und hat daher ein starkes Interesse daran, dass die Gerichtsverfahren für die Unternehmen gut ausgehen. Er kommt für die Kosten teurer US-Großkanzleien auf, sorgt für medizinische Gutachten, steuert die Pressearbeit – alles mit dem Zweck, Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Geschädigten dagegen müssen für Prozess- und Anwaltskosten und eventuelle medizinische Privatgutachten selber aufkommen. Staat gegen Bürger ohne »Waffengleichheit« (Boehme-Neßler 27.2.2024, Bezahlschranke; Ulbrich 28.2.2024). Anfragen zeigten, dass die Bundesregierung von Impfschäden nichts wissen will (BZ 6.6.2024, Bezahlschranke).
Anträge auf Anerkennung als Impfschaden werden von den zuständigen Versorgungsämtern mit unglaublicher Nachlässigkeit bearbeitet: Bis Mai 2023 wurden 325 von 7984, weniger als fünf Prozent anerkannt. 300 Klagen gegen die Impfstoffhersteller waren anhängig (zdf 3.7.2023). Ãœberwiegend Diagnosen waren Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen und das Guillain-Barré-Syndrom, vereinzelt auch biontech. Geschädigte bekamen je nach Schwere der Schädigung zwischen 164 und 854 Euro pro Monat (mdr 5.10.2022, tagesschau 28.1.2023). Der bayerische Rundfunk meldete im Juli 2023: „Anträge auf Anerkennung von Impfschäden nehmen kein Ende„. Allein in Bayern seien bis dahin 2000 Anträge gestellt worden – üblich seien bisher 40 Anträge jährlich gewesen (br 24.7.2023).
Mit Oskar Lafontaine meldete sich auch einmal ein prominenter Linker mit harscher Kritik an der Coronapolitik der Bundesregierung zu Wort: „Die Politiker, die solche Verträge abschließen, sind die wahren Covidioten. Die mRNA-Technik wurde auch über die staatlich finanzierte Grundlagenforschung vorangetrieben und die Entwicklung der Impfstoffe mit hunderten von Millionen gefördert. Mittlerweile rechnet Pfizer/Biontech mit Gewinnen von 33,5 Milliarden Dollar in diesem Jahr. Das Mindeste wäre doch gewesen, wenn man bei exorbitanten Gewinnen Rückzahlungen an den Staat vereinbart hätte – von dem Trauerspiel um die Freigabe von Patenten an die Entwicklungsländer gar nicht zu reden, die kriegen das, was man in den wohlhabenden Staaten nicht braucht.“ (La Fontaine 9.8.2021).
Die Mainzer Firma BioNTech und der US-Pharmariese Pfizer entwickelten gemeinsam einen mod-mRNA-Impfstoff mit Handelsnamen Comirnaty. Der Konzern AstraZeneca brachte zusammen mit einem Spin-Off-Unternehmen der Universität Oxford einen Virusvektor-Impfstoff zur Marktreife, der später Vaxzevria getauft wurde. Die Bill & Melinda Gates Foundation investierte 750 Millionen US-Dollar in diesen Impfstoff und betrieb eine intensive Lobbyarbeit (futurezone 6.6.2020, Arvay 21.9.2020). Die Impfstoffhersteller Sanofi und GlaxoSmithKline sowie das Emirat Katar stiegen beim deutschen Unternehmen CureVac ein, um an den Gewinnen durch dessen mod-mRNA-Impfstoff zu partizipieren – der aber im Herbst 2021 floppte (Handelsblatt 21.7.2020, tagesschau 12.10.2021).
Die Bill & Melinda Gates Stiftung hatte ihre Duftmarken bereits früher durch hohe Zuwendungen an die WHO, das Robert-Koch-Institut, die Virologie der Charité Berlin und die John Hopkins University gesetzt. Auch das Helmholtz-Institut in Braunschweig, an der Michael Meyer-Hermann, Jörg Dötsch, und Gérard Krause tätig sind, die gemeinsam im Expertenrat der Bundesregierung sitzen, wurde im Rahmen einer Kooperation mit mehreren Millionen Euro bedacht (BMGF Abruf 17.10.2020). Öffentliche, steuerfinanzierte Institutionen sollten solche unanständigen Zuwendungen ablehnen, um nicht Verschwörungstheorien zu befeuern.
Dasselbe gilt auch für Medienunternehmen (mintpress 15.11.2021) und Presseorgane wie SPIEGEL – er bekam auch im Oktober 2021 wieder 2,9 Millionen Dollar (Gatesf Okt 2021) – oder die ZEIT, aber auch für die vielen anderen Medien und Organisationen, denen die Stiftung Hunderte von Millionen Dollar zukommen lässt (CJR 21.8.2020). Welches andere Ziel verfolgt eine Stiftung mit solchen Zuwendungen als eine Beeinflussung von Entscheidungen bzw. Berichterstattung in ihrem Sinn? „Die Welt kann nicht unkritisch auf die Stimme und die Ideen von Milliardären vertrauen, die ihr Vermögen mit geistigen Eigentumsrechten gemacht haben, wenn es darum geht, uns aus dieser Pandemie herauszuholen“ (HPW 31.10.2020).
Eine Aussetzung der geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit Covid-19-Impfstoffen. die die „Ärzte ohne Grenzen“ und einige Schwellenländer wie Indien oder Südafrika forderten, wurde von den großen Pharmavermarktern abgelehnt. Gespräche bei der Welthandelsorganisation mit dem Ziel, den Patentschutz vorübergehend aufzuheben, verliefen ergebnislos (MSF 19.11.2020, ZEIT 4.2.2021, BUKO März 2021).
Die G7-Staaten (USA, Kanada, Großbritannien, Deutschland, Italien, Frankreich, Japan) beschlossen im Juni 2021, dass bei künftigen Pandemien Impfstoffe, Medikamente und Tests in weniger als hundert Tagen entwickelt und zugelassen sein sollten. „Die führenden Demokratien verpflichten sich, dass es nie wieder eine globale Pandemie geben wird“ (WAZ 12.6.2021). Es ist nur zu hoffen, dass dieses vollmundige Versprechen nicht bedeutet, dass die Möglichkeiten zu drakonischen Maßnahmen in alle Zukunft fortgeschrieben werden. Es war schon auffällig, dass gerade Frankreich, Italien und Deutschland die strengsten Überwachungsmaßnahmen verfügten und immer weiter trieben, als andere Länder schon zur Normalität zurückkehrten.
Die Zulassung der Impfstoffe
Untersuchungen zur Wirkung und zur Sicherheit von Impfstoffen dauern normalerweise mindestens fünf, eher acht bis zwölf Jahre. Obwohl die SARS-CoV-2-Impfstoffe auf neuartigen Wirkprinzipien beruhen, wurden alle Impfstoff-Kandidaten in beschleunigten, so genannten „teleskopierten“ Verfahren entwickelt (Arvay 21.9.2020).
Wie man im öffentlichen Bewertungsbericht der britischen Zulassungsbehörden zum BioNTech/Pfizer-Impfstoff nachlesen kann, gab es bis zur Zulassung keine Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen der Impfung auf die Fruchtbarkeit oder auf die Entwicklung bei den Nachkommen: „Das Fehlen von Daten zur Reproduktionstoxizität spiegelt die Geschwindigkeit der Entwicklung wider, mit der der COVID-19 mRNA-Impfstoff BNT162b2 entwickelt und für klinische Tests ausgewählt wurde, sowie seine schnelle Entwicklung, um den anhaltenden dringenden Bedarf im Gesundheitsbereich zu decken“ (MHRA 4.6.2021).
Keiner der Hersteller legte aktuelle Biodistributions-Studien vor – das sind Untersuchungen, wie sich die Impfstoffpartikel im Körper verteilen, in welchen Organen sie sich möglicherweise anreichern, und wie schnell sie abgebaut oder ausgeschieden werden. Derartige Untersuchungen sind im Grunde Standardinstrumente zur Einschätzung der Sicherheit von Medikamenten und neuartigen Impfstoffen (Doshi 18.5.2021).
Es gab auch keine Untersuchungen auf mögliche Krebsauslösung. Die Pharmaexpertin Susanne Wagner sagte der WELT: „Für Hersteller von Gentherapeutika ist es verpflichtend, im Rahmen einer toxikologischen Untersuchung im Tierversuch zu zeigen, dass ihr Produkt innerhalb von zwei Jahren keinen Krebs erzeugt. Bei den mRNA-Impfstoffen redet man sich heraus, das sei nicht nötig. Als die EU ihre Arzneimittel-Richtlinie 2001/83 um die ’neuartigen Therapien‘ erweitert wurde, hat man festgelegt, dass die Impfstoffe keine Gentherapeutika sind. Und auch nicht wie Gentherapeutika geprüft werden müssen. (…) 2020 kamen die Impfstoffe auf den Markt, in ein paar Tagen schreiben wir das Jahr 2024. Für eine Zwei-Jahres-Karzinogenitätsprüfung wäre Zeit gewesen. Sie ist übrigens auch nicht teuer“ (WELT 22.12.2023).
Für das Impfstoffdesign wurden die mRNA-Partikel so verändert, dass sie von den Abwehrzellen nicht erkannt werden. Dazu wird das Nukleosid Uridin durch Pseudouridin ersetzt. Es handelt sich also um modifizierte mRNA, „mod-mRNA“ (Steger 27.7.2023). mod-mRNA haben eine deutlich längere Halbwertszeit als Wildvirus-mRNA. In der Zusammenfassung eines wissenschaftlichen Reviews heißt es dazu: „Aus klinischen Studien geht hervor, dass modifizierte SARS-CoV-2-mRNA routinemäßig bis zu einem Monat nach der Injektion bestehen bleibt und in Herz- und Skelettmuskeln an Entzündungs- und Fibrosestellen nachgewiesen werden kann, während das rekombinante Spike-Protein etwas mehr als ein halbes Jahr im Blut bestehen bleiben kann“ (Boros 12.6.2024). Die Autoren eines internationalen Reviews über die Wirkung von Pseudouridin schreiben: „Es wurde nachgewiesen, dass die Zugabe von 100 % N1-Methyl-Pseudouridin (m1Ψ) zum mRNA-Impfstoff in einem Melanom-Modell das Krebswachstum und die Metastasierung anregte, während nicht modifizierte mRNA-Impfstoffe gegenteilige Ergebnisse hervorriefen, was darauf hindeutet, dass COVID-19-mRNA-Impfstoffe die Krebsentwicklung fördern könnten. Aufgrund dieser überzeugenden Beweise schlagen wir vor, dass bei künftigen klinischen Versuchen zur Behandlung von Krebs oder Infektionskrankheiten keine mRNA-Impfstoffe mit einer 100 %igen m1Ψ-Modifikation verwendet werden sollten, sondern solche mit einem geringeren Anteil an m1Ψ-Modifikation, um eine Immunsuppression zu vermeiden“ (Rubio-Casillas 1.5.2024).
Nach der Impfung sind mod-mRNA-Lipidnanopartikel im Blut und über bis zu 30 Tage in Lymphknoten und teilweise auch im Herzmuskel nachweisbar (Fertig 28.6.2022, Krauson 27.9.2023). Sie gelangen auch in praktisch alle Organe inclusive Leber, Milz, Herz, Lunge, Gehirn sowie in Eierstöcke und Hoden (EMA 19.2.2021 S.54, Pfizer 12.2.2021 2.6.5.5.B, Erdosi 19.12.2021). In den Eierstöcken von Ratten kam es bei Tierversuchen von Pfizer sogar zu besonders hohen Anreicherungen innerhalb von 48 Stunden nach Injektion (Paul Alexander 27.6.2022). Die Verteilung der mod-mRNA im Körper ist offensichtlich keine unbeabsichtigte Nebenwirkung, sondern ein beabsichtigtes Merkmal der mRNA-Technologie von BioNTech: Erst in den Lymphknoten kommt die mod-mRNA mit Immunzellen (dendritischen Zellen) in Kontakt, die es besonders effektiv im Spikeprotein umwandeln. Der Impfstoff sollte nie „im Arm bleiben“ (Brownstone 10.2.2023).
All das inclusive der möglichen Risiken war bereits vor der Zulassung der Impfstoffe bekannt (Straw 14.6.2024).
Auch Virusvektoren können über das Blut in verschiedene Organe gelangen, unter anderem in die Gonaden (Merchant 20.5.2021, EMA 11.3.2021, S.47-52). Die EMA war der Ansicht, wegen der niedrigen Konzentrationen sei das kein Grund für Sicherheitsbedenken. Eine Impfung beispielsweise mit Comirnaty enthält jedoch rechnerisch etwa 15 x 1012 (=15 Billionen) mod-mRNA-Lipoprotein-Partikel und kann theoretisch zur Bildung einer 1000mal so großen Anzahl von Spike-Proteinen führen (McKernan 25.11.2021, tkp 9.8.2021).
Ab Dezember 2020 drängten die Hersteller mit Anträgen auf Notfallzulassungen (in der EU „bedingte Zulassungen“) auf die globalen Märkte. Dabei wurden nicht wie üblich erst alle Daten gesammelt und nach Studienabschluss bei den Behörden eingereicht. Es gab schon während der laufenden Studien einen „direkten Austausch“ mit der Arzneimittelbehörde EMA – so genannte „rollende Zulassungen“, bei denen die Beobachtungsphase in dem Moment abgeschlossen war, in dem statistisch eine Wirksamkeit nachweisbar war (ZDF 10.11.2020).
In Russland wurde im August 2020 sogar ein Impfstoff, Sputnik V, ganz ohne die unerlässliche dritte Testphase zugelassen. Auch dieser Impfstoff wurde international vermarktet. Im Februar wurde eine Zwischenauswertung der Phase III-Studie zu Sputnik V veröffentlicht mit angeblich 91,6%iger Wirksamkeit (Lancet 20.2.2021). An den Ergebnissen wurden jedoch erhebliche Zweifel geäußert, bis hin zum Vorwurf des Wissenschaftsbetrugs (Bucci 12.5.2021, Sheldrick 6.8.2021). Markus Söder liebäugelte mit dem russischen Impfstoff (PZ 12.4.2021). Er wurde letztlich aber nur in Ungarn verwendet.
Die beschleunigte Entwicklung und die Zulassungen an den etablierten Sicherheitsstandards vorbei ermöglichten es, dass sogenannte Risikogruppen schon sehr früh geimpft werden konnten. Dies war jedoch im Grunde ein Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip. Derartige Beschleunigungen vergrößern das Risiko, dass Nebenwirkungen übersehen werden, und haben schon bei anderen Impfstoffen zu schweren Zwischenfällen geführt (MEZIS 28.4.2020, SAEZ 1.7.2020, SZ 18.5.2020). Wolf-Dieter Ludwig, der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, stellte im ZDF die Frage: „Ist dieser Impfstoff wirklich ausreichend gut geprüft worden, sodass wir dann auch diejenigen, die sich jetzt impfen lassen, so informieren, dass sie eine selbstbestimmte Entscheidung treffen und überzeugt sind, dass es die richtige Maßnahme für sie ist?“ (ZDF 19.12.2020).
In der EU erfolgte am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung des mRNA-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/Pfizer. Während des Zulassungsverfahrens war offensichtlich massiver Druck auf die Europäische Arzneimittelagentur ausgeübt worden, unter anderem von der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen und von den Regierungen der USA, Großbritanniens und verschiedener EU-Länder, unter anderem vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (ZDF 19.12.2020, BusinessInsider 16.1.2021, stefanie 8.2.2023) . Geleakte eMails zeigen, dass der EMA schwerwiegende und in der Kürze der Zeit nicht zu lösende Probleme bei der Qualität des Produkts bekannt waren (tkp 8.2.2023).
Am 6. Januar 2021 wurde der mRNA-Impfstoff Spikevax des US-Herstellers Moderna bedingt zugelassen (tagesschau 6.1.2021), am 30. Januar dann der Virusvektor-Impfstoff von AstraZeneca – in Deutschland für die Anwendung bei über 60-Jährigen. Anfangs hatte es geheißen, dass für diese Altersgruppe keine ausreichenden Daten vorliegen (ZDF 30.1.2021, STIKO 29.1.2021). In der Schweiz bekam der AstraZeneca-Impfstoff keine Zulassung, weil der Zulassungsbehörde die Daten für die Beurteilung von Nutzen und Risiko nicht ausreichten (Ärzteblatt 4.2.2021).
Am 27. Februar 2021 bekam der Virusvektorimpfstoff des US-Konzerns Janssen eine Notfallzulassung in den USA, vierzehn Tage später auch eine bedingte Zulassung in der EU (Merkur 12.3.2021).
Dass eine „bedingte Zulassung“ nicht unproblematisch ist, hatte Angela Merkel persönlich auf einer Bundespressekonferenz angesprochen: „Alle diese Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung. Im Laufe dieser bedingten Zulassung sammeln wir zum ersten Mal Erfahrungen hinsichtlich der Frage: Was passiert, wenn dieser Impfstoff für Millionen von Menschen angewandt wird? Sie wissen, die Phase III der Impfstoffentwicklung umfasst ungefähr 40000 Probanden, an denen die wichtigen grundlegenden Erkenntnisse gesammelt werden. Danach sind die Unterlagen vorhanden, um eine solche bedingte Zulassung zu bekommen. In der Phase der bedingten Zulassung eines solchen Impfstoffs wird dann sehr genau überwacht – deshalb wird das alles so spezifisch überwacht -, was alles an Nebenwirkungen passieren kann oder welche Fälle oder welche bestimmten Dinge auftreten können“ (Bundeskanzlerin 19.3.2021). Das musste man sich angesichts der Biontech, die im Zusammenhang mit verschiedenen Impfstoffen gemeldet worden waren, auf der Zunge zergehen lassen.
Auch mehr als ein Jahr später lagen wichtige, von der EMA angeforderte Studien zu Sicherheit und Wirksamkeit noch nicht vor. Es gab weiterhin Wissenslücken vor allem bei der Pharmakokinetik: Wo landet der Wirkstoff? In welchen Organen lagert er sich ab? Wie lange bleibt er dort? Wird er auf Embryos übertragen?
Obwohl alle Impfstudien auf dem Papier zwei Jahre dauern sollten, strebten die großen Impfstoffhersteller schon wenige Monate nach der Markteinführung, eine reguläre Zulassung zunächst in den USA und danach auch in Europa an. Die EMA verlängerte trotz vieler Unklarheiten im Oktober 2021 die „bedingte Zulassung“ um ein Jahr (WELT 17.2.2022, Bezahlschranke) und empfahl im September 2022 die reguläre Zulassung (PZ 16.9.2022) mit dem grotesken Argument, aus der Zulassungsstudie seien keine neuen Erkenntnisse zur Sicherheit und Wirksamkeit zu erwarten, da die Plazebogruppe bereits nach zwei Monaten Beobachtungszeit zur Impfung eingeladen wurde.
Jens Spahn ermöglichte mit der „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV), dass mRNA-Impfstoffe ohne Beipackzettel, ohne Inhaltsdeklaration und ohne Rückstellproben (zur Chargen-Rückverfolgung bei Impfschäden) vermarktet werden dürfen (zdf 8.3.2023). Die Abweichungen von zahlÂreichen arzneimittelrechtlichen Vorgaben bedingen auch Ausnahmen bei den Haftungsregeln. „Die Haftung der Beteiligten soll sich nicht nach § 84 AMG richten, sondern nur nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung. Das heißt, es gilt ein grundsätzlicher Haftungsausschluss. Die allgemeine Verschuldenshaftung von pharmazeutischen Unternehmern, Herstellern und Angehörigen der Gesundheitsberufe wird ebenfalls eingeschränkt“ (DAZ 16.4.2020, stefanie 14.4.2023). Die Verordnung trat am 26.5.2020 in Kraft. Karl Lauterbach verlängerte die MedBVSV bis 31.12.2023, trotz zwischenzeitlicher Beendigung der „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ .
Trotz diesem offensichtlichen Verstoß gegen die Regeln der Good Medical Practice erteilte die EU-Kommission dem Pfizer-Impfstoff Comirnaty am 10. Oktober 2022 die Standardzulassung (iwi 7.11.2022).
Peter Doshi, Mitherausgeber des British Medical Journal, beurteilte dies sehr kritisch: Sechs Monate Beobachtungszeit reichen seiner Ansicht nicht für eine seriöse Einschätzung der Sicherheit der Impfstoffe. In den USA forderte er zusammen mit 26 prominenten Gesundheitsexperten und Wissenschaftlern die US-Zulassungsbehörde FDA auf, mit der regulären Zulassung der COVID-Impfstoffe zu warten, bis die Wirksamkeits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt sind (Wastila 1.6.2021). Peter Doshi stellte die Frage: „What’s the rush – and what about safety?“ [Warum diese Eile, und was ist mit der Sicherheit?] (Doshi 18.5.2021).
In einem Interview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk stellte Peter Doshi klar: „Man muss sich vor Augen halten, dass diese Präparate weltweit bei zig hundert Millionen und Milliarden Menschen eingesetzt wurde – und trotzdem sind die Primärdaten nicht zugänglich. Warum sollten wir vor diesem Hintergrund glauben, dass diese Präparate eine wissenschaftliche Grundlage haben?“ (mdr 14.10.2022).
Eine Gruppe von Juristen wies in einem Gastbeitrag in der Berliner Zeitung auf schwere Mängel bei der Zulassung der mod-mRNA-Präparate gegen Covid-19 hin. Die Juristen bemängelten, die EU-Kommission habe im Jahr 2009 auf Druck der Pharmaindustrie ohne Mitwirkung des Europäischen Parlaments „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ aus der Gruppe der besonders regulierten Gentherapeutika ausgenommen. Das habe den Herstellern zahlreiche zeitlich und finanziell aufwändige Studien erspart. Bei der behördlichen Zulassung der neuartigen mod-mRNA-Präparate ab Ende 2020 habe es schwere Mängel gegeben. Die bedingte Zulassung hätte erst dann in eine reguläre Zulassung umgewandelt werden dürfen, wenn die Hersteller alle von der EMA erteilten Auflagen erfüllt hätten. Dies sei jedoch nicht erfolgt.
Der Beitrag wurde von der Redaktion auf Intervention eines „Experten“ hin zurückgezogen (Barucker 10.2.2023). Ein paar Tage später kam es zur Neupublikation zusammen mit einer „Gegenrede“ des Helmholtz-Angestellten und Molekularbiologen Emanuel Wyler, deren Qualität eigentlich nur den Schluss zulässt, dass hier ein Zensurversuch von oben stattgefunden hatte (Kurianowicz 16.2.2023).
Die „vollständige“ FDA-Zulassung in den USA erging am 23. August 2021 (eu.usatoday 23.8.2021) – die zugelassene Impfstoffcharge kam jedoch nie auf den Markt (Schachtel 3.6.2022). Viele Amerikaner ließen sich unter dem falschen Eindruck impfen, dass sie einen von der FDA zugelassenen Impfstoff erhielten. Im British Medical Journal wurde die vollständige Zulassung massiv kritisiert: „Die FDA sollte angemessene kontrollierte Studien mit langfristiger Nachbeobachtung fordern und die Daten öffentlich zugänglich machen, bevor sie Covid-19-Impfstoffe uneingeschränkt zulässt“ (Doshi 23.8.2021).
Die Beurteilung von Sicherheit und Wirkung der Impfstoffe war mit den Zulassungsstudien nicht mehr möglich, weil der Großteil der Versuchspersonen aus den Plazebo-Gruppen inzwischen geimpft war – möglicherweise, um die schlechte Wirksamkeit zu verschleiern (Homburg 23.11.2022). Die Einladung zur Impfung an die Plazebo-Probanden erging, bevor überhaupt abzusehen war, ob es zu einer bedingten Zulassung kommen würde (stefanie 18.2.2023). Bei BioNTech/Pfizer blieben nur sieben Prozent der ursprünglichen Probanden übrig, bei Moderna zwei Prozent – zu wenig, um die Zulassungsstudien seriös weiterzuführen (Doshi 23.8.2021). Die vorzeitige Beendigung ließ sich nicht mehr rückgängig machen, und damit ließ sich nicht mehr beurteilen, ob bestimmte Komplikationen in der Impfgruppe häufiger vorkommen. Nebenwirkungen werden sowieso im wirklichen Leben drei- bis viermal häufiger beobachtet als in pharmakologischen Studien (Rushworth 19.7.2021).
Die britische HART-Group schrieb: „Die Pharmafirmen waren eindeutig darauf erpicht, die Placebogruppe zu injizieren. Um dies zu rechtfertigen, heckten sie eine Reihe von „ethischen“ Gründen von zweifelhafter Glaubwürdigkeit aus, die den Verdacht nahelegen, dass der wahre Grund dafür darin bestand, absichtlich die Möglichkeit einer ordnungsgemäß kontrollierten quantitativen Sicherheitsanalyse zu verlieren. Die Geschwindigkeit, mit der dies geschah, war beispiellos und völlig ungerechtfertigt, und die Aufsichtsbehörden haben es völlig versäumt, die Pharmaunternehmen dafür zur Rechenschaft zu ziehen, dass sie es unterlassen haben, ihre Studie so durchzuführen, dass sie wichtige Fragen zu ihren Produkten beantworten“ (HART 19.9.2023).
Das Problem hätte nach Ansicht des British Medical Journal demokratisch gelöst werden müssen: „Die vollständige Zulassung von Covid-19-Impfstoffen muss in einem öffentlichen Forum erfolgen, das allen zugänglich ist. Andernfalls wäre es ein Präzedenzfall für niedrigere Standards bei künftigen Impfstoffzulassungen“ (Jacobucci 20.8.2021).
Dazu hätte alle Unterlagen der Impfstoffstudien zugänglich gemacht werden müssen. Die Studie III-Daten von AstraZeneca und Moderna wären „voraussichtlich“ 2022 zur Verfügung gestanden (BMJ 19.1.2022). Die Daten der Pfizer-Studie sollten erst 2097 (!) von der FDA, der amerikanischen Zulassungsbehörde veröffentlicht werden. Dazu äußerte der britische Evidenzmediziner Tom Jefferson: „In Anbetracht der unzureichenden und überstürzten Tests und der Kultur der Geheimhaltung ist es fraglich, ob eine informierte Einwilligung (in die Impfung, MH) gültig ist, bevor nicht alle Dokumente, die der FDA vorliegen, veröffentlicht sind“ (Demasi 21.12.2021).
Das British Medical Journal schrieb verärgert: „Pharmakonzerne erzielen enorme Gewinne, ohne dass ihre wissenschaftlichen Behauptungen von unabhängiger Seite angemessen geprüft werden. Die Aufgabe der Regulierungsbehörden besteht nicht darin, nach der Pfeife reicher globaler Konzerne zu tanzen und sie weiter zu bereichern, sondern die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Wir brauchen vollständige Datentransparenz für alle Studien, wir brauchen sie im öffentlichen Interesse, und wir brauchen sie jetzt“ (BMJ 19.1.2022).
In den USA formierte sich eine gemeinnützige Organisation, Public Health and Medical Professionals for Transparency, die sich aus mehr als 200 Fachleuten des öffentlichen Gesundheitswesens, Medizinern, Wissenschaftlern und Journalisten zusammensetzt, mit dem Ziel, die Daten zu beschaffen und zu verbreiten, auf die sich die FDA bei der Zulassung der COVID-19-Impfstoffe stützte (PHMPT). Eines der Mitglieder, Aaron Kheriaty sagte: „Eine Gruppe von uns war besorgt über das Studiendesign, die verkürzte Dauer der klinischen Studie und das Flickwerk, das für die Ãœberwachung von unerwünschten Ereignissen nach der Markteinführung bestand“. Ein Teil der Daten sei von den FDA zugänglich gemacht worden, und daraus habe sich ein deutliches Sicherheitssignal ergeben, was Nebenwirkungen oder Todesfälle betrifft. Der Anwalt der Gruppe fügte hinzu: „Es ist dystopisch, dass die Regierung Pfizer Milliarden gibt, Amerikanern vorschreibt, ihr Produkt einzunehmen, Amerikanern verbietet, gegen Schäden zu klagen, und sich dennoch weigert, den Amerikanern die Daten zu zeigen, die der Zulassung zugrunde liegen“.
Anfang Januar 2022 ordnete ein texanisches Gericht an, dass die FDA jeden Monat 55’000 Seiten der Pfizer-Unterlagen veröffentlichen muss, und damit bis Herbst 2022 das gesamte Paket von 450’000 Seiten (slashdot 7.1.2022). Die Daten sind im Internet einsehbar auf der Webseite von „Public Health and Medical Professionals for Transparency“: https://phmpt.org/pfizers-documents/. Eine Suchmaschine, die den Datensatz nach Stichworten durchsucht, findet man unter der Adresse https://vaccines.shinyapps.io/abstractor/.
Schon die ersten Tranchen der Veröffentlichung warfen große Fragen zur Qualität der Studien auf: etwa die unglaublich schnelle Rekrutierung tausender Versuchspersonen, fehlende Seiten in den Dokumenten, verblüffende Zufällen – alle deutschen und türkischen Versuchsstandorte hatten die gleiche Anzahl von Nebenwirkungen (jikkyleaks 10.5.2022). Eine kritische Würdigung der Pfizer-Unterlagen stammt von der Arbeitsgruppe Impfstoffe Aufklärung (Stebel 24.10.2022). Zu dem ominösen Beziehungsgeflecht, dem „fishy business“ hinter dem Hauptautor der Pfizer-Zulassungstudie Fernando Pedro Polack gibt es eine interessante Recherche von David Healey (Healey 24.3.2022).
Eine Gruppe um Naomi Wolf und Steve Bannon wertete in einer DaylyClout-Kampagne die freigeklagten Dokumente mit Hilfe von tausenden Fachleuten aus. Die ersten Berichte wurden unter dem Titel „War Room/DailyClout Pfizer Documents Analysis Reports eBook“ im Januar 2023 veröffentlicht (https://www.amazon.com/dp/B0BSK6LV5D). Im Vorwort schrieb Naomi Wolff, dass hier ein möglicherweise massives Verbrechen gegen die Menschheit dokumentiert wird: Der fraglichen Wirkung des Pfizer-Impfstoffs stünden massive Nebenwirkungen gegenüber, bis hin zur Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Wolff 21.1.2023; Ãœbersetzung: Casula 7.3.23).
Erst im Oktober 2022, eineinhalb Jahre nach der Impfempfehlung, wollte auch die STIKO mehr Unterlagen sehen: Jörg Meerpohl forderte die Herausgabe der Primärdaten durch die Impfstoffhersteller. Es gehe um den barrierefreien „Zugang zu allen relevanten Daten aus allen klinischen Studien“. Auf welche Daten sich wohl die Impfstoffzulassung und -empfehlung gestützt hatten? (WELT 4.10.2022).
Deutschland bestellte zunächst vom BioNTech/Pfizer-Impfstoff 85,8 Millionen Impfdosen und vom US-Hersteller Moderna 50,5 Millionen Impfdosen. Mit einem Dosispreis von 15 bzw. 25 US-$ waren dies die teuersten COVID-19-Impfstoffe, bei ständig steigenden Preisen – beispielsweise verdoppelte Pfizer den Preis von Comirnaty im Herbst 2021 und erhöhte ihn noch einmal im Oktober 2022. Moderna verdoppelte ihn im Frühjahr 2021 (reuters 21.10.2022, tagesschau 26.1.2023). Die genauen Preise für die Impfstoffe liegen in der so genannten „Geheimschutzstelle“ des Deutschen Bundestags.
Zusätzlich wurden 62 Millionen Impfdosen des deutschen Herstellers Curevac bestellt (die aber nie geliefert wurden), von der Firma AstraZeneca 56,2 Millionen Dosen (Dosispreis 3 US-$) und von Janssen 37,25 Millionen Dosen (Ärzteblatt 21.12.2020). Das summierte sich auf fast 300 Millionen Impfdosen und reichte rechnerisch, um jeden Bundesbürger viermal zu impfen.
Im Januar 2022 wurde bekannt, dass sich die Bestellmenge inzwischen auf rund 670 Millionen Impfstoffdosen belief, davon 400 Millionen eventuell an neue Varianten angepasste Impfstoffe (tagesschau 25.1.2022). Das waren für jeden Bundesbürger vom Baby bis zum alten Menschen acht Impfstoffe. Allein 2022 wurden 2,6 Milliarden Euro für Coronaimpfstoffe ausgegeben (WELT 22.4.2022, Bezahlschranke). „Minister Lauterbach ist im Einkaufsrausch“, kritisierte die Unionsfraktion (WELT 11.4.2022, Bezahlschranke).
Und das war noch nicht das Ende. Am 17. Mai 2022 – zwei Tage vor dem zustimmenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht – wurde bekannt, dass Karl Lauterbach noch einmal für 830 Millionen Euro Corona-Impfstoff einkauft. Da kannte er das Urteil anscheinend schon (WELT 19.5.2022). Mit einem Rekordetat in Höhe von 64,4 Mrd. Euro für das Jahr 2022 – viermal so viel wie noch vor 2020 – beanspruchte Karl Lauterbach 2022 den zweithöchsten Posten im Bundeshaushalt. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung sagte am 24.7.2022 in BILD: „Sollten tatsächlich 100 oder gar 200 Millionen Dosen bestellt worden sein, dann werden wir mit Ansage in großen Teilen nicht mehr verimpfen können und am Ende wegwerfen!“ (BILD 24.7.2022, Bezahlschranke).
Die deutschen Corona-Impfstoff-Bestellungen kosteten bis Januar 2023 13,1 Milliarden Euro (tagesschau 26.1.2023)
Für jeden Einwohner in Deutschland vom Säugling bis zum Greis wurden acht Impfstoffdosen bestellt. „Das ist absehbar viel zu viel, sodass mit der Vernichtung eines Großteils der Lieferung gerechnet werden müsste“ (tagesschau 26.1.2023).
Laut den Lieferverträgen ist Deutschland verpflichtet, die gesamte Menge abzunehmen, darf sie aber teilweise auch über die Initiative COVAX spenden. Die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen forderten die EU-Kommission auf, wegen des Impfstoffüberschusses Gespräche mit den Herstellern aufzunehmen, um die bestehenden Lieferverträge zu ändern (ft 29.4.2022).
Mitte Juli 2022 wurden die ersten 3,9 Millionen abgelaufenen Impfdosen des Moderna-Impfstoffs Spikevax „vernichtet“ (tagesschau 17.7.2022). Ohne die dubiose Verlängerung des Haltbarkeitsdatums (PEI 24.3.2022) wären es zehn Millionen gewesen. Im September 2022 wurden 4,6 Millionen abgelaufene Impfstoffdosen von Novavax und Moderna vernichtet (mdr 21.9.2022). Bis Ende März 2023 summierte sich die Zahl verfallener und vernichteter Impfdosen auf 83 Millionen (SZ 30.5.2023, Bezahlschranke), bis August 2023 auf 114 Millionen, wobei zusätzlich noch 128 Millionen Dosen „gespendet“ wurden (Mayim 2.10.2023).
Ende 2022 befanden sich im Zentrallager noch mehr als 150 Millionen Impfdosen verschiedener Hersteller – und ein Ende der Lieferungen war nicht in Sicht. Es gab noch eine Abnahmeverpflichtung von 92,4 Millionen Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, zusätzlich zu den bereits bestellen 375 Millionen Impfdosen (stefanie 3.1.1023). „Ein Großteil der bis Ende 2023 verfügbaren rund 280 Millionen Impfdosen in Deutschland [wird] verfallen„ und würde im Laufe des Jahres 2023 entsorgt werden müssen (WELT 31.12.2022, Bezahlschranke). Die internationale Impfstoffinitiative Covax erklärte, sie nehme keine Spenden mehr an (WELT 11.4.2022, Bezahlschranke). Trotzdem schloss die Bundesregierung im April 2022 einen weiteren Vertrag mit BioNTech. Der Hersteller soll in den nächsten fünf Jahren auf Kosten des Steuerzahlers Produktionskapazitäten für die Herstellung von 80 Millionen Impfstoffdosen vorzuhalten (AV 9.4.2022).
In der EU wurden bis Ende 2023 über 300 Millionen Impfstoff-Dosen im Wert von ca. 4 Milliarden Euro vernichtet (BZ 19.12.2023) Allein in Deutschland waren es 2023 132 Millionen Dosen im Wert von ca. 2,6 Milliarden Euro (Bt 8.1.2024).
Bis 2027 müssen die EU-Länder trotzdem weitere Massenlieferungen abnehmen, die kaum einer noch in seinem Arm haben will. Die Berliner Zeitung schrieb: „Wegen des EU-Vertrags mit Pfizer ist EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unter Druck geraten. Die New York Times berichtete, dass der EU-Chef im Vorfeld des Deals Nachrichten mit dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, ausgetauscht habe. Von der Leyen weigert sich, Inhalte ihrer Kommunikation öffentlich zu machen. Die Ombudsfrau der EU hatte von der Präsidentin keine Auskunft erhalten. Die EU-Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit den Impfstoffen“ (BZ 19.12.2023).
Interessantes Detail: Die RAG-Stiftung (RAG = Ruhrkohle AG) wurde 2007 gegründet um den Steinkohlebergbau abzuwickeln und die Zukunft des aus der Ruhrkohle AG hervorgegangenen Chemiekonzerns Evonik zu sichern. Die Stiftung hält 57 Prozent der Aktien an der Evonik Industries AG, inzwischen börsennotiertes zweitgrößtes Chemieunternehmen in Deutschland. Evonik ist eine strategische Partnerschaft mit BioNTech eingegangen und stellt Lipide her, die für den mod-mRNA-Impfstoff von BioNTech benötigt werden (4investors 30.3.2021). Im Kuratorium der RAG sitzen unter anderen Christian Lindner, Heiko Maas, Robert Habeck, Tobias Hans und Hendrik Wüst (RAG 2022). Dies stellt einen klassischen Interessenkonflikt dar. Evonik hat auch schon – ebenso wie Pfizer – Parteitage von SPD und FDP gesponsert (Häring 24.4.2022).
Im März 2022 wurde bekannt, dass die Bundesregierung mit fünf Unternehmen – Biontech, Curevac/GSK, Wacker/Corden Pharma, Celonic und IDT – Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen bis zum Jahr 2029 schließen will. Der Bund zahlt den Unternehmen ein jährliches „Bereitschaftsentgelt“, dass sich auf bis zu 2,861 Milliarden Euro (!) aufsummiert (Apo adhoc 16.3.2022).
Im Dezember 2022 gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt, dass 160 Millionen Impfdosen „nicht mehr benötigt“ werden. Man wolle die Bestellung stornieren oder zumindest reduzieren, dazu werde mit der EU-Kommission verhandelt (WELT 15.12.2022). Vertragsgemäß muss der Bund bis 2025 noch 44 Millionen Impfdosen abnehmen (stefanie 19.10.2023)
Im Mai 2020 war auf der Weltgesundheitsversammlung der WHO beschlossen worden, dass Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 ein globales öffentliches Gut sein sollen (MMS 25.5.2020). Auch Bundeskanzlerin Merkel betonte damals ausdrücklich, dass alle Menschen Zugang zu diesen Impfstoffen haben müssen. Letztlich aber sicherten sich die reichen Länder, in denen 13 Prozent der Weltbevölkerung leben, mehr als die Hälfte aller potentiellen Impfdosen. Zehn der reichsten Länder, darunter Deutschland, horteten bis Ende 2021 insgesamt 870 Millionen überschüssige Dosen Impfstoff gegen Covid-19 (monitor 7.10.2021). Von einer gerechten globalen Verteilung kann also keine Rede sein (Dtsch Ärztebl. 17.9.2020).
Für die meisten Entwicklungsländer war Corona allerdings das geringste Problem. Viele Menschen dort nahmen die Pandemie gar nicht wahr (SPIEGEL 12.1.2022), wohl aber den postkolonialen Eurozentrismus und den Paternalismus der WHO: „Sie predigen nun einen neuen Universalismus: Corona wäre das größte Problem, die einzige Lösung die Impfung. Stimmen aus dem globalen Süden, die nicht ins Narrativ passen, werden ignoriert“ (Holz 11.11.2021). Europa war das Zentrum der Pandemie, und die Zahl der Corona-Infektionen in verschiedenen Ländern verlief parallel zur Impfrate (BZ 8.11.2021).
Zunehmend suspekt wurde den Regierungen von Ländern wie etwa Ghana auch das invasive Gebaren der Bill & Melinda Gates Stiftung: „Für Bill Gates sind Impfstoffe eine strategische Philanthropie, die seine zahlreichen impfstoffbezogenen Unternehmen nährt (einschließlich Microsofts Bestreben, ein globales Impf-ID-Unternehmen zu kontrollieren) und ihm die diktatorische Kontrolle über die globale Gesundheitspolitik ermöglicht. Gates‘ Besessenheit von Impfstoffen scheint von der Ãœberzeugung angetrieben zu sein, die Welt mit Technologie zu retten. Das Schlimmste ist, dass Bill Gates Burkina Faso als Testplattform für seinen neuen Impfstoff ausgewählt hat. Der in den Vereinigten Staaten lebende Journalist Daouda Emil Ouedraogo macht den Präsidenten von Burkina Faso auf die Gefahr einer Zusammenarbeit mit der Bill and Melinda Gates Foundation in bestimmten Bereichen aufmerksam, unter anderem im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie. Sein Appell folgt auf ein Interview, das Roch Kabore am 14. Juli 2020 mit Bill Gates führte. Die Vereinigten Staaten sind weltweit führend bei der Zahl der Patienten mit dem Coronavirus (mehr als 3,9 Millionen Fälle mit 143.000 Todesfällen). Trotzdem hat die Bill & Melinda Gates Stiftung beschlossen, die Krankheit in Burkina Faso zu bekämpfen, wo es 1.000 Fälle gibt. Und warum? Die Bill-Gates-Stiftung möchte Burkina Faso ‚helfen’“ (GhanaianTimes 11.11.2021). Am 14.2.2020 hatte Bill Gates auch bei den Tagesthemen einen neunminütigen Auftritt, um Werbung für die künftigen Coronaimpfstoffe zu machen (tagesthemen 14.2.2020).
In Europa sahen die Vorkaufsvereinbarungen mit den Unternehmen vor, dass die Staaten die Haftung für Impfschäden übernehmen, so wie es auch bei anderen Impfstoffen der Fall ist. Voraussetzung ist, dass die Patienten vom Arzt über mögliche Impfschäden aufgeklärt wurden (tagesschau 19.3.2021).
Im Jahr 2024 waren folgende Impfstoffe auf dem Markt:
- Comirnaty XBB.1.5 (BioNTech/Pfizer), ein mRNA Impfstoff in verschiedenen Dosen für Kinder und Erwachsene,
- Spikevax XBB.1.5 (Moderna), ein mRNA-Impfstoff für Kinder und Erwachsene, etwa 3x höher dosiert als Comirnaty und mit einem entsprechend höheren Nebenwirkungspotential, in Deutschland empfohlen ab dem Alter von 30 Jahren,
Diese Impfstoffe bestehen aus genetisch wirksamen Nanopartikeln, die in die menschlichen Zellen eindringen und sie zur Produktion von Virusprotein (Spikeprotein) umkodieren, das dann die Abwehrreaktion auslöst. Den genauen Wirkmechanismus beschreibt die Pharmazeutische Zeitung in einem Fachartikel (PZ 11.4.2021).
- Nuvaxovid XBB.1.5 (Novavax) ab 18 Jahren, ein gentechnisch hergestellter konventioneller Impfstoff mit Zulassung ab 12 Jahren auf Basis von Spikeprotein und dem neuen Wirkungsverstärker Matrix-M1.
Alle wurden bis Herbst 2024 an die Virusvariante JN.1 „angepasst“.
Die Virusvektorimpfstoffe Vaxzevria (AstraZeneca) und Jcovden (Janssen) waren Ende 2021/ Anfang 2022 nach lebensbedrohlichen Nebenwirkungen in der Versenkung verschwunden. Ebenso verschwunden waren konventionelle Impfstoffe wie VLA2001 (enthielt inaktivierte SARS-CoV-2-Erreger, außerdem Aluminiumhydroxid und den neuartigen Wirkverstärker CpG 1018, VidPrevtyn Beta (Sanofi, enthielt 5 Mikrogramm SARS-CoV-2-Spikeprotein (Stamm B.1.351) und den Wirksamkeitsverstärker AS03, der auch in dem nebenwirkungsreichen Schweinegrippeimpfstoff Pandemrix verwendet wurde. Er war für Auffrischimpfungen bei Personen ab 18 Jahren zugelassen.Im EMA-Zulassungsverfahren war seit 2022 ein Impfstoff der spanischen Firma Hipra für Auffrischungsimpfungen ab 16 Jahren. Trotz der fehlenden Zulassung hatte die EU-Kommission schon mal den Kauf von 250 Millionen Dosen zugesagt. Deutschland beteiligte sich nicht an dem Gemeinschaftskauf (BZ 2.8.2022).
Geforscht wurde auch an Lebendimpfstoffen, die mit einem Spray in die Nase verabreicht werden (dlf 18.5.2022). Ein intranasaler Impfstoff von AstraZeneca war allerdings bereits in der ersten Studienphase gescheitert (Madhavan 10.10.2022, PZ 12.10.2022).
In der Bundesregierung sollten Herbst 2022 50 bis 60 Millionen Menschen geimpft sein (BILD 18.7.2022, Bezahlschranke). Im September 2022 wurden dafür Impfstoffe von Moderna und BioNTech/Pfizer zugelassen: je zwei Impfstoffe gegen den Wuhan-Virusstamm und die Omikron-Variante BA.1 (die bereits verschwunden war), und je zwei gegen den Wuhan-Virusstamm und die aktuell kursierenden Omikron-Varianten BA.4/5.
Die Hersteller hatten Blut gerochen angesichts der großen Gewinnmargen und der problemlosen Zulassung der mod-mRNA-Impfstoffe. Moderna arbeitet an der Entwicklung eines ganzen Bündels genetischer Impfstoffen, u.a. gegen Chlamydien, EBV, Hepatitis C, Herpes Zoster, HIV, HPV, Influenza, Malaria, RSV, Tuberkulose, Tollwut, Zytomegalie und andere Krankheiten (Vfa 19.8.2022). Pfizer hält bis 2030 jährliche Einnahmen von zehn bis 15 Milliarden Dollar durch Impfstoffe auf Basis der mod-mRNA-Botenstofftechnologie für möglich (tagesschau 12.12.2022).
Die Wirksamkeit der Impfstoffe
Die 2021 zugelassenen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 arbeiten nach neuartigen Wirkprinzipien (s. Rabe 20.2.2021). Im Prinzip werden menschliche Zellen zu Impfstofffabriken umfunktioniert.
- bei mod-mRNA-Impfstoffen (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, Spikevax von Moderna) wird modifizierte Boten-RNA (mod-mRNA) in menschliche Zellen eingeschleust. Die mod-mRNA regt die betroffenen Zellen dazu an, Protein von Coronaviren („Spike-Protein“) zu produzieren und an die Umgebung abzugeben. Das ruft das Abwehrsystem des Geimpften auf den Plan. Die betroffenen Zellen werden von Killerzellen als fremd erkannt und zerstört. Wo im Körper diese Reaktion stattfindet ist dem Zufall überlassen. In der Folge bilden sich Gedächtniszellen, die das Spikeprotein bei einer natürlichen Infektion wiedererkennen und abwehren sollen.
- bei Virusvektorimpfstoffen (Vaxzevria von AstraZeneca, Jcovden von Janssen, Sputnik V) wurden Viren, die keine krankmachende Eigenschaften haben, als „Fähren“ benutzt: Ihnen wurde ein DNA-Abschnitt eingepflanzt, den sie im Zellkern der Wirtszellen abladen, und der dort zur Bildung von mRNA führt. Die mRNA starten dann die Bildung von Spike-Protein. Virusvektorimpfstoffe waren in Deutschland ab 2022 nicht mehr erhältlich. Vaxzevria war mit Wirkung vom 7. Mai 2024 in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen. Der Antrag auf die Rücknahme der Marktzulassung wurde von AstraZeneca selbst gestellt und von der EU bestätigt (report 24.5.2024).
Die Herstellerangaben zur Wirksamkeit der SARS-CoV-2-Impfstoffe schwankten zwischen 70 und 95 Prozent, berechnet aus wenigen Fällen. So waren bis zur Zulassung der Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna unter den zigtausend Studienteilnehmern nur 160 bis 180 COVID-19-Fälle aufgetreten, und noch viel weniger schwere Erkrankungen (BioNTech/Pfizer: 4; Moderna: 30) (Polack 16.12.2020). In einer Presseerklärung in Zusammenarbeit mit dem israelischen Gesundheitsministerium gab die Firma Pfizer im März 2021 dennoch eine Impfstoffwirksamkeit von 97 % bei der Verhinderung von Erkrankungen, schweren Krankheitsverläufen oder Todesfällen durch SARS-CoV-2 an. Die Wirksamkeit gegen asymptomatische, „stille“ SARS-CoV-2-Infektionen (was ein Widerspruch in sich ist, denn Infektionen machen immer Symptome; es handelt sich um Kontaminationen) betrug angeblich 94 Prozent (BioNTech 11.3.2021).
Die Dimension schrumpfte deutlich, wenn man die tatsächliche Wirksamkeit – die absolute Risikoverringerung (ARR) – in der Bevölkerung berechnete. Sie betrug nach den Zulassungsstudien 1,3% bei Vaxzevria, 1,2% bei Spikevax, 1,2% bei JCovden, 0,93% bei Sputnik V und 0,84% bei Comirnaty (Olliaro 20.4.2021). Die Wirksamkeit schrumpfte weiter, wenn man berücksichtigte, dass sie erst ab 14 Tage nach der Impfung berechnet wurde. Selbst eine Placebo-Impfung hätte unter dieser Bedingung eine gewisse Effektivität (impf-info 24.10.2022).
Es mussten einhundert bis mehrere hundert Menschen geimpft werden, um eine testpositive Erkrankung zu verhindern, je nach Alter Hunderte bis mehrere zig-Tausend um eine schwere Erkrankung und Zigtausende, wenn nicht Hunderttausende, um einen Todesfall zu verhindern (Doshi 26.11.2020, BMJ 17.11.2020, TGAM 31.1.2021, Larkin 2.7.2021, Walach 10.9.2021, HART 25.9.2022). Eine Veröffentlichung der britischen Gesundheitsbehörde UKHSA vom Januar 2023 bestätigte diese Schätzungen (UKHSA 25.1.2023). Die Wirksamkeit lag somit deutlich unter der von Impfungen gegen andere Viruserkrankungen wie Influenza oder Masern (Larkin 2.7.2021). #
#Nach Zahlen aus Österrreich gab es 2021 unter 500 000 österreichischen Erwachsenen 17 nachgewiesene Todesfälle durch COVID 19. Sechs von ihnen waren geimpft. Die Zahlen sind jedoch verzerrt, da vermehrt Gesunde geimpft wurden („healthy vaccinee bias“). Die Autoren – unter ihnen Tracy Beth Høeg und John Ioannidis – schreiben: „Angesichts der sehr niedrigen absoluten COVID-19-Mortalität kann man die klinische Bedeutung und die Kosteneffizienz dieser Impfungen zur Prävention von COVID-19-Todesfällen insgesamt in Frage stellen“ (Chalupka 19.9.2024).
#Die immer wieder vorgetragene und auch von WHO-Mitarbeitern (Meslé Sept 2024) aufgestellte Behauptung, die Impfung hätte Millionen Leben gerettet, beruht auf äußerst fragwürdigen Schätzungen und fehlerhaften Modellierungen. Sie ist letztlich pure Propaganda (Sönnichsen 13.8.2024, Kotchoubey 26.9.2024).
Im Sommer 2021 wurde die schlechte Impfeffektivität unübersehbar. Im August 2021 stieg im fast komplett durchgeimpften älteren Teil der Bevölkerung Israels die Zahl der Neuansteckungen rapide. Anfang September 2021 hatte das Land die höchste Infektionsrate weltweit (swprs 2.9.2021, ToI 14.9.2021). Die Hersteller mussten darauf hinweisen, dass viele Geimpfte schon nach wenigen Monaten nicht mehr über genügend Antikörper für einen ausreichenden Schutz verfügen, und dass die Wirksamkeit Monat für Monat sinkt (NZZ 21.8.2021, BM 18.9.2021). Nach Ansicht des BMJ-Chefredakteurs Peter Doshi war das ein immanentes Problem der Impfstoffe, und nicht auf die Virusmutation zur Deltavariante zurückzuführen (Doshi 23.8.2021). #Eine Studie aus dem jahr 2024 zeigte, dass durch die COVID-19-Impfung keine langlebigen Gedächtniszellen gebildet werden und daher die Antikörper innerhalb von drei bis sechs Monaten verschwinden (Nguyen 27.9.2024).
Die zur Verfügung stehenden Impfstoffe – und nicht einmal alle – bieten nur einen recht kurzen und schwachen Schutz vor einer Infektion und vor Infektiosität (Radbruch 8.4.2022)
Die Hersteller hatten schon im Januar 2021 angekündigt, ihre Impfstoffe an jeweils neu aufgetretene Virusvarianten anzupassen (FT 25.1.2021, Nature 10.2.2021, CNBC 9.2.2091, WB 16.4.2021). Das ließ aber auf sich warten.
Der Virusvektorimpfstoff Jcovden von Janssen, der zunächst wegen der nur einmaligen Verabreichung vor allem bei Jüngeren reüssierte, fiel bald durch eine besonders rasche Abnahme der Wirkung auf, so dass die STIKO wie schon bei Vaxzevria zu einer Nachimpfung mit einem mod-mRNA-Impfstoff nach vier Wochen riet (fr 26.8.2021, tagesschau 7.10.2021).
Ein Problem war generell die Glaubwürdigkeit der Impfstudien. Der dänische Evidenzmediziner Peter C. Gøtzsche kritisierte in seinem empfehlenswerten Buch „IMPFEN Für und Wider“ die Studien als „nicht effektiv verblindet“, bezeichnete die Berichte über Nebenwirkungen „undurchsichtig“ und „hochgradig irreführend“ und berichtete über jede Menge Interessenkonflikte bei den Autoren. Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton gab Ende November 2023 bekannt, dass er Pfizer verklagt, weil das Unternehmen die Wirksamkeit seines Impfstoffs „absichtlich falsch dargestellt“ und Personen zensiert habe, die in öffentlichen Diskussionen „die Wahrheit über den Impfstoff zu verbreiten drohten. (…) Wir streben Gerechtigkeit für die Menschen in Texas an, von denen viele durch tyrannische Impfvorschriften gezwungen wurden, ein fehlerhaftes Produkt zu nehmen, das mit Lügen verkauft wurde… Die Fakten sind klar. Pfizer hat nicht die Wahrheit über seine COVID-19-Impfstoffe gesagt„ (Demasi 1.12.2023).
Die STIKO diagnostizierte in den Studien eine mögliche Verzerrung der Wirksamkeitsangaben durch „mangelhafte Berichtsqualität“ und eine „moderate“, bei über 75jährigen sogar „geringe“ bis „sehr geringe“ Evidenzqualität (EB 14.1.2021). Beispielsweise wurden in der Studie von Moderna ohne Kommentar 371 Studienteilnehmer von der Wirksamkeitsanalyse ausgeschlossen, davon 311 aus der Impfgruppe (Doshi 4.1.2021).
Anfang November 2021 meldete sich eine Whistleblowerin – Brook Jackson, ehemalige Regionaldirektorin der Forschungsorganisation Ventavia Research Group, die in Texas Zulassungsstudien für Pfizer durchführt. Sie berichtete dem British Medical Journal, dass das Unternehmen Daten fälschte, die Verblindung der Patienten aufhob, erkrankte Studienteilnehmer nicht testete und die Sicherheit der Versuchspersonen durch mangelnde Ãœberwachung und Herunterspielen von Nebenwirkungen gefährdete. Nachdem sie Ventavia wiederholt auf diese Probleme hingewiesen hatte, schickte Jackson eine Beschwerde an die US-Zulassungsbehörde FDA und wurde daraufhin prompt von Ventavia entlassen. Ihre Vorwürfe wurden von anderen Ventavia-Mitarbeitern bestätigt: „Es schien einfach etwas anders zu sein als sonst – Dinge, die erlaubt waren und erwartet wurden… Ich glaube nicht, dass es gute, saubere Daten sind, es ist ein verrücktes Durcheinander“ (BMJ 2.11.2021, PZ 3.11.2021).
Die FDA reagierte auf die Beschwerde nicht und wurde deshalb von Experten heftig kritisiert. Das Problem der mangelhaften Überwachung klinischer Studien, das schon vor Covid-19 bestand, beschränkte sich nicht auf fehlende Inspektionen, sondern umfasste auch das Versäumnis, die Öffentlichkeit oder wissenschaftliche Fachzeitschriften proaktiv zu informieren, wenn Verstöße festgestellt werden (Demasi 17.11.2022). In einer geleakten E-Mail vom 26. März 2021 hieß es, die FDA habe „ein Auge zugedrückt“, als das Pharmaunternehmen offensichtlich betrügerische Daten einreichte (Demasi 8.12.2022). Ermutigt durch diese Tatenlosigkeit engagierte Pfizer den Subunternehmer Ventavia sogar noch für weitere Impfstoffstudien, mit Impfstoffen für Kinder & Jugendliche, für Schwangere, für Boosterimpfungen und für einen RSV-Impfstoff (stefanie 24.11.2022).
Der Psychiater und Autor David Healey publizierte einen investigativen Artikel über die unglaublichen Vorgänge bei Ventavia und anderen Subunternehmen, die an der Pfizerstudie beteiligt waren, und über das New England Journal of Medicine, das die Studie im Dezember 2020 veröffentlichte (Healey 21.3.2022). Auf Facebook konnte der betreffende Artikel des BMJ zeitweise nicht geteilt werden. „Faktenchecker“ von Facebook hatten behauptet, dass die Informationen die Menschen in die Irre führen könnten. Das BMJ schrieb daraufhin einen offenen Protestbrief an Mark Zuckerberg: „Was in diesem Fall geschehen ist, sollte jeden beunruhigen, der Quellen wie das BMJ schätzt und sich auf sie verlässt“ (BMJ 17.12.2021).
Die kanadische Covid Care Alliance von 500 Ärzten, Wissenschaftlern und Gesundheitsarbeitern veröffentlichte im Dezember 2021 eine grundlegende Kritik an der Pfizer-Zulassungsstudie. Sie stellte das Video „The Pfizer Inoculations Do More Harm Than Good“ ein, in dem sie anhand der Pfizer-Daten belegt, dass es in der Impfgruppe mehr Erkrankungen und Todesfälle gab als in der Placebo-Gruppe. Die Studie sei ungeeignete zum Nachweis der Wirkung unter anderem wegen dem ungeeigneten Studiendesign, fehlenden Daten und einer zu geringen Probandenzahl. Nebenwirkungen seien massiv unterschätzt oder ausgeblendet worden (CovidCare 16.1.2022, pdf-Präsentation hier).
Zum gleichen Ergebnis kam eine Autorin der WELT. In dem Artikel mit der Ãœberschrift „Die vielen Ungereimtheiten bei der Pfizer-Zulassungsstudie“ berichtete Elke Bodderas, dass schwere Nebenwirkungen und 21 Todesfälle in der Impfgruppe als nicht-impfbezogen gewertet wurden und über 300 Probanden aus der Impfgruppe ohne Begründung aus der Studie ausgeschlossen wurden. In der BioNTech/Pfizer-Studie zur „Sicherheit, Immunogenität und Wirksamkeit des Covid-19-Impfstoffs BNT162b2 bei Jugendlichen“, in der dem Impfstoff ein „günstiges Sicherheitsprofil“ zugeschrieben wurde, gab es in der Impfgruppe vier „schwerwiegende Ereignisse“. Eine der vier „erlitt nach der zweiten Injektion eine schwerwiegende neurologische Störung. Seitdem kann sie aus eigener Kraft den Rollstuhl nicht verlassen. Sie wird über eine nasogastrale Sonde ernährt“. „Ein Impfopfer, der 36-jährige Anwalt Augusto Roux, wurde zum Covid-Fall umgefälscht. Roux leidet bis heute unter schweren Nebenwirkungen durch den Impfstoff, doch statt seine Perikarditis (Herzbeutelentzündung) zu dokumentieren, hängte der Studienleiter dem 36-Jährigen obendrein noch eine Angststörung an.“ (WELT 17.2.2023, Bezahlschranke).
Auch bei den Studien von AstraZeneca kam es zu Fehlern und Ungereimtheiten. Unter anderem gab es Dosierungsprobleme, die Studienarme, die in die Endauswertung eingingen, waren nicht verblindet. In der Kontrollgruppe wurde kein echtes Placebo verwendet, sondern ein anderer Impfstoff (SPIEGEL 26.11.2020, Rushworth 10.1.2021, PZ 27.1.2021). In der Frankfurter Rundschau kritisierte der Pharmazeut Theo Dingermann die „chaotische Durchführung“ der Zulassungs-Studien des Herstellers (FR 13.2.2021). Ergebnisse einer weiteren Studie von AstraZeneca mussten nachträglich korrigiert werden (ÄB 25.3.2021).
In diesem Zusammenhang war es nicht gerade vertrauenerweckend, dass einige der beteiligten Impfstoffhersteller, etwa Pfizer, GSK, AstraZeneca und Sanofi, in der Vergangenheit in den USA zu Millionenstrafen wegen illegaler Aktivitäten verurteilt wurden (Arnold 17.11.2020). Bei Pfizer summierten sich die Strafen von 2000 bis 2022 auf mehr als 10 Milliarden US-Dollar (Violation Tracker 2022). Zudem machte es misstrauisch, dass während der Schweinegrippe-Pandemie 2009 ein riskanter Impfstoff empfohlen und geimpft wurde, nur weil man ihn schon gekauft hatte (SPIEGEL 21.9.2018). Und was sollte man von einem Hersteller wie Janssen halten, der Insolvenz anmeldete, um keine Entschädigungen zahlen zu müssen? (Focus 11.11.2021). Bedenklich war auch, dass Emer Cooke, die Vorsitzende der europäischen Arzneimittelagentur EMA, von 1991 bis 1998 Managerin bei der EFPIA war, der europäischen Lobbyorganisation der pharmazeutischen Industrie (incl. AstraZeneca, Pfizer, Janssen, Merck, GSK, Sanofi). Die EMA finanziert sich zu 86% durch Unternehmen aus dem Pharmabereich (Lobbypedia). Hochrangige Mitarbeiter der Impfstoffhersteller scheinen sowieso im EU-Parlament ein- und auszugehen (Eu 1.9.2022).
Ausgeschlossen von den Impfstudien waren Kinder, Schwangere, stillende Mütter, außerdem Personen mit Erkrankungen des Immunsystems oder schweren Allergien. Hochbetagte Menschen machten nur einen kleinen Teil der Probanden aus, doch gerade bei ihnen war die Impfung weniger effektiv, so wie es auch von der Grippeimpfung her bekannt ist (SZ 12.7.2020, BMJ 24.8.2021). Die Studie von GSK/Sanofi mit einem konventionellen Impfstoff musste in die Wiederholung gehen, weil bei älteren Studienteilnehmern die Immunreaktion „unzureichend“ war (PZ 22.2.2021). In der Studie von Biontech/Pfizer waren nur 4.3% über 74 Jahre alt, in der Moderna-Studie waren 5% über 75 Jahre alt, in der AstraZeneca-Studie lag der Anteil der über 70-Jährigen bei 3,8%.
Alle Impfstudien waren weder umfassend noch langdauernd genug, um die Verhinderung von schweren Verläufen oder Todesfällen zu belegen oder Angaben über die Dauer der Impfwirkung und die Notwendigkeit von Auffrischimpfungen zu machen.
In den Zulassungsstudien wurde nie untersucht, ob die Impfung die Ansteckungsfähigkeit mindern kann, ob sie also zu einem Herdenschutz führt. Mit dieser Behauptung wurden jedoch monatelang Ungeimpfte unter Druck gesetzt und diskriminiert (Servus TV 21.10.2022, holmenkollin 11.10.2022, Rupnow 15.10.2022).
Für Vinay Prasad lag es auf der Hand, dass Pfizer „illegales Marketing“ betrieb (Prasad 19.10.2022).
Peter Doshi beklagte in einer von US-Senator Ron Johnson einberufenen Sitzung zum Thema Impfpflicht wissenschaftliches Fehlverhalten bei der Entwicklung und Einführung der Covid-Impfstoffe: „Die Studien haben keine Verringerung der Todesfälle gezeigt. Selbst für Covid-Todesfälle im Gegensatz zu anderen Ursachen ist die Beweislage dürftig, mit nur zwei Todesfällen in der Placebogruppe gegenüber einem in der Impfstoffgruppe. Ich will damit nicht sagen, dass ich die Wahrheit darüber weiß, was der Impfstoff bewirken kann und was nicht. Ich will damit sagen, dass diejenigen, die behaupten, die Studien hätten gezeigt, dass die Impfstoffe hochwirksam sind und Leben retten, falsch liegen. Die Studien haben dies nicht bewiesen… Wir haben dieses Medikament. Und wir haben Beweise dafür, dass es weder eine Infektion verhindert, noch die Übertragung von Viren unterbindet. Aber dieses Medikament soll das Risiko, sehr krank zu werden und an Covid zu sterben, verringern. Würden Sie alle sechs Monate oder so eine Dosis dieses Medikaments einnehmen, möglicherweise für den Rest Ihres Lebens, wenn das nötig wäre, damit das Medikament wirksam bleibt? Würden Sie dieses Medikament nicht nur selbst einnehmen, sondern auch Vorschriften unterstützen, die vorschreiben, dass alle anderen in Ihrer Umgebung dieses Medikament einnehmen müssen? Oder würden Sie sagen: Moment mal?“ (Corona Transition 9.11.2021).
Betrachtete man nicht nur Todesfälle durch COVID-19, sondern alle Todesursachen, also auch Herzinfarkte, Schlaganfälle etc., dann hatten die COVID-19-Impfstoffe sogar nach den Studien der Hersteller keinen lebensverlängernden Effekt. Geimpfte verstarben genauso häufig wie Ungeimpfte (Medi-facts 8.4.2022). In Großbritannien lag die Sterblichkeit der ein- oder zweimal Geimpften bis Januar 2022 sogar deutlich über der der Ungeimpften (eb 15.4.2022).
Während der Delta-Variante gab es eine Reihe von Wirksamkeitsstudien im offenen Feldversuch („real world“) der Massenimpfung. Offensichtlich konnte die Impfung für wenige Monate schwerere Krankheitsverläufe abmildern oder verhindern. Eine norwegische Studie verglich das Schicksal von in eine Klinik aufgenommenen ungeimpften und geimpften Patienten mit positivem Coronatest. Vollständig geimpfte Patienten hatten eine geringere Wahrscheinlichkeit als Ungeimpfte für die Verlegung auf eine Intensivstation. Das Risiko, im Krankenhaus zu sterben unterschied sich jedoch in den beiden Gruppen nicht (Whittaker 9.11.2021). Derartige Beobachtungsdaten können allerdings „unkontrollierten Verzerrungen“ unterliegen (Moncrieff 3.12.2021).
Während der Omikron-Variante im Jahr 2022 erkrankten dreimal Geimpfte nach einer Infektion fast doppelt so häufig symptomatisch wie Ungeimpfte, hatten aber mildere Symptome (HeroesRecoverNetwortk 18.10.2022). Mit späteren Omikron-Varianten („BQ“) infizierten sich Geimpfte sogar dreimal häufiger als Ungeimpfte (EthicalSkeptic 25.10.2022).
Die Berechnungen des Robert-Koch-Instituts zur Impfwirksamkeit waren mehr als zweifelhaft. Das RKI unterschied nicht, welcher Effekt auf die Impfung zurückzuführen war und welcher auf die Genesung nach einer Infektion. Die Fälle, für die der Impfstatus nicht bekannt war, wurden einfach ignoriert. „Die Berechnungen sind nicht falsch, aber sie enthalten so viele Unsicherheiten, dass man diese Kennzahlen nicht als verlässliche Basis für weitreichende politische Entscheidungen ansehen kann.“ (Hegelich 19.12.2021). Ungeimpfte wurden durch die 3G-Regeln auch überproportional viel getestet und hatten daher von vorneherein eine höhere Inzidenz als Geimpfte (Muh 29.6.2022). Als die 3G-Regel nicht mehr galt, und die „Impfeffektivität“ dadurch im freien Fall war, verschwanden die Berechnungen des RKI erst einmal im Nirwana (RKI 28.4.2022).
Auch bei der RKI-Neuberechnung Anfang Juli 2022 blieben viele Fragen offen: Es wurden zu betrachtende Zeiträume großzügig gedehnt, und die negative Impfeffektivität bei der Grundimmunisierung wurde schlichtweg übergangen (SubjStud 8.7.2022). Unvollständig Grundimmunisierte blieben bei der Berechnung der Impfeffektivität einfach außen vor. Zudem wurde die Impfeffektivität aus nur 9 Prozent der Todesfälle ermittelt, weil bei den übrigen 81 Prozent entweder keine typische Symptomatik bestanden hatte oder der Impfstatus unbekannt war. „Eine sinnvolle Aussage über Impfeffektivität hinsichtlich Eigenschutz vor Tod kann so nicht erfolgen. Dass dies dennoch vom RKI gemacht wird und zudem nicht transparent über die extrem kleine Datengrundlage und der hieraus resultierenden Limitierung der Aussagen informiert wird, kann man schlicht nur einen Datenskandal nennen“. (Tt 11.7.2022). Olaf Garber twitterte: „Diese aktuellen Zahlen könnten der Beweis sein, dass die Impfung für immunkompetente Menschen nichts bringt und die Ansteckungsgefahr erhöht“. (Garber 9.7.2022).
Die WELT schrieb zum RKI-Bericht: „… statt klarer Antworten enthält er zahlreiche Ungereimtheiten. Studien wurden selektiv eingeordnet, fragwürdige Darstellungsmethoden gewählt, erhebliche Lücken in der Datenerfassung offenbart. Eine Frage, die sich zwangsläufig stellt: Versucht das RKI zu verschleiern, dass die Impfung nicht mehr in dem Maße schützt, wie von der Politik behauptet?“ (WELT 19.7.2022, Bezahlschranke).
Immerhin gestand das RKI ein: „Die derzeit verfügbaren Impfstoffe können mehrere Monate nach der Impfung eine asymptomatische Infektion oder milde Verlaufsform von COVID-19 inzwischen nur noch in geringem Maße verhindern.“ Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht waren bei ihren Urteilen zur Impfpflicht im Pflegebereich und bei Soldaten von einer ganz anderen Voraussetzung ausgegangen.
Die Behauptung, die COVID-19-Impfung verringere insgesamt die Sterblichkeit, war spätestens im Herbst 2021 widerlegt. In den vier Wochen nach der ersten Impfung zeigte sich ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten, auch für COVID-19, mit erhöhter Sterblichkeit (Neil 3.12.2021, EduEngineer 22.11.2021). Die britischen Behörden unterschlugen Tausende von Todesfälle, die sich in den zwei Wochen nach der Impfung ereigneten (Neil 3.3.2022). In Österreich gab es 2021 zwar weniger COVID-19-Tote, aber dafür eine deutliche, bislang rätselhafte Übersterblichkeit; ähnlich wie in anderen Ländern und auch Deutschland (Standard 2.12.2021, destatis 11.1.2022, CODAG 4.2.2022). Ein irischer Twitterer fragte angesichts der Infektionszahlen und Intensivbehandlungen des Jahres 2021 in Irland verglichen mit dem Vorjahr, woran man die Wirkung der Impfung denn überhaupt erkennen kann (Damian 15.11.2021). Das fragte man sich auch angesichts der Infektionszahlen in Deutschland im November 2021 (ZDF 15.11.2021).
Eine völlig realitätsferne Schätzung der Impfwirksamkeit wurde im Juli 2022 in der Zeitschrift Lancet Infectious Diseases veröffentlicht (Watson 23.7.2022). Nach dieser mathematischen Modellierung – zwei der Autoren waren Berater bei GSK bzw. Moderna – hätte die Impfung innerhalb eines Jahres 18 Millionen Todesfälle verhindert. Auch das Imperial College wartete mit der Angabe von 19,8 Millionen geretteter Menschenleben durch die Impfkampagne auf (rnd 24.6.2022). Die nachträglicnne Beobachtungsstudien zur Wirksamkeit wiesen zum Teil schwere Verzerrungen auf, etwa dadurch, dass Geimpfte in den ersten Wochen nach der Impfung noch der Gruppe der Ungeimpften zugeordnet wurden (Neil 2024).
Harald Walach zeigt in seiner Replik anhand der Sterblichkeitskurven das „Nichtvorhandensein von Effekten“: „Ein Effekt irgendeiner Intervention auf die Gesamtmortalität ist nicht zu erkennen“ (Walach 4.8.2022).
Die HART-Group schrieb: „Modellierung ist nichts anderes als glorifiziertes Raten, das auf der Extrapolation von Annahmen beruht, die die Autoren selbst gewählt haben. Die Annahmen waren in dem jüngsten Versuch so wild, dass sie zu der absurden Vorstellung führten, dass 20 Millionen Menschenleben gerettet worden seien. Es ist fast nicht wert, Zeit darauf zu verschwenden, aber angesichts der Berichterstattung in den Mainstream-Medien muss das Thema angesprochen werden. Wenn die Impfung Leben gerettet hätte, könnten wir einen Unterschied zwischen Ländern mit unterschiedlichen Impfraten feststellen. Die osteuropäischen Länder haben beispielsweise sehr unterschiedliche Impfquoten, die zwischen 30 % und 66 % liegen, und dennoch ist es unmöglich, die Höhe der COVID-19-Sterbeziffern auf Grundlage der Impfquoten in den verschiedenen Ländern vorherzusagen. (…) Die Öffentlichkeit muss sich darüber im Klaren sein, dass Institutionen wie Imperial beträchtliche Mittel von der pharmazeutischen Industrie erhalten und dass dies die Art und Weise, wie die Beweise präsentiert werden, beeinflusst“ (Hartgroup 8.7.2022).
Eine Analyse der altersabhängigen Sterbeziffern in den USA bis einschließlich Februar 2022 zeigte, „dass die COVID-19-Impfkampagne die Gesamtmortalität während des Impfzeitraums nicht verringert hat. (…) Die Massenimpfkampagne war im Hinblick auf die Verringerung der übermäßigen Gesamtmortalität nicht gerechtfertigt. Die hohe, weit über dem historischen Trend liegende Ãœbersterblichkeit der COVID-Periode blieb unabhängig von der beispiellosen Impfkampagne während der gesamten COVID-Periode bestehen und korrelierte sehr stark (r = +0,86) mit der Armut im jeweiligen Bundesstaat; sie war sogar proportional zur Armut. Sie korrelierte auch mit mehreren anderen sozioökonomischen und gesundheitlichen Faktoren, jedoch nicht mit dem Bevölkerungsanteil (65+, 75+, 85+ Jahre) der älteren Einwohner eines Staates“. (Rancourt Aug 2022)
Bei älteren Menschen war die Impfwirksamkeit durch das alternde Immunsystem reduziert, und immer wieder kam es zu Impfdurchbrüchen gerade in Altenheimen (t-online 10.6.2021, BMJ 24.8.2021, ndr 19.10.2021). Virologen fanden bei nur 70 Prozent der über 80-Jährigen Geimpften neutralisierende Antikörper (Müller 5.3.2021). Nach einer britischen Studie verschwanden die Antikörper nach der Impfung mit Comirnaty und Vaxzevria generell sehr schnell, nämlich in der Regel innerhalb von drei bis zehn Wochen nach der zweiten Impfung (Shrothri 31.7.2021). In Hessen wiesen 90 Prozent der Pflegeheimbewohner ein halbes Jahr nach der Impfung mit zwei Dosen Comirnaty keine Antikörper mehr gegen die Delta-Variante auf. Auch bei den meisten Beschäftigten war kein Impfschutz mehr nachweisbar (Ärztezeitung 26.11.2021).
Geimpfte ebenso ansteckend wie Ungeimpfte
Untersuchungen zur Ansteckung durch Geimpfte waren ernüchternd: Geimpfte konnten eine hohe Viruslast aufweisen und das Virus übertragen, selbst wenn sie nicht offensichtlich erkrankt waren (Doccheck 12.2.2021, ktvu 27.7.2021, mdr 6.5.2021). Die Impfung führte nicht zu Antiköpern im Speichel oder auf der Rachenschleimhaut. Schon im April 2021, also noch vor Aufkommen der Deltavariante, zeigte eine britische „Real World“-Studie, dass die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und AstraZeneca das Risiko einer SARS-CoV-2-Übertragung im Haushalt um höchstens 50 Prozent verringerten (Harris 13.4.2021). Zumindest bei Kindern kann die Impfung sogar die Ansteckungszeit verlängern: Alle Kinder in einer US-amerikanischen Studie, die länger als drei Tage Viren ausschieden, kamen aus der Gruppe der Geimpften (Kumar 23.10.2023).
Eine Studie aus dem Kölner Raum, die zum Teil noch vor der Delta-Variante erstellt wurde, hatte als Ergebnis, dass Ungeimpfte dreimal so viele Kontaktpersonen anstecken könnten wie Geimpfte (Hsu 2.11.2021). Eine weitere Studie, die von offensichtlich voreingenommenen („Vaccines are the most powerful pharmaceutical tool to combat the COVID-19 pandemic“) Mitarbeitern des RKI geschrieben wurde (Maier 26.11.2021), errechnete durch Modellierungen, Schätzungen und Annahmen eine fünfmal so hohe Ansteckungswahrscheinlichkeit durch Ungeimpfte. Angesichts der britischen Haushaltskontaktstudien, die keinen relevanten Unterschied zwischen diesen Gruppen fanden, erschien dies sehr spekulativ, fand aber große Verbreitung in den Medien (n-tv 1.12.2021).
Mit dem Vorherrschen der Deltavariante im zweiten Halbjahr 2021 wurde klar, dass Geimpfte ebenso ansteckend sein können wie Ungeimpfte (MMWR 6.8.2021). „Die Deltavariante ist mit einer erhöhten Viruslast assoziiert… ohne signifikanten Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften“, schrieben Forscher der John Hopkins University (Luo 15.8.2021). Französische Wissenschaftler bestätigten dies: „Die Epidemiebekämpfung kann bei symptomatischen PCR-positiven Geimpften ähnliche Maßnahmen erfordern wie bei nicht geimpften Infizierten. Dies gilt selbst dann, wenn es bei geimpften Personen tatsächlich zu einem späten, schnelleren Rückgang der Viruslast kommt, da der größte Teil der Übertragung bereits stattgefunden haben dürfte“ (Eurosurv 16.9.2021). Und das kam auch beim Robert Koch-Institut an, wie aus den später veröffentlichen RKI-Protokollen hervorgeht (Muh 24.7.2024). Trotzdem zog die Corona-Karawane weiter mit 3G- und 2G-Regelungen, einrichtungsbezogener Impfpflicht und der Diskriminierung von Ungeimpften (stefanie 1.8.2024). Laut RKI-Protokoll kamen am 5. November die Fragen auf, ob man noch 2G oder 3G als Schutzkonzept empfehlen könne, und ob der Ausschluss geimpfter Kontaktpersonen von der Quarantäne noch gerechtfertigt ist. Der damalige RKI-Präsident Lothar Wieler beendete dem Protokoll zufolge die Diskussion mit dem Argument, die Kommunikation könne nicht geändert werden. Dies würde „große Verwirrung“ hervorrufen. (multipolar 1.8.2024).
Auch eine britische Studie belegte die Infektiosität von Geimpften: Bei der Untersuchung von 138 infizierten Personen zeigte sich selbst bei vollständiger Impfung ein beträchtliches Ansteckungsrisiko für Kontaktpersonen im gleichen Haushalt (25 % durch Geimpfte gegenüber 23 % durch Ungeimpfte). Wer mit einer infizierten Person zusammenlebte, war auch nicht vor einer Ansteckung sicher, wenn er geimpft war: Geimpfte Haushaltsmitglieder steckten sich mit 25 %iger Wahrscheinlichkeit an, ungeimpfte mit 38%iger Wahrscheinlichkeit. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Impfung allein nicht ausreicht, um zu verhindern, dass sich Menschen mit der Delta-Variante infizieren und sie in Haushalten verbreiten“. Ungeimpfte Personen konnten sich also nicht auf die Immunität derjenigen verlassen, die vollständig geimpft waren. Die Studie wies außerdem darauf hin, dass der Impfschutz schon nach drei Monaten deutlich nachließ (n-tv 28.10.2021, Guardian 28.10.2021, Singanayagam 29.10.2021).
Nach der Untersuchung eines Coronaausbruchs in einem texanischen Gefängnis kamen die Experten zu dem Ergebnis: „Kliniker und Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens sollten davon ausgehen, dass geimpfte Personen, die sich mit SARS-CoV-2 infizieren, nicht weniger infektiös sind als ungeimpfte Personen“ (Salvatore 19.11.2021). Die US-amerikanische Seuchenschutzbehörde CDC stufte im November 2021 vier der fünf Bundesstaaten mit dem höchsten Prozentsatz an vollständig geimpften Personen (99,9-84,3 %) als Bezirke mit „hoher Übertragung“ ein (Kampf 19.11.2021).
Spätestens seit der Dominanz der Omikronvariante war der Unterschied zwischen Ungeimpften und Geimpften bei der Virusübertragung zu vernachlässigen (Madewell 28.4.2022, Lyngse 23.9.2022 Tab 2). Die Dauer der Ausscheidung erstreckte sich unabhängig von der Impfung über mindestens fünf Tage (Boucau 29.6.2022). Ungeimpfte Kinder im gleichen Haushalt waren sogar weniger ansteckend als geimpfte Erwachsene (Lyngse 23.9.2022). Nach einer relativ kleinen Studie mit 66 Teilnehmern, die im Juli 2022 im New England Journal of Medicine veröffentlicht wurde, waren fünfzehn Tage nach dem erstmalig positiven PCR-Test 94 Prozent der ungeimpften und 92 Prozent der geboosterten Personen nicht mehr ansteckend, jedoch nur 78 Prozent der zweimal geimpften Personen (Boucau 21.7.2022). Bei einem „natürlichen“ Experiment in den USA wurden 6. Klässler in der Mittelschule (umgeben von mehr geimpften Kindern) mit 6. Klässlern in der Grundschule (umgeben von weniger geimpften Kindern) verglichen. Es fand sich kein Unterschied in der Infektionshäufigkeit. Die Impfung stoppte die Ãœbertragung nicht (Freedman Okt 2022).
Im Oktober 2023 beantwortete die EMA eine Anfrage von sechs EU-Parlamentariern bezüglich der Wirksamkeit der COVID19-Impfstoffe: „Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht dazu zugelassen worden sind, die Ãœbertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern. (…) Darüber hinaus weisen die Bewertungsberichte der EMA zur Zulassung der Impfstoffe den Mangel an Daten zur Ãœbertragbarkeit aus. Die EMA wird weiterhin transparent über die zugelassenen Verwendungen von COVID-19-Impfstoffen sein und Bereiche identifizieren, in denen wir Missverständnisse angehen müssen.“ Das Schreiben war von Emer Cooke, der EMA-Vorsitzenden persönlich unterzeichnet (AchGut 24.11.2023).
Es gibt keinen relevanten Fremdschutz durch COVID-19-Impfstoffe (Impf-info 13.5.2022). Die Impfstoffe sind für diesen Zweck auch nicht zugelassen.
Eine Berechnung, welchen Nutzen der Ausschlusses ungeimpfter Personen aus gesellschaftlichen Umfeldern haben konnte, ergab, dass über etwa 1000 Ungeimpfte ein Lockdown verhängt werden musste, um eine einzige SARS-COV-2-Übertragung zu verhindern. Die Autoren folgerten, dass der Nutzen von impfabhängigen Lockdowns vernachlässigbar war, vor allem auch wegen der Nebenwirkungen: „Es ist dringend notwendig, die Nachteile des Ausschlusses zu bedenken, wie z. B. Personalengpässe durch den Verlust von ungeimpftem Gesundheitspersonal, Arbeitslosigkeit/Arbeitsunfähigkeit, finanzielle Not für ungeimpfte Menschen und die Schaffung einer Klasse von Bürgern, die in vielen Bereichen der Gesellschaft nicht voll mitwirken dürfen“ (Prosser 11.12.2021). Im April 2022 versuchte sich eine kanadische Modellierergruppe an der Neuauflage des Arguments, Ungeimpfte würden Geimpfte gefährden – die Autoren schrieben allerdings selbst, sie würden von einem einfachen (simple) Modell ausgehen (Fishman 25.4.2022).
In Deutschland stieg die Rate der über 60-jährigen Geimpften unter den symptomatischen COVID-19-Fällen („Durchbruchsinfektionen“) von 16,9 Prozent Mitte Juli 2021 und 58,9 Prozent Ende Oktober auf 70,6 Prozent Anfang Dezember 2021 (Kampf 19.11.2021, RKI 9.12.2021). Das Paul-Ehrlich-Institut bestätigte das Risiko der Ansteckung durch Geimpfte: „Es muss davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit dem Virus trotz Impfung symptomatisch oder asymptomatisch infiziert werden können und dabei das Virus Sars-CoV-2 ausscheiden“ (mdr 15.4.2021). Auch in den RKI-Protokollen hieß es im Oktober 2022: „Es gibt keine Anzeichen, dass Impfungen an den Ausscheidungen etwas ändern“ (Luthe 24.7.2024). Christian Drosten wusste das auch schon früheri: „Man hat aber eben keinen guten Schutz gegen die Ãœbertragung. Das ist natürlich die große Last, die die Politik in allen Ländern, nicht zuletzt auch in Deutschland, in den kommenden Wochen verhandeln muss“ (ndr 28.9.2021). Völlig absurd war daher, dass Geimpfte mit positivem PCR-Test weiter in der Gegend herumspazieren durften, während Ungeimpfte mit positivem PCR-Test als „infiziert“ und „infektiös“ galten und in Quarantäne mussten. Der Immunologe Andreas Radbruch forderte eine Testpflicht auch für Geimpfte, „denn auch sie können das Virus weitertragen“ (t-online 24.8.2021).
Wenn bei testpositiven Geimpften keine Krankheitssymptome vorlagen, galt das offiziell nicht als „Impfdurchbruch“ und ging nicht in die Statistik ein (RKI 2.9.2021). Geimpfte wurden auch wesentlich seltener getestet als Ungeimpfte. Demzufolge waren Infektionen bei „Geimpften“ und „Ungeimpften“ statistisch nicht vergleichbar.
Im Sommer 2021 lag die Rate der Impfdurchbrüche bei über 60-Jährigen COVID-19-Patienten bei 40 Prozent, bei 18- bis 59-Jährigen bei 18 Prozent, im November 2021 waren unter den älteren Jahrgängen (>60 J.) 60 Prozent der Infizierten und 44 Prozent der Intensivpatienten zweimal geimpft, mit zunehmender Tendenz (RKI 1.9.2021, tagesschau 4.11.2021, BZ 11.11.2021). Die „Erzählung“ des RKI, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle spielen, wartete auf eine Korrektur. Mangels valider Studien sprach das RKI von „Verzerrungsrisiko“, „wahrscheinlichen Impfdurchbrüchen“, „müssen mit Vorsicht interpretiert werden“ oder „geschätzter Wirksamkeit“. Für vollständig Geimpfte schätzte es die Gefährdung als moderat ein, aber aufgrund der steigenden Infektionszahlen als „ansteigend“ (telepolis 13.9.2021, RKI 11.11.2021).
Sahra Wagenknecht warf dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn vor, mit „vollkommen veralteten Zahlen“ zu operieren und „die Öffentlichkeit über das tatsächliche Ausmaß der Impfdurchbrüche“ zu täuschen. Im August und September 2021 seien nicht, wie Spahn behauptet hatte, fünf Prozent der Intensivpatienten zweimal geimpft gewesen, sondern mehr als zehn Prozent.
Bis zum 10. Oktober stieg die Anzahl der Impfdurchbrüche bei intensivmedizinisch behandelten Erkrankten auf 29 Prozent (BM 13.10.2021, BZ 19.10.2021). Von den über 60-Jährigen, die in den Wochen vor dem 10. Oktober erkrankt waren, waren 55 Prozent geimpft, von den an oder mit SARS-CoV-2 Verstorbenen 35,7 Prozent (FOCUS 23.10.2021). Diese Zahlen waren noch zu niedrig angesetzt, denn zu den „Ungeimpften“ wurden auch Patienten gezählt, die keinen Impfausweis vorzeigen konnten, die erst eine Impfung hatten oder deren zweite Impfung noch nicht 14 Tage her war. Auch Patienten, die nicht auf Grund von COVID-19 in einem Krankenhaus aufgenommen wurden, galten als „ungeimpft“ (Transparenztest Sept 2021,  Ehgartner 3.9.2021).
In Großbritannien, wo das Meldesystem besser funktionierte, waren die Zahlen höher als in Deutschland: Bis Ende August waren von den Patienten, die wegen COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommen wurden, 77,4 % vollständig geimpft und 19,3 ungeimpft; von den Todesfällen waren 74,6% vollständig geimpft, 22,3 % ungeimpft (PHE 17.9.2021). Im November waren 51,67 % aller COVID-Fälle zweimal geimpft, bei den über 60-Jährigen 93,38 %. Das Verhältnis der Neuaufnahmen auf den Intensivstationen bei den über 60-Jährigen war: 72% 2x geimpft zu 17% ungeimpft. Die Impfquote in Großbritannien lag bei 90 bis 95%, also hatten die Geimpften noch einen Vorteil, der aber allmählich dahinschmolz (PHE 2.12.2021). Im Mai 2022 lag selbst bei dreimal Geimpften die Schutzrate bezüglich Ansteckung kurz nach der Impfung unter 30% Prozent und nach 90 Tagen bei null (ONS 11.5.2022).
In Irland waren im September 2021 54 % der COVID-19-Krankenhauspatienten und 45% der Intensivpatienten zweimal geimpft (IrT 10.9.2021). In Belgien waren Mitte Oktober 70 Prozent der stationär aufgenommenen COVID-19-Patienten vollständig geimpft (De Herdt 26.10.2021). Ähnlich war die Situation in Israel (Beckers 19.8.2021). Dort gab es im August 2021 so viele Durchbruchsinfektionen, dass sie dominierten, und „die meisten der Krankenhauspatienten sind eigentlich geimpft“ (scienceorg 16.8.2021). In einem israelischen Krankenhaus ereignete sich ein COVID-19-Ausbruch unter größtenteils (96 %) Geimpften, trotz Infektionsschutzmaßnahmen wie Masken beim Pflegepersonal (Eurosurv 30.9.2021).
Virusmutationen durch die Impfung
Gemäß der Hypothese nicht perfekter Impfstoffe kann es durch die Impfung zur vermehrten Entwicklung von Virusmutationen kommen: „Wenn Impfstoffe … eine gewisse Erregerübertragung zulassen, könnten sie die ökologischen Bedingungen schaffen, die die Entstehung und Ausbreitung gefährlicher Stämme (‚hot strains‘) ermöglichen“ (Read 27.1.2015). Oder noch wissenschaftlicher ausgedrückt: „Wenn verschiedene Individuen unabhängig voneinander denselben Antikörper als Reaktion auf ein Antigen bilden, könnte es einen konstanten und kollektiven Selektionsdruck auf dieses Epitop geben, was zu einem hohen Potenzial für Escape-Varianten an dieser Stelle führt“ (Chen 9.8.2021, Nachdenkseiten 14.12.2021). „4.284 Basen dieses ~29.500 Basenpaare umfassenden Virus (14 % des Virus) kodieren das Spike-Protein eines reinen Spike-Impfstoffs. Dies ist ein sehr enger Druckpunkt und kommt dem Einsatz niedrig dosierter Antibiotika in der gesamten Bevölkerung gleich“ (Anandamide 24.8.2021).
Dies wird durch die hochgradige Durchimpfung einer Gesellschaft und durch hohe Antikörperspiegel im Blut, etwa nach Auffrischimpfungen, noch weiter begünstigt (Gupta 17.9.2021, Nachdenkseiten 13.12.2021). Coronaviren, die bei geimpften Infizierten gefunden werden, haben eine größere genetische Vielfalt als bei Ungeimpften. Dies weist auf einen höheren Immundruck und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Mutationen hin (Al Khatib 24.10.2022). Für die „Hypothese nicht perfekter Impfstoffe“ sprechen Daten aus Kalifornien, nach denen bei Geimpften häufiger als bei Ungeimpften Virusvarianten auftreten, die weniger gut durch Antikörper neutralisiert werden (Servellita 19.8.2021).
Lothar Wieler (RKI) fasste das prägnant zusammen: „Je mehr wir impfen, desto mehr Varianten werden auftreten“ (WELT 29.1.2021). Angela Merkel kam zu einer völlig anderen Schlussfolgerung: „Damit, dass verschiedene Varianten auftauchen können, müssen wir rechnen, solange nicht die gesamte Weltbevölkerung geimpft ist.“ (Bundestag 23.6.2021). Sie meinte: Solange das Virus nicht verschwunden ist – die klassische NoCovid-Phantasie.
Im Frühsommer 2021 breitete sich die „Delta“-Variante von SARS-CoV-2 aus, zunächst besonders stark in Ländern mit hohen Impfquoten wie Israel oder Großbritannien. Zeitgleich verringerte sich die Impfwirksamkeit rapide (rtl 27.6.2021, Merkur 27.6.2021, reuters 5.7.2021). Anfang Juli 2021 lag sie in Israel bei 64%, mit einer deutlichen Abnahme innerhalb weniger Monate. Menschen, die im Januar 2021 geimpft wurden, hatten im Juli nur noch eine Schutzwahrscheinlichkeit von 16 % gegen eine Infektion (reuters 5.7.2021, haretz 22.7.2021, ToI 22.7.2021). Der Schutz vor schweren Erkrankungen blieb allerdings zumindest vorübergehend erhalten. Bis August 2021 gab es in Deutschland über 10’000 Impfdurchbrüche, von den über 60-Jährigen Betroffenen kam jeder vierte Betroffene ins Krankenhaus (Rnd 12.8.2021).
Abnahme der Wirksamkeit
In den USA sank die Wirksamkeit des Impfstoffs zur Verhinderung einer Infektion mit der Delta-Variante von 93 % bei denjenigen, die vor weniger als einem Monat geimpft wurden, auf 53 % bei denjenigen, die vor mehr als vier Monaten geimpft wurden. Dennoch trug der Impfstoff offenbar weiterhin dazu bei, Krankenhausaufenthalte zu verhindern (statnews 15.9.2021). Bei kalifornischen Gesundheitsarbeitern kam es im Sommer 2021 zu einem „dramatischen“ Verlust der Impfwirksamkeit (Keehner 30.9.2021).
Italienische Forscher verglichen das erste Halbjahr 2020 mit demselben Zeitraum 2021 und fanden keine nennenswerte Veränderung der Mortalität durch die Impfkampagne, hingegen einen deutlichen Anstieg der Krankenhausaufnahmen und der Mortalität unmittelbar nach Beginn der Massenimpfungen 2021. „Die wiederholte Behauptung, dass dieses Jahr ‚in Italien der Gesamtrückgang der Krankenhauseinweisungen, der Intensivtherapien und der Todesfälle auf den Impfstoff zurückzuführen ist‘, wird durch die verfügbaren Daten nicht gestützt, da der entsprechende Trend im Jahr 2020 ohne die Impfung besser war“ (Donzelli 24.9.2021).
Laut einer Studie aus Katar aus dem Sommer 2021 nahm die Wirksamkeit von mod-mRNA-Impfstoffen allmählich ab und erreichte spätestens nach fünf Monaten ein „vermindertes Schutzniveau“. Viele Geimpfte konnten sich dann bemerkt oder unbemerkt infizieren. Nur schwere Verläufe wurden mit 95%iger Wahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten verhindert (Chemaitelly 27.8.2021). In Hongkong konnte bei über 60-Jährigen keine Wirksamkeit von zwei Impfdosen Comirnaty nachgewiesen werden (Yung Tsang 25.8.2022).
Eine bevölkerungsweite Studie aus Schweden fand eine noch eingeschränktere Wirksamkeit. Bei über 50-Jährigen ging der Schutz vor einer symptomatischen Erkrankung nach vier bis sechs Monaten verloren. Nach sechs Monaten war auch der Schutz vor einer schweren Erkrankung oder einem tödlichen Verlauf statistisch nicht mehr nachweisbar (Nordström 25.10.2021, ZdG 16.11.2021, Rushworth 5.11.2021). Sieht man sich die Abbildung 2) am Ende der Volltext-Veröffentlichung an, so erkennt man, dass die Wirksamkeitskurve im neunten Monat nach der Impfung ins Bodenlose, nämlich unter die Nulllinie fiel. Im September 2021 waren in Schweden bereits 70 Prozent der als COVID-19-Tote geführten Fälle geimpfte Personen (BZ 8.11.2021).
Dasselbe traf für die Impfwirksamkeit bei der Omikron-Variante zu: Nach 15 Wochen sank in Schweden die Effektivität von zwei Impfungen gegen eine Infektion ins Negative; der Schutz vor einer Krankenhausaufnahme lag nach 40 Wochen unter 40 Prozent (Xu 20.9.2022).
Ab Ende Juli 2021 stiegen in Israel und in der weitgehend durchgeimpften Bevölkerung Islands die Infektionszahlen rasant (Yeshiva 9.4.2021, Kustin 9.4.2021, reuters 5.7.2021, haretz 22.7.2021). Auch unter Geimpften nahmen schwere Krankheitsverläufe zu, und die Fallzahlen stiegen bei vollständig Geimpften fast so schnell wie bei Ungeimpften (ft 23.8.2021). Das israelische Gesundheitsministerium errechnete Anfang August 2021 eine Impfwirksamkeit bezüglich Infektion von nur noch 39 Prozent (LZ 10.8.2021). „Es gibt so viele Durchbruchsinfektionen, dass sie dominieren und die meisten Krankenhauspatienten eigentlich geimpft sind“ (sciencemag 16.8.2021). Unter den Mitgliedern eines israelischen Krankenversicherers kam es bereits 90 Tage nach der zweiten Comirnaty-Dosis zu einer erneuten Zunahme der Infektionen (Ärztebl 25.11.2021). Gibraltar mit einer Impfquote von nahe 100 Prozent erlebte im November 2021 seinen zweitgrößten Coronaausbruch (BZ 18.11.2021). Dasselbe ließ sich im US-Bundesstaat New Hampshire beobachten (IM 23.11.2021).
Bei einem Vergleich des Anteils vollständig geimpfter Menschen mit neu aufgetretenen COVID-19-Fällen in 68 Ländern fand sich kein erkennbarer Zusammenhang zwischen Impfquote und Infektionen. Vielmehr gab es einen Trend zu mehr Krankheitsfällen in Ländern mit einem höheren Prozentsatz vollständig Geimpfter. Die Autoren gaben den Rat: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei allen Bemühungen, die Bevölkerung zum Impfen zu bewegen, dies mit Bescheidenheit und Respekt geschehen sollte“ (Subramanian 30.9.2021). Die irische Stadt Waterford hatte im Oktober 2021 mit 99,7 Prozent eine der höchsten Impfquoten Irlands, aber einer ihrer Wahlbezirke wies im Oktober 2021 mit einer Inzidenz von 1486 die höchste Rate Irlands auf (IT 21.10.2021). In Island wurden bei einer Impfrate von über 78 Prozent im November 2021 wieder die Maßnahmen verschärft wegen „so vielen Coronavirus-Neuinfektionen wie noch nie an einzelnen Tagen“; dasselbe geschah in Dänemark (orf 6.11.2021, PLC 2.12.2021).
In den Niederlanden wurde in 340 Gemeinden der Einfluss der Impfung auf die Gesamtmortalität untersucht. Es fand sich keiner. „Unsere Ergebnisse ergänzen andere neuere Erkenntnisse über die Null-Wirksamkeit von mRNA-Impfstoffen auf die Gesamtmortalität und machen weitere Untersuchungen zu diesem Thema erforderlich.“ (Redert Juli 2022). Angesicht der drastisch gesunkenen COVID-19-Sterbeziffern auch in den Ländern mit den geringsten Impfzahlen (weniger als ein Todesfall pro Tag bei 300 Millionen Menschen) stand außer Frage, dass die Impfung kaum zur Harmlosigkeit der COVID-19-Erkrankungen im Jahr 2022 beitrug (PLC 8.8.2022).
In einem Papier, in dem sie einen Strategiewechsel anmahnten, identifizierten die Autoren um Gerd Antes, Matthias Schrappe und Andreas Radbruch drei „vulnerable“ Gruppen, die von einer Impfung profitieren könnten, und forderten von der STIKO „fokussierte, gezielte Impf- und Boosterkampagnen“:
„Vulnerabel im Sinne eines erhöhten Erkrankungs- oder Sterberisikos sind Personen,
a. die weder genesen noch geimpft sind und gleichzeitig bestimmte Risikofaktoren haben, z.B. eine erworbene Immundefizienz durch Autoantikörper gegen Interferone, letzteres mit einer Prävalenz von etwa 4% bei über 70Jährigen. Diese Personen sprechen zwar auf eine Impfung gut an, sind jedoch bei einer Infektion gefährdet.
b. die zwar geimpft sind, aber wegen einer Immundefizienz oder therapeutischen Immunsuppression (etwa Transplantatempfänger sowie Patienten mit Autoimmunerkrankungen oder Tumoren) keine ausreichende Immunantwort entwickeln oder entwickeln können,
c. oder die aufgrund hohen Alters (> 80 Jahre) immunologisch langsamer reagieren“ (Krankenhaushygiene 15.9.2022)
Eine Zusammenfassung der bis Ende Oktober 2021 verfügbaren wissenschaftlichen Literatur zur Wirkungsschwäche der COVID-19-Impfungen und der Absurdität einer Impfpflicht präsentierte der Epidemiologe Paul Elias Alexander (Alexander 28.10.2021).
Bernhard Müller schrieb in der Berliner Zeitung: „Noch immer spukt außerdem in vielen Köpfen die Idee herum, Impfen könne die Pandemie bei dauerhaft niedrigen Infektionszahlen beenden, offenkundig selbst bei Lothar Wieler, dem Präsidenten des RKI. Angesichts der bekannten Parameter der Impfung ist das aus Sicht der mathematischen Epidemiologie so absurd, wie der Glaube, ein Glas würde nach dem Loslassen nicht auf den Boden fallen, wenn man es vorher lang genug festhält. Doch aus dem Bauch heraus gefällte Urteile sind nun einmal bequemer… Hätte man sich gleich auf vulnerable Gruppen konzentriert, anstatt mit fragwürdiger Begründung unbedingt die Impfung an die Schulen zu bringen, wären wir vielleicht besser aufgestellt. Wer aus Maßlosigkeit alles will, macht am Ende alles schlecht“ (BZ 21.11.2021).
Die Idee, die Pandemie durch Impfungen beenden zu können, war gescheitert.
Philipp von Becker schrieb im November 2021 in der Berliner Zeitung in seinem Artikel unter der Ãœberschrift „Schluss mit der Impfdebatte, zurück zur Vernunft“: „Legitimes Ziel von Grundrechtseinschränkungen in Bezug auf Corona kann nur sein, eine Ãœberlastung des Gesundheitssystems, nicht aber Infektionen allgemein zu verhindern. Denn Letzteres ist a) nicht erreichbar und könnte b) ansatzweise nur zum Preis von menschlichem Kontakt und totaler Ãœberwachung, das heißt zum Preis von Freiheit und Gesundheit erreicht werden. …sukzessive muss der Umgang mit Sars-CoV-2 zu einer selbstbestimmten und individuellen Entscheidung und Risikoabwägung werden. Und langfristig sollten wir Lebensverhältnisse mit weniger Angst, Armut, Stress und besserer Luft und gesünderen Lebensmitteln anstreben sowie die Krankenhausversorgung verbessern – statt Big Tech und Big Pharma den roten Teppich für biopolitische Kontrollregime auszurollen“ (BZ 13.11.2021).
Aber vorerst kam es noch anders:
Die dritte Impfung
In Israel wurde Ende Juli 2021 allen Menschen eine dritte Impfung empfohlen, und es wurde auch schon eine vierte Impfung bei älteren Menschen anvisiert. Das Impfzertifikat für zwei- oder dreimal Geimpfte sollte jeweils nach sechs Monaten auslaufen (businessinsider 1.9.2021, tagesschau 1.10.2021). Mit Aufkommen der harmloseren Omikronvariante wurden jedoch die Pläne für eine vierte Impfung für alle erst einmal verschoben. Die israelischen Behörden dachten angesichts der milderen Omikron-Variante über einen Schwenk weg vom Konzept der Herdenimmunität nach und empfahlen die vierte Impfung zunächst nur für bestimmte Risikogruppen (Cicero 29.12.2021, ToI 29.12.2021). Im Februar 2022 erlebte Israel trotz seiner weitgehend durchgeimpften und geboosterten Bevölkerung einen beispiellosen Anstieg an Infektionen, schweren Erkrankungen und Todesfällen. Wegen der schlechten Wirksamkeit der Impfung sah sich die Regierung genötigt, den Grünen Pass und die Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte abzuschaffen (telegraph 5.2.2022, tagesschau 7.2.2022).
Die WHO lehnte eine dritte Impfung zunächst ab und kritisierte die „Gier“ der Pharmahersteller. WHO-Chef Tedros Ghebreyesus sagte: „Ich kann nicht schweigen, wenn die Unternehmen und Länder, die das weltweite Angebot an Impfstoffen kontrollieren, der Meinung sind, dass die Armen der Welt mit den Überresten zufrieden sein sollten… Wir wollen keine großflächigen Auffrischungsimpfungen bei gesunden Menschen, die vollständig geimpft sind“ (reuters 12.7.2021, Blick 13.7.2021, Guardian 9.9.2021). Ab Ende August 2021 sprach sich die Organisation dann doch für eine dritte Impfung bei Risikopersonen aus (Guardian 30.8.2021). Ende März 2023 empfahl die WHO zusätzliche Auffrischungsimpfungen nur mehr für Menschen mit „hohem Risiko“ – etwa Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Menschen mit Immunschwäche-Erkrankungen wie HIV, Schwangere sowie medizinisches Personal (WELT 29.3.2023).
Die britische Impfkommission empfahl Auffrischimpfungen für Auslandsreisen und für Risikogruppen wie Bewohner oder Personal von Pflegeheimen, Sozialarbeiter oder Menschen mit einer schweren Grunderkrankung (Dailymail 15.8.2021, statnews 15.9.2021).
In den USA wurde im Oktober 2021 eine dritte Impfung für bestimmte Risikogruppen angeraten, und nach sechs Monaten eine vierte Impfung (BK 28.10.2021). Im Januar 2023 wurden Pläne für eine jährliche COVID19-Impfung aller Erwachsenen bekannt (reuters 24.1.2023). Auch in der EU war die Empfehlung zu einer jährlichen Impfung angedacht (Rabe 16.2.2023).
Im Mai 2023 wurde die COVID19-Impfung in den allgemeinen Impfplan der STIKO integriert. Die STIKO empfahl die jährliche Boosterimpfung„für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe (Personen im Alter ≥ 60 Jahre, Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege), einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (medizinisches oder pflegerisches Personal) sowie Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können“ (RKI 25.5.2023).
Dies trotz Warnungen, dass spätestens ab der vierten Impfung das Risiko für ein Entgleisen des Immunsystems zunehmen könnte: „Neue Erkenntnisse deuten indes darauf hin, dass der berichtete Anstieg der IgG4-Spiegel, der nach wiederholter Impfung mit mRNA-Impfstoffen festgestellt wurde, möglicherweise keine Schutzwirkung bedeutet, sondern vielmehr eine Immuntoleranz gegenüber dem Spike-Protein, die durch Unterdrückung der natürlichen antiviralen Reaktionen eine ungehinderte SARS-CoV2-Infektion und -Replikation fördern könnte. Eine verstärkte IgG4-Synthese durch wiederholte mRNA-Impfungen mit hohen Antigenkonzentrationen kann auch Autoimmunkrankheiten verursachen und bei empfänglichen Personen Krebswachstum und Autoimmunmyokarditis fördern“ (Uversky 17.5.2023). #Auch ältere Erwachsene bilden nach wiederholter COVID-19-mRNA-Impfung Antikörper mit verminderter Funktionsfähigkeit (Gelderloos 14.9.2024). Ebenso wurde bei fünf- bis elfjährigen Kindern zwölf Monate nach der zweiten COVID-19-Impfung ein starker Anstieg von spezifischen IgG4-Antikörpern gefunden. Die Forscher fordern, dass weitere Untersuchungen durchgeführt werden müssen, um die Risiken auf Bevölkerungsebene zu analysieren. (Kobbe 30.6.2024).
Ein mexikanisches Forscherteam schrieb im Dezember 2023: „Hohe IgG4-Antikörperspiegel, die als Reaktion auf wiederholte Impfungen mit mRNA-COVID-19-Impfstoffen gebildet werden, könnten durch die Unterdrückung des Immunsystems mit einer höheren Sterblichkeitsrate bei nicht verwandten Krankheiten und Infektionen einhergehen. Da die meisten COVID-19-geimpften Länder einen hohen Prozentsatz an überhöhter Sterblichkeit melden, die nicht direkt auf Todesfälle durch solche Krankheiten zurückzuführen ist, sollten die unspezifischen Effekte von mRNA-Impfstoffen auf die Gesamtsterblichkeit eingehend untersucht werden.“ (Rubio-Casillas 29.12.2023).
Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren (inkl. Schwangeren) sollen laut STIKO über eine „Basisimmunität gegen SARS-CoV-2″ verfügen. Darunter versteht die STIKO „mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion)“ (RKI 25.5.2023). Die erhöhte Neigung zu Spontanabgängen nach Impfung in der Schwangerschaft müsste der STIKO eigentlich bekannt sein (FDA 20.4.2021).
Auch die stabile Immunität eines Großteils der Bevölkerung durch natürliche Immunisierung wird in der STIKO-Verlautbarung keines Wortes gewürdigt. Es wird weiterhin evidenzlos behauptet, dass jeder für einen optimalen Schutz mindestens zweimal geimpft sein sollte. Im Deutschen Ärzteblatt hieß es zum Abwehrstatus von Genesenen, „… dass ihre infektvermittelte Protektion vor erneuten Attacken durch das Coronavirus ‚mindestens ebenso hoch, wenn nicht höher‚ zu veranschlagen sei wie die nach einer vollständigen zweifachen Impfung mit mRNA-Vakzinen“ (Dtsch Ärztebl. 10.3.2023). Die robuste und langdauernde zelluläre Immunität durch Gedächtniszellen nach einer Infektion erklärt Monica Gandhi in einem Thread (Gandhi 9.4.2023).
In Frankreich wurde die Impfung seit Februar 2023 nicht mehr für die normale Bevölkerung empfohlen mit der Begründung: „Fast die gesamte Bevölkerung, die nicht von einer schweren Erkrankung bedroht ist, ist bereits mindestens einmal mit dem Virus in Kontakt gekommen.“ (LeMonde 25.2.2023). Die Frage, die sich bei ständigen COVID-19-Auffrischimpfungen stellt, ist: „Welche Beweise gibt es, um diese Empfehlung zu rechtfertigen? Die Antwort müssen randomisierte Studien sein, die eine Verringerung von schweren Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten und Todesfällen belegen“ (Prasad 29.1.2023).
Im Februar 2023 empfahlen die amerikanischen Behörden die COVID-19-Impfung als Routineimpfung für alle Kinder und Jugendlichen. Ab dem Alter von 6 Monaten sollen zwei Dosen des monovalenten Impfstoffs Covid-19 von Moderna oder Pfizer-BioNTech verabreicht werden, bei Kleinkindern gefolgt von einer dritten Dosis mit einem „Omikron“-Impfstoff (CNN 9.2.2023).
Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer hatten sich Anfang September 2021 für Boosterimpfungen bei Risikopatienten ausgesprochen – zunächst ohne entsprechende Empfehlung der STIKO. Kurz darauf begann die Kampagne zur Drittimpfung für Pflegebedürftige und Immungeschwächte. Ärztepräsident Klaus Reinhardt kritisierte die Auffrischungskampagne ohne STIKO-Empfehlung (SZ 2.9.2021). Wenige Wochen später holte die STIKO die Empfehlung zur Auffrischimpfung für Menschen über 70 Jahren und Menschen in Pflegeheimen nach (SZ 8.10.2021).
Im November 2021 verkündete dann Jens Spahn die Booster-Impfung für alle (BILD 5.11.2021). Kritik kam umgehend vom Hausärzteverband bzw. dessen Vorsitzenden Armin Beck: Für diese Empfehlung gebe es keine ausreichende Evidenz (n-tv 30.10.2021). Der Vorsitzende der Impfgruppe an der Universität von Oxford, Andrew Pollard, sagte, bevor man Auffrischungsimpfungen empfiehlt, sollte das wissenschaftlich abgesichert sei. Boosterimpfstoffe sollte man besser in Länder exportieren, wo sie gebraucht werden (reuters 10.8.2021).
In einem deutschen Seniorenheim mussten mehrere Bewohner drei Tage nach der dritten Impfung wiederbelebt werden, bei zehn Prozent kam es zu „auffälligen gesundheitlichen Störungen“ vor allem im Bereich von Herz-Kreislauf, Atemwegen und Nervensystem (WELT 7.9.2021). Das Universitätsklinikum Münster teilte Ende Oktober 2021 mit, dass es die Auffrischimpfungen für sein Intensivpflegepersonal wegen „ungewöhnlich vielen Impfreaktionen“ und Arbeitsausfällen vorübergehend aussetzen musste (WN 29.10.2021). Auf Twitter war von massiven kardialen Nebenwirkungen nach der dritten Impfung in Israel die Rede (Aridor 29.8.2021). Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden bis Ende Oktober 2021 elf Todesfälle in einem mittleren Alter von 82,5 Jahren (69-89 Jahre) im Abstand von einem bis zwölf Tagen nach der Boosterimpfung berichtet. Im Begleittext des PEI hieß es: „Insgesamt fehlen zu allen elf Meldungen wichtige klinische Angaben, sodass eine Bewertung nicht möglich ist“ (PEI 26.10.2021).Â
In einer israelischen Studie wurde festgestellt, „dass eine Auffrischungsdosis des BNT162b2-Impfstoffs die Raten sowohl bestätigter Infektionen als auch schwerer Covid-19-Erkrankungen in einer großen israelischen Population von Teilnehmern im Alter von 60 Jahren oder darüber reduziert“ (Bar-On 15.9.2021). Pfizer, dessen Geschäftsführer Israel ein „Pfizer-Labor“ nannte (WELT 25.9.2021, Bezahlschranke; Originaltext bei Corodok 26.9.2021), zeigte sich „überzeugt, dass eine dritte Dosis ihres Impfstoffes die Antikörper gegen die Delta-Variante um ein 11-faches erhöht“ (tagesschau 16.5.2021, ST 31.7.2021, rtl 30.7.2021). Wie es zu der Zusammenarbeit zwischen Israel und Pfizer gekomen war, analysierte stefanie auf „X“ (stefanie 11.11.2023).
Israel hatte als Gegenleistung für das Privileg, das erste Land der Welt zu sein, das den Impfstoff in seiner Bevölkerung einführt, zwei Vereinbarungen mit Pfizer getroffen: eine Produktions- und Liefervereinbarung, die nie veröffentlicht wurde, und ein „Real World Epidemiological Evidence Collaboration Agreement “, nach dem Pfizer die Rechte an den gesammelten Daten und die Kontrolle ihrer Veröffentlichung zugestanden wurden. Es ging ausschließlich um die Wirkung und nicht um die Sicherheit der Impfstoffe. Der israelische Staat wurde zum Agenten eines kommerziellen Pharmaunternehmens, das auf seinem Hoheitsgebiet tätig wurde (Shinar 18.10.2022).
Sah man sich jedoch den Verlauf der Infektionszahlen von Israel verglichen mit Palästina (ohne Boosterung) an, so war kein Unterschied zu erkennen (Zacki 11.11.2021). Zudem war das alles vor Omikron.
Hendrik Streeck bezweifelte, dass die Booster-Impfung in Israel entscheidend war, und dass Auffrischungsimpfungen die vierte Welle in Deutschland brechen können. „Die Hoffnung auf den Booster als Lösung gegen die vierte Welle könnte sich als trügerisch erweisen“ (Science-orf 17.9.2021, rnd 7.11.2021). Der Schutz könne insbesondere nach mehreren Impfungen abnehmen: Die Immunantwort verenge sich, daher seien Dauer-Impfungen und immer mehr Auffrischungen wie beim Boostern „langfristig nicht praktikabel“ (presseportal 22.12.2021). „Wir können nicht mit einem Impfstoff arbeiten, der alle sechs Monate aufgefrischt werden muss, weil wir uns dann eingestehen müssten, dass der Impfstoff nicht gut funktioniert und man müsste zurück ins Labor gehen“ (Streeck in n-tv 22.12.2021). Booster-Impfungen schienen vor allem bei einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion zu versagen, was vor allem im OmikronJahr 2022 ein sehr häufiges Szenario war (Buckner 31.8.2022).
Daten aus Israel gaben wenig Hoffnung auf einen nachhaltigen Effekt der Boosterung: „Unsere Analyse deutet darauf hin, dass der relative Schutz der Auffrischungsimpfung vor einer Infektion wahrscheinlich deutlich geringer ist als die anfänglichen Schätzungen des Gesundheitsministeriums, die von einem 10- bis 11-fachen (über 90 %) ausgingen, sondern bestenfalls bei 60 % liegt. Dies bedeutet auch, dass die absolute Zahl der infizierten Personen in der Gruppe der Geimpften wahrscheinlich mindestens so hoch ist wie in der Gruppe der Ungeimpften, was ernsthafte Bedenken aufkommen lässt, dass der neue Grüne Pass die Ausbreitung von Infektionen nicht wirksam verhindert und Personen mit hohem Risiko einer Gefahr aussetzen könnte“ (Koren 17.11.2021). Am 25. November kam dann folgende Meldung: „Steigende Infektionszahlen – Israel fürchtet fünfte Welle“ (tagesschau 25.11.2021).
In Baden-Württemberg und Bayern wurden von den Behörden Ende Dezember 2021 Booster-Impfungen für unter 18-Jährige empfohlen, in Niedersachsen ab Januar 2022 – ungeachtet der unsicheren Wirksamkeit und des relevanten Risikos einer Herzmuskelentzündung (BW 23.12.2021, br 29.12.2021. ndr 7.1.2022). Am 13. Januar 2022 empfahl auch die STIKO die Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige. Der O-Ton der Empfehlung lautete: „Durch eine Auffrischimpfung (3. Impfung) wird der Impfschutz wieder verbessert und auch die Übertragungswahrscheinlichkeit von SARS-CoV-2-Infektionen reduziert. Ziel ist es, die derzeitige exponentielle Zunahme der SARS-CoV-2-Infektionen abzuschwächen sowie schwere COVID-19-Erkrankungen in der Gesamtbevölkerung Deutschlands so weit wie möglich zu reduzieren“ (rki 13.1.2022). Abgesehen von der wissenschaftlich nicht belegten Behauptung, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit reduziert wird – neuere Studien stellten das in Frage (Lyngse 27.12.2021, WSJ 10.1.2022) – wurden hier Kinder und Jugendliche zum Mittel für einen Zweck gemacht, ein klarer Verstoß gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Menschenwürde ist unantastbar. Zudem wurden sie gefährdet: Der geringe Nutzen, den die Impfung für sie hatte, stand in keinem Verhältnis zu dem relevanten Risiko einer schwerwiegenden Nebenwirkung wie einer Herzmuskelentzündung.
Der amerikanischen Hämatologe Vinay Prasad schrieb zu diesen Jugend-Boostern: „Sollte sich herausstellen, dass es nicht in ihrem Interesse ist, wird diese Regierung eine Atombombe auf das Vertrauen in Impfstoffe für die nächsten 20 Jahre abgeworfen haben. Gott helfe uns allen“ (Prasad 26.12.2021). Zwei Wochen später war er sich sicher: „Erstens gibt es keinen Beweis dafür, dass die Auffrischungsimpfung bei jüngeren Menschen die Zahl der Krankenhausaufenthalte verringert. Eine geimpfte jüngere Person hat bereits ein sehr geringes Risiko, ins Krankenhaus eingeliefert zu werden. Eine Auffrischungsimpfung kann dieses ohnehin schon sehr niedrige Risiko nicht weiter senken. Wir haben einfach keine Beweise. Die Ereignisraten sind in diesem Alter sehr gering. Zweitens würde dieses Argument bedeuten, dass der Staat den Menschen vorschreiben könnte, was sie essen, wie viel sie sich bewegen und wieviel sie trinken sollen. Essen, Trinken und Fettleibigkeit sind die Ursachen für Krankenhausaufenthalte. Stattdessen haben wir diese Eingriffe in der Vergangenheit nicht akzeptiert. Die Impfpflicht wird damit begründet, dass sie dazu beiträgt, die Ausbreitung der Bevölkerung einzudämmen. Die neuesten Zahlen über die Wirksamkeit von Impfungen zeigen, dass diese Wirkung nahezu verschwunden und bestenfalls vorübergehend ist. Daher sind die Anordnungen nicht gerechtfertigt“ (Prasad 9.1.2022).
In Niedersachsen, Bayern und Hamburg wurden die Geboosterten schon früh gegenüber den nur zweimal Geimpften bevorzugt, und das kam anschließend bundesweit: Sie mussten sich bei der 2G+-Regel nicht mehr testen lassen (HAZ 4.12.2021, WELT 14.12.2021). So konnten sie in aller Seelenruhe die neue Variante Omikron verbreiten, denn davor waren sie nicht zuverlässig geschützt (Kuhlmann 9.12.2021).
Von Stephan Weil, dem niedersächsischen Ministerpräsidenten, waren unglaubliche Aussagen zu vernehmen: Jetzt müsse man erst einmal „boostern, was das Zeug hält“. (…), „Und deswegen geht es um eine allgemeine Impfpflicht, die dann voraussichtlich einige Jahre lang andauern wird. Auch wenn kein Politiker das gerne tut: Wir müssen die Menschen wohl auch zu regelmäßigen Auffrischungsimpfungen verpflichten“, „Wir müssen den Impfdruck unbedingt erhöhen“, „Ungeimpfte sind an den Impfdurchbrüchen von Geimpften schuld“, „Wir werden die Schrauben deutlich anziehen müssen.“, „Wer nicht geimpft ist, der wird mit zunehmender Zuspitzung der Lage immer weniger Möglichkeiten haben, am öffentlichen Leben teilzunehmen.“ (Müller 20.3.2023).
Im Februar 2022 verkündete Karl Lauterbach, künftig läge ein vollständiger Impfschutz erst nach drei Einzelimpfungen vor. Die letzte Einzelimpfung musste dabei mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein. Diese Regelung sollte der Begründung zufolge unter anderem die Auffrischimpfung fördern (DAZ 21.2.2022). Bereits im Dezember 2021 hatte er angekündigt, dass nach der dritten Impfung noch nicht Schluss ist: „Wir werden eine vierte Impfung brauchen. Das ist jetzt schon absehbar“ (BILD 22.12.2021).
Eine Studie zu Daten aus Großbritannien ergab, dass die Wirksamkeit der Booster-Impfung bereits im Dezember 2021 im negativen Bereich lag. Das bedeutet, dass Geimpfte einen schlechteren Schutz als gleichaltrige Ungeimpfte hatten. Ab Februar 2022 hatten vor allem ältere geimpfte Personen ein mehr als doppelt so hohes Hospitalisierungs- und Sterberisiko als während der Delta-Welle und der ersten Wochen der Omikron-Welle, während sich der Anteil an Fällen, Krankenhausaufenthalten und Todesfällen unter den Nichtgeimpften verringerte (Emani 28.6.2022). #Eine Studie aus Georgia untersuchte die Impfeffektivität nach der Boosterimpfung von Gesudheitsarbeitern im ersten Halbjahr 2022 (Zeit der Omikron-Variante). Die Impfeffektivität warbereits einen Monat nach einer Boosterimpfung negativ und lag nach zwei Monaten bei -46 Prozent (Ward 22.9.2024).
Die negative Wirkung der Boosterimpfung wird durch eine Studie aus Cleveland/Ohio bestätigt: Unter 48 344 Klinikangestellten hatten diejenigen, die nicht auf dem neuesten Stand nach den COVID-19-Impfempfehlungen waren, ein geringeres Risiko, an COVID-19 zu erkranken, als diejenigen, die auf dem neuesten Stand waren (Shreshta 12.6.2023).
Im Januar 2023 veröffentlichte die britische Regierungsbehörde UKHSA eine Berechnung der Booster-Wirksamkeit. Demnach waren bei den 50-59-Jährigen (ohne Risikoerkrankungen) 15’800 Boosterungen (Kosten ca. 2,4 Millionen € – das Jahresgehalt von 35 bis 45 Pflegekräften) notwendig, um eine Hospitalisierung zu verhindern, und 107.000 (=16 Mio €) für die Verhinderung einer Aufnahme auf eine Intensivstation. Bei Jüngeren war das Verhältnis noch ungünstiger. Ein finanzielles Desaster. Die Zahlen zeigten auch: Die Massenimpfung produzierte deutlich mehr schwere Impfnebenwirkungen (1:5000 laut PEI) als sie Hospitalisierungen verhinderte (wEule 28.1.2023). Die britischen Gesundheitsbehörden empfahlen ab rr 2023 für gesunde über 50-Jährige mit Ausnahme von Gesundheits- und Pflegepersonal keine Boosterimpfung mehr (AP 27.1.2023).
In Kalifornien lag die Schutzwirkung der Boosterung nach drei Monaten nur noch bei 50 Prozent (Tartoff 22.4.2022). Ähnliche Daten kamen aus Kanada und den Niederlanden: Zweimal Geimpfte hatten dort einen eindeutigen Nachteil, und in Kanada machten Geboosterte ebenso wahrscheinlich wie Ungeimpfte eine schwere Erkrankung durch (Jones 16.7.2022). In Hongkong versagte die dritte Impfung mit Comirnaty ausgerechnet bei den über 60-Jährigen (Yung Tsang 25.8.2022, Rabe 29.8.2022). In Katar verschlechterte die dritte Impfung („Boosterung“) den Schutz vor Omikron-Infektionen, verglichen mit zwei Impfungen (Chemaitelly 1.11.2022).
Das Risiko einer erneuten COVID19-Infektion war bei Geimpften (90 Tage nach der zweiten oder dritten Impfung) deutlich grösser als bei Ungeimpften (ONS 19.10.2022).
Es gab auch zunehmend Belege dafür, dass mehrfach Geimpfte anfälliger für neue COVID-19-Varianten waren, und dass Boosterimpfungen das Auftreten neuer Varianten fördern. Das Wall Street Journal schrieb Anfang Januar 2023: „Arbeitnehmer, die mehr Dosen erhalten hatten, hatten ein höheres Risiko, krank zu werden. Bei denjenigen, die drei weitere Dosen erhalten hatten, war die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren, 3,4-mal so hoch wie bei den Ungeimpften, während sie bei denjenigen, die zwei Dosen erhalten hatten, nur 2,6-mal so hoch war. (…) Es ist vielleicht kein Zufall, dass die XBB-Erkrankung in diesem Herbst in Singapur, wo die Impfquote und die Zahl der Auffrischungsimpfungen mit am höchsten ist, stark angestiegen ist. (…)“ (WSJ 1.1.2023).
Der australische Wissenschaftler Alberto Boretti schrieb im Januar 2024: „Zahlreiche Belege deuten auf eine Korrelation hin, und einige neuere Studien legen sogar einen kausalen Zusammenhang nahe. Sie zeigen, dass mRNA-COVID-19-Booster negative Auswirkungen auf das Immunsystem haben können. Dies ist besonders bei immungeschwächten Personen von Bedeutung, bei denen das Kosten-Nutzen-Verhältnis insgesamt eher negativ ausfallen kann. Eine umfassende, evidenzbasierte Bewertung ist unerlässlich, um die Auswirkungen einer kontinuierlichen Auffrischungsimpfung des COVID-19-Impfstoffs für diese spezielle Bevölkerungsgruppe zeitnah zu beurteilen. In Anbetracht des geringeren Schweregrads des Virus, der in verschiedenen Ländern anerkannt ist, bestehen berechtigte Bedenken hinsichtlich der häufigen Verabreichung von Auffrischungsimpfungen bei immungeschwächten Patienten, was die Frage aufwirft, ob diese Praxis möglicherweise mehr Schaden als Nutzen verursacht.“ (Boretti 27.1.2024). #Auch eine groß angelegte Studie mit 48 210 Beschäftigten im Gesundheitswesen kam zu dem Schluss, dass das Risiko, sich mit COVID-19 zu infizieren, nach jeder Dosis der mRNA-Impfstoffe, die vor dem Virus schützen sollen, drastisch ansteigt (Shreshta 15.8.2024).
Die erhöhte Anfälligkeit für die Zielerkrankung COVID-19 und möglicherweise auch für Autoimmunerkrankungen und Krebszellwachstum nach mehreren Boosterimpfungen wird in einer Studie unterstrichen, die in der hochkarätigen Zeitschrift Vaccines erschienen ist (Uversky 17.5.2023). #Die Pathologin Ute Krüger berichtete in der Berliner Zeitung über eine zu beobachtende Zunahme schwerer Krebserkrankungen seit der breit angewendeten COVID 19-Impfung (Krüger 2.10.2024). Japanische Forscher veröffentlichten im April 2024 eine Studie, nach der sie im Jahr 2021 nach der Massenimpfung mit der ersten und zweiten Impfstoffdosis einige überhöhte Krebssterblichkeitsraten feststellten. Nach der Massenimpfung mit der dritten Dosis im Jahr 2022 sei es zu einer signifikant überhöhten Sterblichkeitsrate für alle Krebsarten und einige spezifische Krebsarten (einschließlich Eierstockkrebs, Leukämie, Prostatakrebs, Lippen-/Mund-/Rachenkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs und Brustkrebs) gekommen (Gibo 8.4.2023).
Nach Daten des deutschen DIVI-Registers waren im Spätsommer 2022 Geimpfte auf den Intensivstationen überrepräsentiert. Der Nordkurier schrieb am 14. September 2022: „Es lagen mehr Geimpfte auf den Intensivstationen (86,3 Prozent, 1597 Fälle) als es der Impfquote in der Bevölkerung (78 Prozent, mindestens einmal geimpft) entsprach. Die größte Gruppe auf den Intensivstationen waren mit 55,6 Prozent diejenigen (1029 Fälle), die drei Impfungen vorweisen konnten. 15,5 Prozent aller Patienten (286 Fälle) wurden laut DIVI-Intensivregister viermal oder häufiger geimpft“. (Nordkurier 14.9.2022).
Studenten an nordamerikanischen Universitäten liefen Gefahr, ohne die vorgeschriebenen dritten Covid-19-Impfung exmatrikuliert zu werden. Eine Gruppe von US-Wissenschaftlern wies darauf hin, dass die Boosterimpfung für junge Erwachsene ethisch nicht verantwortbar ist: „Wir schätzen, dass 22.000 – 30.000 zuvor nicht infizierte Erwachsene im Alter von 18-29 Jahren mit einem mRNA-Impfstoff geboostert werden müssen, um eine Covid-19-Krankenhauseinweisung zu verhindern. Anhand der von der CDC und den Sponsoren gemeldeten Daten über unerwünschte Ereignisse stellen wir fest, dass die Auffrischungsimpfung einen zu erwartenden Nettoschaden verursachen kann: Pro verhinderter Covid-19-Krankenhauseinweisung bei zuvor nicht infizierten jungen Erwachsenen rechnen wir mit 18 bis 98 schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, darunter 1,7 bis 3,0 mit der Auffrischungsimpfung verbundene Myokarditis-Fälle bei Männern und 1.373 bis 3.234 Fälle von Reaktogenität des Grades ≥3, die die täglichen Aktivitäten beeinträchtigen. Angesichts der hohen Prävalenz der Postinfektionsimmunität ist dieses Nutzen-Risiko-Profil noch ungünstiger. Auffrischungsimpfungen an Universitäten sind unethisch, weil: 1) es für diese Altersgruppe keine formale Risiko-Nutzen-Bewertung gibt; 2) die Impfvorschriften zu einem zu erwartenden Nettoschaden für einzelne junge Menschen führen können; 3) die Vorschriften nicht verhältnismäßig sind: Die zu erwartenden Schäden werden angesichts der bescheidenen und vorübergehenden Wirksamkeit von Impfstoffen gegen die Ãœbertragung nicht durch den Nutzen für die öffentliche Gesundheit aufgewogen; 4) die US-Vorschriften gegen den Grundsatz der Gegenseitigkeit verstoßen, da seltene schwere impfbedingte Schäden aufgrund von Lücken in den derzeitigen Impfschadensregelungen nicht zuverlässig entschädigt werden; und 5) die Vorschriften weitere soziale Schäden verursachen. Wir betrachten Gegenargumente wie den Wunsch nach Sozialisierung und Sicherheit und zeigen, dass solche Argumente wissenschaftlich und/oder ethisch nicht haltbar sind.“ (Bardosh 31.8.2022).
Im Juli 2023 warfen Vinay Prasad, Tracy B. Høeg und Ram Duriseti den amerikanischen Gesundheitsbehörden vor, die Booster-Impfkampagne mit fehlerhaften Daten aus Israel zu begründen. Es gebe eine massive Verzerrung durch den von vorneherein besseren Gesundheitszustand derer, die sich boostern ließen – ein „Healthy vaccinee bias“ (Høeg 20.7.2023, Prasad 24.7.2023, Prasad 28.7.2023).
Die vierte Impfung
Nach einer Studie der amerikanischen CDC vom Februar 2022 ließ der Impfschutz auch nach einer Boosterimpfung rasch nach: Nach fünf Monaten betrug die Impfwirksamkeit nur noch 31% (CDC 11.2.2022). Eine vierte Impfung wurde daher für Risikogruppen empfohlen (NYT 11.2.2022). Im Juli 2022 bereiteten US-Regierungsbeamte die Empfehlung zu einer vierten Impfung für alle Erwachsenen vor. Eines der Argumente: Es sollten Impfdosen verwendet werden, „deren Verfallsdatum abläuft und die sonst entsorgt werden müssten“ (WP 11.7.2022). Zur gleichen Zeit empfahlen die europäischen Gesundheitsbehörden eine zweite Auffrischungsimpfung für Personen im Alter von 60-79 Jahren und für solche mit Erkrankungen, die ein hohes Risiko für eine schwere Erkrankung darstellen (ECDC 11.7.2022).
Die STIKO befürwortete seit Februar 2022 eine zweite Boosterimpfung (= vierte Impfung) für Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Bei Risikopersonen solle die vierte Impfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen, bei medizinischem oder pflegerischem Personal frühestens nach sechs Monaten (SPIEGEL 3.2.2022).
Anfang Januar 2021 lagen in Israel Vorergebnisse einer Studie zur Wirksamkeit einer vierten Impfung vor, die im Februar veröffentlicht wurde (Regev-YochaY 15.2.2022). Studienleiterin Gili Regev teilte mit, dass die Antikörper schon kurz nach der vierten Impfung wieder absanken. Sie habe sich von einer zweiten Booster-Impfung mehr erhofft. Es könne nicht das Ziel sein, sich etwa alle vier Monate erneut gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Sie sei zwar froh, dass man gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie Immungeschwächten und über 60-Jährigen in Israel die vierte Dosis gebe. „Aber ich bin mir wirklich nicht sicher, ob man sie nun allen geben sollte. Wir brauchen noch mehr Informationen.“ (tagesschau 5.1.2021). Besonders bei der Omikron-Variante erwies sich eine vierte Impfung als wenig wirksam (reuters 17.1.2022, Regev-Yochay 15.2.2022, Watzl 16.2.2022).
Die israelische Studie von Yinon Bar-On (Bar-On 1.2.2022), mit der die STIKO ihre Empfehlung für eine vierte Impfung begründete, las sich nach Analyse meines Kollegen Steffen Rabe so: Die absolute Wirksamkeit betrug 0,02%, es mussten also 4418 Menschen ein viertes Mal geimpft werden, um einen einzigen schweren Krankheitsverlauf zu verhindern (Rabe 4.2.2022). Vorübergehend war nach der vierten Impfung das Risiko schwerer Verläufe erhöht. Dies wurde von den Autoren der Studie allerdings herausgerechnet, so dass die Impfwirksamkeit weit überschätzt wurde (Gatomalo 21.3.2022). Tatsächlich stieg in Israel die Zahl der Todesfälle durch COVID-19 ab der Boosterkampagne Anfang Februar 2022 rasant an (PLC 4.2.2022).
Nach einer weiteren Studie von Gili Regev-Yochay hatte eine vierte Impfung bei gesunden Arbeitern im Gesundheitsbereich „nur einen geringen Nutzen“ und ging bei Durchbruchsinfektionen mit einer hohen Viruslast einher (Regev-Yochay 6.3.2022). Im Mai und August 2022 legten israelische Forscher erneut Berechnungen der Effektivität einer vierten Impfung vor Sie ergab einen kurzen Anstieg der Wirksamkeit in den ersten vier bis fünf Wochen, aber schon in der zehnten Woche lag die Wirksamkeit bei mauen 22 Prozent (Bazit 24.5.2022, Cohen 2.8.2022).
Die Zurückhaltung gegenüber der vierten Impfung wurde durch eine Studie aus Singapur unterstützt: Vier Monate nach der dritten mod-mRNA-Impfung fand sich bei gesunden Erwachsenen zwar kein relevanter Schutz mehr vor Infektion, aber ein anhaltend guter Schutz vor schweren Verläufen. Die Autoren schlussfolgerten, dass eine 4. Impfdosis bei Erwachsenen ohne besondere Risikofaktoren unnötig sei (Ng 26.8.2022, Rabe 27.8.2022). Eine vierte Impfung löst jedenfalls keine Immunantwort aus, die breiter ist als die durch frühere Impfungen erzeugten spezifischen Gedächtniszellen (Wang 23.9.2022).
Noch im Januar hatte die Arzneimittelzulassungsbehörde der Europäischen Union EMA Zweifel an der Notwendigkeit einer vierten Auffrischungsdosis des COVID-19-Impfstoffs geäußert. Es gebe keine Daten, die diesen Ansatz unterstützen. Wiederholte Impfungen in kurzen Abständen wären keine nachhaltige Langzeitstrategie, denn sie bergen hypothetisch das Risiko einer Überlastung des Immunsystems der Menschen (reuters 11.1.2022, dw 19.1.2022). Der Essener Chefvirologe Ulf Dittmer hielt eine vierte Impfung in Deutschland für überflüssig: „Es gibt evolutionär keinen Weg zurück zu einem tödlicheren Virus“, sagte er mit Blick auf meist milde Krankheitsverläufe bei der Omikron-Mutation (Focus 12.1.2022).
Paul Offit, Direktor des Vaccine Education Center am Children’s Hospital of Philadelphia und externer Berater der FDA, warnte vor einer „Booster-Manie„: „Ich denke, dass [eine zweite Auffrischungsimpfung] für bestimmte Gruppen sinnvoll ist, aber eine universelle Auffrischungsstrategie ist nicht sinnvoll“, sagte er in einem Interview. „Irgendwann müssen wir uns daran gewöhnen, dass leichte und mittelschwere Erkrankungen Teil dieses Virus sind, das uns für den Rest meines Lebens, für den Rest des Lebens meiner Kinder und für den Rest des Lebens ihrer Kinder begleiten wird“. Die häufig wiederholte Verabreichung desselben Impfstoffs könne zu einem Verlust der Anpassungsfähigkeit des Immunsystems an neue Virusvarianten führen (WP 11.7.2022). Vor allem zu dicht nacheinander liegende Boosterimpfungen, wie sie etwa Karl Lauterbach empfahl, „können die Prozesse zur Erzeugung eines breiteren Schutzes gegen künftige Varianten stören“ (Sette 22.7.2022).
Am 7. August 2022 forderte Karl Lauterbach „klare“ Empfehlungen zu einer vierten Corona-Impfung für alle Altersgruppen. Auch das mit Marco Buschmann ausgehandelte neue Infektionsschutzgesetz sah eine vierte Impfung für weite Teile der Bevölkerung vor – andernfalls müssen Masken getragen werden. Aber, so Lauterbach, sobald neue Impfstoffe auf dem Markt seien, würden die bisherigen Impfstoffe „mehr oder weniger wertlos“. (WELT 7.8.2022). Das kann man sich nicht ausdenken. Wenige Tage später empfahl auch die STIKO die 4. Impfung für alle ab 60 Jahren. Im Frühjahr 2024 sah sich Karl Lauterbach dann konfrontiert mit dem „Vorwurf der Bestechlichkeit und Untreue“ im Zusammenhang mit Vergabepraktiken bei der Impfkampagne IchSchützeMich vom Oktober 2022. Die mehr als fragwürdige Kampagne für die „bivalenten Impfstoffe“, die nicht einmal am Menschen getestet woren waren, kostete 45 Millionen Euro (stefanie 8.4.2024).
Im Juli 2022 wurde eine „Pandemie-Arbeitsgruppe“ (PAIKO-AG) mit „externen Experten“ in die Welt gesetzt, die der STIKO bei ihren Empfehlungen Dampf machen soll (RKI 21.7.2022) – Experten, die nach unbekannten Kriterien vom Gesundheitsminister bestimmt werden und keine Interessenkonflikte deklarieren (stefanie 26.4.2023). Kommentar des STIKO-Vorsitzenden Thomas Mertens: „Die Stiko äußert sich allerdings nicht öffentlich während der Phase der Aufbereitung der Evidenz und der Diskussion über eine künftige Empfehlung. … Erst mit den 20 Empfehlungen zur Covid-19- Impfung ist die Stiko gedrängt worden, sich früher zu äußern, was sachlich praktisch nie gerechtfertigt war“ (Schwäb. 4.8.2022).
Grundsätzlich war bei mod-mRNA-Impfstoffen nach jeder weiteren Impfung mit einer immer stärkeren Impfreaktion zu rechnen (nature 19.5.2021, Ndeupen 17.12.2021). Pfizer veröffentlichte zwar eine Presseerklärung, nach der in einer Studie mit 10’000 Teilnehmern keine Sicherheitsbedenken zutage getreten seien (PZ 22.10.2021). Doch selbst eine Gruppe von Autoren, die gravierende Interessenkonflikte deklarieren, fand bei 47’000 mod-mRNA-Geimpften nach der dritten Dosis deutlich mehr Akutnebenwirkungen als nach der zweiten (Niesen 9.11.2021). Auch renommierte Impfexperten äußerten sich skeptisch: Wahrscheinlich steige durch wiederholte Impfungen das Risiko für Autoimmunerkrankungen (reuters 12.7.2021, t-online 20.8.2021, Uversky 17.5.2023). Aus dem amerikanischen Gesundheitsministerium kamen ebenfalls Warnungen vor einer „Überimpfung“ (yahoo 3.9.2021).
Im Falle einer Umstellung der Impfstoffe auf die Omikron-Variante würden nach den Boosterungen nochmal zwei oder drei zusätzliche Impfungen notwendig werden (Telegraph 1.12.2021). Die deutsche Bundesregierung fasste die Impfung von 50 bis 60 Millionen Bundesbürgern im Herbst 2022 ins Auge, was aber ins Auge ging, den kaum jemand wollte mitmachen (BILD 18.7.2022, Bezahlschranke).
Die „Omikron-Impfstoffe“
Erste Tierversuche mit einem Omikron-Impfstoff von Moderna zeigten schlechte Ergebnisse: Er schützte noch schlechter vor Omikron als der bisherige Impfstoff. Die Autoren vermuten als Ursache die „Antigenerbsünde“: Das Immunsystem bilde bevorzugt Antikörper und Gedächtniszellen gegen solche Strukturen, die es von früheren Impfungen kennt (Gagne 4.2.2022). Eine von Moderna durchgeführte Studie , die im April 2022 veröffentlicht wurde, bestätigte diese Theorie: Die für den Langzeitschutz wichtigen Antikörper gegen Virus-Nukleokapsid (Anti-N-Ak) werden zuverlässig von ungeimpften Infizierten gebildet, aber in deutlich geringerem Umfang von denen, die vor der Infektion zweimal geimpft waren (Follmann 19.4.2022). Auch Abwehrzellen lassen das Phänomen erkennen, dass ihnen nach mehrmaligem Kontakt mit dem Spikeprotein früherer SARS CoV-2-Varianten, etwa durch Booster-Impfungen, die Umstellung auf verändertes Spikeprotein (z.B. Omikron-Variante) nicht gut gelingt (nature 30.8.2023). Im Deutschen Ärzteblatt wurde die Theorie der Antigenerbsünde ausführlich diskutiert. Die Mehrzahl der zitierten Fachleute hielt sie für eine plausible Erklärung für die schlechte Wirksamkeit der Omikronimpfstoffe (Ärztebl. 2.2.2023).
Nachdem in den USA die Zulassung und Empfehlung der neuen Omikron-Impfstoffe angekündigt wurden, schrieb Marty Makary über die desaströse Impfpolitik der USA: „Für die neuen mRNA-Impfstoffe, deren Zulassung im nächsten Monat erwartet wird, liegen keine öffentlich zugänglichen Ergebnisse klinischer Studien vor. In der Tat wissen wir nichts über sie. Die Amerikaner aufzufordern, blindlings einem neuartigen mRNA-Impfstoff zu gehorchen, ist nicht nur eine schlechte Medizin, sondern auch eine schlechte Politik. Und es folgt ganz sicher nicht der Wissenschaft“ (Makary 23.8.2022).
Um die Probleme mit der Impfwirksamkeit unter den Tisch zu kehren, wollte BioNTech auf klinische Studien am Menschen verzichten und zur Genehmigung lediglich Tierdaten einreichen. Die Firma geriet daraufhin in Konflikt mit der Zulassungsbehörde Paul-Ehrlich-Institut (Impf-Info 25.6.2022, Hamed 25.6.2022, Ärztezeitung 26.6.2022).
Alexander Kekulé kommentierte im Focus: „Die Aufregung des Biontech-Chefs dürfte deshalb in erster Linie unternehmerische Gründe haben. Konkurrent Moderna setzte bereits früh auf eine Kombination aus dem Wuhan-Impfstoff und einer gegen Omikron angepassten Komponente, präsentierte Anfang Juni die ersten Ergebnisse klinischer Studien und beantragte kurz darauf die Einleitung des Rolling-Review-Zulassungsverfahrens bei der Europäischen Arzneimittelbehörde. Laut Unternehmensangaben wurden bereits mehrere Millionen des bivalenten Impfstoffes produziert, die Auslieferung soll im August beginnen. Mitte Mai gab Bundesgesundheitsminister Lauterbach bekannt, dass die Bundesregierung für den bivalenten Moderna-Impfstoff 830 Millionen Euro bereitgestellt hat. Für den monovalenten Omikron-Impfstoff von Biontech/Pfizer sieht es dagegen schon länger nicht gut aus. Zuerst verzögerte sich die Entwicklung, dem Vernehmen nach wegen zu geringer Schutzwirkung des Prototyps. Dann zeigten mehrere Studien, dass eine durchgemachte Infektion mit der Omikron-Untervariante BA.1 so gut wie nicht gegen eine spätere Infektion mit den aktuell verbreiteten Untervarianten (BA.4, BA.5, BA.2.12.1) schützt. Da Biontech seine monovalente Omikron-Vakzine gegen BA.1 entwickelt hat, dürfte diese mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen ausreichenden Schutz vor den aktuell zirkulierenden oder ähnlichen, für den Herbst zu erwartenden Varianten bieten.“ (Focus 28.6.2022).
Andreas Radbruch äußerte als Sachverständiger im Deutschen Bundestag: „Wiederholtes ‚Boostern‘ sättigt das Immunsystem. Wird der gleiche Impfstoff in der gleichen Dosis und ins gleiche Gewebe verimpft, verhindern die Antikörper des immunologischen Gedächtnisses, die aus vorherigen Impfungen stammen, eine effektive Immunreaktion, insbesondere die Bildung von Antikörpern auf den Schleimhäuten. Es gibt also spätestens nach der 5. Impfung keinen Schutz vor Infektion durch das Boostern. Direkt nach der 4. Impfung beträgt er gerade mal 11 – 30%. (…) Man hat also durch dreimaliges Boostern quasi sein „immunologisches Pulver verschossen“, das Immunsystem so gesättigt, dass es wahrscheinlich auch auf angepasste neue Impfstoffe nicht mehr optimal reagiert (Fachausdruck ‚original antigenic sin‘). In diesem Sinne ist zweimal Impfen oder einmal Genesen besser als dreimal Impfen, um die Anpassungsfähigkeit des immunologischen Gedächtnisses zu erhalten. Eine Impfpflicht wird es erschweren, bei künftigen Infektionswellen angepasst impfend zu reagieren“ (Radbruch 21.3.2022). In einem späteren Interview präzisierte er: „Die vierte Impfung mit dem Originalimpfstoff lohnt sich für die meisten nicht!“ (infosperber 30.7.2022). Eine wissenschaftliche Studie unter Beteiligung von Andreas Radbruch untermauerte diesen Sachverhalt. Das immunologische Gedächtnis wird im Wesentlichen bereits beim Erstkontakt mit dem Erreger/Impfstoff gebildet (Mashreghi 15.2.2023). Österreichische Ärzte veröffentlichten Ende 2023 eine Studie mit dem Fazit: „Wir haben keine signifikante rVE [Impfstoffwirkung] einer vierten Impfstoffdosis für COVID-19-Todesfälle in einer Zeit beobachtet, in der das absolute Risiko für dieses Ergebnis bereits sehr niedrig war“ (Chalupka 30.11.2023). Vinay Prasad schrieb dazu einen Kommentar mit dem Titel:
Booster wirken nicht bei Personen, die bereits COVID hatten (Prasad 21.1.2024)
Die Anfang Dezember 2021 veröffentlichte COV-BOOST-Studie aus England ergab, dass alle auf dem Markt befindlichen Impfstoffe als Auffrischung irgendwie wirksam waren (Munro 2.12.2021). Die Studie beruhte allerdings auf Laborergebnissen (Antikörpertest, Neutralisationstest) und überblickte lediglich einen Zeitraum von vier Wochen. Unter den 2800 Probanden gab es 24 ernsthafte Nebenwirkungen, z.B. Herzinfarkte oder Leberschäden, fünf davon in der Kontrollgruppe mit einem Meningokokkenimpfstoff, die ca. 25% der Teilnehmer umfasste. Die von der STIKO empfohlene Auffrischung der AstraZeneca-Impfung mit einem mod-mRNA-Impfstoff (tagesschau 1.7.2021) wurde von der WHO wegen fehlender Daten nicht befürwortet. Eine im Lancet veröffentlichte Untersuchung zeigte, dass Nebenwirkungsrate und Häufigkeit von Arbeitsausfällen nach einem Wechsel des Impfstoffs anstiegen (Lancet 12.5.2021).
Anfang September 2022 wurden von der EMA die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna gegen die Omikron-BA.1-Variante und den Wuhan-Stamm ab dem Alter von 12 Jahren zugelassen. Beide Virusstämme waren allerdings schon weitgehend verschwunden – „man erkennt da mit bloßem Auge, dass der neue Impfstoff zu spät kommt“, so der Münchner Infektiologe Clemens Wendtner (AA 2.9.2022). Mit den vorgelegten Studien, die nur wenige Wochen dauerten und nur einige Hundert Versuchspersonen (BioNTech/Pfizer: 300 Probanden ab 55 Jahre) umfassten, ließ sich weder über Wirksamkeit noch Sicherheit der neuen Impfstoffe auch nur annähernd eine Aussage machen: Die Hersteller ermittelten die Wirksamkeit durch den Vergleich der Antikörper im Blut der Probanden – eine Methode, die nichts über die klinische Wirksamkeit aussagt (WELT 14.7.2022, Arzneimittelbrief Okt 2022).
Im Sommer 2022 herrschten weltweit die Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 vor (tagesschau 1.9.2022). Die Impfstudie zum BA.4/5-Impfstoff von BioNTech/Pfizer begann im August 2022 – der Bayerische Rundfunk berichtete darüber im Stil einer Pharma-Presseerklärung (br 8.8.2022). Schon Mitte September 2022 wurde der Impfstoff von der EMA zugelassen, obwohl die klinische Studie noch lange nicht abgeschlossen war, und er wurde ab Ende September 2022 verimpft (Ärztebl 23.9.2022). BA.4/5-Impfstoffe wurden nur an ein paar Mäusen getestet – BioNTech/Pfizer untersuchte sie an 8, Moderna an 10 Mäusen (time 26.8.2022). Die Mäuse, die mit dem Moderna-Impfstoff geimpft wurden, infizierten sich nach Viruskontakt ausnahmslos (Igor 2.9.2022).
Ende August 2022 empfahl die amerikanische Zulassungsbehörde FDA die Boosterimpfung mit dem „Mäuse“-Impfstoff für alle Bürger ab 12 Jahren. Langfristig waren jährliche Auffrischungen mit jeweils neu angepassten Impfstoffen geplant (Rabe 7.9.2022). Kommentar des BMJ-Herausgebers Peter Doshi: „… die Bestellung von 170 Millionen Impfdosen erfolgte auf Grundlage von Mausdaten. Das zeigt eine dramatische Absenkung der Standards bei der FDA.“ (WELT 12.9.2022, Bezahlschranke). Dasselbe galt für die EMA, die am 12.9. die Zulassung des BioNTech/Pfizer-„Mäuse“-Impfstoffs einleitete (EMA 12.9.2022).
Die amerikanischen FDA mögen früher in Bezug auf Sicherheit und Wirksamkeit glaubwürdig gewesen sein. In den letzten 20 Jahren fand jedoch eine Erosion der Grundwerte und eine zunehmende Bevorzugung von Unternehmensinteressen statt. 75% des FDA-Budgets für wissenschaftliche Prüfungen kommen nun direkt von der Industrie. Hinzu kommt das Problem der „Drehtür„: mehr als jeder zweite, der die FDA verlässt, arbeitet anschließend für die Industrie. Zahlreiche Mitarbeiter der US-Impfkommission haben erhebliche finanzielle Interessenkonflikte (tablet 19.9.2022).
Am 20. September 2022 folgte die Empfehlung der STIKO, für die Boosterung ab 12 Jahren die „neuen“ mod-mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna zu verwenden (BMG 20.9.2022). Die STIKO blieb damit ihrer neuen Linie treu, politische Impfempfehlungen zu fällen. Medizinisch-wissenschaftlich war das eine Katastrophe: Die Empfehlung nicht ausreichend untersuchter Impfstoffe führte zum freien Fall des Vertrauens in die Institution STIKO und ihre sonstigen Empfehlungen. Entsprechend niedrig war die Impfbeteiligung und entsprechend hoch das Risiko, dass hunderte Millionen Impfdosen verfallen (WELT 1.10.2022, Bezahlschranke).
Die Europäische Zulassungsbehörde EMA erklärte am 16.9.2022, sie werde die bedingte Zulassung der Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna in eine reguläre Zulassung umwandeln, und alle künftigen Impfstoffvarianten gleich mit. Es lägen mittlerweile genügend Daten vor, die die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität der Impfstoffe belegen (PZ 16.9.2022). Es wurde nicht einmal abgewartet, bis die Hersteller die Informationen, zu denen sie verpflichtet worden waren, zur Verfügung stellten: „In Anbetracht der Gesamtheit der verfügbaren Daten über Wirksamkeit und Sicherheit, die sich aus der umfangreichen Verwendung dieser Impfstoffe ergeben, werden die spezifischen Verpflichtungen nicht mehr als entscheidend für das Nutzen-Risiko-Verhältnis (der Produkte) angesehen, so dass der Weg für den Ãœbergang von einer bedingten zu einer Standardzulassung frei wurde“ (EMA 16.9.2022). Just im September 2022 brachte die Inspektion einer Moderna-Impfstofffabrik durch die amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA schwere Qualitätsmängel bei der Impfstoffproduktion ans Tageslicht. „So seien Covid-Impfstoffe mit Produktionamitteln hergestellt worden, die nicht einmal den Moderna-eigenen Sauberkeitsstandards genügt hätten. Darüber hinaus fanden die Inspektoren große Mengen verfallener Produkte, die trotzdem noch zur Impfstoffherstellung verwendet wurden und solche, bei denen die erforderliche Kühlkette nachweislich nicht eingehalten war“ (Rabe 18.12.2023).
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin DEGAM sah angesichts der „begrenzten Datenlage“ keine hinreichende Begründung für die Verwendung der neuen Impfstoffe und wies insbesondere auf fehlende Sicherheitsdaten für Kinder, Jugendliche und Schwangere hin. Die STIKO gehe mit ihrer Empfehlung „erhebliche Risiken für die Impfakzeptanz“ in der Bevölkerung ein (Ärztezeitung 22.9.2022).
Der Virologe Alexander Kekulé mahnte in seinem Podcast, bezugnehmend auf eine Studie, in der eine Aktivierung des Immunsystems im Nervensystem durch Spikeprotein beschrieben wird (Albornoz 1.11.2022): „Wir wissen, dass wir auch die Wirkung auf das angeborene Immunsystem verändern, indem wir an diesem S-Protein ein paar kleine immunologische Änderungen machen, zum Beispiel bei der Anpassung an BA.4, BA.5. (…) Ich bin absolut dagegen, an diesem S-Protein einfach blind was zu verändern und dann die Impfstoffe auf den Markt zu bringen, ohne dass man das vorher getestet hat, weil es eben sein kann, dass es diese unspezifische Aktivierung des angeborenen Immunsystems gibt“ (Kekulé 8.11.2022). In der Tat zeigten sich die Omikronimpfstoffe als deutlich schlechter verträglich als die erste Impfstoffgeneration (Wagenhäuser 8.11.2022).
Der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ kritisiert die überstürzte Zulassung und Impfempfehlung und erklärt den medizinischen Standard für tot (ÄFI 23.9.2022).
Erste unabhängige Untersuchungen zeigten, dass die „Omikron-Impfstoffe“ keine höhere Immunogenität aufweisen als die Impfstoffe der ersten Generation (Bloomberg 25.1.2022, Bezahlschranke, Impf-Info 26.10.2022).
Auch die Boosterung mit den neuen Impfstoffen hatte katastrophal schlechte Ergebnisse (Hoeg 23.11.2022). Beschäftigte im Gesundheitswesen infizierten sich umso eher, je mehr sie geimpft waren; am besten schnitten die Ungeimpften ab (Shreshta 17.12.2022). Die HART-Group schrieb zu diesem Impfversagen: „Als die Daten aus diesen Quellen anfingen, höhere Raten bei den Geimpften in Island, Ontario, Schottland und England zu zeigen, reagierten die Behörden, indem sie die Veröffentlichung der Daten einfach stoppten. In der realen Welt gibt es keine Beweise mehr für eine Wirksamkeit der Impfung, die auch nur annähernd den Behauptungen der offiziellen Quellen entspricht.“ (HART 18.1.2023).
In den USA äußerten sich einige Mitglieder der FDA-Impfkommission „enttäuscht“ und „verärgert“ darüber, dass die Regierung und das Pharmaunternehmen Moderna bei der Sitzungen im Jahr 2022, als über die Zulassung des Impfstoffs diskutiert wurde, nicht die vorhandenen Wirksamkeitsdaten vorgelegt hatten. Die inzwischen veröffentlichten Daten zeigten, dass die Boosterung zur Verhinderung von Covid-19-Infektionen mit den neuen Impfstoffen weniger wirksam war als mit den bisherigen Impfstoffen: 1,9 % der Studienteilnehmer, die die bisherige Auffrischungsimpfung erhalten hatten, infizieren sich, während es bei dem neuen bivalenten Impfstoff 3,2 % waren. „Entscheidungen, die für die Öffentlichkeit getroffen werden, müssen auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen getroffen werden – nicht nur einiger Informationen, sondern aller Informationen“, so der Regierungsberater Paul Offit (CNN 11.1.2023).
Nach Ansicht prominenter Immunologen waren wiederholte Boosterungen nicht ohne Risiko. Es könnte sich eine Immuntoleranz entwickeln, bei der das Immunsystem nach wiederholter Exposition nicht mehr auf veränderte Antigene etwa in Folge von Virusmutationen reagiert – ähnlich einer Desensibilisierung von Allergikern. Eine Studie aus Deutschland wies auf diese Gefahr hin, und die Autoren bestätigten dies in einer späteren Veröffentlichung: Bei wiederholten mod-mRNA-Injektionen wird die Immunantwort umgeschaltet; anstatt der wirksameren IgG1 oder IgG3-Antikörper werden zunehmend IgG4-Antikörper produziert, die weniger Immunität vermitteln (Irrgang 10.7.2022, Irrgang 22.12.2022) und das Immunsystem sogar schwächen, was Autoimmunerkrankungen und evtl. sogar Krebswachstum zur Folge haben kann (Uversky 25.3.2023). „Das ist an sich schon besorgniserregend, denn es zeigt, wie wenig wir darüber wissen, was diese neuen mRNA-Impfstoffe tun und wie sie funktionieren“, so Nikolai Petrovsky, Professor an der Flinders University (Demasi 7.9.2022). In einem Tierversuch konnte gezeigt werden, dass wiederholtes Boostern zu Immuntoleranz führen kann und dadurch potenzielle Risiken birgt (Gao 22.12.2022).
US-Wissenschaftler – u.a. Epidemiologen, Sozialmediziner und Medizinethiker – warnten junge Erwachsene vor Booster-Impfungen wegen dem katastropalen Nutzen-Risiko-Verhältnis (Bardosh 31.8.2022). Der Impfexperte Paul Offit schrieb: „Angesichts der Ergebnisse früherer Studien ist es wahrscheinlich, dass der moderate Anstieg des Schutzes gegen eine wahrscheinlich im Allgemeinen milde Krankheit nur von kurzer Dauer sein wird. (…) Im Dezember 2022 war der BA.4-Stamm nicht mehr im Umlauf, und BA.5 machte weniger als 25 % der zirkulierenden SARS-CoV-2-Stämme aus (..). Wir sollten meiner Meinung nach aufhören zu versuchen, alle symptomatischen Infektionen bei gesunden, jungen Menschen zu verhindern, indem wir sie mit Impfstoffen impfen, die mRNA von Stämmen enthalten, die ein paar Monate später wieder verschwinden könnten„ (Offit 11.1.2023).
Die nächsten Impfstoff-Generationen
Im Mai 2023 gab die Europäische Arzeimittelagentur EMA die Empfehlung bekannt, dass ab Herbst 2023 Impfstoffe gegen Covid-19 nur noch eine Komponente enthalten, und zwar eine XBB-Variante. Für die Zulassung der angepassten Impfstoffe seien nur Daten zur Produktion und Qualität der Impfstoffe und Labordaten zur Immunogenität nötig, jedoch keine erneuten klinischen Studien zur Wirksamkeit oder Sicherheit (PZ 31.5.2023). Für die EMA hat der Herstellerschutz offensichtlich weiterhin Vorrang vor dem Verbraucherschutz.
Der Vorteil der Genesenen
Als mögliche Ursache der unsicheren Impfwirkung gegen Virusmutationen wurde die „Antigen-Erbsünde“ diskutiert: Wenn das Immunsystem durch die Impfung einmal auf ein Protein (z.B. „Spike-Protein“) fixiert ist, kann es sich nicht mehr auf eine neue Variante diese Proteins umstellen; es werden jeweils nur bereits geprägte Gedächtniszellen stimuliert, nicht „naive“ Gedächtniszellen mit mehr Flexibilität (FR 18.4.2021, Cho 7.10.2021, Wilckens 10.9.2022, PZ 13.10.2022). Daten aus Dänemark und Deutschland wiesen darauf hin, dass sich zwei- oder dreimal Geimpfte eher mit der Omikron-Variante des Coronavirus infizieren als Ungeimpfte; die Impfwirksamkeit schien ins Negative abzusinken (Gato 31.12.2021).
Nach einer niederländischen Studie aus der vor-Omikron-Zeit war nach allen Covid-Impfstoffen das Risiko einer Durchbruchsinfektion mit Beta/Gamma/Delta-VOCs deutlich erhöht, vor allem in den ersten zwei Monaten nach der Impfung. Genesene hatten dieses Problem nicht (Andeweg 21.7.2022, Rabe 22.7.2022). Eine Studie aus Kalifornien bestätigte die bessere Immunität der Genesenen: Eine natürliche Infektion führte zu einer stärkeren, länger andauernden zellulären Immunreaktion einschließlich der wichtigen Gedächtnis-Zellen. Nach der Impfung steigen die Antikörper im Blut zwar zunächst stärker an, fallen aber umso schneller wieder ab (Sette 22.7.2022). In einer anderen Studie war selbst bei Infektionen mit wenigen oder gar keinen Symptomen im Blut der Genesenen eine robuste zelluläre Immunität über mindestens ein Jahr nachweisbar (Schnizer 7.7.2022). Auch bei Messungen der Schleimhautimmunität in den Bronchien schnitten die Genesenen deutlich besser ab: „Geimpfte Personen wiesen im Vergleich zu COVID-19-Rekonvaleszenten signifikant niedrigere Werte an neutralisierenden Antikörpern gegen D614G, Delta (B.1.617.2) und Omicron BA.1.1 in der BAL (bronchoalveoläre Lavageflüssigkeit) auf“ (Tang 19.7.2022).
Eine Ãœbersichtsarbeit dazu wurde im Februar 2023 im Lancet veröffentlicht. Demnach schützt eine Coronainfektion mindestens 10 Monate vor einer schweren Erkrankung mit gleich welcher Virusvariante (Stein 16.2.2023, Dtsch Ärztebl 17.2.2023), sehr wahrscheinlich jedoch noch erheblich länger (Dtsch Ärztebl. 10.3.2023). Das Wall Street Journal kommentierte diese Kehrtwende der Zeitschrift Lancet: „Mit drei Jahren Verspätung erkennt der Lancet die natürliche Immunität an. Der Klerus des Publik Health entdeckt ein Prinzip der Immunologie wieder, das er während der Pandemie verhöhnt hat“ (WSJ 26.2.2023).
Personen, die eine natürliche COVID-19-Erkrankung durchgemacht hatten, sind gegenüber Geimpften in Vorteil, „da ihr Immunsystem nicht nur Antikörper gegen das Spike-Protein hergestellt hat, sondern auch viele andere Antikörper, die gegen andere Proteine des Virus gerichtet sind. Diese Proteine mutieren normalerweise nicht alle gleichzeitig“ (Scimondo 25.11.2020, Alexander 17.10.2021, Andeweg 24.11.2021, PEI 9.12.2021). Eine durchgemachte Corona-Erkrankung schützt dadurch wirksamer als eine Impfung vor einer neuerlichen Erkrankung und vermittelte auch einen besseren Schutz gegen Virusmutanten (Cho 29.7.2021, IsN 13.7.2021, Gazit 24.8.2021,Chemaitelly 18.3.2022, Altarawneh 31.3.2022). Dies gilt auch für Kinder: Genesene Kinder sind deutlich besser und länger vor einer Reinfektion geschützt als geimpfte Kinder – wahrscheinlich verschlechtert die Impfung genesener Kinder sogar deren Immunität (Lin 7.9.2022, Chudov 12.9.2022).
Australische Ärzte fanden heraus, dass bei Kindern noch einen Monat nach der Impfung die Immunantwort auf potentielle Krankheitserreger wie Staphylokokken oder E.Coli reduziert ist: „Unsere Studie zeigt, dass die SARS-CoV-2-mRNA-Impfung bei Kindern die entzündlichen Zytokinreaktionen verringert“ (Noé 25.8.2023, Demasi 31.9.2023). Ein Facebook-Beitrag von Maryanne Demasi über diese Studie fiel der Zensur des Zuckerberg-Konzerns zum Opfer (Demasi 19.9.2023).
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine erneute Infektion mit SARS-CoV2 in den 15 Monaten nach der Erstinfektion eine schwere Erkrankung oder den Tod verursacht (Chemaitelly 7.7.2022). Vier Monate nach COVID-19 war der Schutz vor einer (Wieder-)Infektion siebenmal besser als vier Monate nach der zweiten Impfung (Goldberg 25.5.2022). Der Schutz vor Krankenhausaufenthalten oder Tod bei einer Zweitinfektion war unabhängig von der Virusvariante robust (Altarawneh 6.1.2022). Das Deutsche Ärzteblatt attestierte Genesenen eine „lange anhaltende Immunität“ (Dtsch Ärztebl 4.2.2022, online first). Es sei „höchst unwahrscheinlich“, dass die Immunantwort von Genesenen einer mutierten Form des Coronavirus nicht standhalten könne, so der Innsbrucker Immunologe Florian Deisenhammer (i-med 9.12.2020).
„Wir können zuversichtlich sein, dass eine frühere Infektion mit Omikron einen robusten Schutz gegen eine erneute Infektion mit verschiedenen Omikron-Subvarianten bietet – zumindest auf kurze Sicht“ (Munro 2.8.2022)
Die strenggläubig protestantische niederländische Kleinstadt Urk hatte die geringste Impfbeteiligung in den Niederlanden. Gerade dort fanden sich im Frühsommer 2022 die geringsten Konzentrationen an SARS-CoV-2-Viren im Abwasser, und keine Spur einer neuen Omikron-Welle wie in Städten mit hoher Impfbeteiligung (Radagast 25.6.2022).
Britische Forscher beobachteten schon fünf Wochen nach mod-mRNA-Impfungen eine Absinken der Antikörper, während dies bei natürlich infizierten, ungeimpften Erwachsenen auch nach 365 Tagen nur sehr gering ausfiel (Ireland 17.2.2022). In Großbritannien infizierten sich innerhalb von 17 Monaten nur 0,004 Prozent der Genesenen ein zweites Mal – hingegen erkrankten sechs Prozent der Geimpften innerhalb von fünf Monaten nach der Impfung (Mayer 27.8.2021). Eine israelische Studie attestierte Genesenen sechs Monate nach ihrer Erkrankung einen achtmal besseren Schutz als Geimpften sechs Monate nach der Impfung (Goldberg 9.6.2022). Man müsste fast 900 Personen impfen, die bereits früher mit SARS-CoV-2 infizierten waren, um eine erneute, in der Regel asymptomatische SARS-CoV-2-Infektion zu verhindern, würde aber bei achtzig von ihnen mäßige bis schwere Nebenwirkungen erzeugen (Bostom 13.9.2021).
Menschen, die eine COVID-19-Infektion egal welcher Schwere durchgemacht hatten, profitierten nicht von einer zusätzlichen Impfung, sondern nahmen nur die Nachteile mit (i-med 9.12.2020, nature 26.5.2021, Shreshta 1.6.2021, Lind 20.4.2022, Goldberg 25.5.2022).
„Wenn die natürliche Immunität stark schützend ist, wie es die bisherigen Erkenntnisse nahelegen, dann scheint die Impfung von Menschen, die Covid-19 hatten, keinen oder nur einen sehr geringen Nutzen zu bringen, und es bleiben logischerweise nur die Schäden übrig – sowohl die Schäden, die wir bereits kennen, als auch die, die noch unbekannt sind“, sagte die dänische Public-Health-Medizinerin Christine Stabell Benn (Block 13.9.2021). Die US-Epidemiologin Tracy Høeg errechnete aus zwei Studien, dass die zusätzliche Impfung von Genesenen – die so genannte „Hybrid-Immunität“ – keinen zusätzlichen Schutz bietet (Hoeg 13.6.2022). Die SARS-CoV2-Antikörper auf der Nasenschleimhaut werden nicht geboostert, wenn ein „Genesener“ sich impfen lässt (Impf-info 13.9.2022). Nach einer Studie aus Katar war der Schutz vor einer erneuten Erkrankung noch ein Jahr nach Erstinfektion besser als einen Monat nach einer dritten Impfdosis. Der Schutz vor einer erneuten schweren Erkrankung durch eine „Hybrid-Immunität“ (Infektion plus 2 Impfungen) war fraglich (Altarawneh 7.7.2022).
Nach zwei britischen Studien und einer US-amerikanischen Studie hatten Genesene ein höheres Risiko für Impfnebenwirkungen (Mathioudakis 17.3.2021, Raw 29.5.2021, Tompkins 1.11.2022). Sie zur Impfung zu zwingen, etwa durch eine nur kurzdauernde Anerkennung als Genesene oder durch eine 1G-Regel, war ein gravierender Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die galt besonders auch für Kinder und Jugendliche.
STIKO-Mitglied Christian Bogdan bestätigte: „Wer eine Corona-Infektion durchgemacht und gut überstanden hat, steht sicherlich mit einer breiteren und stabileren Immunantwort da als ein Geimpfter. Beim Kontakt mit dem ganzen Virus erstreckt sich die Immunantwort nicht nur auf das Spike-Protein, sondern auf weitere Virusbestandteile. Ein größeres Spektrum von Lymphozyten wird aktiviert. Deswegen könnte man sich sogar fragen, ob das Durchmachen einer Infektion in Altersgruppen, die nur ein extrem geringes Risiko für einen schweren Verlauf haben, nicht sogar ein Vorteil wäre“ (NB 22.5.2021).
Für den Pharma-Forscher Stefan Tasler hatte die Impfung von Genesenen mit Logik nichts mehr zu tun, und er konnte sich zwei mögliche Gründe vorstellen, warum das empfohlen wird: „Der eine ist ganz simpel der weitere Absatzmarkt. Der zweite Grund wäre der viel böswilligere und fatalere – nach den ganzen Versprechen, die man am Anfang getätigt hatte, durfte am Ende nicht vielleicht herauskommen, dass der Genesene besser geschützt wäre als der Geimpfte. Also mache ich mir im Grunde den Genesenenpool zunutze und gliedere ihn in den Geimpftenpool mit ein und schon habe ich bei der Auswertung nur noch ungeimpft und geimpft und die Genesenen fallen gar nicht mehr auf. Das ist sehr böswillig und würde klaren Vorsatz voraussetzen. Aber die Entwicklung des Umgangs mit der Pandemie lässt einen schon mal auch in solche Richtungen spekulieren!“ (Nachdenkseiten 14.12.2021).
Durch die von Mensch zu Mensch unterschiedlichen Antikörper wird auch die Ausbildung und Verbreitung von Mutationen gehemmt, da das Virus gar nicht mehr „weiß“, in welche Richtung es mutieren soll. Daher war auch die Immunität in der Bevölkerung bei natürlicher Durchseuchung zuverlässiger und nachhaltiger als in einer komplett geimpften Bevölkerung. Die vielbeschworene Herdenimmunität durch Impfung war bei einem schnell mutierenden Erkältungsvirus eine Illusion (Lavine 13.5.2021, Sokrates 25.1.2022). Der Virologe Klaus Stöhr trat dafür ein, eine gewisse Durchseuchung zuzulassen, denn man könne Infektionen letztlich nicht verhindern und müssen sie in gewissen Altersgruppen tolerieren (BILD 24.8.2021, Bezahlschranke).
Eine weitere Zirkulation des Wildvirus war sowieso nicht zu verhindern und auch aus gesundheitsökologischer Sicht nützlich: Dadurch wurde kontinuierlich die Immunität der Genesenen und Geimpften aufgefrischt, was SARS-CoV-2 zu einem Virus macht, das wie viele andere Viren im Winterhalbjahr zu harmlosen Erkältungen führt.
Die Impfung von Altersgruppen, die kein relevantes Krankheitsrisiko haben (Kinder, gesunde jüngere Erwachsene), war wahrscheinlich ein großer Fehler. Man hinderte eine ganze Generation daran, sich zuverlässig und dauerhaft auf natürlichem Weg zu immunisieren und dadurch auch vor Mutationen weitgehend zu schützen. Stefan Tasler meinte: „Mit dem aktuellen Impfprinzip werden wir so eine Welle nach der anderen ‚züchten‘. Und dieser Kreislauf könnte dann eigentlich nur durch möglichst viele ‚Impfdurchbrüche‘ und die damit verbundene umfassendere Immunisierung der Betroffenen durchbrochen werden.“ (Nachdenkseiten 14.12.2021).
Stephan Luckhaus schätzte die natürliche Durchseuchung bis Februar 2021 auf ca. 50 bis 70 Prozent der Bevölkerung. „Ich sehe eine moralische Verantwortung für die Medizin, nicht nutzlos Menschen zu impfen, und sie damit der realen Gefahr von Nebenwirkungen auszusetzen“ (Luckhaus 20.7.2021). Impfwillige sollten überlegen, ob sie nicht vor der Impfung durch einen Lymphozyten-Transformations-Test (LTT) und den ElisSPOT-Test das Vorhandensein von spezifischen Gedächtniszellen (kreuzreaktiven T-Zellen) untersuchen lassen, die auch das Virus SARS-CoV-2 erkennen. Kostenpunkt um die 200 € (z.B. Bin ich schon_immun).
Ein Antikörpertests reichte allerdings nach den Verordnungen und einem Richterspruch des Verwaltungsgerichts Würzburg nicht aus, um als Genesener zu gelten (BZ 10.1.2022) – da wurde aus unerfindlichen Gründen nur ein positiver PCR-Tests anerkannt; ein Antikörper-Positiver musste sich mindestens noch einmal impfen lassen (Rabe 11.1.2022). „Diese Regelung widerspricht den Standards unabhängiger Wissenschaft“, schrieb die Berliner Zeitung, „Mit ihren in der Verordnung festgelegten Vorgaben für einen „Genesenenausweis“ setzt sich die Regierung Merkel auch über eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrats vom 20. September 2020 hinweg, nach der Antikörpertests einem PCR-Test als Immunitätsbescheinigung klar überlegen sind.“ (BZ 23.8.2021).
Vermutlich fürchtete das Gesundheitsministerium, dass die Zahl der Genesenen stark ansteigen würde – etwa weit über 50 Prozent – und die Zahl der Impfwilligen stark abnehmen, wenn die Menschen anfangen würden, ihre Antikörper oder Abwehrzellen messen zu lassen. Man hätte dann auch keinen Impfdruck mehr mit dem Slogan „Pandemie der Ungeimpften“ aufbauen können. Also blieb es bei der Schikanierung der Genesenen (WELT 12.10.2021).
Jens Spahn verkündete im September 2021, dass Personen mit Antikörpernachweis künftig nur eine einmalige Impfung brauchen, um als vollständig geimpft zu gelten. „So bekämen noch mehr Impfwillige ihre Freiheit zurück“ (PA 17.9.2021). Das war ein lächerliches Zugeständnis, denn sie waren schon ohne diese Impfung besser geschützt als vollständig Geimpfte. Das Ärzte-Portal DocCheck titelte: „Ärzte, kennt ihr diese bizarre Regel?“ und schreibt weiter: „Genesen ist, wer geimpft ist… Das Schöne ist: Als Arzt könnt ihr mit diesem ganzen Quark auch noch Geld verdienen. Der Antikörpertest soll nämlich eine Selbstzahler-Leistung werden“ (DocCheck 21.9.2021). Niemanden interessierte, dass Genesene ein höheres Risiko für Impfnebenwirkungen hatten (Krammer 1.2.2021, Mathioudakis 17.3.2021).
Ab Mai 2021, als viele der älteren Menschen geimpft waren, gerieten die jüngeren Bevölkerungsgruppen ins Visier der Impfstrategen. Es wurde unter anderem damit argumentiert, dass nun vor allem 30- bis 40-Jährige auf den Intensivstationen lagen. Das war jedoch eine glatte Lüge: Diese Altersgruppe machte im Mai 2021 2,8 Prozent aller COVID-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen aus, entsprechend etwa 130 Patienten (Schrappe 17.5.2021).
Abschied von der Herdenimmunität
Ab Sommer 2021 wurde die Impfkampagne auch auf 12- bis 17-Jährige ausgeweitet, zunächst auch ohne Empfehlung der STIKO (BILD 2.8.2021). Eine mit Steuergeldern geförderte experimentelle Studie der Humboldt-Universität und des Wissenschaftszentrums Berlin untersuchte Strategien, um in dieser Altersgruppe die „Impfbereitschaft fördern“. Die Forscher empfahlen, die Impfteilnahme mit der Wiedergewährung von Freiheiten und finanziellen Zuwendungen zu belohnen (SB 11.5.2021).
Eine bajuwarisch-rustikale Kampagne in sozialen Medien startete das bayerische Gesundheitsministerium mit dem Titel: „Rein in den Arm. Raus aus der Pandemie“ und dem Argument: „Vorteile einer Covid-Impfung: Niemand muss herausfinden, ob noch eine Beatmungsmaschine für dich frei ist“ (horizont 20.12.2021). Die Impfpflicht bzw. 2G-Regel wurde auch auf Fahrschulen ausgedehnt, um die Heranwachsenden unter Druck zu setzen: Führerschein nur für Geimpfte (br 11.1.2022).
Der schwedische Arzt Sebastian Ruthworth diagnostizierte eine „Besessenheit“, einen „unerbittlichen Drang, alle Menschen zu impfen, unabhängig davon, wie hoch ihr individuelles Risiko durch das Virus ist und ob sie die Krankheit bereits gehabt haben oder nicht“ (Rushworth 13.7.2021). Es drängt sich der Verdacht auf, dass der gigantische Berg bestellter und bereits bezahlter Impfstoffe abgetragen werden muss, damit es nicht wieder einen Rüffel vom Bundesrechnungshof gibt. Die Profiteure reiben sich die Hände (tagesschau 28.7.2021).
Nach Ansicht der WHO war es „extrem unwahrscheinlich“, dass das Virus durch Impfen ausgerottet werden kann (smh 29.12.2020). Viele Wissenschaftler warnten vor der Vorstellung, dass die Pandemie vorbei sei, wenn möglichst viele Menschen geimpft sind. Genau dies war aber die Grundlage der Lockdown-Politik, und das Argument für den Entzug der Grundrechte von Ungeimpften.
Prominente Epidemiologen erklärten in Nature, warum ein Herdenschutz durch die Impfung eine Illusion ist (Nature 18.3.2021). Lauren Ancel Meyers von der Universität Austin/Texas kommentiert:
Wir verabschieden uns von der Idee, dass wir die Schwelle der Herdenimmunität erreichen können und die Pandemie dann endgültig verschwindet
Alexander Kekulé drückte das in einem Interview in der ihm eigenen Wortwahl aus: „Das ganze Konzept der Herdenimmunität können sie knicken. Das ist wie eine Wurst, die der Bevölkerung unter die Nase gehängt wird seit Anbeginn dieser Pandemie… Dieses Virus kam, um zu bleiben“ (mdr 4.5.2021 ab min. 49:00).
Henrik Streeck war derselben Meinung: Das Coronavirus könne man bei immer mehr Geimpften im Rachen nachweisen, und so werde es mit der Herdenimmunität „nichts“ (rnd 22.7.2021). Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen empfahl, sich von der „Illusion“ einer auch nur annähernd zu erreichenden Corona-Herdenimmunität zu verabschieden. Es sei geradezu „skurril“, dass die Bundesregierung die Beendigung der Corona-Maßnahmen von der Impfquote abhängig machen wolle (tagesspiegel 17.7.2021).
Die Mediatorin Annabelle Oberrecht sah das Konzept der Herdenimmunität aus ethischer Perspektive kritisch und schrieb: „Die in der politischen Argumentation über den „Herdenschutz“ angewandte Betrachtung des Individuums als wertmäßig definierter, aufrechenbarer und austauschbarer Teil einer Gruppe folgt der Logik totalitärer Systeme. Eine solche Ideologie hat in einer freiheitlichen, grundrechts- und werteorientierten Gesellschaft schlichtweg keinen Raum“ (Oberrecht 14.7.2021).
Ende Juli 2021 kam das endgültige Aus für das Argument, die Impfung schütze auch die Kontaktpersonen, und daher seien Grundrechtsbeschränkungen für Ungeimpfte ethisch und juristisch gerechtfertigt. Die Direktorin der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC Rochelle Walensky gab neue Daten bekannt, nach denen geimpfte und ungeimpfte Personen, die mit der Delta-Variante des Coronavirus infiziert sind, eine Viruslast tragen, die „eigentlich ziemlich ähnlich ist“. Auch Geimpfte hätten das Potenzial, dieses Virus auf andere zu übertragen, und sollten daher in Innenräumen wieder Masken tragen (ktvu 27.7.2021, tagesschau 27.7.2021, Ärzteblatt 2.8.2021).
Jeffrey Shaman, Epidemiologe an der Columbia University, kommentierte: „In gewissem Sinne geht es bei der Impfung jetzt um den persönlichen Schutz – um den Schutz vor schweren Krankheiten. Die Herdenimmunität ist nicht relevant, da es viele Hinweise auf Wiederholungs- und Durchbruchsinfektionen gibt“ (BMJ 2.8.2021). Eine Studie aus Wisconsin ergab ein ähnliches Bild: „Unsere Daten untermauern die Vorstellung, dass geimpfte Personen, die sich mit der Delta-Variante infiziert haben, das Potenzial haben, das SARS-CoV-2 auf andere zu übertragen“. Dies ändere die Risikobewertung (Riemersma 31.7.2021).
Auch britische Forscher meldeten: „Es gibt erste Anzeichen dafür, dass Menschen, die gegen COVID-19 geimpft wurden, die Delta-Variante des Virus genauso leicht übertragen können wie diejenigen, die nicht geimpft wurden“ (reuters 6.8.2021). Isländische Experten verkündeten im August 2021, dass das Konzept, durch hochgradige Durchimpfung eine Herdenimmunität herbeizuführen, gescheitert war: Ab Ende Juli 2021 stieg die Zahl der positiv getesteten auf ein bisher nicht gekanntes Niveau (IR 3.8.2021, Eythorsson 7.8.2021).
Im März 2022 schrieb auch der Direktor des US-National Institute of Allergy and Infectious Diseases Anthony Fauci, bei SARS-CoV-2 sei eine Herdenimmunität nicht erzielbar und auch nicht notwendig. Die durch Erkrankungen erreichte Hintergrundimmunität sollte zusammen mit Impfstoffen, antiviralen Medikamenten und monoklonalen Antikörpern ausreichen, um trotz der weiteren Zirkulation der Viren zur Normalität zurückzukehren (Ärztebl 1.4.2022).
Selbst symptomlose Geimpfte können große Mengen Viren im Nasenrachenraum tragen und weiterverbreiten. In Vietnam erkrankten 69 geimpfte GesundheitsarbeiterInnen mit hoher Viruslast und einem bis zu vier Wochen positivem PCR-Test; in Indien wurde ein „Superspreader-Event“ unter Geimpften dokumentiert (Riemersma 31.7.2021, Vinh Chau 10.8.2021, Mlcochova 8.5.2021). Zwar wurde diskutiert, ob Geimpfte nicht Viren verbreiten, die weniger infektiös sind, weil sie durch Antikörper blockiert sind; dies wurde aber nur im Labor und nicht in der „realen Welt“ untersucht (Shamier 20.8.2021).
Die Herdenimmunität als Argument für die Impfung gehörte endgültig „auf den Müllhaufen wissenschaftlicher Irrtümer“ (ÄiIE 28.7.2021). Von Clemens Arvay gab es dazu ein informatives Video (Arvay 16.8.2021). Selbst Christian Drosten meinte Geimpfte hätten ein „substanzielles Risiko“, sich unerkannt zu infizieren und damit ansteckend zu sein (tagesschau 15.11.2021). Was von der Impfwirkung blieb, ist die Abmilderung schwerer Verläufe bei den wenigen, die nicht eh schon nur mild oder gar nicht erkrankt waren.
Nahm man als Kriterium der Wirksamkeit eine „Corona-artige Erkrankung“ ungeachtet des verursachenden Virus, dann waren Geimpfte sowieso nicht im Vorteil: Bei über 50-Jährigen gab es da keinen Unterschied im Vergleich mit Ungeimpften (Ben M 30.9.2021).
Das Nutzen-Risiko-Verhältnis der COVID-19-Impfstoffe für die allermeisten Menschen negativ.
Anlässlich des BVerfG-Urteils zur Masernimpfpflicht konstatierte Jessica Hamed: „Mit dieser Rechtsprechung kann nahezu alles, was irgendjemanden vor einer Erkrankung oder Tod schützen soll und damit mittelbar auch das Gesundheitssystem entlastet, angeordnet werden. Langfristig ist hierhin ein Trend zur Pflicht zur Gesundhaltung zu erkennen. Grenzen wurden nicht definiert und scheinen auch nicht zu existieren.“ (BZ 18.8.2022).
Allein im Jahr 2021 wurden rund 250 Millionen Euro für eine undifferenzierte Aufklärungskampagne zur COVID-19-Impfung ausgegeben (Ärztebl 17.1.2022).
Eine kanadische Gruppe von Wissenschaftlern sprach den Ungeimpften in einem offenem Brief Mut zu: „Es ist völlig vernünftig und legitim, sich gegen unzureichend getestete Impfstoffe auszusprechen, für die es keine zuverlässige wissenschaftliche Grundlage gibt. Sie haben das Recht, über Ihren Körper zu bestimmen und medizinische Behandlungen abzulehnen, wenn Sie es für richtig halten. Sie haben das Recht, ‚Nein` zu sagen, wenn Ihre Würde, Ihre Integrität und Ihre körperliche Autonomie verletzt werden. Es ist Ihr Körper, und Sie haben das Recht zu wählen“ (tkp 5.8.2021).
Impfung für wen?
Der unnötige und irrationale Einsatz der Impfung gegen Covid-19 lenkt Ressourcen und Aufmerksamkeit von anderen dringenden Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit ab. Die finanziellen und personellen Ressourcen, die durch die Vermeidung unnötiger Impfungen und anderer unnötiger Eingriffe eingespart werden, können besser für den Ausbau der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen eingesetzt werden (Experten Taskforce Indien 12.1.2023)
Trotz aller ungeklärten Fragen zu Wirkung und Nebenwirkungen war es wahrscheinlich sinnvoll, Menschen mit hohem Komplikationsrisiko – vor allem alten Menschen und Menschen mit einer gravierenden Vorerkrankung – die Impfung mit einem mod-mRNA-Impfstoff anzubieten, allerdings auf der Grundlage einer freien informierten Entscheidung und mit dem Hinweis, dass es ein experimenteller Impfstoff ist, bei dem wir Wirkung und Nebenwirkungen nicht ausreichend kennen. Das Risiko einer lebensbedrohlichen COVID-19-Erkrankung war zumindest vor der Omikron-Variante bei Hochrisikogruppen höher als das einer gravierenden Impfnebenwirkung. Schwer kranke, „präfinale“ alte Menschen waren allerdings von der Impfung auszunehmen, da sie dadurch zu Tode kommen konnten.
Je niedriger das individuelle Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung war, umso mehr mussten Impfwillige über die unzureichende wissenschaftliche Beweislage bezüglich Nutzen und Risiken der Impfung aufgeklärt werden. Für eine ordnungsgemäße Aufklärung stand jedoch in den Impfzentren und Arztpraxen viel zu wenig Zeit zur Verfügung – mancherorts waren dafür nur zweieinhalb Minuten vorgesehen (kv Thüringen 2021).
Im Juli 2023 veröffentlichten die Strafrechtsprofessorin Prof. Dr. Katrin Gierhake und der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer in der Neuen Juristischen Wochenschrift einen Artikel mit dem Titel „Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“. Demnach sei vor einem medizinischen Eingriff über „sämtliche für die Einwilligung relevanten Umstände“ aufzuklären – anderenfalls sei der Eingriff sowohl strafrechtlich – z.B. als Körperverletzung – als auch zivilrechtlich – als möglicherweise schadensersatzträchtige Pflichtverletzung des Arztes – relevant. Im Falle der COVID-Impfstoff müssten die Patienten auch darauf hingewiesen werden, dass die genbasierte Impftechnik neuartig und in ihren Risiken nicht abschätzbar sei. Der reine Hinweis auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) reiche nicht aus, weil die STIKO den Impfstoff ja selbst nur unter der „Neuland“-Ungewissheit empfohlen hat. Auch ein Hinweis auf schriftliche Informationen reiche nicht aus, da dies allenfalls bei Routineeingriffen für zulässig gehalten wird. „Wenn nicht einmal die Zulassungsbehörde eine Arznei hinreichend kennt, um bereits eine abschließende Zulassungsentscheidung über sie zu treffen“, könnte es „allein die eigene Bereitschaft des Patienten sein, eigenverantwortlich unbekannte Risiken einzugehen, um dadurch seine Therapiehoffnung zu verwirklichen.“ Eine derartige Entscheidung werde direkt nach derart komplexen Belehrung allerdings nur in seltenen Fällen sofort rechtswirksam zu treffen sein. „Je weniger gesicherte Informationen über die Folgen der Gabe bzw. Verabreichung einer Arznei vorliegen, desto größer sind die – nach § 630f BGB zur Meidung der Folgen des § 630h III BGB zudem dokumentationspflichtigen – Aufklärungs- und Erläuterungsaufgaben des Arztes vor ihrem Einsatz im konkreten Einzelfall“ (2020news 28.7.2023).
#Roland Stöbe, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht in Baden-Württemberg, schrieb im August 2024 einen Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift zu möglichen Aufklärungsmängeln bei der COVID-Impfung. Seiner Auffassung nach war vor jeder Impfmaßnahme zwingend ein persönliches Aufklärungsgespräch und eine ärztliche Untersuchung notwendig, u.a. wegen der Haftungsbeschränkung und der fehlenden Wirkung auf die VIrusübertragung (Pürner 19.8.2024).
Matthew Memoli, Direktor des Labor für Infektionskrankheiten am National Institute of Health der USA, sagte in einem Interview: „Als der Impfstoff eingeführt wurde, hätte man sich auf die Risikopersonen konzentrieren sollen, und das sollte man auch heute noch“. Eine solche Risikostratifizierung würde zwar die Logistik kompliziert machen, aber auch eine differenziertere Kommunikation erfordern. „Viele im öffentlichen Gesundheitswesen haben die Vorstellung, dass die Menschen sich nicht impfen lassen, wenn man ihnen sagt, dass es auch nur die geringsten Unsicherheiten bei einem Impfstoff gibt“, sagte er. Für Memoli spiegelte dies eine überholte Bevormundung wider. „Ich bin der Meinung, dass es viel besser ist, klar und ehrlich zu sagen, was wir wissen und was nicht, welche Risiken und welchen Nutzen wir haben, und den Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen“ (Block 13.9.2021).
Die Impfung in Schwangerschaft und Stillzeit
In der Schwangerschaft ist ein erhöhtes Krankheitsrisiko nicht belegt. Am 10. Juni 2021 erschien eine Studie aus Dänemark. Dort hatten sich zwischen Mai und Oktober 2020 nachweislich 418 von 82’682 Schwangeren mit SARS-CoV-2 infiziert. 23 von ihnen wurden stationär behandelt, es gab keine bleibenden Komplikationen bei Mutter oder Kind (Aabakke 10.6.2021). Amerikanische Forscher führten eine Kohortenstudie mit 23’500 15 – 35-jährigen Frauen durch, die wegen COVID-19 und Lungenentzündung im Krankenhaus lagen. Schwangere Frauen hatten zwar ein etwas höheres Risiko, auf die Intensivstation zu kommen (22% : 17%). Die Sterblichkeit war jedoch deutlich niedriger als bei nichtschwangeren Frauen 1,1% : 3,5%). „Unsere Daten deuten darauf hin, dass eine Schwangerschaft kein unabhängiger Risikofaktor für die Sterblichkeit im Krankenhaus bei Patienten mit COVID-19 ist.“ (Pineles 7.4.2022).
In Großbritannien befanden sich Anfang Oktober 2021 nur 14 schwangere Frauen wegen COVID-19 auf einer Intensivstation, ein Risiko von 1: 35’000. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Schwangere bevorzugt auf Intensiv verlegt werden, und manche dort auch aus anderen Gründen, etwa wegen einer Schwangerschaftsvergiftung (Präeklampsie) liegen und zufällig ein positives Testergebnis haben (HART 12.10.2021). Das größte Risiko für die Schwangere und die Schwangerschaft sind vermutlich Angst und Panik (Chmielewska 31.3.2021).
Das RKI schrieb im April 2021: „Zu den Besonderheiten in der Schwangerschaft zeigt ein großes systematisches Review/eine Metaanalyse, dass Schwangere, deren SARS-CoV-2 Infektion im Krankenhaus festgestellt wurde, vergleichsweise seltener Symptome wie Fieber, Atemnot und Muskelschmerzen aufweisen. Die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf mit Aufnahme auf eine Intensivstation und für eine invasive Beatmung ist gering, jedoch im Vergleich höher als bei nicht-schwangeren Frauen im gebärfähigen Alter, Todesfälle sind selten. Zu den Risikofaktoren für einen schwereren Verlauf zählen ein höheres mütterliches Alter, starkes Übergewicht, Vorerkrankungen wie Bluthochdruck sowie Gestationsdiabetes und Prä-Eklampsie. Die bisherigen Auswertungen der Daten des CRONOS-Registers legen bei den untersuchten Schwangeren in Deutschland einen überwiegend günstigen Verlauf einer Infektion mit SARS-CoV-2 nahe“ (RKI 19.4.2021).
Die US-Behörde CDC empfiehlt seit 10. August 2021die Impfung aller Schwangeren; die Impfung sei gut verträglich, bei 2500 geimpften Schwangeren habe sich kein erhöhtes Risiko von Fehlgeburten gezeigt (Guardian 11.8.2021). Auch in Deutschland forderten gynäkologische Fachverbände die Impfung von Schwangeren und Stillenden (Ärztebl 3.5.2021). Die STIKO war zunächst vorsichtiger: „Bisher liegen keine Erkenntnisse aus kontrollierten Studien zum Einsatz der COVID-19-Impfstoffe in der Schwangerschaft vor. Alleine auf Grundlage der kürzlich publizierten Beobachtungen aus den USA wird die STIKO keine generelle Impfempfehlung für Schwangere aussprechen“ (RKI 10.5.2021). Am 10. September folgte dann die Kehrtwende: „Nach eingehender Beratung und Bewertung der vorhandenen Evidenz spricht sich die STIKO in einem neuen Beschlussentwurf jetzt für die COVID-19-Impfung von bisher nicht oder unvollständig geimpften Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sowie von nicht oder unvollständig geimpften Stillenden mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs aus“ (RKI 10.9.2021). Im Februar 2023 wurde diese Impfempfehlung aktualisiert (rki 7.2.2023), obwohl der Nutzen mehr als zweifelhaft und das Risiko beträchtlich ist. Eine der Studien, mit denen die Empfehlung wissenschaftlich begründet wird, ist eine Studie an 44 Ratten. Mögliche Auswirkungen auf die Kinder würden laut STIKO bis Ende 2023 untersucht, Daten lägen noch nicht vor (stefanie 24.2.2023).
Mit der Omikron-Variante wurden die Krankheitsverläufe wesentlich milder (Adhikari 24.3.2022), und die Wirksamkeit der Impfung hatte sich auch bei Schwangeren verschlechtert (Sievers 1.1.2022 S.14). Die deutsche CRONOS-Studie fand unter Omikron keine Verringerung der seltenen schwereren Verläufe durch die Impfung in der Schwangerschaft (Rabe 29.7.2022).
Langzeitstudien gibt es naturgemäß keine: „Keiner weiß, was mit den Kindern in zehn oder zwanzig Jahren ist, wenn die Schwangeren den Impfstoff bekommen haben“ (mdr 4.5.2021 ab min. 1:03:30). In der am häufigsten zitierten israelischen Studie zur Wirksamkeit der Impfung bei Schwangeren wurde die Sicherheit nicht untersucht (Dagan 7.9.2021). Eine von Pfizer angekündigte Studie mit 4000 Schwangeren wurde im Oktober 2021 auf die Teilnahme von nur noch 348 Versuchspersonen reduziert, angeblich wegen „Rekrutierungsproblemen infolge der der globalen Empfehlungen zur COVID-19-Impfung bei Schwangeren“. Von der EMA wurde diese Protokolländerung stillschweigend akzeptiert, obwohl sie die nun „underpowerte“ Studie praktisch wertlos machte (Keil 28.4.2022). Im Frühjahr 2022 wurde die Pfizer-Studie abgebrochen, ohne dass irgendwelche Ergebnisse publiziert wurden. Pfizer behauptete, es hätten sich zu wenig Probandinnen gemeldet, weil die Schwangeren-Impfung schon empfohlen war (DeMasi 23.2.2023). Auch Moderna hat keine Studien veröffentlicht, die die Unbedenklichkeit der Impfung während der Schwangerschaft oder Stillzeit belegen (reitschuster 4.10.2022). Eine „Beobachtungs-Studie“ der Charité soll erst Ende 2023 ausgewertet werden (stefanie 24.2.2023).
Ein vertrauliches Dokument aus der Comirnaty-Zulassungsstudie, das 2022 per Gerichtsbeschluss veröffentlicht werden musste, ist beunruhigend: Bei 248 von 458 mit Comirnaty geimpften schwangeren Frauen traten schwere Nebenwirkungen auf, darunter 53 Spontanabgänge (FDA 20.4.2021).
Die europäische Zulassungsbehörde EMA lehnte es am 22.7.2022 ab, angefragte Daten aus Schwangerschaftsstudie zum Pfizer/BionTech mod-mRNA Impfstoff zugänglich zu machen (iww 3.8.2022). Der Epidemiologie Ulrich Keil äußerte in einem Brief an die STIKO am 13. September 2022: „Es ist zu befürchten, dass das in der Re-Analyse der beiden Zulassungsstudien von Moderna und Pfizer ermittelte negative Nutzen/Schaden-Verhältnis auch für werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder gilt.“ (ImpfenWerWill 15.9.2022).
Beruhigend ist:
- Bei Frauen, die in den Wochen vor der Entbindung geimpft wurden, konnte zum Zeitpunkt der Geburt kein Spike-Protein und keine mod-mRNA im Blut, im Plazentagewebe oder im Nabelschnurblut nachgewiesen werden (Prahl 13.12.2021). Unklar und nicht zu klären ist, ob das auch auf die Tage direkt nach der Impfung zutrifft – dazu bräuchte es Tierversuche, die bisher nicht durchgeführt wurden.
- In einer israelischen Studie mit 20’000 Schwangeren zur Impfwirksamkeit wurde weder in der Impf- noch in der Placebo-Gruppe ein Todesfall registriert, in der Placebo-Gruppe kam es zu lediglich einer schweren COVID-19-Erkrankung (Dagan 7.9.2021). Eine ganze Reihe weiterer Beobachtungs-, Kohorten- und Fall-Kontroll-Studien kommt auf ähnlich beruhigende Ergebnisse zur Sicherheit der Impfung während der Schwangerschaft (docs.google 23.2.2022)
- Zwei weitere Studien aus Israel und Schweden mit 24.288 bzw. 157.521Geburten fanden bei den Kindern geimpfter Schwangeren kein erhöhtes Risiko für Totgeburt, Frühgeburtlichkeit, niedriges Geburtsgewicht oder Aufnahme auf eine Intensivstation (Goldshtejn 10.2.2022, Magnus 24.3.2022).
Beunruhigend ist:
- Menstruationsstörungen nach COVID-19-Impfungen sind außerordentlich häufig, als Ursache werden Veränderungen der Blutgerinnung oder entzündliche Vorgänge in der Gebärmutter diskutiert. Es stellt sich die Frage, ob das auch Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und die Plazenta haben kann (Lee 12.10.2021). Ein Pfizer-Mitarbeiter äußerte sich in einem Interview besorgt: „Es gibt etwas Unregelmäßiges in ihren Menstruationszyklen…besorgniserregend…Der Impfstoff sollte das nicht beeinträchtigen…Er muss etwas Hormonelles beeinflussen…“ (ProjectVeritas 2.2.2023). Es braucht dringend prospektive Untersuchungen mit einem großen Kollektiv geimpfter und ungeimpfter Schwangeren.
- Nanopartikel können die Plazentaschranke überschreiten („Diese systematische Übersichtsarbeit zeigt, dass (i) (ultra)feine Partikel und technisch hergestellte Nanopartikel die Plazenta passieren und fötale Einheiten erreichen können“ (Bongaerts 2.11.2020) und bei toxischer Wirkung auch den Fötus beeinträchtigen (Su 6.8.2021). Es gibt Hinweise darauf, dass Lipidnanopartikel die Plazenta passieren, in die Föten gelangen und in verschiedenen Schwangerschaftsstadien zu Fötusverlusten führen können. In einem von Pfizer durchgeführten Tierversuch starben doppelt so viele Föten nach der Gabe von Lipidnanopartikeln verglichen mit Plazebo (Jikkyleaks 19.3.2023). Eine Studie mit trächtigen Ratten, die mit mod-mRNA-Impfstoffen geimpft wurden, fand bei den männlichen Nachkommen Verhaltensauffälligkeiten, die dem menschlichen Autismus ähneln. Es kam zu einem Rückgang der Neuronenzahl in kritischen Hirnregionen, was auf eine mögliche Neurodegeneration hinweist. Männliche Ratten zeigten auch eine beeinträchtigte motorische Leistung, die sich durch schlechtere Koordination und verringerte Beweglichkeit äußerte (Erdogan 10.1.2024). Im EMA-Bewertungsbericht von Pfizer finden sich keinerlei Daten zur Plazentaübertragung von Comirnaty. Nach einer Veröffentlichung vom Februar 2024 wurde der Nachweis erbracht, dass auch beim Menschen mRNA-Impfpartikel über die Plazenta ins Nabelschnurblut gelangen können (Lin 1.2.2024).
- Im Nabelschnurblut von Kindern geimpfter Mütter ist die Zahl der Stammzellen für die Blutbildung deutlich reduziert. Nabelschnurblut ist jedoch eine unersetzliche Quelle für die Gewinnung derartiger Vorläuferzellen für die Krebstherapie (Estep 2022).
- In Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Großbritannien, Norwegen, Schweden und North-Dakota (USA) kam es ab Beginn 2022 zu einem signifikanten und teils anhaltenden Rückgang der Geburtenrate – ein Risikosignal, das noch keine Erklärung gefunden hat (Jikkyleaks 26.6.2022, Gefall 2.7.2022, swprs Juli 2022, gatomalo 25.1.2023, Kuhbandner 6.2.2023). In Deutschland und anderen Ländern (Schottland, Taiwan und USA) kam es ab 2021 zu einer auffälligen Zunahme von Totgeburten (Guetzkow 2.7.2022, Kuhbandner 6.2.2023, BZ 4.7.2923).
- In einer großen Geburtenklinik in Haifa/Israel kam es bei geimpften Schwangeren signifikant häufiger zu Abgängen und Fehlgeburten (Jackanapes 13.2.2022).
- Bei Impfung in den ersten beiden Schwangerschaftsdritteln gab es nach Zahlen der amerikanischen Gesundheitsbehörden CDC eine deutlich Tendenz zu Spontanabgängen (reitschuster 4.10.2022). Laut der Comirnaty-Zulassungsstudie waren 11 Prozent der Schwangeren davon betroffen (FDA 20.4.2021).
- Rückwirkende Studien zur Impfung während der Schwangerschaft, die bisher ausschließlich durchgeführt wurden, unterliegen einer potenziellen Verzerrung („Bias“) – etwa der Tatsache, dass Totgeburten hauptsächlich im 7. Schwangerschaftsmonat vorkommen, in dem die große Mehrzahl der Schwangeren noch ungeimpft ist, was das Ergebnis für die „Ungeimpften“ verschlechtert (Levi 18.5.2023). Prospektive Studien wurden bisher nicht durchgeführt.
- Beim Vergleich mit der Grippeimpfung zeigt sich im US-amerikanischen Meldesystem VAERS nach der COVID-19-Impfung eine signifikant erhöhte Melderate von Fehlgeburten, Frühgeburten und fetalen Fehlbildungen sowie einer Reihe von Schwangerschaftskomplikationen (Thorp 30.9.2022)
- Bei der In-vitro-Fertilisation ist die Schwangerschaftsrate geringer, wenn innerhalb der letzten 60 Tage eine COVID-19-IMpfung durchgeführt wurde (Shi 3.10.2022).
- In Island hat sich 2021, als die Impfung für Schwangere empfohlen wurde, die Zahl der Totgeburten gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt (von 9 auf 17), in Deutschland stieg sie gegenüber 2020 um 8 Prozent (von 3162 auf 3422), bei einer Steigerung der Geburtenrate um 2,9 Prozent (Frettin 29.4.2022, DeStatis 28.4.2022). Auch in Schottland stieg die Neugeborenensterblichkeit nach der Einführung der Impfung in der Schwangerschaft deutlich an (Scottish Unity 31.10.2023).
- Es gibt einen Trend zu unklaren Todesfällen bei geimpften jungen Erwachsenen in Großbritannien (nakedemperor 16.3.2022) und den USA (Rabe 17.3.2022, Rose 16.3.2022). Dies betraf im Jahr 2021 in den USA auch Schwangere und Wöchnerinnen (COVIDRetired 10.11.2022).
Im Juni 2024 beschuldigte Kris Kobach, Generalstaatsanwalt des US-Bundestaats Kansas, das Unternehmen Pfizer, die Öffentlichkeit über seinen Impfstoff COVID-19 in die Irre geführt zu haben, indem es Risiken verschwieg und gleichzeitig falsche Behauptungen über seine Wirksamkeit aufstellte. In der Zivilklage gegen den Pharkmakonzern heißt es, dass Pfizer kurz nach der Markteinführung des Impfstoffs Anfang 2021 Informationen verschwieg zu Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburten (in einer Häufigkeit von 10 Prozent in den Tagen nach der Impfung), sowie zu Entzündungen in und um das Herz, bekannt als Myokarditis und Perikarditis (Reuters 17.6.2024, Bernie 18.6.2024)
Der Stand des Wissens ist: Wir wissen nicht, was wir tun, wenn wir Schwangere impfen. Wir kennen die Risiken nicht wirklich. Vorsicht ist am Platz.
Österreichische Hebammen protestieren im Januar 2021 in einem Offenen Brief gegen die Impfempfehlung für Schwangere: „Da die Datenlage zur Verwendung von Comirnaty in der Schwangerschaft begrenzt ist und es keine Studien mit Stillenden gibt, finden wir es höchst befremdlich, dass der Impfstoff dieser vulnerablen Personengruppe quasi uneingeschränkt im 2. und 3. Trimenon sowie in der Stillzeit empfohlen werden soll, obwohl er „off-label“ (=nicht bestimmungsgemäß) verwendet wird…. Wir fordern eine systematische Beobachtung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind über die nächsten Jahre, um auszuschließen, dass dieser durch den neuartigen mRNA-Impfstoff nicht nachhaltig beeinträchtigt oder geschädigt wird. Große Sorgen bereiten uns auch berufliche Beobachtungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung von Schwangeren, denen häufig nicht nachgegangen wird: Fehlgeburten, vorzeitige Wehentätigkeit, früher vorzeitiger Blasensprung, vaginale Blutungen, Frühgeburten, Wachstumsretardierung, Eklampsie, Myokarditis, etc.“ (tkp 7.1.12022).
Britische Ärzte forderten im November 2022 einen Stopp der Impfung von Schwangeren wegen schwerwiegenden Sicherheitsbedenken. „Es ist zutiefst unethisch, schwangeren Frauen massenhaft ein völlig neuartiges Präparat ohne die strengen Protokolle der klinischen Forschung zu verabreichen, nur um zu sehen, was passiert, und dann so zu tun, als sei dies Wissenschaft. Doch genau das ist geschehen. (…) Am besorgniserregendsten sind die sich häufenden Sicherheitssignale – und das offensichtliche Zögern, diese vollständig zu untersuchen. Alle vier großen Datenbanken für die Meldung von unerwünschten Ereignissen (VAERS, MHRA Yellow Cards, EudraVigilance, WHO Vigiaccess) enthalten eine beträchtliche Anzahl von schwangerschaftsbedingten unerwünschten Ereignissen, einschließlich Fehl- und Totgeburten“ (dailysceptic 22.11.2022).
Ungeachtet aller Bedenken und ungeachtet der natürlichen Immunisierung großer Teile der Bevölkerung schrieb die STIKO die Impfempfehlung für Schwangere im April 2023 fort (RKI 25.4.2023).
Die Impfung in der Stillzeit
Mütter haben in den ersten zwölf Wochen nach der Geburt ein erhöhtes Thromboserisiko (Ärztebl 2014). COVID-19-Impfungen sind ein bekannter zusätzlicher Risikofaktor. Es existieren zwar keine diesbezüglichen Studien, das Nutzen-Risiko-Verhältnis ist jedoch bei Frauen im gebärfähigen Alter und damit auch in der Stillzeit ungünstig.
In einer Studie mit 180 stillenden Frauen zeigte sich, dass Nebenwirkungen außerordentlich häufig waren. 85 Prozent berichteten Lokal- oder Allgemeinreaktionen, einige auch eine vorübergehend geringere Milchmenge. Bei bis zu 10 Prozent der Kinder kam es zu Reizbarkeit oder Schlafstörung (Bertrand 16.9.2021). Bei einer weiteren Impfstudie mit 88 stillenden Frauen kam es bei drei Frauen (3,4 %) zu einer Mastitis, bei einer zu Milchstau. 65% klagten über Beschwerden an der Impfstelle (Low 22.6.2022).
Bei Untersuchungen der Muttermilch frisch geimpfter Frauen wurden bereits im Frühjahr 2021 mod-mRNA-Partikel in sehr geringer Konzentration (2 ng/ml) nachgewiesen (Low 29.4.2021). Ãœber ein Jahr später fanden US-amerikanische Forscher mod-mRNA in der Muttermilch bei fünf von 11 untersuchten Müttern, in einer Menge von durchschnittlich 9,110 Partikel/ml bzw. 1,3 – 11,7 pg/ml. Sie warnten bis zur Klärung der Sachlage vor der Gabe von Muttermilch an bis zu sechs Monate alte Kinder in den ersten zwei Tagen nach der Impfung (Hanna 26.9.2022). Auch amerikanische Forscher wiesen bei stillenden Müttern mod-mRNA in der Muttermilch nach, insbesondere in den ersten beiden Tagen nach der Impfung (Nazeeh Okt 2023)). Die orale Einnahme von an Lipid-Nanopartikel gebundener mod-mRNA hat keine nachgewiesene Sicherheit, und das pegylierte Produkt (ein Design der mod-mRNA-Impfstoffe) kann nach der Einnahme schnell durch die Darmschleimhaut absorbiert werden (Demasi 22.11.2022).
Es hat sich offensichtlich eingebürgert, dass Impfungen vor der Untersuchung des Risikos empfohlen werden (RKI 10.9.2021). Wenn Mütter ihre Kinder nicht mitimpfen wollen, sollten sie die Impfung besser während der ganzen Stillzeit bleiben lassen. Die STIKO-Empfehlung muss zurückgenommen werden. Was die Studie von Hanna et al. noch zeigt: mod-mRNA geht in alle Organe.
Die Impfung von Kindern und Jugendlichen
Die Impfung von Kindern stand von Anfang an auf der Agenda der einschlägigen Pandemiepolitiker. Damit wurden eindeutig politische Ziele verfolgt, denn medizinisch-wissenschaftlich war sie überflüssig.
Kinder und Jugendliche brauchen die Impfung nicht, denn sie erkranken so gut wie nie schwer. 2021 wurde nur jedes zehnte Kind, das mit positivem Coronatest im Krankenhaus lag, wegen COVID-19 aufgenommen (WELT 9.9.2021). Im September 2021 lagen in ganz Deutschland sieben Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren mit positivem Coronatest auf Intensivstationen, zwei davon wurden beatmet. Folgeschäden von COVID-19 wie das pädiatrische inflammatorische Multisystem Syndrom (PIMS) waren sehr selten (<0,5% aller Kinder mit COVID-19), treten auch bei Geimpften auf und haben eine gute Prognose. Großbritannien meldete im Juli 2022, dass das PIMS bzw. MIS-C (Multi-system Inflammatory Syndrome associated with Covid-19) praktisch verschwunden ist – entweder weil die meisten Kinder inzwischen immun sind, oder weil sich das Virus verändert hat (Munroe 5.7.2022, Ladhani 21.10.2022). Long-COVID ist bei Kindern kein relevantes Problem und sowieso in seinem Auftreten fraglich (Wingeier 7.7.2021, BMJ 13.7.2021, Guardian 3.8.2021, Reuters 3.9.2021). Zahlen aus Großbritannien bestätigen das: COVID-19-Verläufe sind bei geimpften und ungeimpften Kindern gleich harmlos (Molteni 13.3.2022). In einer dänischen Registerstudie wurden keine gesundheitlichen Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Kindern und Jugendlichen festgestellt, mit Ausnahme eines niedrigeren Risikos für Fieberkrämpfe bei geimpften 5-11-Jährigen. Auch zwischen geimpften und ungeimpften 12- bis 18-Jährigen wurden keine Unterschiede festgestellt (Berg 26.10.2023). Eine britische Studie fand unter 1 Million geimpften und ungeimpften Kindern und Jugendlichen keinen Corona-bedingten Todesfall. Die Zahl von Notaufnahmen und ungeplanten Krankenhausaufenthalten war nach der ersten Impfung höher als bei den Ungeimpften. Bei den Geimpften fanden sich 37 Fälle von Myokarditis, bei den Ungeimpften kein einziger (Andrews 20.5.2024).
Auch die Gesellschaft braucht die Impfung von Kindern und Jugendlichen nicht. Sie spielen bei der Übertragung von SARS-CoV-2 kaum eine Rolle, und wenn sie erkranken, haben sie sich in der Regel von Erwachsenen angesteckt. Die Impfung der jungen Altersgruppen könnte eher epidemiologisch nachteilig sein, denn sie verzögert die Bildung einer Grundimmunität und begünstigt die Bildung von neuen Virusvarianten (Ivanova 21.4.2021, Lavine 13.5.2021).
Impfstudien mit Kindern und Ergebnisse bis Ende 2024 gehörten zu den Auflagen, die die EMA an die bedingte Zulassung der Erwachsenenimpfstoffe geknüpft hatte (tagesschau 7.2.2021). Ebenso wie bei den Erwachsenenimpfstoffen lief auch hier ein Wettrennen um die ersten Plätze und um die entsprechenden Profite (n-tv 9.3.2021, SZ 31.3.2021). BioNTech/Pfizer war in der Pole-Position: Das Hersteller-Duo bekam im Mai 2021 in den USA die Notfallzulassung ab 12 Jahren. Sie fußte auf ersten Ergebnissen einer mit 2300 Versuchspersonen sehr kleinen Studie, aus der sich eine angebliche Impfwirksamkeit von 100 Prozent errechnete – ein Novum in der Impfgeschichte. Da Kinder und Jugendliche sehr selten relevant erkranken, wurde die Bildung von Antikörpern als Messlatte genommen. Kontrollgruppe waren ungeimpfte 16- bis 25-Jährige, Plazeboprobanden gab es nicht (Boriquagato 20.9.2021).
Die Impfung von Kindern wurde propagandistisch vorbereitet etwa durch
- Karl Lauterbach („Wäre Wahnsinn, wenn wir nach Impfung Erwachsener Kinder ungeschützt ließen“, Lauterbach 4.4.2021),
- die Grünen-Fraktionschefin Göring-Eckardt (ein Impfstoff für Kinder sei eine „zentrale Frage“, damit „die Familien nicht wieder die gelackmeierten sind“; Phoenix 27.4.2021),
- die Linken-Bildungspolitikerin Luise Neuhaus-Wartenberg: „Es ist eines der drängendsten Ziele der Pandemiebekämpfung, den Infektionsschutz an den Schulen zu gewährleisten. Auch hierzu sind Schutzimpfungen der Schlüssel“ (ZEIT 2.5.2021),
- Angela Merkel: Sie warnte vor einem „Betrieb mit ungeimpften Kindern“ in den Grundschulen und meinte: „Wir werden also im Herbst eine schwierige Situation an den Grundschulen haben… Wir werden auch mit den Ländern darüber sprechen: ‚Wie können wir möglichst sicherstellen, dass dann die jungen Leute auch schnell drankommen?‘“ (BZ 7.5.2021).
- Anja Karliczek (Bundesbildungsministerin) forderte Ende Mai 2021 einen Fahrplan für Impfungen von Kindern und Jugendlichen. Nur so könne der Schulbetrieb nach den Ferien weitgehend normal beginnen (tagesschau 24.5.2021).
- Jens Spahn rief dazu auf, BioNTech-Impfstoff für Schüler bereitzuhalten: „Ein Weg zu regulärem Unterricht nach den Sommerferien ist das Impfen der Jugendlichen… Das erklärte Ziel ist, dass die Länder den minderjährigen Schülerinnen und Schülern bis Ende August ein Impfangebot machen. Weil für sie wegen der Zulassung nur ein bestimmter Impfstoff infrage kommt, müssen dafür genügend BioNTech-Dosen reserviert werden“ (tagesschau 24.5.2021).
Nach Ansicht von WELT-Autor Andreas Rosenfelder zeigten diese Äußerungen, dass der deutschen Politik sämtliche Maßstäbe verrutschen: „Anfangs ging man davon aus, die Pandemie sei im Griff, wenn die Alten und Vorerkrankten geimpft sind. Dann hieß es, man brauche eine schützende Bevölkerungsmehrheit. Und jetzt stellt Merkel plötzlich den Gedanken in den Raum, selbst kleine Kinder müssten durchgeimpft werden, bevor an den Schulen wieder Normalität einkehrt?… Die Impfung von kleinen Kindern ist nicht nur medizinisch bis auf weiteres unmöglich, sie ist auch unnötig. Denn für Kinder ist Corona keine ernsthafte Gefahr, der „Distanzunterricht“ aber hat millionenfach schlimme Folgen. Eltern und Kindern in Deutschland bleibt nach diesem neuen Schlag in die Magengrube nur die Zuversicht, dass kurz nach dem Beginn des neuen Schuljahres jemand ins Kanzleramt einzieht, der Kinder als das betrachtet, was sie sind: unsere Hoffnung und unsere Zukunft“ (WELT 28.4.2021, Bezahlschranke).
In der EU wurden schon seit Jahresbeginn 2021 Kinder großzügig off-label geimpft. Die mehreren Hundert Meldungen von Nebenwirkungen bis März 2021 ließen bis dahin auf ca. 300’000 Impfungen schließen (Rabe 26.3.2021). In Deutschland hatte eine Art Ärztenetzwerk im Juli 2021 mit der Impfung von Kindern unter 12 Jahren begonnen (Focus 31.7.2021). In Israel, dem Live-Versuchslabor von Pfizer, waren bis März 2021 mindestens 600 Kinder außerhalb der Zulassung geimpft, angeblich ohne schwere Nebenwirkungen (Guardian 10.3.2021). 93 teils prominente Ärzte wandten sich in einem offenen Brief an die israelische Regierung und sprachen sich gegen die Impfung von Kindern aus: „Wir müssen einsehen, dass wir nicht alles über das Virus und den Impfstoff wissen, und dass das erste Gebot der Medizin lautet, keinen Schaden anzurichten“ (ToI 11.4.2021). Ende Juni empfahl die israelischen Regierung angesichts erneut ansteigender Infektionszahlen, alle Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren so schnell wie möglich zu impfen (WELT 24.6.2021, Bezahlschranke).
Die EU bestellte bis Anfang Mai 2021 von BioNTech/Pfizer weitere 1,8 Milliarden Dosen zum Preis von je knapp 20 Euro (bis dahin waren bereits 600 Millionen Dosen bestellt worden), auch um Vorräte für die 80 Millionen Kinder und Jugendlichen in Europa anzulegen (MM 23.4.2021). Bis Ende 2021 wurden Verträge im Wert von 71 Milliarden Euro unterzeichnet, die bis zu 4,6 Milliarden Dosen sicherten – 10 Impfdosen pro Einwohner (Eu 19/2022). EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geriet wegen der milliardenschweren Verträge unter Druck, die sie teilweise selbstherrlich mittels angeblich später gelöschter SMS abgeschlossen hatte. Der Bestellwert in von der Leyens SMS lag bei 35 Milliarden Euro (Berger 9.5.2023, ard 16.8.2023). Die Haushaltskontrolleure des EU-Parlaments bereiteten eine förmliche Rüge vor, der Unmut im Parlament wurde immer größer, Abgeordnete riefen nach dem Staatsanwalt (MP 26.9.2022). Ab Oktober 2022 untersuchte die europäische Staatsanwaltschaft die Vorgänge um den Impfstoffkauf der EU (mdr 15.10.2022, BZ 28.10.2022). Die Berliner Zeitung schrieb dazu: „In der Chefetage der EU-Kommission herrscht wegen der Ermittlungen große Nervosität, berichtet das gewöhnlich sehr gut informierte Magazin Politico. Denn die Vertragsverhandlungen mit den Impfherstellern waren ‚Chefsache’“ (BZ 28.10.2022). Eine Anhörung vor einem belgischen Gericht, die für von der Leyen unangenehm hätte werden können, wurde auf den 6. Dezember 2024 verschoben – wohl um den Wahlkampf der Kommissionspräsidenten im Juni 2024 nicht ungünstig zu beeinflussen (WELT 24.5.2024). #Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs vom Juli 2024 hat Ursula von der Leyen mit den geheimen Impfstoff-Deals gegen EU-Recht verstoßen. Das Gericht erteilt der EU-Kommission auch im Hinblick auf die Geheimhaltung von möglichen Interessenskonflikten eine Abfuhr (BZ 17.7.2024).
Im März 2023 schrieben die Regierungen von Bulgarien, Polen, Litauen und Ungarn in einem offenen Brief: „Wir sind nicht mit Lieferungen einverstanden, die über den Bedarf der Mitgliedstaaten hinausgehen und die die Mitgliedstaaten nicht wollen.“ Der polnische Außenminister Adam Niedzielski schrieb im Mai 2023 an die „Gesellschafter von Pfizer Inc“, er halte die trotz einer „stabilen epidemischen Lage“ von Pfizer anvisierte Lieferung von Hunderten Millionen Dosen für „vollkommen sinnlos“. Die von Pfizer ins Spiel gebrachte die Reduzierung der Gesamtmenge bei gleichzeitiger Zahlung der Hälfte des Preises für jede Dose, die entgegen der Planung nicht produziert wird, erzeuge „Kosten für buchstäblich nicht hergestellte Dosen, die nie produziert wurden und nie produziert werden und Pfizer somit nicht einen Penny kosten“. Der wirtschaftliche Profit müsse „seine Grenzen“ haben. Polen will trotz geltender Verträge unter keinen Umständen weiter für Covid-Impfstoffe zahlen (WELT 2.5.2023). Am 28. November 2023 meldete das British Medical Journal, Pfizer gehe vor Gericht, um Polen dazu zu zwingen, 60 Millionen Dosen Coronavirus-Impfstoff zu erhalten und zu bezahlen, zu deren Kauf sich das Land im Rahmen eines von der Europäischen Kommission ausgehandelten Vertrags verpflichtet hat (BMJ 28.11.2023).
Auch Ungarn hat die Annahme von Impfstoffen eingestellt und wird von Pfizer wegen Nichtzahlung verklagt. In Rumänien wollen Staatsanwälte die Immunität des ehemaligen Premierministers und zweier ehemaliger Gesundheitsminister aufheben. Sie werfen den Politikern vor, durch übermäßige Impfstoffkäufe dem Staat einen Schaden in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro zugefügt zu haben (BZ 18.12.2023).
Mitte Mai 2023 schlug die EU-Kommission vor, auf 220 Millionen ursprünglich bestellter Pfizer-Dosen zu verzichten und dafür eine „Stornogebühr“ von 2,2 Milliarden Euro zu bezahlen – 10 Euro pro Impfdosis (BZ 18.5.2023). Die Verträge sollen weitreichende Schweigeklauseln enthalten. Die europäischen Gesundheitsminister bekommen einen Maulkorb verpasst und dürfen die Parlamente nicht informieren. Sogar die sonst so regierungstreue Süddeutsche Zeitung schreibt: „Was Pharmaunternehmen und EU da veranstalten, ist inakzeptabel – und eine große politische Dummheit“ (SZ 27.5.2023, Bezahlschranke).
Die WELT schrieb im Januar 2023: „Anfragen von Abgeordneten und Journalisten lässt die Kommission ins Leere laufen, veröffentlicht lediglich massiv geschwärzte Versionen der Verträge. Im Oktober teilte die neu gegründete Europäische Staatsanwaltschaft mit, in Sachen Impfstoffbeschaffung der EU zu ermitteln, und hüllt sich seitdem in Schweigen. (…) Umso wichtiger ist es, den politischen Druck aufrechtzuerhalten. Die Abgeordneten dürfen nicht nachgeben und müssen die vorhandenen Möglichkeiten kreativ ausschöpfen. So will sich der Ausschuss als Reaktion auf Bourlas Renitenz nun dafür einsetzen, dass das Parlament allen Pfizer-Lobbyisten die Hausausweise entzieht. Solange ihr Chef den direkten Draht zur Kommissionspräsidentin hat, scheint deren Arbeit sowieso überflüssig zu sein.“ (WELT 12.1.2023). Sollte es hier tatsächlich zu einer juristischen Aufarbeitung kommen, könnte das auch für Karl Lauterbach Konsequenzen haben.
Im Mai 2021 kündigte die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern an, nach der Zulassung eines Impfstoffs für 12- bis 17-Jährige 60.000 Schüler mit dem BioNTech/Pfizer-Impfstoff zu impfen (Nordkurier 4.5.2021). Die Stadt Berlin packte den testfreien Schulbesuch für geimpfte Kinder schon mal in eine Verordnung (Berlin 17.4.2021). Am 26. Mai fand in Thüringen ein „Kinder-Impfgipfel“ statt mit dem Tenor: „Thüringen ist vorbereitet“ (Freistaat Thüringen 26.5.2023).
Am 27. Mai 2021 wurde beim „Impfgipfel“ von Bund und Ländern beschlossen, dass alle 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche geimpft werden sollen (BZ 27.5.2021). Am 28. Mai 2021 wurde von der EMA grünes Licht gegeben für die „bedingte Zulassung“ von Comirnaty (BioNTech/Pfizer) ab dem Alter von 12 Jahren. Studien hätten eine sehr gute Wirksamkeit und gute Verträglichkeit belegt (tagesschau 28.5.2021). Am 23. Juni 2021 gab die EMA auch den Impfstoff Spikevax von Moderna für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren frei, im März 2022 ab sechs Jahren (rp 3.3.2022). Im November 2021 wurde er jedoch von der STIKO auf die Altersgruppe ab 30 Jahren beschränkt (tagesschau 23.7.2021).
In manchen Kinderarztpraxen gab es einen regelrechten Ansturm. Ein Berliner Kinderarzt berichtete: „Bei uns laufen die Eltern tatsächlich Sturm, um ihre Kinder impfen zu lassen. Ganz viele berichten, dass sie Druck von ihren Kindern bekommen, weil die unbedingt geimpft werden wollen. Teilweise herrschen an den Schulen Wettbewerbe, wer schon alles geimpft ist, und die Schüler posten in den sozialen Medien, wann sie wo geimpft wurden. Einige 16-Jährige sagen auch: ‚Wenn du mich nicht zum Arzt bringst, dann hole ich mir selbst einen Termin im Impfzentrum!“ (BILD 11.6.2021, Bezahlschranke).
STIKO-Chef Thomas Mertens zeigte sich zunächst skeptisch: „Ob es stimmt, dass wir die Impfung brauchen, um die Schulen zu öffnen, wie das plakativ gesagt wurde, das hat doch niemand überprüft. Diesen Zusammenhang herzustellen zwischen dem normalen Leben der Kinder und der Impfung, das halte ich von vornherein für illegitim“ (taz 13.6.2021). In der Ärztezeitung schrieb er: „Von diesen ganzen Aussagen war ja praktisch nichts wirklich evidenzbasiert, muss man fairerweise sagen. Und leider Gottes ist in dieser Phase die entscheidende Problematik, nämlich brauchen Kinder und Jugendliche diese Impfung, überhaupt nicht angesprochen worden“ (Ärztezeitung 20.6.2021).
Im Juli 2021 starteten an Schulen in Rheinland-Pfalz erste Impfaktionen, begleitet von einer juristischen Auseinandersetzung um die Rechtsmäßigkeit (Rheinlandpfalz.de 2.7.2021, NR 7.7.2021). Auch die Stadt Hof begann Anfang Juli mit einer großangelegten Impfkampagne für Jugendliche (BR 9.7.2021). In Nordrhein-Westfalen wurde eine „Studie“ mit 30’000 12- bis 17-Jährigen angekündigt. Die Projektbeteiligten ließen „keinen Zweifel daran, dass sie zur Pandemieeindämmung stark auf höhere Impfraten bei jungen Menschen setzen.„ Die Regierung von NRW lehnte dies jedoch ab. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte: „Die Entscheidung der STIKO ist klar, ich habe hier in NRW eine Besprechung gemacht, mit den führenden Kinder- und Jugendärzten, und alle teilen die Einschätzung. Da war nicht ein einziger bei, der gesagt hat, dass das, was die STIKO sagt, falsch ist.“ (tagesschau 9.7.2021, WDR 14.7.2021). Am 14. Juli 2021 veröffentlichte die Psychologin und Professorin für Gesundheitskommunikation Cornelia Betsch zusammen mit der Werbeagentur „Communications Lab Erfurt“ den Impfflyer „Gegen Corona impfen? Du entscheidest!“ (GEW 14.7.2021), mit dem Jugendliche auch ohne STIKO-Impfempfehlung zur Impfung aufgerufen wurden, „mit freundlicher Unterstützung der Meininger Schüler:innen und des Henfling-Gymnasiums Meiningen“. Der Flyer war die Grundlage für einen im November 2021 aufgelegten Impfflyer des Landes Brandenburg und die Impfkampagne des Freistaats Sachsen (Velazquez 19.11.2023).
Bald wurden bundesweit Impfaktionen an Schulen durchgeführt, durch die massiver sozialer Druck aufgebaut wurde (rnd 31.7.2021, lvz 3.8.2021, ndr 15.8.2021). Die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci richtete einen Brief an alle über 12-Jährigen Berliner Schüler mit der Anrede: „Liebe junge Berlinerinnen und Berliner“. Das Schreiben enthielt Un- und Halbwahrheiten zur Impfwirksamkeit, stellte die damals noch zurückhaltende STIKO-Impfempfehlung in Frage und warnte davor, ohne Impfungen gebe es möglicherweise wieder Beschränkungen im Schulbetrieb (BILD 11.8.2021, BZ 11.8.2021, nord24 15.8.2021).
Erst Monate nach Beginn der Impfung von Kindern und Jugendlichen, im Dezember 2021, gab Pfizer in einer Pressemeldung bekannt, dass die Phase III-Studie der Impfung von 12- bis 17-Jährigen abgeschlossen war. Die relative Risikoreduktion (RRR) errechne sich nach wie vor auf 100 Prozent (BioNTech 23.12.2021, Ärztebl 27.12.2021). Derartige Angaben sind jedoch wissenschaftlicher Schrott, denn wenn schon das absolute Risiko eines Jugendlichen, schwer an COVID-19 zu erkranken, nahe Null ist, liegt die absolute Risikoreduktion (ARR) ebenfalls in diesem Bereich (Demasi 12.11.2021). Die Studie wurde zudem noch vor Aufkommen der Omikronvariante durchgeführt, mit der sich Geimpfte leichter infizierten als mit der Deltavariante (Lyngse 27.12.2021).
Eine Studie aus Katar zur Wirkung der Impfung von Kindern und Jugendlichen zeigte katastrophale Ergebnisse. Bei unter 12-Jährigen erwarben nur 25 Prozent einen Schutz vor einer Infektion, der bereits nach drei Monaten vernachlässigbar gering war. Bei 12- bis 17-Jährigen lag die Wirksamkeit bei 30 Prozent und sank ebenfalls nach einigen Monaten ab. Allerdings wurden unter den 145.000 Kindern „zu wenige schwere oder tödliche Fälle von Covid-19 beobachtet, als dass wir die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen schwere Covid-19 abschätzen könnten“ (Chemaitelly 2.11.2022). Auch in zweiten Studie aus Katar ging die Wirksamkeit nach zwei bis vier Monaten auf null zurück, und die kumulative Inzidenz war nach 150 Tagen genau gleich wie bei Ungeimpften. Es wurden als keine Infektionen verhindert (Halasa 14.7.2022).
Das Nebenwirkungsrisiko ist angesichts des fehlenden Nutzens bei Kindern und Jugendlichen erheblich. In jedem Altersjahrgang ist mit etwa 200 schwerwiegenden Meldungen von Impfreaktionen zu rechnen (0,15/1000 Impfdosen, PEI 10.6.2021). Schwere akute Impfreaktionen wie Schmerzen, Fieber, Erschöpfung und Krankheitsgefühl sind eher die Regel als die Ausnahme (BMJ 13.7.2021). In Israel wurden bis Juli 2022 mehr als 2000 Impfnebenwirkungen bei 5- bis 11-Jährigen gemeldet, bei 60% anhaltend über mehr als 3 – 4 Wochen (Rabe 11.7.2022). In Europa wurden bis einschließlich Dezember 2021 Impfreaktionen bei 18’000 Kindern (bei 7500 schwerwiegend) gemeldet, außerdem 91 Todesfälle (CoronaDatenanalyse 24.12.2021). Die isländischen Gesundheitsbehörden meldeten bis Juli 2022 11 schwere Impfnebenwirkungen bei Kindern, während es bis August 2021 zu keinem COVID-19-Todesfall gekommen war (Bostom 24.7.2022). Herzmuskelentzündungen treten bei Jugendlichen ebenso wie bei jungen Erwachsenen mit einem Risiko von 1: 2700 bis 1: 10’000 auf (Høeg 30.8.2021, Mevorach 2.12.2021, Chua 28.11.2021, MoH 2.6.2021).
Klar ist: Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren bedarf es immer der Aufklärung und Einwilligung der Eltern. Das Netzwerk Kritischer Staatsanwälte und Richter rät allerdings auch dringend davon ab, Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen: „Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.“ (KriStaR 19.8.2021).
Junge Menschen zur Impfung zu drängen, in dem man an ihre Verantwortung appelliert, hat nichts mit Ethik zu tun, auch nicht dann, wenn dieser Rat vom Ethikrat kommt (WELT 17.5.2021).
Vinay Prasad schrieb zum Thema Kinderimpfungen (Prasad 8.6.2022)
„Die meisten gesunden Kinder hatten bereits Covid-19 . Die CDC schätzte, dass schon vor der jüngsten Infektionswelle über 75 % der Kinder Antikörper gegen COVID-19 hatten. Diese Antikörper finden sich nicht bei allen, die sich von COVID-19 erholt haben, wie eine aktuelle NIH-Studie zeigt, so dass 75 % die Untergrenze darstellen. Dazu kommen immer mehr Infektionen. Wir nähern uns wahrscheinlich 90% und mehr, die COVID-19 ausgesetzt waren.
Es sollte klar sein: Wenn man einmal mit COVID-19 infiziert war, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich erneut ansteckt und einen schweren Verlauf nimmt, äußerst gering.
Die Schlüsselfrage für die Zukunft lautet: Wie hoch ist das Risiko für Kinder, in Zukunft an COVID-19 zu erkranken? Bis zu einem gewissen Grad hängt es von den Varianten ab, aber alle verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass das Risiko für gesunde Kinder bereits sehr gering ist und mit einer weit verbreiteten natürlichen Immunität nur noch geringer wird.
Betrachten wir nun die Impfung. In einer gut funktionierenden Gesellschaft würde man eine randomisierte Kontrollstudie mit Impfstoffen und Kindern durchführen, die als Endpunkt schwere Krankheiten aufweisen. Das ist nicht unvernünftig, denn der Polio-Impfstoff wurde in randomisierten Studien untersucht, an denen mehr als 400.000 Kinder teilnahmen. Das ist schon lange her. Mit der Zeit wird die Beweislage in der Regel besser. Es ist nicht unmöglich, eine randomisierte Kontrollstudie mit einer Viertelmillion Kinder durchzuführen, die auf eine schwere Krankheit getestet werden. Aber die FDA hat das nicht gefordert. Sie hat versagt. Zwei der dort tätigen Personen haben gekündigt. Der primäre Endpunkt der Studie, die wir bekommen haben, sind nicht-unterlegene Antikörper. Das ist ziemlich wertlos. Niemand kann also sagen, dass wir Daten aus einer randomisierten Kontrollstudie haben, die eine Verringerung schwerer Erkrankungen belegen. Das ist traurig.
Beobachtungsstudien werden oft herangezogen, um die Impfung von Kindern zu rechtfertigen. Doch diese sind hoffnungslos fehlerhaft. Die Eltern, die ihre fünf- bis 11-jährigen Kinder impfen ließen, unterscheiden sich grundlegend von denen, die dies nicht taten. Ihre Kinder sind ganz anders. Man kann keiner dieser Studien trauen. Aber davon abgesehen, kennt jemand eine Studie, die selbst in Beobachtungskohorten einen Rückgang schwerer Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte bei gesunden Fünf- bis 11-Jährigen nachweist? Ich habe sie nicht gesehen.
Der Impfstoff richtet sich gegen den alten Wuhan-Stamm. Er richtet sich nicht gegen den aktuell zirkulierenden Stamm. Den die meisten Kinder übrigens schon hatten. Welche Beweise gibt es also dafür, dass der Impfstoff das Risiko einer schweren Erkrankung oder des Todes bei diesen Kindern weiter senkt? Die Antwort lautet: Wir haben keine solchen Beweise.
Die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen symptomatische Erkrankungen lässt mit der Zeit schnell nach. Dies wurde in vielen Beobachtungskohorten und insbesondere für Omikron nachgewiesen.
Nimmt man dies alles zusammen. Die Schlussfolgerung ist unausweichlich. Es ist durchaus vernünftig, auf weitere Daten zu warten, bevor man Kinder impft. Für ein gesundes Kind, das bereits mit COVID-19 geimpft wurde, ist es sehr vernünftig zu warten. Eine Impfpflicht wäre ein Fehler und ein Machtmissbrauch. Und Menschen, die mit angstmachenden Statistiken versuchen, die Menschen zum Impfen zu bewegen, erweisen ihnen einen Bärendienst. Ihr unverantwortliches Handeln wird das Vertrauen in die öffentliche Gesundheit und die Wissenschaft in Zukunft schädigen. Ich zweifle wirklich an ihrer Fähigkeit, über Daten nachzudenken.
In Zukunft sollte sich jeder daran erinnern, dass die Mitarbeiter der US-Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde versagt haben, weil sie die Hersteller von milliardenschweren Produkten nicht gezwungen haben, klinische Studien durchzuführen, die die Wirksamkeit dieser Produkte in Bevölkerungsgruppen mit geringem Risiko beurteilen können. Die Durchführung großer randomisierter Kontrollstudien ist in der Bevölkerung mit dem geringsten Risiko tatsächlich notwendiger als in der Bevölkerung mit dem höchsten Risiko.
Das sind nur die Fakten über den Stand der Dinge. Aus Sicht der evidenzbasierten Medizin ist das eigentlich ziemlich traurig.“
Die dänischen Behörden entschieden Anfang Juli 2022, Kinder und Jugendlichen nur noch bei besonderen Risikofaktoren eine Impfung anzubieten (WELT 3.7.2022, Bezahlschranke).
Dänische Wissenschaftler haben die Auswirkung der COVID19-Impfung auf die allgemeine Gesundheit von Kindern und Jugendlichen untersucht (Hoffmann 7.12.2023). mod-mRNA-Impfstoffe sind nach dieser Ãœbersichtsarbeit mit einem „erhöhten Risiko fürschwere unerwünschte Ereignisse und einem erhöhten Risiko für Infektionen der unteren Atemwege verbunden. Angesichts des geringen Risikos einer schweren COVID-19-Infektion bei Kindern ist nicht klar, dass der Nutzen von COVID-19-Impfstoffen bei Kindern die Nachteile überwiegt.“ Christine Stabell Benn, der Autorinnen sagte in einem Interview: „Es deutet darauf hin, dass sich die mRNA-Impfstoffe wie die Nicht-Lebendimpfstoffe verhalten und zumindest für eine gewisse Zeit nach der Impfung das Risiko des Empfängers für andere Infektionen erhöhen… Im Grunde genommen machen die mRNA-Impfstoffe für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten, so weit ist es untersucht worden, das angeborene Immunsystem träge. Es reagiert nicht mehr so stark, wenn es mit anderen Krankheitserregern stimuliert wird.“ (ChiefNerd 2.6.2024).
Alarmierend ist eine Zunahme der Sterblichkeit von Kindern und Jugendlichen in Europa seit Mitte 2021, dem Beginn der Impfkampagne, für die eine schlüssige Erklärung bisher aussteht (GatoMalo 7.7.2022).
Die Impfempfehlung ab 12 Jahren
Im Juli 2021 legte Pfizer eine Zulassungsstudie zur Impfung von 12- bis 17-Jährigen vor (Frenck 15.7.2021). Unter den 2260 Studienteilnehmer war keine einzige schwerere COVID-19-Erkrankung registriert worden, in der Plazebogruppe war es bei nur 1,6 Prozent (!) zu einer „milden“ COVID-19-Erkrankung gekommen. (GoC 5.5.2021, Medi-Facts 28.5.2021).
Schon am 10. Juni 2021 hatte die STIKO die Impfung für Kinder und Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren empfohlen, zunächst nur bei bestimmten Vorerkrankungen. Hierzu gehören u.a. starkes Übergewicht, Immundefekte, Tumorerkrankungen, schwere Erkrankungen von Herz, Lungen oder Nieren und ein schlecht eingestellter Diabetes mellitus (RKI 10.6.2021). Ansonsten sei das Nutzen-Risiko-Verhältnis noch unklar: „Der Einsatz von Comirnaty bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz möglich“.
STIKO-Mitglied Rüdiger von Kries stellte klar: „Kinderimpfungen macht man, damit die Kinder davon profitieren können, damit den Kindern schwere Krankheiten erspart bleiben, ohne dass sie ein Risiko eingehen. (…) Bei unklarem Risiko kann ich zur Zeit noch nicht vorhersehen, dass es eine Impfempfehlung für eine generelle Impfung geben wird“ (WELT 26.5.2021). Der STIKO-Vorsitzende Thomas Mertens schrieb: „Die Stiko ist im Gesetz bewusst als unabhängige Kommission angelegt. Die laute Einmischung der Politik ist kontraproduktiv und nützt niemandem“ (WELT 6.7.2021). STIKO-Mitglied Martin Terhardt sagte: „Mich entsetzt das immer wieder, wie die Politik vorprescht und wissenschaftliche Daten eher ignoriert. Wir haben in der Stiko entschieden, dass wir die Kinderimpfung ab zwölf zurzeit nicht generell empfehlen“ (BZ 2.7.2021). Terhardt vermutete, dass hinter dem politischen Druck auf die STIKO auch der Bundestagswahlkampf steckte (rbb 30.7.2021).
Eine Gruppe Schweizer Impf- und Public-Health-Experten stellte die Sicherheit der mod-mRNA-Impfstoffe bei Kindern und Jugendlichen in Frage. Ärzte dürften in erster Linie ihren Patienten nicht schaden. Die Autoren empfehlen, in der Impfkommunikation auf mögliche übertriebene COVID-Ängste der erwachsenen Bevölkerung und der Eltern einzugehen und diese abzubauen. „Es wäre unethisch, Kinder/Jugendliche v.a. wegen der Ängste der Erwachsenen zu impfen.“ (Wingeier 7.7.2021). Sie schreiben weiter: „Viele Kinder/Jugendliche wollen sich wegen der möglichen gesellschaftlichen ÂErleichterungen impfen lassen. Hier sollte genau überlegt werden, ob der kurzfristige Nutzen die potentiellen kurz- und längerfristigen Risiken wirklich überÂtreffen“.
Die Pandemiestrategen nutzten das Auftreten der ansteckenderen „Delta-Variante“, um den Druck auf die STIKO weiter zu erhöhen – obwohl es nach britischen Daten keinen Anstieg schwerer Erkrankungen bei Kindern durch die „Delta“-Variante gab; Todesfälle seien bei Kindern „unglaublich selten“ (gov-uk Aug 2021, nature 15.7.2021). Es setzte ein wahres Trommelfeuer auf die Impfkommission ein.
- Helge Braun (CDU) prognostizierte, dass die STIKO ihre bisherige Zurückhaltung bei der Impfempfehlung für Jugendliche aufgeben würde: „Aufgrund der weiteren Erfahrungen mit den Impfkampagnen in anderen Ländern, etwa den USA, bei den Zwölf- bis 15-Jährigen hoffe ich, dass wir vielleicht zu einer breiteren Empfehlung für Kinder ab zwölf Jahren durch die Ständige Impfkommission kommen.“ (rnd 1.7.2021).
- Markus Söder (CSU) twitterte: „Die STIKO sollte dringend überlegen, wann sie das Impfen von Jugendlichen empfiehlt. Wir erhöhen damit den Schutz für alle und geben einer Generation, die auf viel verzichten musste, wieder Freiheiten zurück. Das wirksamste Mittel gegen die Delta-Variante ist die Schülerimpfung“ (Söder 4.7.2021). Nachdem Markus Söder auch noch die STIKO als quasi unprofessionell kritisierte, setzte diese sich zur Wehr und forderte eine Korrektur (br 16.7.2021, FAZ 16.7.2021).
- Saskia Esken (SPD) forderte die STIKO auf, ihre Haltung zur Corona-Impfung von Jugendlichen zu ändern: „Wir brauchen dringend einen Impfstoff für Kinder, und ich hoffe auch, dass die Stiko ihre eingeschränkte Impf-Empfehlung für Jugendliche bald überdenkt“ (RP 5.7.2021). Gemeinsam mit Olaf Scholz forderte sie junge Menschen auf, sich auch ohne Empfehlung der Ständigen Impfkommission immunisieren zu lassen, und sprach sich dafür aus, „Impfmobile“ an Schulen zu schicken, um Jugendlichen ein Impfangebot zu machen (br 31.7.2021).
- Das Robert-Koch-Institut fiel der STIKO in den Rücken, indem es bei Jugendlichen und Erwachsenen von zwölf bis 59 Jahren eine Impfquote von 85 Prozent für „notwendig und auch erreichbar“ erklärte (FAZ 5.7.2021) – ein Ziel, dass Kassenarztchef Andreas Gassen „groben Unfug“ nannte (Pioneer 30.7.2021).
- Robert Habeck (GRÜNE) meinte, die STIKO „soll mal ein bisschen in die Gänge kommen“ und forderte die Überprüfung der Impfempfehlung für Kinder (tagesspiegel 29.7.2021).
Gerd Antes kommentierte derartige Aussagen trocken: „Da werden von Seiten der Politik Dinge gesagt und gefordert, bei denen ich die Hand dafür ins Feuer legen würde, dass die Leute, die da reden, die ganze Angelegenheit nicht mal ansatzweise begriffen haben. Stattdessen will man nur über die nächste Wahl kommen“ (Cicero 3.9.3021).
Am 2. August 2021 beschlossen Jens Spahn und die Gesundheitsminister der Bundesländer einstimmig ein Impfangebot für alle Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche (tagesschau 3.8.2021) – auch ohne Empfehlung der STIKO. Der Bund bestätigte die Übernahme der Kosten, und bei einem Impfschaden auch die Versorgung, gemäß dem Ende Mai 2021 neu ins Infektionsschutzgesetz eingefügten § 60 Abs. 1 S. 1a IfSG. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte den Gesundheitsminister; er ignoriere wissenschaftliche Fakten, demontiere die Impfkommission und handle unverantwortlich (WELT 26.5.2021). Die Berliner Zeitung bezeichnete den Druck von Politikern auf die Ständige Impfkommission als „völlig inakzeptabel und verantwortungslos“, der Beschluss sei ein Zeichen von „unerträglicher Arroganz“ (BZ 2.8.2021).
Es war aber eine erfolgreiche Strategie: Am 16. August 2021 gab die STIKO dem Druck der Politik nach und empfahl die zweimalige Impfung gegen das Coronavirus für alle 12- bis 17-Jährigen (rki 19.8.2021). Ein historisches Datum: Der Kniefall der Wissenschaft vor den politischen Hardlinern (Rabe 16.8.2021). In den Medien unbeachtet blieb, dass bei der entscheidenden STIKO-Sitzung vier von 18 STIKO-Mitgliedern fehlten, dafür jedoch 12 weitere Experten und „Hardliner“ vor allem aus dem RKI und Paul-Ehrlich-Institut anwesend waren, die wohl die STIKO auf Linie bringen sollten (edoc 19.8.2021). Besteht ein Elternteil auf der Impfung, so muss sich der andere fügen (HAZ 2.2.2022).
Die STIKO begründete die Empfehlung:
- mit „mathematischen Modellierungen“ zum weiteren Verlauf der Pandemie. Diese Modellierungen wurden vom Epidemiologen Ralph Brinks als „wissenschaftlich mangelhaft“ kritisiert, da die Eingangsdaten unsicher seien und sich dadurch Fehler fortpflanzen, die die Ergebnisse bis zur Unsicherheit verwässern. „So kann man meiner Einschätzung nach nicht zu einer adäquaten Einschätzung des Risiko-Nutzen-Verhältnis der Kinderimpfung gegen Corona kommen…. Das ist keine stabile Grundlage für eine derart weitreichende Entscheidung.“(Brinks 20.8.2021, Nordbayern 20.8.2021);
- mit einer Pfizer-finanzierten Studie (Frenck 15.7.2021) mit nur 2260 12- bis 15-jährigen Probanden unter Ausschluss von Risikogruppen, und einer Nachbeobachtungszeit von ein bis drei Monaten. Mehr als die Hälfte der Geimpften bekam fiebersenkende Medikamente, in der Impfgruppe kam es zu vier „schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen“ (= 0,35 %);
- mit Daten US-amerikanischer Kinder, die durch ihre Ernährung und ihr höheres Körpergewicht eine wesentlich größere Krankheitsanfälligkeit haben als Kinder in Europa;
- mit Nebenwirkungen, die nun „zuverlässiger quantifiziert und beurteilt werden“ könnten – als ob sie dadurch für harmloser würden. Im Gegenteil – es könnte beispielsweise zu Hunderten Fällen von Herzmuskelentzündung kommen. Mehr dazu in meinem übernächsten Kapitel „Mögliche Nebenwirkungen“ oder in einem Ausschnitt aus der Tagesschau, den Thomas Martin veröffentlicht hat (Martin 16.8.2021).
- mit „assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen“ von COVID-19 – als wären die durch das Virus bedingt und nicht durch die ständigen Panikansagen und die angeblich alternativlosen staatlichen Verordnungen, und als seien derartige Folgeerscheinungen aufhebbar durch Impfungen.
#Ein STIKO-Mitglied, das namentlich nicht genannt werden wollte, sagte später der WELT, medizinische Gründe für eine Impfempfehlung seien im Frühjahr 2022 nicht mehr vorrangig gewesen, obwohl feststand, dass Kinder durch das Virus nicht gefährdet seien. Auch der Fremdschutz der Impfung sei längst widerlegt gewesen. „Hätten wir aber die Empfehlung für Über-Fünfjährige nicht abgegeben, dann hätten wir eine Diskussion führen müssen, mit der wir uns selbst ins gesellschaftliche Abseits gestellt hätten.“ Er erklärt das Umschwenken Ende 2022 zur Rücknahme der Impfempfehlung: „Wir haben versucht, das möglichst schnell zu korrigieren.“ Es wäre besser gewesen, zu kommunizieren, auf welch „dünnem Boden“ bestimmte Empfehlungen standen, statt der Politik ein „Gütesiegel“ zu liefern (WELT 16.8.2024).
Die GRÜNEN gehörten zu den ersten Gratulanten der STIKO; die Impfempfehlung sei „ein Baustein, um die Schulen in der schon laufenden vierten Welle offenzuhalten“. Alexander Dobrindt öffnete die Pandorabüchse gleich noch ein wenig weiter: Auch Kinder unter zwölf Jahren sollen geimpft werden (n-tv 16.8.2021).
Die STIKO-Empfehlung brachte schlimmste psychosoziale Folgeerscheinungen mit sich, nämlich soziale Ausgrenzung und Spaltung. Das Mobbing von ungeimpften Kinder und Jugendlichen wurde traurige Realität (BILD 27.8.2021). Ungeimpfte Schüler mussten sich vor den Augen der geimpften Klassenkameraden testen lassen (KM 9.9.2021). Sie wurden ausgegrenzt und mussten zu den anderen Abstand halten, um niemanden anzustecken. Ungeimpfte Schüler durften nicht auf Kassenausflüge mitfahren, an einer Wiener Schule durfte eine Schulsportwoche sogar nur stattfinden, wenn 70 Prozent der Klasse geimpft waren (Servus-tv 30.9.2021). Es wurden Schulimpfaktionen durchgeführt, um Schüler und Eltern unter Druck zu setzen. SPIEGEL Online publizierte eine Kolumne zum Thema: „Wenn der Coronaleugner im Klassenzimmer sitzt“ (SPIEGEL Online 17.12.2021).
Eine Mutter schrieb mir Ende November 2021: „Ich möchte gerne mit Ihnen teilen, unter welchem Druck mittlerweile Kinder und Jugendliche, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, stehen und täglich erneut wieder in den Schulen und im Freundeskreis gesetzt werden. Mein Kind bekommt täglich Anfeindungen zu hören. Das reicht von verbal aggressiven Attacken „Deine Eltern sind nicht geimpft? Die sollen verrecken! Und alle anderen Menschen, die sich nicht impfen lassen, auch!“ bis hin zu weitergeleiteten Videos über WhatsApp, die sich an ‚Corona-Leugner“, ‚Querdenker‘ und ‚Impfverweigerer‘ richten. Das heutige Video, von einem Erwachsenen namens ‚Fred‘ in der persönlichen ‚Du‘-Form und als direkte Ansprache an Impfverweigerer formuliert, endet mit dem Satz ‚Ich freu mich auf deine Bestattung!’“
Eine Mutter von drei Kindern bat mich um die Veröffentlichung ihres verzweifelten Briefes an die Bundesregierung: „Ich halte es nicht mehr aus, ausgegrenzt und diskriminiert zu werden. Ich halte es nicht mehr aus, Erklärungen geben zu müssen, für die mir die Worte fehlen. Ich halte es nicht mehr aus, seit über zwei Jahren permanent in Angst und Panik versetzt zu werden. Ich halte es nicht mehr aus, nicht zu wissen, wann ich wieder mit meinen Kindern in den Zoo darf und wann wieder nicht. Ich halte es nicht mehr aus, in diesem Land zu leben“.
„Die Spaltung der Gesellschaft ist längst an den Schulen angekommen“ titelte die WELT, und weiter: „Tafeln, auf denen Namen nicht geimpfter Schüler stehen, Lehrer, die Kinder nach ihrem Impfstatus befragen: In einigen Schulen spielen sich Szenen ab, die vor der Pandemie noch einen Aufschrei ausgelöst hätten. Während die Politik die Teilhabe von Kindern weiter beschneidet“ (WELT 1.12.2021). Die Initiative Familien warnte vor Impfaktionen an Schulen (IniFam 23.8.2021). Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Bundeselternrat erkannten und kritisierten die Auswirkungen der Impfkampagne (tagesschau 19.8.2021, rbb 17.8.2021). Tobias Riegel beschrieb in den „Nachdenkseiten“ den Gruppenzwang, der an Schulen ausgeübt wird (Riegel 20.1.2022).
Der Virologe Alexander Kekulé bemängelte im Focus die „wackelige wissenschaftliche Datenlage“ der STIKO-Empfehlung. Es müssten mindestens 56’000 junge Menschen geimpft werden, um eine einzige Intensivbehandlung zu vermeiden; damit könne man eine Impfempfehlung nicht begründen. Die STIKO habe zudem außer Acht gelassen, dass der auch für 12- bis 17-Jährige zugelassene Impfstoff Spikevax wahrscheinlich häufiger zu Herzmuskelentzündungen führt als Comirnaty, und dass männliche Jugendliche überproportional häufig an dieser Nebenwirkung erkranken (Focus 27.8.2021). Nach Berechnungen von Multipolar müssten 500’000 12- bis 17-Jährige zweimal geimpft werden, um eine Krankenhausaufnahme wegen COVID-19 (Omikron-Variante) zu verhindern (multipolar 8.2.2022).
In einem späteren Interview gab die BioNTech-Firmensprecherin Jasmin Alatovic zu, dass die Impfstoffe für 12- bis 17-Jährige überdosiert sind:„Es ist richtig, bei den Jüngeren reichen 20 Mikrogramm, manchmal sogar 15 Mikrogramm aus.“ Eine altersangepasste Dosierung der Impfstoffe sei „prinzipiell zwar eine elegante Lösung, aber nicht praktisch, wenn man so rasch wie möglich 5 Milliarden Menschen impfen will“. Daher habe man sich unter dem Druck der Pandemie entschieden, „dass 30 Mikrogramm die angemessene Dosis für alle ist“. Bei den 18- bis 55-Jährigen würden auch 20 Mikrogramm ausreichen (WELT 6.4.2022, Bezahlschranke).
Die Ärztezeitung sprach von „Impfposse“ und forderte die STIKO zum Rücktritt auf. Politiker in Bund und Ländern hätten Ansehen und Unabhängigkeit der STIKO „vermutlich irreversibel“ ruiniert: „Peinlich ist die Nichtbeachtung der eigenen Gesetze durch manche Politiker. Sträflich aber ist, dass die Politik sich in der Impfdebatte an der Wissenschaft versündigt hat. Womöglich mit unabsehbaren Folgen für die Akzeptanz wissenschaftlicher Erkenntnisse… Statt sich weiterhin vereinnahmen und so ihre gute wissenschaftliche Reputation missbrauchen zu lassen, sollten die STIKO-Mitglieder die Reißleine ziehen und gemeinsam ihre Ämter in der Kommission niederlegen. Nur so kann sich die Wissenschaft wieder behaupten“ (Ärztezeitung 17.8.2021).
Der Kniefall der STIKO leitete möglicherweise auch ihre Entmachtung ein. Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn erklärte die Arbeit der Ständigen Impfkommission unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie als für nicht ausreichend und plädierte für strukturelle Änderungen. STIKO-Empfehlungen würden nicht für die Frage der öffentlichen Gesundheitsvorsorge in einer Pandemiesituation taugen (ApoAdhoc 26.11.2021).
Die Wirksamkeit der Impfung von Teens ließ nach Daten aus New York zu wünschen übrig: Die Schutzrate gegenüber einer Infektion sank schon innerhalb von sechs Wochen von 66 auf 51 Prozent (Dorabawila 28.2.2022).
Die Impfung der 5- bis 11-Jährigen
Pfizer legte im Herbst 2021 Daten zur Wirkung und Sicherheit seines Impfstoffs bei 5- bis 11-Jährigen vor, in einer lächerlich kleinen Studie mit 2260 Teilnehmern. Untersucht wurde die Bildung von Antikörpern. Die Schlussfolgerung war: Der Impfstoff sei effektiv und sicher (Walter 9.11.2022). Die US-Notfallzulassung wurde am 29.10.2021 erteilt, und die Impfkampagne für etwa 28 Millionen Kinder startete im November 2021 (tagesschau 7.10.2021, npr 28.9.2021, NZZ 22.10.2021, WELT 29.10.2021). Die amerikanischen Gesundheitsbehörden CDC rechneten damit, dass durch die Impfung von einer Million 5- bis 11-jähriger Kinder „0 -1 Todesfall“ verhindert werden könnte (CDC 9.5.2022).
Die Experten der britischen HART-Gruppe schrieben: „Die Annahmen sind so extrem, dass es fahrlässig, wenn nicht gar betrügerisch ist, die Daten auf diese Weise zu präsentieren, um für die Impfung gesunder Kinder zu argumentieren“. Die britische Impfkommission JCVI sei zu dem Schluss gekommen, dass die Verabreichung einer Impfdosis an alle 2,7 Millionen 12- bis 17-Jährigen in England nur sieben Einweisungen auf eine Intensivstation verhindern könnte. In Anbetracht ihrer Risiken sei die Impfung dieser Altersgruppe daher nicht zu empfehlen, sondern abzulehnen (HART 1.11.2021).
Für Kinder, die bereits immun sind (die Mehrheit), wäre die Impfung eindeutig unnötig, die anderen würden durch die Impfung ebenso wie die Erwachsenen auf den Weg regelmäßiger Auffrischimpfungen gedrängt (HART 16.11.2021). Tatsächlich hatten im Januar 2022 96 Prozent aller britischen Kinder SARS-CoV-2-Antikörper (Zack 24.2.2022). Die HART-Experten hielten es für unethisch, Kinder dem potenziellen Risiko von Impfnebenwirkungen auszusetzen, um indirekte Wirkungen zu erzielen, etwa Herdenimmunität oder die Kompensation politischer Entscheidungen wie Schulschließungen. HART zitierte die Dokumentation der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA, in der es hieß: „Die Zahl der Teilnehmer am laufenden klinischen Entwicklungsprogramm ist zu gering, um mögliche Risiken einer Myokarditis im Zusammenhang mit der Impfung zu erkennen. Die langfristige Sicherheit des Impfstoffs COVID-19 bei Teilnehmern im Alter von 5 bis 12 Jahren wird in fünf Sicherheitsstudien nach der Zulassung untersucht, einschließlich einer 5-Jahres-Follow-up-Studie zur Bewertung der Langzeitfolgen von Myokarditis/Perikarditis nach der Impfung“ (FDA 26.10.2021).
Am 15. Oktober 2021 beantragten BioNTech und Pfizer auch in Europa die Zulassung ihres Corona-Impfstoffs für Kinder von fünf bis elf Jahren (tagesschau 15.10.2021). Das Timing war perfekt, denn am selben Tag meldete das RKI hohe „Inzidenzen“ bei Kindern und Jugendlichen (br 15.10.2021). Ursache dafür waren jedoch die erneuten Massentests bei Schülern, die teilweise mit extrem empfindlich eingestellten PCR-Pooltests liefen. Die Familien sollten damit wohl sturmreif für die Kinderimpfung gemacht werden. In Wien wurde im November 2021 schon mal off-label mit der Impfung von Kindern begonnen (orf 12.11.2021). Am 25. November ließ die EMA den Impfstoff zu. Der Impfstoff enthielt ein Drittel der Erwachsenendosis und sollte zweimal in drei Wochen verabreicht werden. Fälschlicherweise wurde in der Tagesschau gemeldet, die EMA hätte den Impfstoff „empfohlen“. Nein, d a s kann die EMA (noch) nicht, das ist Sache der nationalen Impfkommissionen (tagesschau 25.11.2021).
Die Journalistin Maryanne Demasi deckte auf, dass Comirnaty für Kinder einen völlig anderen Stabilisator als der Erwachsenenimpfstoff enthält: einen Tromethamin/Tris-Puffer anstelle des bisher verwendeten Phosphat-Puffers. Für die Zulassungsstudie wurde jedoch die gedrittelte Dosis der Erwachsenenzubereitung verwendet, der aktuell auf dem Markt befindliche Kinderimpfstoff wurde also nicht auf Sicherheit überprüft. Prof. Tom Jefferson, Impfexperte der Universität Oxford, nannte dies „inakzeptabel“ und verwies auf die Pandemrix-Tragödie, wo es auch der Zusatzstoff im Impfstoff war, der die zahlreichen Narkolepsie-Fälle auslöste (Demasi 26.7.2022, Rabe 26.7.2022).
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfahl am 9. Dezember die Impfung von Kindern ab 5 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen oder mit Risikopersonen im Haushalt. Fatal war die Ergänzung „…Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden“. Sie führte dazu, dass auch diese Bevölkerungsgruppe unter Druck geriet und Ausgrenzung erfuhr (rki 9.12.2021). STIKO-Chef Thomas Mertens bekannte Anfang Dezember, er würde seine eigenen Kinder derzeit nicht impfen lassen, es gebe zu wenige Daten (FAZ 2.12.2021). Das hatte er allerdings vor der Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auch schon gesagt. In der RKI-Veröffentlichung heißt es im Ãœbrigen: „Sobald weitere Daten zur Sicherheit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe oder andere relevante Erkenntnisse vorliegen, wird die STIKO diese umgehend prüfen und die Empfehlung ggf. anpassen“. Wie die Medien Stimmung machten für eine allgemeine Impfempfehlung aller Kinder illustrierte ein Interview der völlig respektlosen Marietta Slomka mit STIKO-Chef Mertens (zdf 9.12.2021).
Am 20. Dezember 2021 erhielt Deutschland dann 2,4 Millionen Impfdosen für Kinder – das reichte erstmal für die Erstimpfung bei jedem zweiten Kind der Altersgruppe 5-11, und nach Umfragen war auch jedes zweite Elternpaar zu einer Impfung ihres Kindes bereit (Ärztebl 25.11.2021). Man wagte es nicht zu denken, aber 2G für diese Altersgruppe, damit auch die renitenten Eltern parieren, war keine unwahrscheinliche Vision. Einige Kinderärzte waren von der Impfkampagne nicht begeistert: sie äußerten, sie hätten wichtigere Aufgaben bei der Versorgung der Kinder zu erledigen (WELT 3.12.2021).
Letztlich kam es zum selben Phänomen wie bei der Impfempfehlung für die 12- bis 17-Jährigen: Es wurde zunehmend Druck auf die Kinder und ihre Eltern ausgeübt, mit Ausgrenzungen, Beschimpfungen und Erniedrigungen etwa durch eine Testpflicht nur für Ungeimpfte (BZ 7.2.2022).
Fast unbeachtet von der Öffentlichkeit veröffentlichte die STIKO am 24. Mai 2022 die Empfehlung, alle 5- bis 11-Jährigen gegen COVID-19 zu impfen.
Kinder dieser Altersgruppe sollten im Unterschied zum Impfschema bei anderen Gruppen zunächst nur eine mod-mRNA-Impfstoffdosis bekommen, mit Comirnaty oder Spikevax, aber O-Ton: „Da zu Spikevax aktuell ausschließlich Sicherheitsdaten aus der Zulassung vorliegen, empfiehlt die STIKO präferenziell die Impfung mit Comirnaty“. Im Herbst 2022 stand sogar eine „mögliche Empfehlung zu einer zweiten Impfung“ ins Haus (rki 24.5.2022, rki 25.5.2022).
Es wurde immer absurder: Die STIKO empfahl eine bei Kindern weitgehend unwirksame Impfung; in ihrer wissenschaftlichen Begründung hieß es in verbesserungswürdigem Deutsch: „Insbesondere bei Kindern zeigte die COVID-19-Impfung wenig eine Wirksamkeit zur Verhinderung von Omikron-Infektionen“ . Die STIKO argumentierte erneut mit dem Zirkelschluss, Kindern könnte man damit „Isolations- und Quarantänephasen“ ersparen, mit der fragwürdigen und nirgends belegten „verstärkten Basisimmunität“ gegen eventuelle neue Virustypen und mit der „Verhinderung der selten auftretenden schweren COVID-19-Erkrankungen“, die im realen Leben allenfalls bei schwer vorerkrankten Kindern auftreten. Mehr als 90 Prozent der Kinder hatten sich bis Mai 2022 meist unbemerkt mit SARS-CoV-2 infiziert, und es gab kaum schwere Erkrankungen. Es gibt auch keine Studien zur Impfung von Kindern, die bereits eine natürliche Immunität haben. Es handelte sich hier also um eine experimentelle Impfung mit einem nur bedingt zugelassenen Impfstoff.
Bei der Beurteilung der Verträglichkeit stützte sich die STIKO ausschließlich auf passive Meldesysteme mit ihrer bekannten Untererfassung (in einer italienischen Studie wurden bei aktivem Nachfragen über 630mal mehr Nebenwirkungen erfasst als bei passiver Meldung; Bellavite 28.9.2020).
Laut Sicherheitsbericht des PEI wurden bis Juni 2022 immerhin 5.911 mögliche Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen gemeldet – der Bericht machte allerdings im Gegensatz zu früher keine Angaben mehr zu schwerwiegenden Nebenwirkungen und Todesfällen (PEI 7.9.2022).
Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 „informierte“ das Bayerische Gesundheitsministerium alle Eltern und Schüler „über die bestehenden COVID-19-Impfangebote für Kinder und Jugendliche“ (StMGP Okt 2022).
Steffen Rabe, Vorstandsmitglied von „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“, kommentierte treffend: „Die STIKO hat fertig“ (Rabe 24.5.2022).
Die Thesenpapier-Autorengruppe um Gerd Antes, Matthias Schrappe und Klaus Stöhr veröffentlichte ein Thesenpapier zur geänderten STIKO-Impfempfehlung für 5-11jährige Kinder ohne Vorerkrankungen mit der Überschrift „Fehlende medizinische Evidenz: Impfkampagne bei Kindern aus politischer Motivation?“ Ihre Argumente gegen diese Impfkampagne waren unter anderem:
– Todesfälle bei gesunden Kindern in dieser Altersgruppe gab es in Deutschland bislang nicht,
– die Hospitalisierungsrate ist die niedrigste unter allen Altersgruppen,
– eine Herdenimmunität lässt sich mit der Impfung nicht erreichen,
– der Krankheitserreger lässt sich nicht eliminieren.
Damit gab es keine medizinische Indikation für eine Impfempfehlung. Die Empfehlung war rein politisch begründet. Außerdem drohte erneut die Diskriminierung nicht geimpfter Kinder, die ausgegrenzt und benachteiligt werden (Corona-Netzwerk 23.6.2022). Bestand ein Elternteil auf der Impfung, so musste sich der andere fügen (HAZ 2.2.2022).
Eine erste Bestandsaufnahme des Impfprogramms in New York hatte ergeben: Die Impfung von unter 12-Jährigen hat eine extrem schlechte Wirksamkeit. Sie sank innerhalb von 6 Wochen auf 12 (!) Prozent und danach ins Negative (also schlechter als keine Impfung). Auch die Schutzwirkung vor schwereren Verläufen (Hospitalisierung) sank unter die 50-Prozent-Marke (Dorabawila 28.2.2022). Ein ähnlich katastrophales Ergebnis hatte eine im Mai 2022 veröffentlichte Studie aus Atlanta/USA: „Bei Kindern und Jugendlichen war die geschätzte Impfwirksamkeit für 2 Dosen von BNT162b2 (=Comirnaty) gegen symptomatische Infektionen bescheiden und nahm rasch ab.“ (Fleming-Durta 13.5.2022). Dasselbe in Italien: Die Impfwirksamkeit sank innerhalb von 6 bis 12 Wochen nach der zweiten Impfdosis auf 21 Prozent (Sacco 30.6.2022). Die Zulassung eines solchen Impfstoffes hätte sofort zurückgezogen werden müssen.
Im März 2022 veröffentlichte auch die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC eine Studie, in der sich die Wirksamkeit der Impfung von Kindern alles andere als überzeugend darstellte (Klein 4.3.2022, Rabe 11.3.2022). Die Impfung könnte zwar bei 0,0012% der Kinder einen Krankenhausaufenthalt wegen COVID-19 verhindern, aber 75.000 – etwa zehnmal so viele – Kinder eines Jahrgangs müssten wegen schwerer Impfnebenwirkungen stationär aufgenommen werden (Gatomalo 18.3.2022). In einer Studie der Universität Bielefeld wurde der Impfung von unter 18-Jährigen eine kaum nachweisbare Wirksamkeit bei der Verhinderung von Krankenhauseinweisungen zugeschrieben (Rabe 11.3.2022). Dasselbe Resultat hatte eine britische Studie (Andrews 15.6.2024): Es wurde nur eine unbedeutende Absenkung von Testpositivität und Häufigkeit von Krankenhauseinweisungen wegen COVID-19 gefunden, aber bei den Geimpften Ereignisse von Herzentzündungen und drei Todesfällen.
Am 18.5.2022 wurde in den USA die Boosterimpfung mit Comirnaty (Pfizer) für 5- bis 11-Jährige zugelassen – auf Basis einer Studie mit Antikörperuntersuchungen bei 67 Kindern (FDA 17.5.2022, Kerpen 17.5.2022). Am 5. September 2023 bestellten die CDC 20 Millionen Dosis Kinderimpfstoff für 1,6 Milliarden Dollar. „Gibt es nichts anderes, wofür diese Dollars ausgegeben werden könnten?“ fragte sich Tracy Høeg mit Recht (Høeg 12.9.2023).
In den USA wurden von Januar bis August 2022 44 Herzmuskelentzündungen gemeldet, die bei Kindern unter 15 Jahren in der Woche nach der Impfung aufgetreten waren (Corso 2022).
Nur wenige Eltern ließen ihre Kinder impfen: Rund ein Fünftel der Fünf- bis Elfjährigen wurde zumindest einmal gegen Sars-Cov-2 geimpft (WELT 15.8.2024). Das Misstrauen in die STIKO-Empfehlungen sitzt seitdem jedoch bei vielen tief.
Die Impfung der unter 5-Jährigen
Im Laufe des Jahres 2022 kam auch ein Impfstoff für Kinder unter 5 Jahren auf den Markt. Im Februar 2002 beantragte Pfizer die Notfallzulassung in den USA. Die Zulassungsbehörden verschoben jedoch die Entscheidung, weil der Impfeffekt nach zwei Impfungen zu gering war. Pfizer kündigte daraufhin zusätzliche Daten mit einer dritten Impfdosis an (ampCNN 1.2.2022, Prasad 11.2.2022). Ende Mai 2022 beantragte Pfizer dann die US-Zulassung ihres Impfstoffs mit drei Impfterminen (tagesschau 23.5.2022). Die Daten, die Pfizer präsentierte, um die Zulassungsbehörden zu überzeugen, enthielten einen skandalösen Fehler: Pfizer prahlte mit einer 80-prozentigen Impfwirkung, denn nach der dritten Impfung seien nur noch 10 Kinder erkrankt. Die 365 Erkrankungen zwischen der zweiten und dritten Impfung, die die Impfwirksamkeit auf 20 Prozent drücken würden, wurden kurzerhand fallengelassen (Berenson 13.6.2022). In Wirklichkeit kam es während der Pfizer-Impfstudie in der Gruppe der 2- bis unter 5-Jährigen zu mehr schweren COVID-19-Erkrankungen als in der Placebo-Gruppe: 6 von 1835 geimpften gegenüber 1 von 915 ungeimpften Kindern (Koka 19.6.2022).
Am 28. April beantragte auch Moderna in den USA die Zulassung eines Impfstoffs für unter Sechsjährige. Der Impfstoff habe eine Wirksamkeit von 51 % – nur ein Prozent über den Anforderungen (Yahoo 28.4.2022). Kurz darauf setzten die amerikanischen Behörden die Anforderungen für die Impfstoffwirksamkeit – die Schwelle war bis dahin 50% – herab, um die Zulassung zu erleichtern (Brennan 9.5.2022).
Am 18. Juni empfahlen die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) offiziell die COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna für alle Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren. Nach Ansicht renommierter Wissenschaftler untergruben die CDC mit diesem unwissenschaftlichen Vorstoß generell das Vertrauen in die Impfungen von Kindern (Høeg 6.7.2022). Gesundheitsexperten verließen die NIH und die CDC in Scharen, weil sie sich für „schlechte Wissenschaft“ schämten (Mail online 14.7.2022). Die COVID-19-Impfung für die ganz Kleinen fand nicht einmal in den USA Akzeptanz: bis Ende Juli 2022 waren erst drei Prozent geimpft, was die Washington Post als „schockierend gering“ bezeichnete (WP 26.7.2022). Im März 2023 legte die US-Regierung nach: Sie empfahl auch die Boosterung mit bivalenten Omikron-Impfstoffen für Kinder ab 6 Monaten, basierend auf einer lächerlich kleinen Studie mit „24 Teilnehmern im Alter von 6 bis 23 Monaten“ und „36 Teilnehmern im Alter von 2 bis 4 Jahren“. (Impf-info 15.3.2023, Martin 15.3.2023).
Anfang Juli 2022 beantragte BioNTech die Zulassung ihres Impfstoffs für Säuglinge und Kleinkinder in der EU (Rabe 12.7.2022). Aus einer Pfizer-Presseerklärung vom 23.8.2022 ging hervor, dass die Daten weiterhin „grottig“ waren, wie Steffen Rabe es ausdrückte: „minimale Fallzahlen absurde Vertrauensbereiche, lächerliche Beobachtungszeiträume…“ (Rabe 23.8.2022). Am 19.10.2022 erteilte die EU-Arzneimittelbehörde EMA die Zulassung der Corona-Impfstoffen für Babys ab sechs Monaten von BioNTech/Pfizer und Moderna – bestehend aus drei Impfdosen (BZ 19.10.2022, DAZ 20.10.2022). In der Fachinformation von Comirnaty steht zu lesen: „Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat für Comirnaty eine Zurückstellung von der Verpflichtung zur Vorlage von Ergebnissen zu Studien in einer oder mehreren pädiatrischen Altersklassen in der Vorbeugung von COVID-19 gewährt„ (dam 10.10.2022). Neun Tage später empfahl das österreichische nationale Impfgremium (NIG) die Impfung für alle Babys ab dem Alter von 6 Monaten. Das Gesundheitsministerium hat schon mal 326.000 Dosen bestellt – drei für jedes Baby (Ehgartner 29.10.2022).
Im November 2022 empfahl die STIKO die Impfung von Kindern im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren, die unter bestimmten Vorerkrankungen, etwa einer chronischen Nierenerkrankung oder einer schweren Herzschwäche leiden, sowie für Frühgeborene. Die Gewissheit für eine Wirksamkeit (certainty of evidence) ist nach eigenen Angaben „sehr niedrig“ (RKI 17.11.2022). Die STIKO schrieb: „Da in dem kurzen Studienzeitraum weder bei der Gruppe der Geimpften noch bei den Vergleichsgruppen schwere COVID-19-Fälle aufgetreten sind, konnte die VE (= Impfwirksamkeit) für diesen Endpunkt nicht bestimmt werden.“ Außerdem bestehe „keine ausreichende Datenlage, um seltene oder sehr seltene unerwünschte Wirkungen erkennen zu können. Kinder in der Altersgruppe bis zu 4 Jahren werden als besonders sensibel für Effekte von Arzneimittelnebenwirkungen angesehen.“ (EB 17.11.2022). Was gibt es da noch hinzuzufügen.
Im Februar 2022 waren nach Information der „Initiative U12-Schutz“ bereits etwa 40.000 Kinder unter fünf Jahren in Deutschland gegen Corona geimpft (BILD 6.2.2022). Nach einer retrospektiven Studie mit 7800 Kindern in Deutschland, die vor dem fünften Geburtstag geimpft worden waren, litten 10 der Kinder an schweren Nebenwirkungen (Töpfner 18.10.2022).
Kritik an der Impfung von Kindern
Im Mai 2021 hatte der 124. deutsche Ärztetag die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Covid-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Das Recht auf Bildung könne im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen Corona-Impfung gesichert werden. Ohne rechtzeitige Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führe ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die psychische Entwicklung. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe würden Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurückerlangen. Die Forschung zu Impfstoffen für diese Altersgruppe solle gezielt gefördert und die ausreichende Versorgung mit adäquaten Impfstoffen sichergestellt werden (BÄK 6.5.2021).
Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung widersprach dem Deutschen Ärztetag entschieden. Die Forderung sei indiskutabel und unerträglich anmaßend. Mitglieder des Vereins nahmen in Videos Stellung gegen den Beschluss. Da einige Videos von Youtube zensiert wurden und das Videoportal auch weiteres Hochladen verhinderte, zogen die Stellungnahmen auf Instagram um (nichtmeinaerztetag, BZ 13.5.2021). Eine ähnliche Aktion starteten im Juni 2021 auch österreichische Ärzte: WirzeigenunserGesicht.
Die Initiative LautfürFamilien wandte sich am 10. Mai 2021 in einem offenen Brief an die Bundesärztekammer. Darin hieß es unter anderem: „Wir – als Lobby für Kinder und Familien – sind entsetzt darüber, dass der Ärztetag als das Gremium der Ärzteschaft in Deutschland, eine derartige Verknüpfung einer – nicht nötigen, wenn nicht eventuell gar schädlichen Impfung – als Voraussetzung bzw. Bedingung für die „Rückgabe“ des Rechts auf Bildung für Kinder und Jugendliche knüpft. Wir lehnen den Einbezug der Kinder und Jugendlichen in eine Strategie der „Herdenimmunität durch Impfung“ entschieden ab.“
Bedenken kamen auch von der Hamburger Ärztekammer (Ärztebl 14.5.2021) sowie von Virologen wie Alexander Kekulé und Klaus Stöhr: In den Richtlinien der EMA stehe ganz klar, „der Vorteil für die Patienten muss die Risiken eindeutig überwiegen.“ Dies zu bestimmen sei allerdings in dieser Altersgruppe schwierig (n-tv 11.5.2021).
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin DEGAM schrieb in einem Positionspapier: „Angesichts des geringen Risikos für Kinder und Jugendliche selbst, im Rahmen einer COVID–19–Infektion schwer oder gar mit Folgeschäden zu erkranken, kann eine politisch diskutierte flächendeckende COVID–19–Impfung dieser Altersgruppe nicht mit dem Eigennutzen der Geimpften begründet werden. Auch die Begründung einer generellen Impfung mit dem epidemiologischen Fremdnutzen („Herdenimmunität“) ist angesichts des aktuellen Kenntnisstandes zur relativ geringen Rolle dieser Altersgruppe bei der Verbreitung der Erkrankung und der in ihrem Umfang noch fraglichen Risikoverringerung der Übertragung durch die Impfung nicht überzeugend. Zusätzlich bleibt zu bedenken, dass angesichts der zwangsläufig noch fehlenden Daten der Impfstoffe zur mittel–und langfristigen Sicherheit gerade bei Kindern und Jugendlichen und gerade angesichts der neuartigen Impfstofftechnologien besonders hohe Ansprüche gestellt werden müssen, die derzeit nicht erfüllt werden können“ (DEGAM 26.5.2021),
Das EbM-Netzwerk Deutschland verlangte einen „einen sorgfältig geführten öffentlichen Diskurs“ zum Stellenwert einer Impfung von Kindern und Jugendlichen. Der Nutzen der Impfung sei für sie wegen des in der Regel milden Krankheitsverlaufs gering, das Schadenpotential unbestimmt. Möglicherweise sei es für die Gesellschaft günstiger, wenn Kinder eine natürliche Immunität erwerben, und Geimpfte durch Kontakt mit ihnen immer wieder ihren Impfschutz auffrischen (EbM 19.5.2021). Ähnlich formuliert es Francois Balloux: „Ich bin mir nicht sicher, wie ich diese Botschaft halbwegs akzeptabel vermitteln kann. Aber wenn das Ziel darin besteht, SARS-CoV-2 in die Endemie zu treiben, dann müssen gesunde Kinder dem Virus ausgesetzt werden, idealerweise eher früher als später. Das ist kein „Eugenismus“, sondern ganz normale Epidemiologie der Infektionskrankheiten“ (Balloux 26.1.2022).
Die Gesundheitsbehörden in Norwegen waren der Ansicht, die Impfung von Kindern und Jugendlichen sollte „keine starke Empfehlung der Behörden sein“, sondern eine individuelle Entscheidung bleiben. Vorsicht sei angebracht. Die Impfung erzeuge eine schlechtere Immunantwort und wirke kürzer als eine natürliche Infektion. Sie vermittle daher eine schlechtere Immunität auch gegen künftige Virusvarianten. Zudem gebe es nur ein begrenztes Wissen zu seltenen Nebenwirkungen und Langzeitnebenwirkungen (fhi 7.1.2022). Schweden entschied sich gegen die Impfung von unter 12-Jährigen wegen dem ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnis (reuters 27.1.2022).
Die WHO warnte Anfang Juni 2021: „Kinder sollten vorerst nicht geimpft werden. Es gibt noch nicht genügend Beweise für den Einsatz von Impfstoffen gegen COVID-19 bei Kindern, um Empfehlungen für die Impfung von Kindern gegen COVID-19 auszusprechen. Kinder und Jugendliche neigen im Vergleich zu Erwachsenen zu einem milderen Krankheitsverlauf. Kinder sollten jedoch weiterhin die empfohlenen Kinderimpfungen erhalten“ (WHO 3.6.2021).
Ähnlich äußerten sich die Allgemeinmediziner ÄZ 26.5.2021). Kassenärzte-Chef Andreas Gassen nannte Kinderimpfungen für die Herdenimmunität „maximal rücksichtslos“. Kinder seien ohnehin die Leidtragenden in dieser Pandemie, und „jetzt muten wir ihnen auch noch zu, dass sie mit einer für sie individuell nicht eindeutig sinnvollen Impfung die Herdenimmunität absichern sollen“ (SZ 15.4.2021, Bezahlschranke).
in der Ärztezeitung: „Kinder impfen gegen den Lockdown? Das ist ärztlich unethisch!“ (Die Corona-Taskforce der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin nahm ebenfalls kritisch zur Impfung von Kindern Stellung: „Die meisten gesunden Kinder erkranken nicht schwer nach einer SARS–CoV-2–Infektion. Mit einer allgemeinen Impfempfehlung zur Erfüllung des Impfziels Eigenschutz des Kindes ist ohne ausreichende Evidenz nicht zu rechnen. Auch das Impfziel des Erreichens eines sog. Herdenschutzes wird als Begründung einer Impfung von Kindern kontrovers diskutiert. Daher werden in absehbarer Zeit de facto nur wenige Kinder ein Impfangebot erhalten. Eine Impfung der Kinder kann und darf daher nicht mit einer erleichterten Zulassung zur Teilnahme am Schulunterricht und dem Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen oder anderen Aktivitäten des sozialen Lebens verknüpft werden“ (DGKJ 25.5.2021).
Der Kinderarzt und Professor für Medizintheorie David Martin stellte in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: „Wenn wir anfangen, Kinder zu impfen gegen eine Erkrankung, die bei ihnen äußerst selten zu schweren Erkrankungen und noch seltener zum Tod führt, dann überlege ich mir: An welchem Punkt hören wir auf mit solchen Maßnahmen, die zudem regelmäßig wiederholt werden müssen? Für mich ist es auch eine Frage des grundsätzlichen Umgangs mit Erkrankungen und mit Massenmaßnahmen sowie deren Verhältnismäßigkeit“ (FR 26.5.2021).
Zusammen mit zwei Kolleginnen hatte David Martin bereits im Mai 2021 ein Diskussionspapier mit dem Titel „COVID-19 Impfung für Kinder und Jugendliche? Vierzehn Argumente für einen rationalen Weg in Deutschland“ veröffentlicht (Martin 19.5.2021). Darin wurde auf die fehlende wissenschaftliche und medizinische Basis einer Impfempfehlung für Kinder hingewiesen. Es könnten durch eine „in ihrer wahren Komplikationsrate nicht evaluierten medizinischen Maßnahme elementare Kinder- und Menschenrechte verletzt werden, was ggf. verfassungswidrig wäre. Denn hier wird ein Mensch, der noch nicht rechtlich einwilligungsfähig ist, einer fremdnützigen und für ihn potenziell schädlichen Maßnahme unterzogen“ (Martin 18.5.2021). Ein Video von David Martin zur Problematik der Impfung von Jugendlichen findet sich auf Youtube (Martin 7.6.2021).
Mehrere Autoren wandten sich im British Medical Journal energisch gegen Notfallzulassungen für Kinderimpfstoffe: „Angesichts der Seltenheit schwerer klinischer Verläufe und der begrenzten Ãœberschaubarkeit der Risiken dürften die Kriterien für eine Notfallzulassung der Impfstoffe bei Kindern nicht erfüllt sein“ (BMJ 7.5.2021). Ähnlich äußerte sich Matthias von Herrath, Professor am La Jolla Institute/USA in der WELT: „Klar ist: Notfallzulassungen haben nicht die Qualität von klassischen Zulassungen. Im Fall der an Omikron angepassten Impfstoffe basieren sie hauptsächlich auf Antikörper-Studien. Dabei ist es klar, dass die alten und höchstwahrscheinlich demnächst neuen Impfstoffe Ãœbertragungen von Mensch zu Mensch nicht unterbinden können, und das wird auch nicht mehr untersucht. Auch ob die Impfstoffe schwere Verläufe oder gar Todesfälle verhindern, können diese Studien nicht zeigen. (…) Alles in allem spricht das dafür, zumindest bei den pädiatrischen Impfstoffen nichts zu überstürzen. Wir brauchen klinische Daten anstelle von Wirksamkeits-Behauptungen, die auf Immunmarkern basieren, von denen klar ist, dass sie nur einen Teil der Wahrheit widerspiegeln und nicht direkt mit der Verhinderung von klinisch schweren Verläufen korrelieren „ (WELT 14.7.2022).
Robert Dingwall, Mitglied der britischen Impfkommission, meint, Kinder und Jugendliche dürften durch die natürliche Immunität einer Infektion besser geschützt sein als durch die Aufforderung, sich dem möglichen Risiko einer Impfung zu unterziehen (Telegraph 30.6.2021). Im Gegensatz zur STIKO hat sich die britische Impfkommission gegen flächendeckende Corona-Impfungen von 12- bis 15-Jährigen ausgesprochen. Die gesundheitlichen Vorteile einer Impfung seien für gesunde Menschen dieser Altersgruppe marginal. Zudem gebe es Hinweise auf einen Zusammenhangs zwischen Herzmuskelentzündungen und mod-mRNA-Impfstoffen, deren Langzeitfolgen noch nicht abschätzbar seien (n-tv 3.9.2021). Auch Kinder mit schwachem oder defektem Immunsystem sind nach einer Studie aus Großbritannien nicht vermehrt durch COVID-19 bedroht (Chappell Jan 2022).
Ros Jones, Kinderärztin und Expertin bei der britischen HART-Gruppe, schrieb: „Der Beginn von Forschungen an Kindern vor der Veröffentlichung von Langzeitsicherheitsdaten für Erwachsene könnte einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex darstellen. Wir müssen nicht weit in die Geschichte zurückblicken, um uns an die verheerenden Schäden zu erinnern, die übereilt auf den Markt gebrachte Impfung haben können. Über 1.000 Kinder wurden durch den Schweinegrippe-Impfstoff Pandemrix dauerhaft behindert durch Narkolepsie. Die schnelle Markteinführung eines neuen Impfstoffs gegen Dengue-Fieber führte auf den Philippinen zum Tod von 10 Kindern, nicht zum Zeitpunkt der Impfung, sondern erst Monate später, als sie das nächste Mal mit dem Dengue-Virus in Berührung kamen. Es wäre unverzeihlich, solche Fehler jetzt zu wiederholen. Das Immunsystem ist phänomenal komplex und immer noch schlecht verstanden. An kleinen Kindern wegen einer Krankheit zu experimentieren, die verschwindend geringe Risiken birgt, ist ein Weg, den kein ethisch handelnder Wissenschaftler beschreiten sollte. Es ist eine klare Abkehr vom Vorsorgeprinzip, und die wissenschaftlichen Experten von HART raten dringend davon ab“ (HART Group 17.3.2021).
Ein internationales Team von Bioethikern nahm im März 2022 Stellung gegen die routinemäßige Impfung von Kindern und Heranwachsenden. Alle Argumente, die für diese Impfung angeführt werden, ließen sich widerlegen. Die Impfung habe für gesunde Kinder nur einen minimalen direkten Nutzen, aber das Potenzial, dass seltene Risiken diesen Nutzen überwiegen und das Vertrauen in den Impfstoff untergraben. Es gebe auch umfangreiche Belege dafür, dass die COVID-19-Impfung Risikogruppen einen angemessenen Schutz bietet, unabhängig davon, ob gesunde Kinder geimpft werden oder nicht. Die derzeitigen Impfstoffe verleihen zudem keine sterilisierende Immunität. Die Ausrottung des Virus sei weder machbar noch habe sie für die globale Gesundheit hohe Priorität (Kraijeveld 25.3.2022).
Olivia Mitscherlich-Schönherr, Dozentin an der Hochschule für Philosophie in München, schrieb in der ZEIT angesichts der Sorgen von Eltern auch wegen möglicher Langzeitfolgen von Impfungen: „Angesichts solcher Sorgen mag man von einer politischen Dystopie heimgesucht werden. Von der gruseligen Vorstellung, dass wir als politische Gemeinschaft Eltern dazu nötigen, ihren Kindern Substanzen spritzen lassen, die sie für giftig halten, um ihnen den Besuch einer staatlich anerkannten Kita oder Schule zu ermöglichen. … Wenn die Impfungen von Kindern als Mittel gedeutet und genutzt werden, um die Corona-Pandemie zu besiegen, dann besteht nicht nur die Gefahr, dass die Impfpolitik illiberal und unsolidarisch wird. Es wäre an der Zeit, uns daran zu erinnern, dass Kitas und Schulen keine Orte sind, an denen es darum geht, das Coronavirus zu besiegen, sondern vielmehr Orte der Bildung für kommende Generation – auch unter Corona-Bedingungen“ (ZEIT 2.5.2021, Bezahlschranke).
Die Expertengruppe SOKRATES schrieb: „Besonders liegt uns das Thema der Impfung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene am Herzen. Nimmt man schweren Verlauf und Todesfälle als Zielkriterien, dann lässt sich eine Wirksamkeit nicht nachweisen. Eine Impfempfehlung für diesen Personenkreis halten wir deshalb nicht für angemessen.“ (Sokrates 28.7.2022)
Die Weltgesundheitsorganisation forderte die Regierungen auf, Kinder erst dann gegen das Coronavirus zu impfen, wenn weltweit alle älteren und gefährdete Menschen Immunschutz erhalten haben (faz 8.5.2021).
In Finnland gibt es keine allgemeine Impfempfehlung für Kinder unter 12 Jahren. Die Gesundheitsbehörden schrieben: „Infektionen bei Kindern in diesem Alter verlaufen in der Regel mild und schwere Erkrankungen sind extrem selten“. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei unklar (thl.fi 3.12.2021). Auch in Dänemark, Norwegen und Schweden entschieden sich die Behörden gegen die Impfempfehlung von unter 12-Jährigen, denn Nutzen stehe in keinem Verhältnis zu den möglichen Nebenwirkungen (reuters 28.1.2022, Goldammer 2.2.2022). Die dänischen Gesundheitsbehörden im Juni 2022 gingen noch weiter und gaben im Juni 2022 bekannt: „Kinder erkranken nur sehr selten ernsthaft durch die Omicron-Variante. (…) Ab dem 1. Juli ist es für Kinder <18 nicht mehr möglich, die 1. Dosis zu erhalten und ab dem 1. September können sie die 2. Dosis nicht mehr bekommen“ (sst 22.6.2022). Im September 2022 gab die Impfkommission in Großbritannien den Verzicht auf die Impfung von unter 11-Jährigen bekannt (gov-uk 4.9.2022), am 30. September hob Schweden die allgemeine Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 auf (Rosenbusch 30.9.2022). Norwegen empfahl ab Herbst 2022 keine Boosterimpfung für unter 65-Jährige (fhi 30.9.2022).
Im US-Bundestaat Florida wurde am 7.10.2022 die Impfempfehlung für unter 40-jährige Männer ausgesetzt. Eine Analyse der Gesundheitsbehörde habe ergeben, „dass die relative Häufigkeit eines Herztods bei Männern im Alter von 18 bis 39 Jahren innerhalb von 28 Tagen nach der mRNA-Impfung um 84 % ansteigt. Angesichts der hochgradigen allgemeinen Immunität gegen COVID-19 wird der Nutzen der Impfung wahrscheinlich durch dieses ungewöhnlich hohe Risiko eines herzbedingten Todes bei Männern in dieser Altersgruppe aufgewogen. Bei Nicht-mRNA-Impfstoffen wurde dieses erhöhte Risiko nicht festgestellt“ (floridahealth 7.10.2022). Auf Twitter wurden die offiziellen Empfehlungen aus Florida als nicht regelkonform zensiert (Eli 9.10.2022).
Zusammenfassend ist zu sagen:
- Kinder gegen COVID-19 zu impfen ist – STIKO-Empfehlung hin oder her – unethisch. Sie erkranken nur sehr selten schwer und spielen keine entscheidende Rolle bei der Virusverbreitung. Sie immunisieren sich dauerhaft und nebenwirkungsarm durch Kontakt mit dem Wildvirus – wie übrigens auch die große Mehrzahl der Erwachsenen – und erwerben dadurch eine wesentlich robustere Immunität als durch eine Impfung.
- Die heftigen akuten Nebenwirkungen der bisher zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffe und die Unklarheit über Spätfolgen werfen die Frage auf, warum überhaupt Impfstudien mit Kindern durchgeführt werden mussten. Diese Experimente waren ebenfalls unethisch.
- Die Intention zur Impfung von Kindern war ausschließlich ein „Fremdnutzen“ (ÄZ 7.2.2021): Kinder werden mit einem Impfprogramm ausgenutzt für Ziele, deren Erreichung inzwischen ad absurdum geführt ist („Herdenimmunität“, „NoCovid“). Ihnen wird dadurch die Würde genommen.
- Etwaige Versuche, Jugendliche durch materielle Anreize oder durch Propaganda in den sozialen Medien („Solidarität“) zum Impfen zu verführen waren inakzeptabel.
Bei einer Umfrage des Senders Antenne Bayern gaben im Mai 2021 nur 10 Prozent an, ihre Kinder gegen COVID-19 impfen zu lassen (AntenneBy Mai 2021). Nach einer angeblich repräsentativen Umfrage im selben Monat waren es 51 Prozent (AA 29.5.2021). Nach dem COVIMO-Report waren Ende Dezember 2022 ca. 60 Prozent der 12- bis 17-Jährigen zweimal geimpft (COVIMO).
*Der Verein „Ärztinnen und Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.“ (ÄFI) veröffentlichte im November 2021 eine kritische Stellungnahme zur COVID-19-Impfung bei Kindern und im Mai 2021 das Poster „STOP – keine Impfexperimente an Kindern und Jugendlichen!“.
In einem Brief an die STIKO forderte ÄFI im Dezember 2022, die allgemeinen Corona-Impfempfehlungen der neuen Situation, nämlich dem Ende der Pandemie, anzupassen und sie für Altersgruppen unter 60 Jahren zurückzunehmen. „Die Impfungen sollten, wenn überhaupt noch empfohlen, nur noch nach einer individuellen Risiko-Nutzen-Abwägung (Indikationsempfehlung) durchgeführt werden, ähnlich wie bei der Grippeschutzimpfung.“ Eine Antwort der STIKO blieb aus (pp 5.1.2023).
Im Gegenteil: am 28.3.2023 wurden die Impfempfehlungen für Kinder zunächst fortgeschrieben – trotz eindeutig schlechtem Nutzen-Risiko-Verhältnis (stefanie 2.4.2023). O-Ton STIKO: „Gesunden 5- bis 11-jährigen Kindern wird nur eine Impfstoffdosis empfohlen, präferenziell Comirnaty; unabhängig davon, ob sie bereits wissentlich mit SARS-CoV-2 infiziert waren oder nicht. Das heißt, auch gesunde Kinder mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen sollen eine Impfstoffdosis erhalten. Eine durchgemachte Infektion (symptomatisch oder asymptomatisch) alleine reicht nicht aus, um spätere COVID-19-Erkrankungen mit bekannten oder neuen Virusvarianten zu verhindern. (…) Für alle Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahre gilt eine generelle Impfempfehlung, d.h. sie sollten eine Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 erhalten. „ (RKI 28.3.2023).
In einem erneuten Positionspapier fordert der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. unter anderem: „Die STIKO sollte ihre Impfempfehlungen für die modRNA-Impfstoffe nach evidenzbasierter Risiko-Nutzenabwägung und im Sinne des aktuellen Forschungsstandes für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene komplett zurücknehmen und ihre Empfehlung für unter 60-Jährige der Risikogruppen ’niedrig‘ und ‚mittel‘ nach WHO-Kriterien ebenfalls den Real-world-Daten anpassen.“ (ÄFI 30.3.2023).
Erst im Mai 2023 empfahl die STIKO keine COVID-19-Impfungen mehr bei gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren „aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe“ (RKI 25.5.2023). In der Ankündigung vom April 2023 hatte die STIKO noch zugefügt: „Es bestehen jedoch keine Sicherheitsbedenken bei der Impfung von gesunden Kindern und Jugendlichen“ (RKI 25.4.2023) – angesichts der zahlreichen Meldungen schwerer Nebenwirkungen auch bei Kindern ein kläglicher Rechtfertigungsversuch der bisherigen Impfempfehlung.
#Bis auf weiteres empfiehlt die STIKO, Kinder ab dem Alter von sechs Monaten und Jugendliche jährlich im Herbst zu impfen, wenn eine Grunderkrankung vorliegt, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, und auch Jugendliche „mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung“ (RKI 26.9.2024). Auch diese Empfehlung muss korrigiert werden.
In Österreich blieb die Empfehlung zur Impfung von Kindern und Jugendlichen derweil bestehen.
Impfnebenwirkungen
Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann
(Karl Lauterbach bei Anne Will, ard 13.2.2022)
Drei Lügen in einem Satz („nebenwirkungsfrei“, „gratis“, „das Leben anderer retten“). Ein Gesundheitsminister, der nach einer derartigen Falschaussage sofort zurücktreten müsste. Dazu Klaus Stöhr: „Ein Arzt, der sagt, die Impfung sei nebenwirkungsfrei, sollte keine Approbation haben!‘ (Bild tv 19.6.2022). Lauterbachs Lüge wurde wiederholt von Olaf Scholz (Perrefort 23.2.2023). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung behauptete auch im März 2023, als die geringe Wirksamkeit und die vielen Nebenwirkungen der COVID-19-Impfung bereits bekannt waren, immer noch, sie sei „wirksam und sicher“ (BgA 3.2.2023) – eine „Irreführung nach § 8 Arzneimittelgesetz, dort ist verboten, jegliche Falschmeldung zu Arzneimitteln im Markt zu verbreiten“, wie Rechtsanwalt Tobias Ulbrich im ZDF ausführte (zdf 26.3.2023 ab Min. 9:00).
Die Corona-Pandemie war ein Schlüsselereignis, bei dem mit erheblicher öffentlicher Unterstützung neuartige Impftechnologien im Eiltempo entwickelt und massenhaft eingesetzt werden konnten. Die Corona-Impfstoffe waren im Grunde „too big to fail“, denn die Regierungen hatten Millionen investiert und mit der Impfung enorme Hoffnungen verbunden. Das führte letztlich dazu, dass das Risiko von Nebenwirkungen heruntergespielt wurde.
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek lehnte sich vor Beginn der Impfkampagne weit aus dem Fenster mit der Ansage: „Der Impfstoff wird die gleichen Sicherheitsstandards erfüllen wie alle anderen“ (BMBF 23.11.2020). Die unabhängige Zeitschrift Arzneimittelbrief konterte: „Noch weitgehend unklar ist die Häufigkeit und Bedeutung der verzögert auftretenden und späten UAE (unerwünschte Arzneimittelereignisse, d.Verf.). Daher sollten derzeit pauschale und nicht evidenzbasierte Aussagen, die Impfstoffe seien ausreichend geprüft und sicher, unterbleiben“ (AMB Nov 2021).
Auch Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, hielt diese Aussage für fahrlässig. Es gebe zu viele offene Fragen, zum Beispiel bei der Gruppe der über 80-Jährigen. Es mangele an Daten, die Nebenwirkungen seien zu wenig erforscht (ZDF 19.12.2020). Auch die Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle kritisierte in einem Interview mit der NZZ, dass man die Grundkonflikte rund ums Impfen nicht offen diskutiere. Der Staat gaukle bei der Impfung eine Sicherheit vor, die es derzeit nicht gebe. In einer solch unsicheren Situation ein Impfobligatorium zu fordern, sei heikel. „Unser Wissensstand ist derzeit zu gering, als dass man gestützt darauf massive Grundrechtseinschränkungen wie eine Impfpflicht oder eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Nichtgeimpften einführen könnte“ (NZZ 23.7.2021).
Boris Kotchoubay schrieb: „Ernstzunehmende Verdachtsmomente zu möglichen schweren Impfnebenwirkungen lagen bereits im Moment der Notzulassung vor. Eindeutige Alarmsignale, die in der Vergangenheit zu einem sofortigen Stopp der Anwendung eines Medikaments geführt haben, wurden spätestens im Juni 2021 bekannt“ (Kotchoubay 21.5.2023).
Die Politik ignorierte den dringenden Appell medizinischer Fachgesellschaften, ein anonymes Impfregister zur raschen Aufdeckung möglicher Impfnebenwirkungen einzurichten (DGepi 7.1.2021). Dabei liegt die „Beweislast der Unbedenklichkeit der Impfstoffe aufseiten der Wissenschaft, der Behörden und vor allem des Staates – aber nicht auf der Seite der Geimpften oder der noch zu Impfenden“, wie es in einem Gastbeitrag in der WELT hieß (WELT 11.3.2022, Bezahlschranke). Mehrere Chemie- und Physikprofessoren deutscher Universitäten legten dem Paul-Ehrlich-Institut einen Katalog noch zu klärender Fragen zu den mod-mRNA-Impfstoffen vor (BZ 11.3.2022). Darin wurden unter anderem Sicherheitsuntersuchungen gefordert, um die Entartung von Zellen auszuschließen und die Unbedenklichkeit der Hilfsstoffe zu belegen. Des Weiteren ging es um Qualitätssicherung, um die auffällige Häufung von Nebenwirkungen und um das im Argen liegende Meldesystem von Nebenwirkungen.
Mit Bescheid vom 27. Juli 2022 lehnte das Paul-Ehrlich-Institut die Beantwortung der meisten Fragen ab. Im Kommentar der Fragesteller hieß es: „Es verstärkt sich bei uns der Eindruck, dass der Schutz der Bevölkerung anderem untergeordnet wird. Das PEI hat die Pflicht, sicherzustellen, dass keine schädlichen Impfstoffe in Verkehr gebracht werden. Leider können wir nicht erkennen, dass das PEI dieser gesetzlichen Pflicht nachkommt; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Impfpflicht im Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr nach wie vor besteht und die Novelle des IfSG eine Impfung alle drei Monate vorsieht“ (iww 9.8.2022). Am 2. September 2022 gab Klaus Cichutek, Chef des Paul-Ehrlich-Instituts, in der Berliner Zeitung ein Interview zu den Fragen des Professoren-Kollektivs (BZ 2.9.2022). Dieses Interview ließ wesentliche Fragen unbeantwortet („Wir halten es für einen Skandal, dass unsere Fragen nicht umgehend und vollständig vom PEI beantwortet werden„) und warf seinerseits neue Fragen auf, wie die Professoren in einer erneuten Veröffentlichung und stefanie@Quo_vadis_BRD in einem Tweet feststellte (ImpfenWerWill 11.9.2022, Stefanie 18.9.2022).
Am 24.2.2023 erschien in dieser Sache ein weiterer Artikel in der Berliner Zeitung. Darin hieß es, das beharrliche Nachfragen und auch juristische Insistieren beim PEI haben „Früchte getragen“. Die nunmehr erhaltenen Antworten seien relevant für die öffentliche Gesundheit, ebenso wie es aufschlussreich sei, bei welchen konkreten Themen die Herausgabe der Informationen vom PEI verweigert werde. So führe das Paul-Ehrlich-Institut nach eigenem Bekunden keine Kontrolle zur Größenverteilung der Impfpartikel (LNP), zur Konzentration der mRNA im Impfstoff und zur Zuverlässigkeit der „Verpackung“ der mRNA in den Lipidnanopartikeln durch. Das PEI überlasse die mRNA-Konzentrationsbestimmung offenbar zur Gänze den Herstellern. Nach einem Bericht der EMA dürften in einer Einzeldosis 8,9 Mikrogramm enthalten sein oder 37,8 Mikrogramm, das mehr als Vierfache (!) – ein No Go bei jedem anderen Arzneimittel. „Wenn also weder Arzt oder Patient noch das PEI wirklich wissen, welche Dosis im Einzelnen verabreicht wird, dann kann eine sinnvolle Risikoabschätzung nicht erfolgen. Das gilt umso mehr, als dass der Wirkmechanismus im Allgemeinen und die Menge an Spikeprotein, die pro verabreichtem mRNA-Molekül vom Organismus produziert wird, sowie die Verteilung und Aufenthaltsdauer der mRNA im Körper im Speziellen, bis heute weitgehend unbekannt sind.“ (BZ 24.2.2023).
Die Forschung zu COVID-19 in Deutschland war auch noch im zweiten Jahr der Pandemie in desaströser Verfassung (FAZ 14.9.2021). Im November 2021 sagte Lothar Wieler, auf das Fehlen einer Kohortenstudie angesprochen: „Aber so etwas ist sehr kosten- und personalintensiv und ist auch nicht über Nacht aufgebaut. Auch andere kontinuierliche Studien zur Gesundheit der Menschen in Deutschland sind nicht auskömmlich finanziert“ (ZEIT 23.11.2021). Es wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre, und wenn nicht so viel Geld für anderes da wäre, das weniger Sinn macht.
In den USA warnten Verbraucherschützer vor dem Verlassen der bewährten Zulassungsstandards: „Es gibt nur e i n e Chance, es richtig zu machen, und wenn wir es falsch machen, dann sind wir erledigt… denn es gibt bereits ein ernstes Problem durch mangelndes Vertrauen, und das wird dann so groß werden, dass wir nicht mehr in der Lage sein werden, es zu beheben“ (Cohen 23.10.2020). Der Infektiologe Eric Caumes pflichtete ihm bei:
„Wenn wir uns irren, wird die gesamte Geschichte der Impfstoffentwicklung in Misskredit gebracht“ (Parisien 10.12.2020).
Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) verfügte bereits im Juli 2021 über Informationen zu einer möglichen Zunahme von vier Arten schwerwiegender unerwünschter Ereignisse bei älteren Menschen, die mit dem Pfizer-Impfstoff geimpft worden waren: Akuter Herzinfarkt, disseminierte intravaskuläre Gerinnung, Immunthrombozytopenie und Lungenembolie. Die Behörde veröffentlichte diese Ergebnisse jedoch weder in der wissenschaftlichen Literatur noch in einer Pressemitteilung. Sie benachrichtigte weder die Ärzte und noch aktualisierte sie die Produktinformation der Impfstoffe. Die FDA versäumte auch, öffentlich vor ähnlichen Signalen zu warnen, die in einer separaten, von ihr selbst durchgeführten Beobachtungsstudie zur dritten Impfung bei älteren Menschen festgestellt wurden (Demasi 25.10.2022). Erst im Dezember 2022 erschien eine Studie, an der auch FDA-Mitarbeiter beteiligt waren, zum deutlich erhöhten Risiko von Lungenembolien nach der Impfung mit Comirnaty bei älteren Personen (Wong 1.12.2022).
Ebenso, wie es kein wirksames Medikament ohne Nebenwirkungen gibt, gibt es auch keinen risikofreien Impfstoff. Bei den meisten SARS-CoV-2-Impfstoffen wurden und werden Technologien eingesetzt, mit denen es bisher keine klinische Erfahrungen am Menschen gab: Impfstoffe mit Boten-RNA oder viralen Vektoren („Genfähren“), die in menschlichen Zellen eingeschleust werden, dort die Produktion von Spike-Proteinen starten und damit die gewünschte Abwehrreaktion auslösen. Eine Kurzerklärung der Funktionsweise und Risiken der neuen Impfstoffe findet sich auf der Website von Steffen Rabe.
Hauptgrund für viele, die sich nicht impfen ließen, waren Bedenken wegen Nebenwirkungen. Nach einer Forsa-Umfrage vom Oktober 2021 teilten 89 Prozent der Befragten die Ansicht, die Impfstoffe seien nicht ausreichend erprobt. 84 Prozent meinten, der Druck sei zu groß. 81 Prozent begründeten ihre Entscheidung, eine Impfung abgelehnt zu haben, auch damit, dass die Regierung nicht ehrlich über Corona spreche. 52 Prozent meinten, eine Corona-Infektion wäre für sie nicht gefährlich (ZEIT 28.10.2021).
Der österreichische Gemeinwohl-Ökonom und Autor Christian Felber fasste auf sehr persönliche Weise „30 Gründe, warum ich mich derzeit nicht impfen lasse“ zusammen, „um Vielfalt sichtbar zu machen und für gegenseitigen Respekt zu werben“ (Felber 11.11.2021).
Zahlreiche Studien bestätigen inzwischen die Toxizität (Giftigkeit) des durch die Impfung produzierten Spikeproteins auf Zellen, Blutgerinnung und Organe wie Lunge, Herz und Gehirn (Suzuki Apr 2021, Nuovo Apr 2021, Idrees 21.5.2021, Wang 16.6.2021, Cao 8.8.2021, Olajide 28.10.2021, Barreda 10.12.2021, Zheng 15.12.2021, Avolio 15.12.2021, Khaddaj-Mallat Dez 2021, Mörz 1.10.2022, Mesache 29.10.2022, Baumeier 22.6.2022, Cao 5.1.2023, Kuhn 4.2.2023, Rong 4.4.2023). Clayton Fox schrieb im April 2023 im Tablet Magazine: „Es ist noch zu früh, um endgültig zu sagen, ob diese Impfnebenwirkungen durch das Spike-Protein (oder durch proprietären Lipid-Nanopartikel oder fragmentierte, minderwertige mRNA oder etwas anderes) verursacht werden, aber es gibt sicherlich genügend Beweise, um dies als Möglichkeit in Betracht zu ziehen. Und doch wurden die Ärzte und Wissenschaftler, die versucht haben, wichtige Fragen zu stellen, oft ignoriert, schikaniert oder zum Schweigen gebracht.“ (Tablet Mag 21.4.2023).
Durch das neuartige Wirkprinzip vieler Impfstoffkandidaten mit der exzessiv hohen Zahl injizierter mod-mRNA- oder Viruspartikel, durch die toxische Wirkung der Spikeproteine, die von den körpereigenen Zellen nach der Impfung produziert werden sowie durch die Ähnlichkeit der Spikeproteine mit menschlichen Proteinen waren hämatologische, immunologische und autoimmune Nebenwirkungen programmiert (SAEZ 1.7.2020, Arvay 3.5.2020, FAZ 9.9.2020, Kanduc 18.9.2020, Lei 31.3.2021, n-tv 3.5.2021, Chris 25.3.2022). US-Forscher schrieben im Januar 2024: „Die Vermeidung inakzeptabler Toxizität bei mRNA-Medikamenten und -Impfstoffen stellt jedoch eine Herausforderung dar. Die strukturellen Komponenten von Lipid-Nanopartikeln, die Produktionsmethoden, der Verabreichungsweg und die aus komplexen mRNA hergestellten Proteine geben Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Toxizität„ (Bitounis 23.1.2024).
Zahlreiche Studien berichten über das Auftreten von Autoimmunreaktionen nach einer COVID-19-Impfung. Selbst in weit von der Impfstelle entfernten Organen wie Herz oder Gehirn setzen die Impfstoffe die Bildung von Spikeprotein in Gang, was starke Entzündungsantworten gegen die Zellen dieser Organe und irreversible Schäden zur Folge haben kann (Polykretis 14.9.2023).
In einem Gastbeitrag in Cicero äußerten renommierte Experten den Verdacht, dass es in erster Linie die exzessive Bildung von Impf-Spikeprotein ist, die zu schweren Erkrankungen und erhöhter Sterblichkeit in der Bevölkerung führt. „Wir gehen davon aus, dass die Spikes, die der eigene Körper nach Erhalt der Impfstoffe bildet, aus verschiedenen Gründen deutlich gefährlicher sind als jene, die das SARS-CoV-2-Virus in uns hineinbringt. Denn die durch die Impfung induzierte Eiweißbildung greift tief in das „Betriebssystem“ unserer Zellen hinein… Das Fortbestehen von Impf-Spike-RNA und Impf-Spike-Protein muss als eine Ursache langanhaltender Krankheitssymptome in Betracht gezogen werden“. Begünstigt würden etwa Krebs- und Autoimmunerkrankungen, aber auch plötzlicher Herztod oder Blutgefäßerkrankungen. Sie resümieren: „Stimmt unsere These für ein erhöhtes Spikeopathie-Risiko durch die Impf-Spike-mRNA und das aus ihr gebildete Impf-Spike-Protein, und viele Forschungsergebnisse sprechen dafür, so müsste dies erhebliche medizinische und nicht zuletzt juristische Konsequenzen haben.“ (Cicero 7.10.2023).
Im Jahr 2023 wurde von italienischen und britischen Forschern nachgewiesen, dass die Hälfte der Geimpften noch 69 Tage bis sechs Monate nach der Injektion (zum Ende der Studie) impfstoffinduziertes Spike-Protein produzierte. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die mod-mRNA über einen so langen Zeitraum aktiv bleibt, und die Autoren vermuteten, dass sie entweder in die DNA der Zelle oder in die DNA von Bakterien im Darm integriert wurde, die dann zu einer kontinuierlichen Quelle der Spike-Protein-Produktion wurden (Brogna 17.11.2023). Im März 2024 wurde eine Studie veröffentlicht, bei der Spikeprotein noch bis zu 245 Tage nach der Impfung in bestimmten Blutzellen nachgewiesen werden konnte (Patterson 24.3.2024).
Der Marburger Kardiologe Bernhard Schieffer erklärte: „Wir impfen mit einem Antigen, das in zentrale Regulationsmechanismen des Kreislaufs und des Nervensystems eingreift, das Renin-Angiotensin-System. Dieses System wird damit in Richtung einer eher entzündungssteigernden, blutdrucksteigernden und Herzrasen steigernden Balance geschoben. Dieses Ungleichgewicht führt dazu, dass ein Entzündungsprozess angestoßen wird, der sich dann verselbstständigt“ (br 5.7.2022). Eine Studie, die in der Zeitschrift Vaccine veröffentlicht wurde, spricht von einem „hyperinflammatorischen Syndrom“ durch eine Ãœberproduktion entzündungsaktiver Botenstoffe und nennen es MIS-V, Multisystem Inflammatory Syndrome following COVID-19-vaccine (Giannotta 28.3.2023). Ein weiterer Grund für Nebenwirkungen sind die Bildung von Zellfusionen durch das Spikeprotein und die Störung der Mikrozirkulation durch Antigen-Antikörperkomplexe in den kleinen Blutgefäßen (Lazebnik 7.2.2021, mdr 20.10.2022).
Die COVID19-Impfung kann die Entstehung von Autoantikörpern gegen Bestandteile des menschlichen Körpers hervorrufen, etwa gegen Herzmuskelzellen, gegen das Enzym Angiotensin zwei, das den Blutdruck reguliert oder auch gegen Hirngewebe, wodurch neurologische Erkrankungen hervorgerufen werden können (dlf 22.11.2022).
Tierversuche mit SARS-Coronavirus-Impfstoffen waren abgebrochen worden, weil nach einer späteren gezielten Infektion mit Coronaviren autoimmune Lungenerkrankungen auftraten (Tseng 20.4.2012). In der Zusammenfassung einer Studie zu mod-mRNA-Impfstoffen hieß es: „Da es sich um eine relativ neue Impfstoffplattform handelt, gibt es viele Unbekannte und mögliche Vorbehalte, die angegangen werden sollten, bevor wir sie als sicher für den menschlichen Gebrauch einstufen… Ihre höhere Wirksamkeit beruht wahrscheinlich auf ihrer stark entzündlichen Natur. Die Präsentation von Selbstantigenen in einer stark entzündlichen Umgebung könnte zu einer Toleranzunterbrechung führen“ (Igyárto 24.4.2021). Unterbrechung der Selbsttoleranz würde bedeuten, dass sich Autoimmunerkrankungen entwickeln.
Immer wieder wurde gemutmaßt, dass mod-RNA aus den Impfstoffen in den Zellkern gelangt, in DNA umgeschrieben und in das menschliche Erbgut eingebaut werden könnte (Zhang 12.12.2020, t-online 19.12.2020, ScienceORFat 20.12.2020, Zhang 25.5.2021, Sattar 2022). Schwedische Forscher entdeckten im Laborversuch mit Leberkrebszellen, dass mod-mRNA, das in die Zellen eindringt, innerhalb weniger Stunden quasi „rückwärts“ in DNA umgeschrieben werden kann. Dass derartige DNA-Stränge in das Erbgut von Zellen eingebaut werden, ist zwar wenig wahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen (Aldén 25.2.2022, Holzmann 26.2.2022, Ärztebl 1.3.2022).
Der kroatische Genetiker Tomislav Domazet-LoÅ¡o schrieb: „Ich komme zu dem Schluss, dass es unbegründet ist, a priori anzunehmen, dass mRNA-basierte Therapeutika keine Auswirkungen auf das Genom haben, und dass der Weg zur Genomintegration von Impfstoff-mRNAs über endogene L1-Retroelemente leicht vorstellbar ist. Dies bedeutet, dass wir dringend experimentelle Studien benötigen, die die mögliche Retroposition von Impfstoff-mRNAs rigoros testen. Gegenwärtig sollte die Sicherheit der Insertionsmutagenese von mRNA-basierten Impfstoffen als ungelöst betrachtet werden“ (Domazet-LoÅ¡o 15.4.2022).
Der Pharmakologe Stefan Hockertz gab zu bedenken: „Wir wissen nicht, in welche Zellen dieses genetische Material des Virus geht, wir wissen nicht, wie lange es abgelesen wird, wir haben keine Möglichkeit, die Ablesung zu stoppen. Wir wissen auch nicht, wo das genetische Material des Virus eingebaut wird…“ (Hockertz 11.7.2020). Es wurde auch schon mehrfach gemutmaßt, dass Antikörper gegen die injizierten mod-mRNA-Partikel gebildet werden und zur Entstehung von Autoimmunerkrankungen beitragen könnten (Xu 21.9.2020, Zamani 25.1.2021).
#Das Bayerische Ärzteblatt (!) veröffentlichte im September 2024 einen Artikel mit der Ãœberschrift „Post-Vac-Syndrom – langfristig krank nach COVID-19-Impfung. Eine kurze Ãœbersicht zum Stand von Forschung und Versorgung“. Es sei typisch, dass die Beschwerden mit mehreren Wochen Latenz nach der Impfung ihren Höhpunkt erreichen und jahrelang anhalten. Das Krankheitsbild sei mit einer Vielzahl an Symptomen verbunden, bei denen häufig chronische Müdigkeit, kardiovaskuläre und neurologische Symptome im Vordergrund stehen. Phasenweise bestünden zudem Gelenk-, Glieder- und Kopfschmerzen. Ursache seien vermutich Spikeproteine, die in Zellen persistieren, selbst pathogen wirken oder eine Autoimmunerkrankung auslösen könnten. Die Autoren schätzen die Fallzahl auf mindestens 10.00 Betroffene alleine in Deutschland. Es wird moniert, dass eine effiziente Versorgung selten sei, und die Patienten mit der Koordination meist auf sich alleine gestellt seien (Bayr Ärztebl Sept 2024).
Nebenwirkungen könnten auch durch Impfstoffe auftreten, die nach „traditioneller“ Bauart hergestellt werden. Eine viel diskutierte mögliche Spätfolge ist die Krankheitsverstärkung (antibody dependent enhancement, ADE). Sie kann auftreten, wenn mutierten Viren durch die entstandenen Impfantikörper nicht mehr genügend neutralisiert werden (scienceblog 5.11.2021). Dies kann mod-mRNA- und Virusvektor-Impfstoffe betreffen (Yahi 9.8.2022). Ein höheres Risiko haben wahrscheinlich proteinbasierte Impfstoffe mit Wirkverstärkern (Ebenig 28.12.2021). Im Dokument der FDA-Notfallzulassung in den USA wird ADE als „wichtiges potenzielles Risiko“ der Coronaimpfstoffe erwähnt (FDA 20.11.2020).
Nebenwirkungen in den Impfstudien
In der verkürzten Phase I-II-Studie des Impfstoff-Kandidaten des Pharma-Konzerns AstraZeneca traten in der Impfgruppe signifikant häufiger Nebenwirkungen auf als in der Kontrollgruppe, obwohl dort mit einem bekanntermaßen schlecht verträglichen Meningokokkenimpfstoff geimpft wurde: Müdigkeit (70%), Muskel- oder Gelenkschmerzen (60 – 70%), Kopfschmerzen (68%), Schüttelfrost (56%) und Fieber (18%). Bei 46% der Versuchspersonen kam es zu einem Absinken der weißen Blutkörperchen (Neutropenie) (Lancet 20.7.2020, Arvay 21.9.2020). Sie verschwinden möglicherweise im Gewebe, in das sie von nach der Impfung freigesetzten Botenstoffen gelockt werden. Eine stärkere Neutropenie kann zu Abwehrschwäche führen. Todesfälle, die bis zu zwei Wochen nach der zweiten Impfung auftraten, wurden nicht als impfstoffbedingt gewertet – ein unglaublicher Wissenschaftsbetrug (Demasi 24.11.2021).
Dennoch bekam der Impfstoff noch vor Abschluss der Phase I-II-Studie die Lizenz für die dritte Studienphase. Hier trat dann Anfang September eine schwere neurologische Erkrankung (Transverse Myelitis) bei einer Probandin der Impfgruppe auf. Die Versuchsreihe wurde vorübergehend gestoppt, und es wurde bekannt, dass es schon zwei Monate vorher zu einer ähnlichen Komplikation gekommen war (FR 10.9.2020). Wenige Tage später wurde die Impfstudie dennoch fortgesetzt mit der Behauptung, die Erkrankungen stünden in keinem Zusammenhang mit der Impfung (AU 14.9.2020).
Auch während der Impfstudie des Konkurrenten Janssen kam es zu einem ungeklärten neurologischen Zwischenfall, der zu einer Pausierung der Studie zwang (SPIEGEL 13.10.2020).
In der Studie von Moderna klagte mehr als die Hälfte der Probanden über Müdigkeit, Kopfschmerzen und Muskelschmerzen, mehr als ein Drittel über Gelenkschmerzen und bis zu zwanzig Prozent über Fieber, Übelkeit oder Erbrechen. Die Nebenwirkungen traten verstärkt nach der zweiten Impfung auf. In drei Fällen kam es zu Gesichtsnervlähmungen (arznei-telegramm 22.1.2021).
In der Studie von BioNTech/Pfizer gab mehr als die Hälfte der geimpften Teilnehmer Müdigkeit und Kopf- und Muskelschmerzen an, verstärkt nach der zweiten Impfung. Häufig kam es zu Schüttelfrost und Fieber. Selten traten Lymphknotenschwellungen und in vier Fällen Gesichtsnervlähmungen auf (arznei-telegramm 18.12.2020). In der ersten Woche kam es zu einem Absinken der Lymphozyten, bestimmten Abwehrzellen im Blut (Walsh 17.12.2020). Auch in der Studie mit 12- bis 15-Jährigen waren in der Impfgruppe Allgemeinreaktionen sehr häufig (65% Kopfschmerzen, 32% Muskelschmerzen, 20% Fieber). Sie wurden von 3,5 % der Probanden als „schlimm“ („severe“) angegeben (GoC 5.5.2021, Medi-Facts 28.5.2021).
Eine Analyse der Daten von Moderna und Pfizer, geleitet von Peter Doshi, dem Mitherausgeber des British Medical Journal, kam zu dem niederschmetternden Ergebnis: „Zusammengenommen waren die mRNA-Impfstoffe mit einem absoluten Anstieg des Risikos schwerwiegender unerwünschter Ereignisse von besonderem Interesse von 12,5 pro 10.000 (95% CI 2,1 bis 22,9) verbunden. Das erhöhte Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse übertraf die Risikoreduktion für COVID-19-Hospitalisierung im Vergleich zur Placebogruppe sowohl in der Pfizer- als auch in der Moderna-Studie (2,3 bzw. 6,4 pro 10.000 Teilnehmer)“. Auf 800 geimpfte Personen kam eine schwere Impfnebenwirkung „besonderen Interesses“ – 16 Prozent mehr als in der Plazebogruppe (Fraiman 23.6.2022, deutschsprachige Kommentare und Berichte: Pany 27.6.2022, Kulldorf 3.7.2022, BZ 9.9.2022). „Ereignisse besonderen Interesses“ sind u.a. allergische und neurologische Reaktionen, schwere Hautreaktionen, Nierenerkrankungen, Herzerkrankungen oder Depressionen/Selbstmord.
In einem Interview mit der WELT sagt Peter Doshi: „In unserer Meta-Analyse kommen wir zu dem Ergebnis, dass bei den mRNA-Impfstoffen schwerwiegende unerwünschte Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen wie etwa Nierenschäden, die bereits im Vorfeld als ‚von besonderem Interesse‘ eingestuft worden waren, bei einem von 800 Geimpften auftreten können. Dieser Wert liegt deutlich höher als die ein bis zwei Fälle von schwerwiegenden Nebenwirkungen pro Million Geimpfter, die für klassische Impfstoffe akzeptiert werden.(…) Kombiniert man beide Studien, kommt man auf ein um 16 Prozent erhöhtes Risiko einer schweren Nebenwirkung durch Covid-Impfstoffe. Das ist bedenklich für Menschen, die ein niedriges Risiko für schwere Verläufe haben, etwa Kinder, Jugendliche oder gesunde Erwachsene unter 60 Jahren“ (WELT 12.9.2022, Bezahlschranke).
Der Neuen Züricher Zeitung sagt Peter Doshi, die FDA (amerikanische Zulassungsbehörde) hätte das erhöhte Risiko für schwere Nebenwirkungen der Impfstoffe und die unterschiedliche Klassifizierung solcher Ereignisse in den Studien von Moderna und Pfizer eigentlich erkennen müssen. Denn diese seien offenkundig gewesen. Warum die Behörde diese nicht gesehen habe, sei wenig nachvollziehbar (NZZ 16.9.2022). Offensichtlich war der politische Wille nicht vorhanden, denn die Aufforderung, eine Reihe schwerer Nebenwirkungen wie neuropathische und autonome Störungen, verminderte Spermienkonzentration, starke Menstruationsblutungen, Nachweis von mod-mRNA in der Muttermilch, Lungenembolie oder den plötzlichen Tod durch Myokarditis in die Produktinformationen aufzunehmen, wurde von der FDA abschlägig beschieden (Doshi 9.6.2023).
Die investigative Journalistin Maryanne Demasi schrieb zur Fraiman-Studie: „Die Fraiman-Analyse hat ergeben, dass die FDA und die CDC die Schäden der mRNA-Impfstoffe im Dezember 2020 unterschätzt haben. Indem sie eine bevölkerungsweite Impfkampagne genehmigten und empfahlen, vernachlässigten die Behörden den Schutz älterer Menschen und setzten viele jüngere Menschen unnötigen Schäden aus. Mit dem Fortschreiten der Pandemie und dem Auftauchen neuer Varianten wird der Nutzen der mRNA-Impfstoffe weiter abnehmen, während die Schäden wahrscheinlich zunehmen werden“ (Demasi 12.7.2022).
Der Epidemiologe Ulrich Keil zog in einem Interview mit der Berliner Zeitung den Schluss: „Die Stiko muss diese hochaktuelle Studie zur Kenntnis nehmen und ihre Empfehlung bezüglich mRNA-Impfstoffen zurückziehen beziehungsweise bei den aktuell anstehenden Empfehlungen zu den Omikron-Impfstoffen, die ja auf derselben mRNA-Plattform beruhen, berücksichtigen“ (BZ 9.9.2022).
Die STIKO sah in einer Replik„keine Veranlassung, die Risiko-Nutzen-Balance der COVID-19 Impfstoffe infrage zu stellen.“ Daraufhin schrieb Ulrich Keil: „Wie im Vaccine Artikel nachzulesen, bedarf es der eingehenden Untersuchung der bisher für spezifische Bevölkerungsgruppen unbekannten Nutzen/Schaden Verhältnisse, wie z.B. für Säuglinge und Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Menschen in mittleren Altersgruppen und für ältere Menschen. Daten zu Schwangeren liegen aus randomisierten mRNA Impfstoffstudien bisher überhaupt nicht vor. Es ist zu befürchten, dass das in der Re-Analyse der beiden Zulassungsstudien von Moderna und Pfizer ermittelte negative Nutzen/Schaden Verhältnis auch für werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder gilt.“ (ImpfenWerWill 15.9.2022).
Die Datenanalyse von Fraiman et al. macht den Nutzen der gegenwärtigen Impfprogramme fraglich, da sie auch auf Menschen mit geringem Erkrankungs- und Komplikationsrisiko abzielt, die jedoch ein erhöhtes Risiko für unerwünschte Ereignisse nach der Impfung haben (Lore 22.6.2022). „Fraiman und Kollegen haben die bisher besten Beweise für die allgemeine Sicherheit der mRNA-Impfstoffe erbracht. Die Ergebnisse sind besorgniserregend. Es liegt in der Verantwortung der Hersteller und der FDA sicherzustellen, dass der Nutzen die Nachteile überwiegt. Das ist ihnen nicht gelungen“, schrieb der Epidemiologe und Biostatistiker Martin Kulldorf (Kulldorf 3.7.2022).
Peter Gøtzsche und Maryanne Demasi veröffentlichten im Dezember 2022 eine Ãœbersichtsarbeit über Impfnebenwirkungen, später auch mit Peer-Review, in der sie schrieben: „Die Adenovirus-Vektor-Impfstoffe erhöhten das Risiko einer Venenthrombose und Thrombozytopenie, und die mRNA-basierten Impfstoffe erhöhten das Risiko einer Myokarditis mit einer Sterblichkeit von etwa 1-2 pro 200 Fällen. Wir fanden auch Hinweise auf schwerwiegende neurologische Schäden, darunter die Bellsche Lähmung, das Guillain-Barré-Syndrom, myasthenische Störungen und Schlaganfälle, die wahrscheinlich auf eine Autoimmunreaktion zurückzuführen sind, wie dies auch für die HPV-Impfstoffe angenommen wurde. (…) Schwere und gravierende Schäden durch COVID-19-Impfstoffe wurden ignoriert oder heruntergespielt und manchmal von den Sponsoren der Studien in hochrangigen medizinischen Fachzeitschriften absichtlich ausgeschlossen. Dies muss weiter untersucht werden. Die Behörden haben empfohlen, dass sich praktisch jeder impfen lässt und Auffrischungsimpfungen erhält. Dabei wird außer Acht gelassen, dass das Verhältnis zwischen Nutzen und Schaden bei Niedrigrisikogruppen wie Kindern und Personen, die bereits eine natürliche Immunität erworben haben, negativ ausfällt.“ Weiter schreiben sie: „Pfizer hat Sicherheitsdaten von fünf Monaten ausgelassen. Das absichtliche Verschweigen von Risikodaten könnte als Betrug angesehen werden.“ (Gøtzsche 7.12.2022, Gøtzsche 22.3.2023).
Der prominente britische Kardiologe Aseem Malhotra bezeichnete eine Pausierung und Neubewertung der globalen Impfempfehlungen gegen COVID-19 als überfällig. Die Zahl der „zu Behandelnden“, um einen einzigen Todesfall zu verhindern, gehe in die Tausende (nach Berechnungen der englischen HART-Group geht sie teilweise in die Hunderttausende, Rabe 26.9.2022). „Während man argumentieren kann, dass die Impfstoffe bei älteren oder anderweitig gefährdeten Gruppen möglicherweise Leben gerettet haben, scheint dieser Fall in anderen Bevölkerungsgruppen bestenfalls dürftig zu sein, und wenn die möglichen kurz-, mittel- und unbekannten längerfristigen Schäden auftreten in Betracht gezogen werden (insbesondere für Mehrfachinjektionen, für die es einfach keine belastbaren Sicherheitsdaten gibt), scheint die Einführung in die gesamte Bevölkerung bestenfalls ein leichtsinniges Wagnis zu sein.“ (Malhotra 26.9.2022).
Zahlreiche prominente Ärzte unterstützten seine Forderung nach einem Impf-Moratorium(tkp 26.9.2022), unter anderem auch Peter Doshi, der auf die Frage, ob die Behörden die Impfempfehlung überdenken sollten, antwortete: „Ich denke, das sollte sie definitiv. (…) Diese Institutionen sollten umgehend auf die im Bericht aufgezeigten Punkte zur Sicherheit hinweisen. Außerdem sollten sie umgehend unsere Analyse überprüfen und nachvollziehen. Sie sollten uns nicht einfach blind vertrauen. Zur Ausweitung und Verbesserung dieser Analyse sollten sie von den Unternehmen verlangen, ihnen alle Daten zur Verfügung zu stellen.“ (mdr 14.10.2022).
In Indien zog Pfizer einen Antrag auf eine Notfallzulassung für Comirnaty zurück, nachdem es die Forderung der Arzneimittelbehörde nach einer Sicherheits- und Immunogenitätsstudie nicht erfüllen konnte und auch keinen Plan zur Gewinnung solcher Daten vorgelegt hatte (reuters 5.2.2022).
- Für den Impfstoff VeroCell hatte der chinesische Hersteller SinoVac im Mai 2021 die Zulassung beantragt. Er enthält inaktivierte SARS-CoV-2 und Aluminiumhydroxid als Wirkungsverstärker. Eine chinesische Studie wies jedoch auf potentiell gravierende Nebenwirkungen dieses Impfstoffs hin: Es kam zu signifikanten Veränderungen verschiedener Blutwerte (Elektrolyte, Nierenwerte, Blutgerinnung, Immunsystem) und zu einer Störung des zellulären Immunsystems. Bei bestimmten Grunderkrankungen ist mit Langzeitfolgen zu rechnen (Liu 26.10.2021, CoronaTransition 12.11.2021). Eine Zulassung von VeroCell ist in Europa nicht vorgesehen, der Impfstoff kann jedoch für die Impfung chinesischer Staatsbürger importiert werden. Geimpft werden darf nur in Verantwortung der Botschaften und Konsulate Chinas (PZ 8.12.2022).
- Die französisch-österreichische Firma Valneva bekam am 23. Juni 2022 die reguläre (!) EU-Zulassung für ihren Impfstoff VLA2001 – wenige Tage, nachdem Pfizer Anteile von Valneva gekauft hatte – ein Schelm, wer Böses dabei denkt (tagesschau 20.6.2022, zdf 23.6.2022). Der Impfstoff enthält inaktivierte SARS-CoV-2 und neben Aluminiumhydroxid den neuartigen Wirkverstärker CpG 1018, mit dem es noch kaum klinische Erfahrungen gibt (ApoUmschau 5.11.2021). In der Phase 3-Studie erzeugte der Impfstoff ähnlich hohe Antikörper wie Vaxzevria von AstraZeneca; die tatsächliche Wirkung auf die Krankheitsverhinderung wurde nicht untersucht. Auch ist die Wirkung gegen die Omikron-Variante BA.5 unbekannt. 73 Prozent der Probanden hatten Reaktionen an der Impfstelle, 70 Prozent hatten „systemische“ Nebenwirkungen. Der Hersteller bereitete auch eine Studie mit Kindern (5 bis 12 Jahre) sowie eine Studie mit Auffrischimpfungen vor (Ärztebl 18.10.2021). Der Valneva-Impfstoff wurde nur zugelassen für bisher Ungeimpfte. Bei bereits Geimpften kann die „Antigen-Erbsünde“ dazu führen, dass nur die Reaktion auf Spikeprotein geboostert wird. Auch erwies sich in der großen britischen COV-BOOST-Studie die Wirkung einer Auffrischung mit Valneva als unbefriedigend (Munro 2.12.2021, Nachdenkseiten 14.12.2021). Das arznei-telegramm schrieb: „Dass ausgerechnet diese Vakzine als erster und bislang einziger COVID-19-Impfstoff eine reguläre Zulassung erhalten hat (…)–, können wir nicht nachvollziehen. Wir sehen beim aktuellen Kenntnisstand keine Indikation für VLA2001, dessen Verfügbarkeit in Deutschland derzeit ohnehin ungewiss ist.“ (a-t 8.7.2022, Bezahlschranke). Der Hintergrund: Ende Juli 2022 kündigte die EU-Kommission ihren Vorvertrag zum Bezug von VLA2001: Die EU wollte statt 24,3 Mio. Impfdosen nur noch 1,25 Mio. in diesem Jahr 1,25 Millionen Dosen beziehen, mit der Option, diese Menge im Verlauf des Jahres noch einmal zu verdoppeln (Valneva 20.7.2022). Norbert Häring kommentierte: „Ein potentiell sehr störender Konkurrent von Pfizer und Co. mit einem alternativen traditionellen Impfstoff verlässt sehr vermutlich bald wieder den Markt, getröstet mit viel Geld der EU-Regierungen für bestellte aber nicht abgenommene Impfstoffe und mit Geld von Pfizer für eine Kapitalbeteiligung.“ (Häring 30.7.2022). Im Spätwinter 2023 landete der Valneva-Impfstoff auf der „Reste-Rampe“ – die Laufzeit wurde um drei Monate verlängert, um die Entsorgung hinauszuschieben (impf-info 2.3.2023).
- Der Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax ist ein rekombinant mit Gentechnik hergestellter Impfstoff, bestehend aus Nanopartikeln von Spikeprotein des Wuhan-Coronavirus und dem Verstärker Matrix-M1, einem Wirkstoff aus dem in Chile heimischen Seifenrindenbaum. Die aus den Studien errechnete. Daten zur Wirksamkeit sind nach Analyse des Robert-Koch-Instituts „sehr wenig vertrauenswürdig„. Es gebe starke Verzerrungseffekte und eine fragliche Ãœbertragbarkeit auf die Omikron-Variante, die eine „einen reduzierten Wirkungseffekt erwarten lässt“. Auch bezüglich der Impfstoffsicherheit sind die Daten der Hersteller laut RKI „wenig vertrauenswürdig“ (RKI 17.2.2022 S. 30). In den Zulassungsstudien klagten bis zu 40% der Verum-Gruppe über relevante Nebenwirkungen, die in bis zu 8 % als schwer eingestuft wurden. Das war wegen der pharmakologischen Verstärkung der toxischen Wirkung des Spikeproteins auch zu erwarten. Zwei Myokarditisfälle traten bei männlichen Teenagern nach der zweiten Impfung auf (hres.can 17.2.2022). In der Zulassungsstudie ist von einer „relativ kurzen Nachbeobachtungszeit der Sicherheit“ die Rede (Dunkle 15.12.2021). Der Impfstoff dürfte also nicht die Lösung sein für Menschen, die Bedenken wegen Langzeitnebenwirkungen haben. Die EMA erteilte dem Impfstoff am 20.12.2021 eine bedingte Zulassung zunächst für ein Jahr (ApoUmschau 11.11.2021, SZ 20.12.2021). Im Juni 2022 wurde auch die Zulassung für 12- bis 17-Jährige erteilt (zdf 23.6.2022). Im September 2022 wurden Millionen Dosen dieses Impfstoffs wegen abgelaufenem Verfallsdatum vernichtet (mdr 21.9.2022). Ende Februar 2023 fielen die Aktien von Novavax Inc. auf ein Drei-Jahres-Tief, einen Tag nachdem der COVID-19-Impfstoffhersteller Zweifel an seiner Fähigkeit geäußert hatte, im Geschäft zu bleiben (reuters 1.3.2023).
Eine ausführliche (englischsprachige) Kritik an Nuvaxovid veröffentlichte Sebastian Rushworth (Rushworth 15.1.2022). Er fasst zusammen: Die Wirkung dürfte nicht besser sein wie bei mod-mRNA-Impfstoffen. „Wenn der Novavax-Impfstoff den vier zuvor zugelassenen Impfstoffen ähnelt, ist er wahrscheinlich nutzlos, um eine Infektion durch Omikron zu verhindern. (…) Er erzeugt eine Immunreaktion auf das Spike-Protein, das in der ursprünglichen Covid-Variante aus Wuhan enthalten ist, und die Studienergebnisse sind insgesamt sehr ähnlich wie die Studienergebnisse für die Impfstoffe von Moderna und Pfizer.“ Nach derzeitigem Datenstand „ist es unmöglich zu wissen, ob der Novavax-Impfstoff Herzmuskelentzündungen verursachen kann wie die mRNA-Impfstoffe, oder Blutgerinnungsstörungen wie die Adenovirus-Impfstoffe, oder eine ganz andere Art von seltenen Nebenwirkungen. Es ist daher unmöglich, zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen, ob der Impfstoff sicherer oder weniger sicher oder den bereits zugelassenen Impfstoffen gleichwertig sein wird“.
Nuvaxovid ist seit Februar 2022 auf dem Markt und von der STIKO ab dem Alter von 18 Jahren empfohlen (SPIEGEL 3.2.2022). Der Hintergedanke: Vielleicht lassen sich doch noch ein paar Impfskeptiker damit überzeugen. Der Impfstoff ist allerdings genauso wie die mod- mRNA-Impfstoffe eine „Blackbox“, bei der das dicke Ende gravierender Nebenwirkungen noch kommen kann. Es gibt den Verdacht, dass auch Nuvaxovid ebenso wie Comirnaty DNA-Schnipsel aus dem Produktionsprozess enthält, deren Eintritt in die Zellkerne durch die Saponin-Hilfsstoffe erleichtert werden könnte (Jikkyleaks 18.8.2023).
Der Pariser Infektiologe Eric Caumes äußerte sich besorgt angesichts der vielen Impfreaktionen: „Das ist viel zu viel, da ist möglicherweise ein Problem“, und warnte vor Eile und blindem Vertrauen in die Industrie (Parisien 10.12.2020). Ursache der akuten Impfreaktionen ist vermutlich die Ausschüttung von Entzündungsmediatoren durch die Wirkung der mod-mRNA-Lipidnanopartikel (Wadmann 27.11.2020, Ndeupen 23.7.2021, Trougakos 20.4.2022). In Schweden wird Nuvaxovid wegen des erhöhten Myokarditis-Risikos bei unter 30-Jährigen nicht mehr empfohlen (impfinfo 4.11.2022).
Unklar ist der Beitrag zweier neuartiger Hilfsstoffe, der Lipide ALC-0315 und ALC-0159, zu möglichen Nebenwirkungen. Sie sind bisher nur für Forschungszwecke zugelassen, können Entzündungen in Gang setzen, und besonders ALC-0135 scheint sich über Wochen im Blut und in der Leber zu halten. Die EMA hat vom Hersteller weitere Daten angefordert. Auch in der Schweiz bereiten die Hilfsstoffe Kopfzerbrechen (tkp 9.12.2021, MedInside 13.1.2022). Eine Gruppe deutscher Professoren schrieb zu den Hilfsstoffen: „Diese sind unseres Wissens ebenso wie die Impfstoffe insgesamt nicht auf Genotoxizität getestet worden. Trotz unseres expliziten Hinweises auf das Sicherheitsdatenblatt von ALC–0315 mit dem Warnhinweis “may cause cancer“ (ab dem 14.02.2022 gelöscht), veranlasst Klaus Cichutek (Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, d.Verf.) offenbar keine Untersuchung der Genotoxizität der Impfstoffe. Wir verstehen seine Aussage daher in dem Sinne, dass grundsätzlich gilt, dass ein Impfstoff, dessen krebsauslösende Eigenschaft nicht untersucht und daher unbekannt ist, eine Zulassung erhalten kann.“ (ImpfenWerWill 12.9.2022).
Wissenschaftler der Universität Ulm fanden im Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca massive Proteinverunreinigungen, darunter Proteine menschlichen Ursprungs wie Hitzeschockproteine, die dafür bekannt, Immunantworten zu modulieren, Entzündungsreaktionen zu verstärken und Autoimmunreaktionen auszulösen. Betroffen waren auch Chargen aus Deutschland (n-tv 27.5.2021, Krutzke 4.5.2021, Krutzke 4.7.2022, Balloux 19.8.2022). Die Verunreinigungen stammten wahrscheinlich aus den genetisch veränderten embryonalen Nierenzellen des Produktionsprozesses. Ihr Vorhandensein weise auf nicht ausreichende Verfahren bei der Qualitätskontrolle hin, so Stefan Kochanek, einer der Autoren der Studie. Antikörper etwa gegen Hitzeschockproteine könnten die weibliche Fruchtbarkeit beeinträchtigen (Strohbach 13.6.2021).
Auch im Impfstoff Spikevax von Moderna wurden Verunreinigungen entdeckt, zwei Todesfälle stehen möglicherweise damit in Verbindung. Die japanische Regierung stoppte die Verabreichung von 1,63 Millionen Spikevax-Impfstoffen (reuters 28.8.2021). Nach einer Produktionspanne in einem Werk in Baltimore im US-Bundesstaat Maryland, in dem auch Impfstoff für Europa produziert wird, musste der Corona-Impfstoff-Hersteller Janssen 60 Millionen verunreinigte Impfdosen vernichten. Für zehn Millionen Dosen erteilte die amerikanische Zulassungsbehörde FDA die Freigabe mit einem Warnhinweis, dass die Qualitätsstandards bei der Produktion nicht garantiert werden könnten (tagesspiegel 25.4.2022).
Bei den Virusvektor-Impfstoffen von AstraZeneca, Janssen und beim russischen Sputnik V gab es einen Restverdacht, der in den verkürzten Zulassungsstudien nicht ausgeräumt werden konnte: Für die Wirkung dieser Impfstoffe wurde die Erbsubstanz der gentechnisch veränderten Adenoviren in menschliche Zellkerne geschleust. Dabei bestand die Gefahr, dass Teile der Impfvirus-DNA ins menschliche Erbgut eingebaut wurden. Der Züricher Immunbiologe Christian Münz kommentierte das mit dem Satz: „Mich macht das ein bisschen nervös“. Die Gefahr von Entartungen sei zwar gering, aber wegen dieses Restrisikos und auch wegen der schlechteren Wirksamkeit der Virusvektor-Impfstoffe sei es nicht einzusehen, weshalb man sie verwenden sollte (Spektrum 21.2.2021).
Im russischen Impfstoff Sputnik V wurde ein Trägervirus verwendet, das bei der Erprobung von HIV-Impfstoffen das Risiko, an HIV zu erkranken, vergrößerte anstatt es zu verringern (PZ 5.3.2021).
Nebenwirkungen nach der Anwendung in der Praxis
Nach der Freigabe und massenhaften Verabreichung der SARS-CoV-2-Impfstoffe häuften sich Berichte über medizinische oder pflegerische Einrichtungen, in denen nach einer SARS-CoV-2-Impfkampagne das Personal knapp wurde, weil sich viele wegen akuter Nebenwirkungen krank meldeten (FR 25.2.2021). Viele Ärzte zweifelten an der Sicherheit der Impfstoffe, wagten sich aber nicht aus der Deckung aus Sorge vor Jobverlust oder Karriereknick (WELT 7.9.2021, Bezahlschranke).
Ärzte und Heilpraktiker sind an sich verpflichtet, einen Verdacht auf eine Impfnebenwirkungen beim Gesundheitsamt zu melden. Dieses sollte die Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut weiterreichen, was jedoch auf Grund der Ãœberlastung der Ämter und bürokratische Hürden verzögert oder verhindert wird (Freisleben in „Sie wollten alles richtig machen“, zitiert bei Stefanie 30.11.2022).
Das Deutsche Ärzteblatt wies im September 2021 auf diese Meldepflicht hin, und auf ein Bußgeld von bis zu 25’000 Euro bei einem Verstoß: „Impfkomplikation ist jede nach einer Impfung aufgetretene Krankheitserscheinung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen „könnte“ und die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht“ (Dtsch Ärztebl 17.9.2021). Ein prominentes Beispiel einer unterschlagenen Meldung veröffentlichte die Berliner Zeitung (BZ 17.9.2021). Das Redaktionsteam von Plusminus stieß bei seiner Recherche zu Impfnebenwirkungen weitgehend auf Schweigen bei Ärzten und Behörden. „Am Telefon reden Sie offen über die Fälle, doch öffentlich wolle man nicht sprechen“. Die Dunkelziffer der Nebenwirkungen sei erheblich, da oft nicht gemeldet wird (ARD 23.3.2022). Bei der Melderate gibt es international sehr große Unterschiede: Aus Österreich werden dreimal so viel, aus den Niederlanden und Schweden gut zweimal so viele COVID-19-Impfnebenwirkungen an die EMA gemeldet wie aus Deutschland (Tt 6.6.2023).
Seit Frühjahr 2022 gingen immer mehr Menschen mit ihren schweren Impfnebenwirkungen an die Öffentlichkeit und wurden allmählich auch in der Mainstream-Presse wahrgenommen. Die Berliner Zeitung stellte einige Betroffene mit ihren Beschwerden vor (BZ 2.4.2022). Der mdr berichtete, dass sich viele Patienten mit Impfnebenwirkungen im Stich gelassen fühlen. Meist gingen sie von Arzt zu Arzt und wurden nirgends ernst genommen. Es fehle an Anlaufstellen. Nicht einmal Laborärzte, die die zuständigen Behörden über auffällige Blutbefunde bei Betroffenen informierten, bekämen eine Antwort (mdr 2.4.2022). Am 11.6.2022 folgte eine Sendung im ZDF Länderspiegel: Corona-Impfungen: „Nebenwirkungen – und wie Betroffenen geholfen wird“ (ZDF 11.6.2022). Am 16.6. brachte das ndr-Nordmagazin einen Beitrag mit der Aussage von der Uni-Klinik Rostock: „Wir behandeln regelmäßig Patienten, die wegen möglicher Impfnebenwirkungen bei uns vorgestellt werden“ (ndr 16.6.2022).
Eine weitere Sendung von Plusminus lief am 29. Juni 2022 und deckte auf, dass Betroffene die Kosten für Diagnostik und Behandlung oft selber tragen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium stecke den Kopf in den Sand (ard 29.6.2022). Am 9. März 2023 wurden im ZDF mehrere schwer Impfgeschädigte vorgestellt, inclusive ihrer bislang vergeblichen Versuche, eine Entschädigung zu erhalten (zdf 9.3.2023).
Auch in Berlin direkt wurde die Frage nach der Verantwortung für Impfschäden gestellt. Vom Paul-Ehrlich-Institut war in dem Beitrag zu erfahren, dass es Impfschäden gar nicht erfasst (zdf 19.3.2023). Die Berliner Zeitung schrieb: „…wie viele es sind, wird man erst dann erfahren, wenn ernsthafte Forschung dazu betrieben wird, wenn die Betroffenen ordentlich gezählt und ins wissenschaftliche Gesamtbild eingeordnet werden können. Inzwischen wird von 20.000 bis 50.000 schwer Impfgeschädigten berichtet, doch da es dazu kaum Forschung gibt und schon allein die Erfassung dieses politisierten Krankheitsbildes Probleme macht, fehlt es schlicht an belastbaren Zahlen und Daten. Wie so oft in der Pandemie.“ (BZ 20.3.2023).
Der Vorsitzende der STIKO Thomas Mertens erklärte die STIKO in Sachen Impfnebenwirkungen für nicht zuständig („Im Grunde genommen wissen wir nicht, was denn da eigentlich los sein könnte, um dieses sehr breite Symptomenspektrum zu erzeugen“), das Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Behörde mauert, die Versorgungsämter erkennen die meisten wahrscheinlichen Impfschäden nicht an, an den wenigen zuständigen Universitäts-Ambulanzen gibt es „unendliche Wartelisten“, die Betroffenen werden alleingelassen (ARD 25.5.2023).
Das Paul-Ehrlich-Institut hat als Behörde, die essentielle Entscheidungen bei der Entwicklung und Zulassung von Comirnaty traf, sowie durch die engen Beziehungen zu BioNTech einen gravierenden Interessenkonflikt (stefanie 17.12.2022).
*Die Seite nebenwirkungen-covid-impfung.org bietet Hilfe und ein Forum für Menschen, die von Nebenwirkungen betroffen sind: „Wir hoffen, dass Betroffene durch diese Website neue Hoffnung schöpfen und sehen, dass sie mit Ihren Beschwerden nicht allein sind. Wir hoffen weiter, dass durch diese Website die Akzeptanz und Anerkennung dieser Problematik in der Medizin, Öffentlichkeit und den Medien Gehör findet, und so der Weg zur Hilfestellung und Behandlung der Betroffenen ermöglicht wird“.
Die Autorengruppe um Matthias Schrappe forderte im November 2021 eine neue Kommunikationsstrategie: „Die Impfkampagne leidet unter sich wechselseitig verstärkenden Widersprüchen (Impfpflicht, Impfstoffverfügbarkeit etc.), die bei den skeptisch eingestellten Bevölkerungsgruppen zu Unsicherheiten und Ablehnung geführt haben. Ein Neustart ist an diesem Punkt besonders wichtig. Ein guter Anfang wäre durch eine offenere, niedrigschwellig ansetzende Strategie zur besseren Dokumentation von Nebenwirkungen zu machen (z.B. über frei verfügbare Apps), um das Glaubwürdigkeitsproblem zu neutralisieren, das durch ein verbreitetes Misstrauen hinsichtlich der Nicht-Meldung von potentiellen Adverse Events entstanden ist. Ein solches Vorgehen entspricht außerdem dem Standard in der Steuerung komplexer Systeme (Registrierung sog. Schwacher Signale).“ (Schrappe 28.11.2021).
Bei COVID-19-Impfungen werden 10- bis 60mal so viele Verdachtsfälle von Impfreaktionen gemeldet wie bei anderen Impfungen: pro 100’000 Impfungen bis 300 schwere Reaktionen. Rein rechnerisch könnten das für ein gerettetes Leben im günstigsten Fall 1200, schlimmstenfalls bis zu 300.000 ernste Nebenwirkungen sein, und das mehrheitlich bei Menschen, die nie erkrankt wären (Walach 6.4.2021). Harald Walach schrieb „Derzeit müssen wir nach unseren Schätzungen 4 Berichte über tödliche und 16 Berichte über schwere Nebenwirkungen pro 100.000 Impfungen in Kauf nehmen, um das das Leben von 8 bis 33 Menschen zu retten. … die Regierungen sollten ihre Politik angesichts dieser Daten sorgfältig überdenken“ (Walach Aug 2021).
In einer repräsentativen Umfrage des INSA-Instituts gaben 15 Prozent an, dass die COVID-19-Impfung bei ihnen zu „starken Nebenwirkungen“ geführt hatte, 45 Prozent berichteten von „leichten Nebenwirkungen“ (reitschuster 15.1.2022). In einer kleinen Studie mit 20 Sportstudenten erreichte nach der Impfung keiner mehr das Leistungsniveau der Ungeimpften. Die Erholung von sportlichen Anstrengungen dauerte länger als vor der Impfung und länger als bei den ungeimpften Studenten. Fast alle Geimpften klagten über Nebenwirkungen wie Schmerzen in der Brust, Kurzatmigkeit, Schwindelgefühl und das Gefühl, in Ohnmacht zu fallen. Die Autoren führten das auf die gefäßverengende Wirkung des Spikeproteins zurück (Murphy 20.1.2022). Derartige Vorkommnisse wurden später, ab Juni 2022, etwas verniedlichend „Post-Vac-Syndrom“ genannt.
Ãœber 700 000 Menschen hatten bis Ende August 2021 die App „SafeVac“ auf ihr Handy geladen, um die Verträglichkeit der Impfung an das Paul-Ehrlich-Institut zu berichten. Bis Ende April 2021 hatte es insgesamt rund 50’000 Verdachtsmeldungen gegeben, im Mai waren fast 30’000 neue dazu gekommen, bis Ende August wurden 2500 „schwerwiegende“ Reaktionen gemeldet (PEI 20.9.2021). Die Daten gingen nicht in die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts ein. Wolf-Dieter Ludwig, der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, sprach von einem „Desaster“: „Wir haben eh schon so wenig Daten aus den klinischen Studien“ (zdf 16.6.2021).
Auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) wurden anfangs in etwa monatlichen, von Herbst 2021 bis Mai 2022 in zweimonatigen Abständen Sicherheitsberichte zu den COVID-19-Impfstoffen aus dem spontanen Meldesystem veröffentlicht. Danach wurde nur noch in dreimonatigen Abständen berichtet, im Dezember 2022 dann nur noch zu den „Omikron-adaptierten bivalenten COVID-19-Impfstoffen“ (PEI 21.12.2022).
Die Sicherheitsberichte leiden unter zwei gravierenden Fehlern:
- es gibt eine erhebliche Untererfassung durch die niedrige Meldefreudigkeit der Ärzte
- „Warnsignale“ für bestimmte Nebenwirkungen oder Todesfälle werden vom PEI durch eine sogenannte „Observed-versus-Expected-Sicherheitsanalyse“ heruntergerechnet. So schätzt das PEI, dass für die mit BioNTech geimpfte Personengruppe innerhalb von 30 Tagen nach den Impfungen mit etwa 138.000 Todesfällen unabhängig von Impfungen zu rechnen ist. Und erst wenn die Zahl an Meldungen von möglicherweise impfbedingten Todesfällen höher ist als die „erwartete“ Zahl, ergibt sich ein Warnsignal. „Damit kann es praktisch erst bei flächendeckenden Verdachtstodesfällen von katastrophalem Ausmaß ein Warnsignal geben“ (Nachdenkseiten 11.10.2022).
Bis Ende Juni 2022 wurden dem PEI nach 182 Millionen Impfungen 323’684 Verdachtsfälle einer Nebenwirkung gemeldet (PEI 7.9.2022). Das PEI gab bekannt:
„Die Melderate von Verdachtsfällen betrug für alle Impfstoffe zusammen 1,8 Meldungen pro 1.000 Impfdosen, für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen 0,3 Meldungen pro 1.000 Impfdosen.“Â
Bei den empfohlenen drei Impfdosen betrug die Quote entsprechend das Dreifache. Im Sicherheitsbericht vom Mai 2022 hatte das PEI geschrieben: „In ca. 1,0 % der berichteten Verdachtsfallmeldungen (n = 3.023 Fälle) wurde ein tödlicher Verlauf in zeitlich unterschiedlichem Abstand zur COVID-19-Impfung mitgeteilt. 120 Fälle wurden vom Paul-Ehrlich-Institut als konsistent mit einem ursächlichen Zusammenhang mit der Gabe des jeweiligen COVID-19-Impfstoffs bewertet“. Absolute Zahlen wurden nicht aufgeführt, sondern nur Inzidenzen. Eine kritische Würdigung der Berichte findet sich im Corona-Blog.net (Corona-Blog.net 8.5.2022).
Peter Doshi sagt dem mdr: „Ich kenne die Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts nicht, ich weiß nicht, woher sie stammen. Ich kann Ihnen nur sagen, was die randomisierten Studien zeigen, die die Grundlage für die Zulassung waren. Das sind die einzigen randomisierten Studien, auf die wir uns stützen können. Wir sehen dort eine zusätzliche schwere Nebenwirkung pro 800 Geimpften. Wie Sie bereits sagten, ist das zwölfmal so hoch wie die Angabe des Paul-Ehrlich-Instituts. (…) Diese Zahl scheint wirklich nur bedingt nutzbar zu sein. Es gibt zu viele Vorbehalte, die bei dieser Zahl berücksichtigt werden müssen, da es sich in diesem Fall wahrscheinlich um Selbsteinschätzungen handelt. Wer beurteilt, ob das eine schwere Nebenwirkung ist oder nicht? Führt die Nebenwirkung zu einer Hospitalisierung?„ (mdr 14.10.2022)
Laut PEI-Sicherheitsbericht vom 8. September 2022 kamen zur Meldung:
- 597 Sinusvenenthrombosen, davon 302 nach Vaxzevria;
- 930 Thrombozytopenien;
- 2239 Lungenembolien;
- 505 aufsteigende Lähmungen (Guillain-Barré-Syndrom), darunter bis Ende September 2021 sechs mit tödlichem Ausgang (danach wurden keine Angaben mehr gemacht);
- 2502 Herzmuskelentzündungen (bis Februar 2022 hatten 18 einen tödlichen Verlauf, seitdem wurde dies nicht mehr eigens berichtet);
- 544 anaphylaktische Reaktionen;
- 20795 Zyklusstörungen.
Bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren wurden dem Paul-Ehrlich-Institut bis Juni 2022 5911 mögliche Impfnebenwirkungen gemeldet, darunter 1052 Fälle bei Kindern unter 11 Jahren und 204 bei Kindern unter 5 Jahren. Die Zahl der Impfungen in dieser Altersgruppe wurde im Sicherheitsbericht nicht angeben, daher lässt sich keine Nebenwirkungsrate berechnen. Auch wurden für verschiedene Symptomgruppen keine absoluten Zahlen, sondern nur noch Inzidenzen angegeben. Das ist entweder Schlamperei oder Absicht. Die Zahl der schwerwiegenden Fälle und Todesfälle bei Kindern wurden im Gegensatz zu früheren Berichten nicht erwähnt. Hat es keine mehr gegeben? Das geheimnistuerische Agieren des Paul-Ehrlich-Instituts war Gegenstand eines ausführlichen Artikels von Stefan Bonath (multipolar 20.10.2022).
Nach dem Sicherheitsbericht vom 7.2.2022 hatte bei Kindern die Rate an Nebenwirkungen 0,6/1’000 betragen, 54 der 865 Verdachtsmeldungen wurden als „schwerwiegend“ klassifiziert (0,12: 1’000), darunter 17 schwere Allgemeinreaktionen, 8 Krampfanfälle, 5 Herzrhythmusstörungen, 4 Blutgefäßentzündungen (Vaskulitis), 3 Gesichtslähmungen und sechs Fälle von Guillain-Barré-Syndrom, das bei Kindern ansonsten extrem selten vorkommt. Bei vier Jugendlichen wurde ein pädiatrisches entzündliches Multiorgansyndrom (pediatric inflammatory multisystem syndrome, PIMS) gemeldet. Es gingen 147 Meldungen einer Myo-/Perikarditis im Alter von unter 18 Jahren ein. Acht Kinder bzw. Jugendliche sind nach der Impfung verstorben (PEI März 2022).
Nach einem Bericht des niedersächsischen Gesundheitsministerium gab es bei 505 000 geimpften Kindern und Jugendlichen 9300 (= 1,8 %) ärztlich diagnostizierte Nebenwirkungen, darunter 632 (0,12 %) Verdachtsmeldungen eines schweren Impfschadens. Ein Kind mit chronischer Vorerkrankung starb möglicherweise an den Folgen der Impfung (BILD 24.7.2023).
Eine norwegische Studie fand Sicherheitssignale nach der Impfung Jugendlicher bezüglich anaphylaktischem Schock, Lymphknotenerkrankung, Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen und akuter Blinddarmentzündung (Larsen 21.12.2023).
Im Februar 2024 wurde eine Studie des Global Vaccine Data Network veröffentlicht, in dem Sicherheitssignale von dreizehn „unerwünschten Ereignissen von besonderem Interesse“ (AESI) nach einer COVID-19-Impfung untersucht wurden. Dafür wurden elektronische Gesundheitsdaten aus zehn Standorten in acht Ländern ausgewertet. Die Studie wurde finanziert vom amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC). Die Datensammlung erfasst 99 Millionen geimpfte Personen mit insgesamt 183.559.462 verimpften Impfstoffdosen von Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria und war damit die größte bisher durchgeführte Untersuchung von Nebenwirkungen der COVID-19-Impfung. Comirnaty und Spikevax wiesen durchweg signifikante Sicherheitssignale für Herzmuskelentzündungen, Hirnentzündungen, Krampfanfälle, Lähmungserkrankungen (Fazialisparese, Guillain-Barré-Syndrom), Blutgerinnungsstörungen und Lungenembolien auf. Nach Vaxzevria zeigte sich ein erhöhtes Risiko für zerebrale Sinusvenenthrombosen und Guillain-Barré-Syndrom (Faksova 12.2.2024, ÄFI 22.2.2024, Prasad 7.5.2024).
Wie schwach die Datenlage bei passiver Meldung ist, wie wenig meldefreudig also die Ärzteschaft ist, zeigte die im Sicherheitsbericht vom 23.12.2021 auf S. 35 noch aufgeführte SafeVac-Erhebung, bei der aktiv nach Nebenwirkungen gefragt wird. Dort wurden bis zum 30. November 2021 von 0,39 % der Geimpften schwerwiegende Impfreaktionen berichtet – also über 20mal mehr als im passiven Spontanmeldesystem. Im Sicherheitsbericht vom 7. Februar 2022 wurde Safevac nicht einmal mehr erwähnt.
In der ImpfSurv-Studie der Charité Berlin (Studienleiter Harald Matthes) bei der ca. 39’000 Geimpfte systematisch nach Nebenwirkungen befragt wurden, wurden nach 8/1000 Impfungen schwere Impfnebenwirkungen berichtet. Damit könnten 16,5mal so viele Patienten betroffen sein wie das Paul-Ehrlich-Institut angibt (mdr 26.4.2022, Wurzbacher 10.5.2022). Die Ergebnisse wurde von der ZEIT mit Verweis auf den anthroposophischen Hintergrund von Harald Matthes angezweifelt (ZEIT 6.5.2022). Ralf Wurzbacher konterte in den Nachdenkseiten: „Matthes selbst räumte der „Zeit“ gegenüber Limitationen seiner Studie ein, beharrte aber auf seiner Sicht einer starken Untererfassung von Impfnebenwirkungen. Auf ihn einzuprügeln, nur weil er mit begrenzten Mitteln den Job macht, den das BMG und seine untergebenen Behörden mit weit größeren Ressourcen zu erledigen hätten, dies aber bis heute nicht tun, ist journalistisch ein Armutszeugnis und erhärtet nur den Eindruck von einer vierten Gewalt im Regierungsauftrag“. Matthes wurde sogar von seiner eigenen Universität, der Charité unter Druck gesetzt, seine Studie nicht weiter zu führen, und im SPIEGEL wurde er auf bewährte Weise als „umstritten“ verächtlich gemacht (SPIEGEL 25.6.2022).
Die Meldefrequenz von Impfnebenwirkungen fällt in verschiedenen Ländern Europas extrem unterschiedlich aus. In den Niederlanden etwa werden 18mal so viele Fälle gemeldet wie in Deutschland (Auflistung bei Walach Aug 2021 S. 91). Hinzu kommt, dass Impfnebenwirkungen von Behörden und Medien ganz offensichtlich bagatellisiert werden. Harald Matthes schätzt die Untererfassung von Impfnebenwirkungen auf 70 Prozent (Focus 1.4.2022). Der Berliner Arzt Erich Freisleben schätzt, dass etwa drei Prozent der Geimpften schwere Nebenwirkungen erleiden; sie sind nicht mehr arbeitsfähig und haben Symptome, die ihr Leben massiv einschränken (BZ 31.3.2022).
Immer wieder wurde behauptet, es gebe keine Langzeitnebenwirkungen bzw. Spätfolgen der Impfung, sondern Impfnebenwirkungen würden ausschließlich innerhalb kurzer Zeit nach der Impfung auftreten (zdf 20.10.2021). Das ist wissenschaftlicher Unsinn: Autoimmunerkrankungen beispielsweise haben eine Entstehungszeit von durchschnittlich mehreren Monaten. Auch die lange Verweilzeit des Spikeproteins im Blut kann zu Spätschäden führen. Veröffentlicht wurde etwa der Fall eines 76-Jährigen, der nach der ersten Impfung Herzbeschwerden bekam und drei Wochen nach der dritten Dosis (7 Monate nach der ersten Dosis) verstarb. Bei der Obduktion wurde eine Expression von Spikeproteinen im Gehirn und im Herzmuskel nachgewiesen (Mörz 1.10.2022).
Die meisten der im Zusammenhang mit der Impfung Verstorbenen werden nicht obduziert, und auch zur Übersterblichkeit junger Erwachsener seit Mitte 2021 gibt es bisher keine detaillierte Untersuchung oder schlüssige Erklärung; COVID-19 trug jedenfalls nur einen kleinen Teil dazu bei (Bonath 27.11.2021, Focus 10.12.2021, destatis 11.1.2022). Auch die erhöhte Sterblichkeit älterer Menschen ab Herbst 2021, dem Zeitraum der Boosterkampagne, bedarf einer ausführlichen Klärung. Der Anstieg der Sterblichkeit betrug innerhalb eines Jahres bei den über 60-Jährigen 174%, in der Gesamtbevölkerung 74% (Fögen 26.1.2022, Ben 24.10.2022, Ben 27.10.2022).
Bei einer Analyse der Ãœbersterblichkeit in den verschiedenen deutschen Bundesländern findet sich eine auffallende positive Korrelation mit den Impfquoten des jeweiligen Bundeslandes, „die im dritten Pandemiejahr einen Wert von r = 0,85 erreicht, was darauf hindeutet, dass die Ãœbersterblichkeit umso stärker anstieg, je höher die Impfquote in einem Bundesland war. Eine Analyse der Totgeburten zeigte genau das gleiche Muster“ (Kuhbandner Feb. 2024).
Verantwortlich für die Ãœbersterblichkeit sind offensichtlich nicht die typischen Alterserkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson, COVID-19-Erkrankungen oder Krebserkrankungen, sondern mit großem Abstand zu anderen Ursachen Erkrankungen von Herz und Blutgefäßen („kardiovaskuläre Erkrankungen“) einschließlich Schlaganfällen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass dies nur an der wegen der Pandemiemaßnahmen verschlechterten medizinischen Versorgung liegt (Craig 29.11.2022). Nur will niemand die Pandorabüchse möglicher Langzeitfolgen von Impfungen öffnen.
Eine Pressekonferenz, zur der von der AfD-Bundestagsfraktion eingeladen worden war, und für die der Datenanalyst Tom Lausen Abrechnungsdaten der kassenärztlichen Bundesvereinigung aufbereitet hatte (AfD 11.12.2022), fand bei Journalisten keinerlei Resonanz. Es wurde einfach nur dementiert und diffamiert (Esders 17.12.2022). Paul Schreyer kommentierte: „Das Paul-Ehrlich-Institut muss seine bisherige – gesetzwidrige – Arbeitsverweigerung beenden und die Daten unverzüglich analysieren, in einer Form, die eine unabhängige Ãœberprüfung ermöglicht. Das Institut erklärte zuletzt im März 2022 (!), man ‚bereite die Ansprache der Kassenärztlichen Vereinigungen derzeit vor‘. Neun Monate später ist nichts passiert. Fest steht: Das Paul-Ehrlich-Institut befindet sich in einem strukturellen Interessenkonflikt, da es auch für die Zulassung der mRNA-Präparate verantwortlich war – und somit im Nachhinein kaum Interesse an einer Feststellung von deren Gefährlichkeit haben kann.“ (multipolar 14.12.2022). Das PEI genehmigte die beschleunigten und fragmentarischen Herstellerstudien und unterstützte die Förderung von BioNTech mit 375 Millionen Euro (Stefanie 17.12.2022).
Der Rechtsanwalt Tobias Ulbrich sprach von einem „handfesten Skandal“ und einem „Komplettversagen“ des PEI, das dem Gesundheitsminister Karl Lauterbach zuzuschreiben sei. Die Bevölkerung sei nicht vor Risiken und Nebenwirkungen gewarnt worden, die im Zusammenhang zu den „sog. Covid-Impfstoffen“ stehen, um so eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Das PEI habe erklärt, dass es die Information über mögliche schadenträchtige Chargen aus den Verdachtsmeldungen gar nicht erfasse (obgleich sie vorliegen). Nach Auswertung aller Verdachtsmeldungen stehe außerdem fest, dass 69 Prozent aller gesundheitlicher Schäden von Frauen gemeldet wurden und dass dies dem PEI bekannt war. Es habe im Juni 2021 einen Sicherheitsbericht von BioNTech erhalten, nach dem Frauen häufiger gesundheitliche Schäden durch die Impfung erlitten als Männer. Das PEI habe darauf nicht reagiert (Ulbrich 10.9.2023).
Eine im Februar 2022 veröffentlichte Studie verglich Verdachtsmeldungen von Nebenwirkungen der COVID-19-Impfung mit der Influenzaimpfung im europäischen Meldesystem EudraVigilance und im amerikanischen Meldesystem VAERS. COVID-19-Impfstoffe wurden demnach deutlich häufiger („large excess risk“) als Grippeimpfstoffe in Zusammenhang gebracht mit schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen, d. h. Krankenhausaufenthalten, lebensbedrohlichen Reaktionen und Todesfällen. Auffällig waren allergische Reaktionen, Herzrhythmusstörungen, kardiovaskuläre Ereignisse einschließlich Herzinfarkt, Herz- oder Atemstillstand, neurologische Störungen, Schlaganfälle, Blutungen, Gerinnungsstörungen, Thrombosen und Lungenfunktionsstörungen. Die meisten schwerwiegenden Ereignisse waren bei älteren Menschen häufiger und traten in den sieben Tagen nach der Impfung auf. Ursachen der Nebenwirkungen dürften Gewebeschäden, Entzündungen und Thrombosen durch die spezifische Wirkung der Nanopartikel und durch die Toxizität von Spikeprotein sein (Montano 3.2.2022).
Nach einer Analyse vom 16. September 2022 verzeichnete die VAERS-Impfdatenbank 31.071 Todesfälle nach mod-mRNA Impfungen, davon 9235 Todesfälle (30%) innerhalb der ersten 3 Tage. Auch für die bivalenten Booster-Impfstoffe, die erst im Herbst 2022 zugelassen wurden, gab es schon 563 Berichte zu Nebenwirkungen, und 3 gemeldete Todesfälle (tt 28.9.2022).
Aus dem InEK-Datenportal der deutschen Krankenhäuser geht hervor, dass es im Jahr 2021 zu ca. 23’000 Krankenhausaufnahmen wegen einer COVID-19-Impfnebenwirkung gekommen war, davon lagen 2760 Patienten auf Intensivstationen (>100 mit Myokarditis), 282 sind dort gestorben. Mit mehr als 18 Prozent am meisten betroffen war die Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen (Laus en 9.2.2022 ab 1:12 h). Die Daten aus den deutschen Krankenhäusern belegen deutlich einen Zusammenhang zwischen der Impfung und den Aufnahmen wegen Myokarditis: Es waren Hunderte von Fällen (Ben 1.8.2022).
Nach Berechnungen der BKK ProVita waren vermutlich im Jahr 2021 zweieinhalb bis drei Millionen Menschen in Deutschland wegen COVID-19-Impfnebenwirkungen in ärztlicher Behandlung. Von Januar bis August 2021 sei es wegen Impfnebenwirkungen zu Arbeitsausfällen in Höhe von insgesamt 383.000 Tagen gekommen -mehr als durch Krankschreibungen wegen COVID-19. Der Vorstand der Krankenkasse schickte einen Brandbrief an das Paul-Ehrlich-Institut mit dem Titel „Heftiges Warnsignal bei codierten Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung“ (multipolar 24.2.2022, faz 2.3.2022). Der Autor des Schreibens, Andreas Schöfbeck, war seit 21 Jahren Vorstand der BKK Pro Vita. Am 28. Februar wurde ihm fristlos gekündigt. Er habe Querdenkern sowie der AfD in die Hände gespielt. Die WELT schrieb: „In den Reihen der BKK gab es ungläubige Reaktionen auf die sofortige Entlassung des Münchner Vorstands. ‚Eine Kündigung allein wegen des Briefs ans Paul-Ehrlich-Institut kassiert beim Arbeitsgericht der Pförtner‘, kommentierte ein Insider den Vorgang“ (WELT 2.3.2022). Ein Vorstandsmitglied der BKK schrieb: „Das war wie eine Hexenjagd“ (BZ 2.3.2022). Getreu nach Mao Tse Dungs Devise „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“ wollte man wohl auf dieses Weise die heilige Kuh COVID-19-Impfung vor Imageschäden bewahren – aber erreichte das genaue Gegenteil.
Die Berechnungen der BKK Provita wurden im Juni 2022 von der kassenärztlichen Bundesvereinigung bestätigt. In einer Antwort auf eine Anfrage im Gesundheitsausschuss (vom 21.3.2022) gab die KBV bekannt, dass 2021 im vertragsärztlichen Bereich 2.487.526 Beratungen wegen Verdachts auf eine Impfnebenwirkung stattgefunden hatten, bei 149 Millionen COVID-19-Impfungen an 60 Millionen Menschen – ein Verhältnis von 1 : 60 pro Impfung und 1: 24 pro Impfling (KBV 16.6.2022, EpochTimes 23.6.2022). Nach Angaben der TKK wurden allein im Jahr 2021 437.593 ärztliche Behandlungen wegen Impfreaktionen abgerechnet. In den Jahren 2019 und 2020 waren es insgesamt nur 28.821 solcher Konsultationen (Reitschuster 5.8.2022).
Laut Focus wusste das PEI offenbar sehr früh, dass man mit den Meldedaten das Nebenwirkungs-Spektrum der Impfstoffe nicht umfassend würde beurteilen können – die wichtige Zusammenführung mit den Daten der Krankenkassen wurde aber verschleppt. „Befremdlich wirkt derweil der Umgang des Bundesgesundheitsministers selbst mit dem Thema. Karl Lauterbach hatte mehrfach betont, die Impfungen seien ‚quasi nebenwirkungsfrei‘ Da selbst sein eigenes Ministerium eine mangelnde Datenlage dazu einräumen muss, ist diese pauschale Aussage kaum haltbar – und dürfte bei den Betroffenen nicht gerade gut ankommen“ (Focus 5.4.2022).
Die Vernebelungstaktik gipfelte darin, dass das Paul-Ehrlich-Institut am Anfang April 2022 mitteilte, dass es seine Datenbank zu unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen schließt und die Daten künftig in die europäische Datenbank zu Arzneimittelnebenwirkungen einfließen lässt (PEI 5.4.2022). Begründet wurde dies mit angeblichen technischen Problemen, die allerdings bis 2023 noch nicht gelöst waren. Durch diesen Schachzug waren die in Deutschland gemeldeten Nebenwirkungen nicht mehr zurückzuverfolgen, und eine juristische Aufarbeitung von Impfschäden wurde erschwert. Ein unabhängiges Analystenteam bereitet die Meldungen zu COVID-19-Impfstoffen bei der europäischen Datenbank Eudravigilance regelmäßig auf, abrufbar unter Impfnebenwirkungen.net.
Karl Lauterbach sprach Mitte Juni 2022 erstmals von einem „Post Vac-Syndrom“. In der ARD-Sendung „Maischberger“ nannte er es allerdings eine sehr seltene Komplikation, die viel weniger dramatisch sei als Long-Covid. Diese Einschätzung entspricht nicht der Realität. Der Marburger Kardiologe Bernhard Schieffer antwortete per Twitter: „Leider decken sich Ihre Äußerungen zu Schweregrad von Post-Vac, der geringer als Long-Covid sein soll, nicht mit unseren klinischen Erfahrungen. Ich würde empfehlen solche Äußerungen zurückhaltend zu tätigen, da Betroffene jedweder Erkrankungsentität vor den Kopf gestoßen werden“ (Allg Zeitung 24.6.2022).
Im heute journal vom 12.3. wurde Karl Lauterbach erstmals im öffentlich rechtlichen Fernsehen direkt auf seine Lüge von der nebenwirkungsfreien Impfung angesprochen. Lauterbach nannte es eine einmalige „Ãœbertreibung“ in einem „missglückten Tweet“, bezifferte das Risiko für schwere Nebenwirkungen auf 1: 10’000 und meinte „das ist nicht so, dass das so häufig ist“ (zdf 12.3.2023). Anders als Karl Lauterbach gab das ihm unterstellte Paul-Ehrlich-Institut das Risiko schwere Nebenwirkungen zuletzt mit 2,9 pro 10’000 Impfungen an, also fast dreimal so hoch (PEI 21.12.2022). Bei (bis März 2023) mehr als 192 Millionen verabreichten Impfdosen wären das nach Lauterbach über 19’000, nach PEI über 55’000 schwere Impfnebenwirkungen, wobei weder Todesfälle berücksichtigt sind noch die vermutlich über 90%ige Untererfassung. Lauterbach behauptete auch erneut, die Impfung senke das Risiko für Long Covid, obwohl dafür keinerlei wissenschaftliche Belege vorliegen.
Die Rechtsanwaltspraxis Rogert & Ulbrich, die eine große Expertise bezüglich COVID-19-Impfschäden hat, erklärte die Aussagen des Bundesgesundheitsministers für fragwürdig: „Man muss daher davon ausgehen, dass die tatsächlichen Zahlen um ein Vielfaches höher sind als die gemeldeten Zahlen. Das liegt unter anderem daran, dass es keinen finanziellen Anreiz für Ärzte gibt, Impfschäden zu melden. Zudem haben die Ärzte schließlich oft selbst das Vakzin verimpft. Das muss dem Minister selbstverständlich bekannt sein.“ (Rogert 15.3.2023).
Die erste aktive Überwachung von Nebenwirkungen des COVID-19-Impfstoff Comirnaty fand im Auftrag des israelischen Gesundheitsministeriums statt. Etwas mehr als 2000 Erwachsene wurden innerhalb von drei bis vier Wochen nach der dritten Impfung in Telefoninterviews nach möglichen Nebenwirkungen gefragt (Galileo 15.2.2022). 66% (m = 58 %, w = 71 %) gaben mindestens eine Nebenwirkung an. Nahezu jeder zweite davon war dadurch bei der Durchführung alltäglicher Aktivitäten behindert.
- 56 % hatten mindestens eine Beschwerde an der Impfstelle: Schmerzen (54%), Schwellung (13%), Rötung oder Hautausschlag (8%), Bewegungseinschränkung (23%), Lymphknotenschwellung (9%) oder Abszess (0,8%).
- 49 % litten an mindestens einem Allgemeinsymptom:
- Schwäche (42%)
- Kopfschmerzen (26%)
- Muskel- oder Gelenkschmerzen (26%)
- Schüttelfrost (17%)
- Fieber (15%)
- Schwindel, Ohnmachtsgefühl (9%)
- Ãœbelkeit, Erbrechen (7%)
- Brustschmerzen (6%)
- Verdauungsprobleme (5%)
- Lymphknotenschwellung (4%)
- Husten (4%)
- Sonstige (2%)
4,5 % (n = 91) gaben neurologische Probleme an:
- Kribbeln (3,4%, n= 68)
- Gesichtslähmung (n = 11)
- Sehstörung (n= 11)
- Gedächtnisstörung (n= 8)
- Krampfanfälle (n= 4)
3,9 % (n= 80) berichteten allergische Reaktionen
- Hautausschlag oder Hautreaktionen (2%, n= 40)
- Atemnot (1,7 %, n = 34)
- Gesichts- oder Rachenschwellung (0,6%, n = 13)
Weitere Beschwerden waren:
- Herpes Zoster (n = 3)
- Myokarditis (n= 1)
- Augenerkrankungen (n= 5)
- Geschmacks- und Geruchsverlust (n = 4)
- Menstruationsstörungen (9,6% aller Frauen unter 54 Jahren, n= 59): Menses zu früh (n= 13), zu spät (n= 19), langdauernd (n= 12), mehrfache Blutung innerhalb eines Monats (n= 11), starke Schmerzen (n = 9), Ausbleiben der Menses (n= 3). 39% hatten schon nach der zweiten Impfung ähnliche Beschwerden gehabt. 9% ließen sich medikamentös behandeln. Bei jeder zweiten Frau hielten die Beschwerden bis zum Follow-up 7-12 Wochen später an.
Bei einer repräsentativen Telefonumfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA vom 4.11. bis 7.11.2022 gaben 23 Prozent der Befragten an, nach einer COVID-19-Impfung „erhebliche Nebenwirkungen“ erlitten zu haben oder jemanden zu kennen, dem das widerfahren ist (Reitschuster 8.11.2022).
Die australische Gruppe „Informed Choice Australia“ sammelte mehr als 1000 wissenschaftliche, peer-reviewte Studien zu Impfnebenwirkungen (ICA 20.1.2022).
Der Jurist Rolf Merk schilderte in einem Beitrag in der Berliner Zeitung seine schwere Impfnebenwirkung („Seit meiner Impfung ist nichts mehr wie es war“) und beschrieb die Reaktion seiner Freunde und der Ärzte: „Meine Geschichte hat nicht nur (fast) keinen Arzt interessiert. Nein, ich wurde nicht einmal ernstgenommen. Misstrauen, Unverständnis und Langeweile sah ich in den Gesichtern der Ärzte, von denen ich mir so viel erhofft hatte. Und auch die Reaktion von Freunden und Bekannten war oft ernüchternd. Als habe man durch auf die Impfung zurückzuführende Beschwerden ein Tabu gebrochen, etwas Heiliges in Frage gestellt. Einen gesellschaftlichen Verrat begangen. Und dann erst verstand ich den Satz eines Bekannten, der ebenfalls schwere Nebenwirkungen erlitt: Erst verlierst Du Deine Gesundheit und dann Deine Würde.“ Seiner Ansicht nach müssten Anlaufstellen für Impfgeschädigte geschaffen werden, bei denen eine Betreuung gewährleistet ist und man die ärztliche Hilfe erhält, die man benötigt – oder zumindest ernsthaft der Versuch unternommen wird, eine Diagnose und eine zielgerichtete Therapie zu finden. Sinnvoll wären auch von staatlicher Seite finanzierte Forschungsprojekte um zu verstehen, wieso der Impfstoff bei manchen Menschen so großen Schaden anrichtet (BZ 24.1.2022).
Die Datenbank für Impfreaktionen der EMA (Europäische Arzneimittel Agentur) listet bei COVID-19-Impfstoffen im Vergleich mit anderen Impfstoffen enorm viele Meldungen von unerwünschten Reaktionen auf. Die aktuellen Daten sind abrufbar bei Impfnebenwirkungen.net. Gerade bei älteren Menschen werden viele Todesfälle gemeldet, die man den möglicherweise geretteten Leben durch die Impfung gegenüberstellen müsste. Bis 19. August 2022 listete die EMA rund 2 Millionen Verdachtsfälle auf, mit insgesamt 7.153.150 einzelnen Nebenwirkungen. Gut ein Drittel (34%) bzw. 679.765 Fälle davon waren als „schwer“ kategorisiert, darunter 17.000 Kinder. Es gab 26.152 Verdachtsfälle mit Todesfolge, 12.848 Todesfälle allein bei Comirnaty (Transparenztest 23.8.2022). Transparenztest berichtete Ende März 2023 über eine hohe Zahl an Löschungen von Verdachtsfall-Reports zu COVID-19-Impfnebenwirkungen (z.B. 34% der Todesfälle und 45% der Myokarditis-Fälle). Zudem entsprächen die von den Ländern weitergeleiteten Fallberichte nur 45% aller in den nationalen Datenbanken gelisteten Berichte. Man werde den Eindruck nicht los, dass die Löschungen womöglich der Beschönigung der Daten dienen sollte (Tt 27.3.2023).
Studien, die die Wirkung der COVID-19-Impfung untersucht haben, berücksichtigten in der Regel nicht die Zeit zwischen der ersten und zweiten Impfung, weil man davon ausging, dass der Impfstoff in diesem Zeitraum noch nicht wirkt. In einer von Public Health England durchgeführten Studie zur Impfung der über 70-Jährigen wurde ein „bemerkenswerter“ Anstieg von Covid-19-Infektionen unmittelbar nach der Erstimpfung mit den Impfstoffen von Pfizer-BioNTech und AstraZeneca festgestellt (Bernal 2.3.2021). In einer israelischen Studie ergab sich bei frisch Geimpften eine Verdoppelung der Infektionsrate (Hunter 3.2.2021). Während manche Autoren dies auf die vermehrten Sozialkontakte nach der Impfung zurückführen, vermuten andere, dass es an einer Dämpfung des Immunsystems liegt (Craig 26.3.2021).
Starke „grippale“ Impfreaktionen gab und gibt es vor allem nach der Erstimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff und nach der zweiten Injektion von mod-mRNA-Impfstoffen (PZ 9.12.2021). Bei Klinikangehörigen trat Arbeitsunfähigkeit nach der Zweitimpfung mit mod-mRNA-Impfstoffen häufiger auf als nach der Erstimpfung (Biontech/Pfizer-Impfstoff: 22,7 % vs. 7,6 %, Moderna: 56,8 % vs. 11,5 %). Der höher dosierte Moderna-Impfstoff Spikevax führte 1,8mal häufiger zu Nebenwirkungen als der Konkurrenzimpfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer (Debes 16.8.2021). Beim AstraZeneca-Impfstoff waren nach der Erstimpfung 65,3 % arbeitsunfähig, unter den 18- bis 29-Jährigen sogar 84,3 % (Ärztebl 2.5.2021). Die Impfkampagne wurde an mehreren Orten oder Einrichtungen vorübergehend gestaffelt oder gestoppt (NW 12.2.2021, NDR 15.2.2021, BZ 15.2.2021, Focus 16.2.2021). Das Märchen, dass starke Nebenwirkungen auch hohe Antikörperspiegel zur Folge haben, wurde von britischen Forschern widerlegt (PZ 30.4.2021).
Eine ausführliche englischsprachige Übersicht über beobachtete und mögliche Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe veröffentlichten Stephanie Seneff und Greg Nigh im International Journal of Vaccine Theory, Practice, and Research. Sie schrieben: „Die mRNA-Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 wurden mit großem Tamtam eingeführt, aber es gibt viele Aspekte ihrer weit verbreiteten Anwendung, die Anlass zur Sorge geben. Wir haben hier einige, aber nicht alle dieser Bedenken geprüft und möchten betonen, dass diese Bedenken potenziell schwerwiegend sind und sich möglicherweise erst in Jahren oder sogar generationenübergreifend zeigen werden“. Die Autoren fordern ausführliche Begleitstudien bezüglich möglicher Nebenwirkungen sowie Vergleichsstudien mit Ungeimpften (Seneff 10.5.2021).
In der Online-Zeitung Cicero erschien am 6. Februar 2022 ein Artikel mit dem Titel „Das dröhnende Schweigen über die Nebenwirkungen“. Ein Chat-Protokoll österreichischer Ärzte lege den Verdacht nahe, dass das Thema unter Experten weit häufiger diskutiert wird als vermutet. Es gebe jedoch ein uneffektives, weil kompliziertes Meldeverfahren („Prinzipiell müssen wir ja jede Nebenwirkung melden. Doch wenn ich das mit Covid-Impfungen getan hätte, wäre ich wohl jede Woche mindestens 2h extra mit Fragebogen ausfüllen beschäftigt gewesen“), und viele Betroffene klagen über Unverständnis, Voreingenommenheit oder schlichter Leugnung ihrer oft schweren Symptomatik. Dabei gebe es schon Hinweise auf eine beweisende Labordiagnostik: Die Berliner Wissenschaftlerin Marion Bimmle habe mehr als 200 Patienten mit schweren Impfreaktionen auf „agonistische Autoantikörper“ getestet und bei 90 Prozent zwei bis sechs davon nachgewiesen – „bei gesunden Vergleichsgruppen sieht man dieses Phänomen allenfalls bei drei bis fünf Prozent.“(Cicero 6.2.2022, Bezahlschranke).
Am Universitätsklinikum Gießen / Marburg wurde eine Post-VAKZIN-Ambulanz eingerichtet, auf deren Warteliste im Juni 2022 mehr als 3000 Patienten mit einem möglichen Impfschaden standen, um Diagnostik und Therapie zu erhalten (NRWZ 23.6.2022). Die Ambulanz ist zu erreichen über die eMail-Adresse post-covid-impfung.mr@uk-gm.de.
*Die von einem Impfschaden betroffene Schauspielerin Felicia Binger bat alle, die möglicherweise von Long Covid oder einem Impfschaden betroffen sind, an der Studie von @ProfSchieffer in Marburg teilzunehmen: ( redcap.kks.uni-marburg.de/surveys/?s=8P7Binger 23.6.2022).
*In einer Serie von Videoclips, die seit Juli 2023 auf der Plattform Odyssee veröffentlicht sind, kommen Impfgeschädigte zu Wort (https://odysee.com/@COLLATERAL:5).
Bis Mai 2023 wurden bei den Versorgungsämtern in Deutschland knapp 8000 Anträge auf Entschädigung eines Impfschadens gestellt. Weniger als fünf Prozent wurden anerkannt (zdf 3.7.2023).
2022 gab es erste Prozesse gegen Pharmakonzerne wegen Impfschäden. Geschädigte sind in der Regel in der Beweispflicht, und die neuen Verordnungen im Arzneimittelrecht erschweren die Hersteller-Haftung: Die Geschädigten müssen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Dennoch gab es vor dem Landgericht Köln einen ersten Teilerfolg. Die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich hat mehrere Klagen gegen BioNTech eingereicht. Im Raum stehen Schadenersatzzahlungen in sechsstelliger Höhe (telepolis 11.9.2022). Der Richter beauftragte einen Sachverständigen damit, die Faktenlage zu klären – was bedeutet, dass er vom Vortrag des Pharmakonzerns AstraZeneca nicht ganz überzeugt war (Focus 18.8.2022, zdf 7.3.2023).
Bis Oktober 2022 waren etwa 20 Klagen gegen die Hersteller eingereicht worden, im Mai 2023 waren es bereits 300. Die Hersteller verteidigen sich verbissen und sind trotz ihrer Milliardengewinne zu keinerlei Konzessionen bereit. Sie bekommen sogar Schützenhilfe vom Staat. BioNTech: „Nach dem Stand der Wissenschaft und im Austausch mit den zuständigen Behörden wurde bis dato kein impfstoffassoziierter Zusammenhang festgestellt“ (ndr 5.10.2022, zdf 3.7.2023).
Jessica Hamed hielt es für unwahrscheinlich, dass sich Hersteller auf Vergleiche einlassen. Die Hersteller wüssten ganz genau, dass es nicht sehr wahrscheinlich sei, dass auch nur ein einziger Fall den rechtlichen Vorgaben zu 100 Prozent entspricht (Hamed 25.1.2023). Wenig später schrieb sie: „Das Haftungsregime wurde zunächst von Jens Spahn derart zugunsten der Impfstoffhersteller ausgehöhlt (und Karl Lauterbach verlängerte die Verordnung), dass es kaum Fälle geben wird, bei denen die hohen Voraussetzungen gegeben sind. Abseits der rechtlichen Verantwortung werden mE die Hersteller irgendwann abwägen, ob der Reputationsschaden höher wiegt oder etwaige Zahlungen an Opfer schwerster Impfschäden. Es stünde BioNTech Group allerdings gut zu Gesicht über eine ethische Verantwortung nachzudenken. Auch der Bundeskanzler sollte Verantwortung übernehmen. Denn aufgrund von Impfpflichten und Nötigung zur Impfung durch 2G stehen Regierung und Bundestag ebenfalls in der ethischen Verantwortung. Das unterscheidet Dtl auch von nahezu allen anderen Ländern„(Hamed 9.3.2023).
In einer zdf-Doku wurden einige Betroffene mit schweren Impfnebenwirkungen vorgestellt und ihre vergeblichen Versuche, Entschädigung zu bekommen. Im Prinzip tritt in solchen Fällen die Bundesrepublik Deutschland als Gegner der Impfgeschädigten auf. Staatliche Hilfen für Geschädigte sind nicht geplant (zdf 8.3.2023).
#In Australien nahm die Regierung ab 29. September 2024 keine neuen Anträge auf Entschädigung von Impfschäden mehr an. Berichten zufolge waren bis dahin mehr als 32 Millionen Dollar an Entschädigung an die Opfer ausgezahlt worden, aber es wurwde nicht veröffentlicht, wie viele Anträge auf Entschädigung genehmigt oder abgelehnt wurden. „Es gab viele Schäden, die durch die Covid-19-Impfstoffe verursacht wurden, aber nicht anerkannt wurden, und selbst wenn eine Person eine schriftliche Bestätigung von einem Arzt hatte, dass ihre Krankheit durch den Impfstoff verursacht wurde, wurden ihre Ansprüche als „nicht förderfähig“ eingestuft.“ (Demasi 29.9.2024).
Thrombosen und Blutgerinnungsstörungen
Ab März 2021 wurden im Zusammenhang mit dem AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria zahlreiche schwere Erkrankungen und auch Todesfälle durch Blutgerinnsel (Thrombosen) im Hirn und anderen Organen gemeldet (z.B. WELT 29.4.2021). Das deutsche Paul-Ehrlich-Institut registrierte „eine auffällige Häufung einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenenthrombosen (Sinusvenenthrombosen) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca“ (SPIEGEL 15.3.2021, PEI 15.3.2021, PEI 16.3.2021, n-tv 18.3.2021). Bei Frauen war das Risiko um das Fünffaches erhöht. Besonders gefährdet waren Frauen im Alter zwischen 30 und 50 Jahren (Aneel 1.11.2021). Es handelte sich sehr wahrscheinlich um ein Autoimmungeschehen mit der Bildung von Antikörpern gegen Blutplättchen (Thrombozyten). Ein weiterer Mechanismus, der Thrombosen hervorrufen konnte, waren Entzündungen der Blutgefäße durch lösliche Spikeproteine, die in den Blutkreislauf gelangten und dort an Zellen der Gefäßinnenwände andockten (Kowarz 26.5.2021, Finsterer 8.11.2021). Einen eindrücklichen Fall schildert Erich Freisleben in seinem Buch „Sie wollten alles richtig machen“ (Cicero 11.11.2022).
Impfbedingte Thrombosen wurden häufiger bei jüngeren Frauen beobachtet, kamen aber in allen Altersgruppen und bei beiden Geschlechtern vor (Greinacher 28.3.2021, a-t 21.4.2021, SPIEGEL 5.5.2021). Im Rahmen einer prospektiven dänischen Studie mit 80 Studienteilnehmern zeigten sich nach der Impfung mit Vaxzevria (AstraZeneca) in unterschiedlichster Ausprägung Störungen der Blutplättchenfunktion und der Blutgerinnung (Ostrowski 23.11.2021).
In vielen europäischen Ländern wurde die Impfserie mit AstraZeneca gestoppt (echo24 10.3.2021, FAZ 11.3.2021, n-tv 13.3.2021, FR 14.3.2021). In Norwegen gab es in den ersten Wochen der Anwendung sechs Meldungen von schweren Komplikationen incl. zwei Todesfällen nach 120’000 Impfungen. In Dänemark wurde der AstraZeneca-Impfstoff ganz aus dem Impfprogramm genommen, nach Meldungen von mindestens zehn Thrombosen, zwei davon mit tödlichem Ausgang – bei bis dahin 140’000 Impfungen (Guardian 19.3.2021, The Local 18.3.2021, Reuters 14.4.2021). Mehr und mehr Länder schränkten die Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffs ein. In Großbritannien, wo es zunächst angeblich keine Auffälligkeiten gegeben hatte, wurden am 2. April 30 Fälle von Thrombosen berichtet (n-tv 2.4.2021). In Europa gab es bis 4. April über 220 Verdachtsmeldungen zu schweren Thrombosen (bei 32 Mio Geimpften ein Risiko von ca. 1: 140’000).
Nach einer Prüfung von gerade mal drei Tagen befand die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) den Impfstoff für sicher: Der Impfstoff sei nicht mit einem Anstieg des Gesamtrisikos von Blutgerinnseln verbunden, und die Fortsetzung der Impfungen sei zu empfehlen. Andererseits sei ein Zusammenhang zwischen seltenen Fällen von Blutgerinnseln einschließlich Hirnvenenthrombosen, und dem Impfstoff möglich und müsse weiter analysiert werden (ZEIT 18.3.2021). In Deutschland ließen sich Politiker – von Winfried Kretschmann bis Frank-Walter Steinmeier – öffentlichkeitswirksam mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff impfen, getreu der Forderung von Bill Gates, um Vorbehalte gegen Impfungen zu zerstreuen, sei das Vertrauen in die Regierungen notwendig, wobei Politiker, Prominente und religiöse Führer als Impf-Vorbilder fungieren könnten (stefanie 31.1.2023).
In Deutschland wurden Warnhinweise im die Fachinformation aufgenommen, und es wurde empfohlen, Geimpfte über Frühsymptome einer Lungenembolie oder einer Hirnvenenthrombose aufzuklären (Tagesschau 18.3.2021, AT 19.3.2021, ÄZ 21.3.2021). Bis Ende März 2021 gingen dann bei 2,7 Mio. verimpften Dosen 31 Berichte über diese Komplikationen ein, darunter 29 Frauen zwischen 20 und 63 Jahren und zwei Männer von 36 bzw. 57 Jahren. Neun PatientInnen verstarben (a-t 30.3.2021). Am 26. März 2021 kam es zu einem erneuten Todesfall bei einer Mitarbeiterin der Uni-Klinik Rostock (rnd 25.3.2021). Der Impfstoff war nun nicht mehr zu halten. Am 30. März 2021 wurde von der deutschen Impfkommission STIKO ein Anwendungsstopp für unter 60-Jährige empfohlen und am selben Tag von den Gesundheitsministern von Bund und Ländern verfügt. Für Jüngere sollte es aber weiterhin möglich bleiben, sich auf eigenes Risiko impfen lassen. Mehrere Bundesländer gaben den Corona-Impfstoff von AstraZeneca daraufhin frei: Wer das Risiko der seltenen Nebenwirkungen auf sich nehmen wollte, konnte sich damit impfen lassen. „Dabei ist offensichtlich, dass es darum geht, AstraZeneca noch irgendwie ‚vom Hof zu bekommen’“ (Apoadhoc 22.4.2021). Markus Söder sah darin wohl eine Art bajuwarische Mutprobe: „Wer sich traut, soll auch die Möglichkeit dazu haben“ (Focus 30.3.2021). Bis 9. April hatte sich die Zahl der Thrombose-Fälle auf 42 erhöht, darunter sieben Männer (ZEIT 10.4.2021). Am 6. Mai gab Jens Spahn den Impfstoff für alle Jugendlichen und Erwachsenen frei und warb dafür – eine politisch Entscheidung im Widerspruch zur STIKO, offensichtlich um die Lager zu leeren (SPIEGEL 6.5.2021). Erst Ende 2021 verschwand Vaxzevria vom Markt, die Zulassung erlosch auf Auftrag des Herstellers im Mai 2024.
Die Verantwortung für die zahlreichen nachgewiesenen schweren Zwischenfälle nach Aufdeckung der Impfrisiken bei Vaxzevria (Astra Zeneca) tragen die Hersteller, die genannten Politiker, die STIKO und die Zulassungsbehörden, die den Impfstoff nicht vom Markt nahmen (stefanie 9.11.2023), stefanie .
In Großbritannien wurden bis 22. April 2021 179 schwere Thromboseereignisse (und 32 Todesfälle) registriert, ein Risiko von 1: 125’000 (Reuters 22.4.2021). In Dänemark und Norwegen errechnete sich eine zusätzliche Thrombose auf 50.000 Impfungen, bezüglich des Risikos einer Hirnvenenthrombose eine zusätzliche Erkrankung auf 40.000 Impfungen (Pottegard 5.5.2021). In Australien wurden zwischen März und Dezember 2021 170 Fälle von Thrombosen mit Thrombozytenmangel (TTS-Syndrom) nach Vaxzevria gemeldet, von denen 9 Patienten (5,3 Prozent) starben und 16 (9,4 Prozent) langzeit-rehabilitiert werden mussten (Tran 4.9.2023).
In Norwegen wurde ab Mitte April 2021 die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff komplett gestoppt, mit der Begründung: „Das Risiko, nach der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu sterben, wäre höher als das Risiko, an der Krankheit zu sterben, insbesondere für jüngere Menschen“ (fhi 15.4.2021).
Thrombosen und Blutungen auch mit tödlichem Ausgang wurden im Zusammenhang mit dem Virusvektor-Impfstoff Jcovden von Janssen beobachtet (tagesschau 9.4.2021, ZEIT 10.4.2021, EMA 9.4.2021, Reuters 20.4.2021, Stefanie 13.4.2023). Belgien setzte die Verwendung dieses Impfstoffs für unter 40-Jährige nach dem Tod einer jungen Frau aus (RND 26.5.2021). In Deutschland wurde er von der STIKO nicht mehr für unter 60-Jährige empfohlen – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn empfahl ihn trotzdem auch für jüngere Altersgruppen weiter (SPIEGEL 10.5.2021), und Karl Lauterbach sekundierte, das Nebenwirkungsrisiko sei „gering“ (Lauterbach 10.5.2021). Dänemark nahm den Impfstoff ganz aus dem Impfprogramm mit der Begründung, die Vorteile einer Impfung könnten das Risiko schwerer Blutgerinnsel nicht ausgleichen; Virusvektorimpfstoffe sollen nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden (Merkur 4.5.2021).
Auch nach der Verabreichung von mod-mRNA-Impfstoffen werden Thrombosen und Blutgerinnungsstörungen gemeldet (BZ 15.4.2021, Ärztebl. 30.6.2021). In den Krankenhausdaten aus Deutschland zeigte sich von Januar 2021 bis Mai 2022 ein Anstieg der Diagnose Sinusvenenthrombose um 50 Prozent (Muh 13.10.2022). Zwei südkoreanische Studie fanden ein deutliches Sicherheitssignal für derartige Impffolgen gleichermaßen bei Virusvektor- und mRNA-Impfstoffen (Park 18.5.2022, Choi 22.11.2023).
Pfizer und BioNTech hatten es jedoch zunächst geschafft, mit ihrem mod-mRNA-Impfstoff als „good guy“ dazustehen, unter anderem durch eine Veröffentlichung im New England Journal of Medicine von Autoren, die Pfizer und der deutschen Forschungsgemeinschaft nahestehen (Maples 27.6.2022).
Ab November 2021 wurde Vaxzevria von AstraZeneca in Deutschland nicht mehr ausgeliefert. Mit Wirkung vom 7. Mai 2024 war in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen. Der Antrag auf die Rücknahme der Marktzulassung wurde von AstraZeneca selbst gestellt. Die Produktion des Impfstoffs Jcovden von Janssen in Europa wurde im Februar 2022 wegen mangelnder Nachfrage eingestellt (fm1today 8.2.2022).
In Großbritannien kam es bis April 2021 nach Coronaimpfungen zu 9.764 Krankenhauseinweisungen wegen Blutungen durch Thrombozytenmangel, zu 23.390 Einweisungen wegen venösen Thrombembolien inclusive Hirnvenenthrombose (v.a. nach Virusvektor-Impfstoffen), 89.321 wegen arterieller Thrombosen (v.a. nach mod-mRNA-Impfstoffen) sowie 3.655 wegen anderer seltener Thrombosen. Geringgradig erhöht waren auch die Risiken für Schlaganfall. Die Risiken waren hierbei wesentlich größer bei Geimpften mit positivem PCR-Test, also einer Durchbruchsinfektion. Diese Gruppe hatte sogar ein höheres Risiko für Herzinfarkt (Hippisley-Cox 2.8.2021).
Die australische Regierung kündigte im April 2021 an, keine Virusvektorimpfstoffe mehr zu importieren (CBS 10.4.2021, Guardian 12.4.2021). In Deutschland hingegen wurde die Priorisierung für die Virusvektorimpfstoffe aufgehoben, und Jens Spahn empfahl nassforsch ihre Anwendung auch für unter 60-Jährige (Tagesspiegel 10.5.2021). Anscheinend wollte man die Impfstoffe noch vor ihrem Abschuss unter das Volk bringen.
Allergische Zwischenfälle
Mit Beginn der Massenimpfung werden auch auffallend viele schwere allergische Zwischenfälle registriert. Eine prospektive Studie mit 64’900 medizinischen Angestellten, deren Reaktionen auf die erste mod-mRNA-Impfung sorgfältig überwacht wurden, ergab, dass 2,1% der Probanden akute Allergiesymptome entwickelten. 2,5 von 10’000 erlitten schwere bis bedrohliche allergische Reaktionen – dabei vor allem Menschen mit schweren allergischen Reaktionen in der Vorgeschichte (Blumenthal 8.3.2021).
Auslöser der allergischen Reaktionen sind vermutlich Zusatzstoffe wie Polyethylenglykol (BioNTech/Pfizer, Moderna) oder Polysorbat 80 (AstraZeneca) (PZ 9.4.2021). In den Zulassungsstudien sind derartige Zwischenfälle nicht dokumentiert, doch wurde dort der Anteil an Allergikern auch gering gehalten (Science 21.12.2020).
In der EU werden Allergien oder allergische Schocks in der Vorgeschichte nicht als Kontraindikation zur Impfung angesehen (PEI 29.12.2020). Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt bei jeder Impfaufklärung das Erfragen allergischer Vorerkrankungen und bei jeder COVID-19-Impfung eine Nachbeobachtungszeit von 15 Minuten. Bei schweren allergischen Reaktionen (anaphylaktischer Schock) in der Vorgeschichte sollen die Geimpften 30 Minuten überwacht werden. COVID-19-Impfungen sollen nur in Einrichtungen durchgeführt werden, in denen Wiederbelebungsmaßnahmen möglich sind (Guardian 9.12.2020, SPIEGEL 17.12.2020).
Bei einer schweren allergischen Reaktion auf einen COVID-19-Impfstoff oder einen der Inhaltsstoffe (z.B. PEG, TRIS) empfiehlt das RKI eine allergologische Abklärung. Wenn laborchemisch eine Allergie bestätig wurde, darf nicht mit demselben Impfstoff weitergeimpft werden, aber: “ In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA vs. Vektor-basiert) nicht impfbar sind, mit dem jeweils anderen geimpft werden“ (RKI 25.3.2021, rki 29.11.2021 unter „Allgemeines“).
Herzmuskelentzündungen und Herzinfarkt
Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) sind eine gesicherte, häufige und sehr gravierende Nebenwirkung von COVID-19-Impfstoffen und betreffen vor allem jugendliche und junge Männer unter 40 Jahren. Herzmuskelschäden bei Patienten, die nach der Impfung verstorbenen sind, sind dokumentiert (Choi 18.10.2021, Gill 14.2.2022).
Die erste prospektive (begleitbeobachtende) Studie zu dieser Nebenwirkung stammt aus zwei Schulen in Thailand: 30 Prozent von 314 geimpften 13- bis 17-jährigen Schülern erlitten Herzkreislauf-Nebenwirkungen, darunter waren eine gesicherte Herzmuskelentzündung und vier Verdachtsfälle – bei den männlichen Jugendlichen ein Verhältnis von 1: 30 bzw. 1: 150. Alle fünf Betroffenen hatten erhöhte Troponinwerte im Blut – Zeichen des Zerfalls von Herzmuskelgewebe (HART 18.8.2022). Außerdem wurden bei zwei Schülern Herzbeutelentzündungen diagnostiziert (Mansanguan 9.8.2022, Høeg 9.8.2022).
Ein Schweizer Ärzteteam untersuchte Krankenhausmitarbeiter in Basel nach einer COVID-Boosterimpfung mit Spikevax systematisch auf Herzerkrankungen und kam auf eine Rate von 5,1 Prozent, mehr als die Hälfte davon (2,8 %) hatte eine nachweisbare Schädigung der Herzmuskulatur. Frauen waren deutlich häufiger betroffen als Männer (Bürgin 20.7.2023).
Der US-Kardiologe Anish Koka schrieb: „Ich kann Ihnen und den zahlreichen Notaufnahmeärzten auf Twitter, die von ‚leichter Myokarditis‘ schwärmen, versichern, dass es keine Kardiologen gibt, die sehen wollen, dass ihr Kind nach der Verabreichung irgendeines Therapeutikums einen Troponinwert hat, der 2x so oder 40x so hoch wie normal ist. (…). Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass derzeit niemand die langfristige Bedeutung der klinischen oder subklinischen Myokarditis kennt, die hier diagnostiziert wird, aber es steht außer Frage, dass erhöhte kardiale Troponinwerte bei Erwachsenen ein ungünstiger prognostischer Befund ist„ (Koka 10.8.2022).
Die Impfung von Kindern und Jugendlichen muss sofort gestoppt werden. Zudem brauchen wir prospektive Studien bei Erwachsenen.Â
In Israel wurden bereits im Februar 2021 im Zusammenhang mit dem Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) 158 Fälle von Herzmuskelentzündung (Myokarditis) registriert, vor allem bei jungen Männern. Bei 16- bis 24-Jährigen errechnete sich in der Woche nach der zweiten Impfung eine Häufigkeit von 1: 3000 bis 1: 6000 (Science 1.6.2021, JPost 2.6.2021, hartgroup 20.8.2021, Mevorach 6.10.2021). Bei fünf Prozent verlief die Erkrankung akut lebensbedrohlich – ein Risiko von 1: 60’000 – 1: 120’000 bei zweimaliger Impfung (MoH 2.6.2021). Todesfälle wurden beschrieben (Mevorach 6.10.2021).
In Deutschland und anderen Ländern dauerte es bis zum Juli 2021, bis die Gefahr dieser Nebenwirkung öffentlich an die Fachkreise via Rote-Hand-Brief kommuniziert wurde – fünf Monate, in denen Millionen ahnungsloser Menschen geimpft wurden (stefanie 28.2.2024).
Die Mehrzahl der Erkrankten hatte eine „milde“ Form und war nur wenige Tage im Krankenhaus. Auch bei solchen Verläufen kommt es jedoch zu Vernarbungen mit der Gefahr späterer Leistungsprobleme des Herzmuskels, schlimmstenfalls auch plötzlicher Herzrhythmusstörungen und eines plötzlichen Herztods (Minato 2.2.2024). Es gibt keine komplette Ausheilung, der Herzmuskel regeneriert sich nicht. Die 10-Jahres-Sterblichkeit nach einer durch Viren ausgelösten Myokarditis ist hoch (hna 9.8.2021, Kardiologie 14.8.2021). Amerikanische Ärzte analysierten Autopsien von Patienten, die mit dem V Erdacht einer Impf-Myokarditis verstorben waren, und stellten fest, dass alle 28 Todesfälle höchstwahrscheinlich in kausalem Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung standen (Hulscher 14.1.2024),
In den USA kam es in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu einem Allzeithoch der Diagnose „plötzlicher Herztod“ auch bei unter 50-Jährigen (EthicalSkeptic 26.10.2022, Hart 11.2.2023).
Die gravierende Nebenwirkung am Herzmuskel hat folgende Charakteristika (WP 20.8.2021, a-t 22.10.2021, Bezahlschranke, Knudsen 28.12.2022):
- sie ist am häufigsten bei Männern unter 40 Jahren,
- sie ist häufiger nach der Impfung mit Spikevax als nach Comirnaty,
- sie ist häufiger nach der zweiten Impfung,
- das Risiko liegt bei Kombination dieser Risikofaktoren vermutlich höher als 1: 2000.
Lipidnanopartikel und Spikeprotein kommen als Auslöser in Frage. Deutsche Kardiologen fanden bei neun von 15 Patienten in der Biopsie der Herzmuskulatur Spikeprotein und Hinweise auf Autoimmunprozesse (Dtsch Ärztebl 28.1.2022, Baumeier 22.6.2022). Im Blut von Myokarditispatienten konnten große Mengen – möglicherweise mehrere hundert Milliarden – intakter Impfstoff-Spikeproteine (Yonker 4.1.2023, Forte 8.2.2023) und Antikörper gegen entzündungshemmende Botenstoffe nachgewiesen werden (Thurner 21.9.2022, SR 27.9.2022, jikkyleaks 6.1.2023). Intakter COVID-19-Impfstoff lässt sich bis zu 30 Tage nach der Impfung im Gewebe des Herzmuskels nachweisen (Krauson 27.9.2023). Forscher der Universität Gießen zeigten, dass COVID-mod-mRNA-Impfstoffe in isolierten Herzmuskelzellen spezifische Funktionsstörungen hervorrufen. Dies „könne das Risiko akuter kardialer Ereignisse deutlich erhöhen“ (Schreckenberg 12.10.2023).
Ein 77-Jähriger Mann der drei Wochen nach der Boosterimpfung verstorben war, hatte im Hirn- und Herzgewebe Spikeprotein und Gewebezerstörungen, die Diagnosen waren waren „multifokale nekrotisierende Enzephalitis“ und „Myokarditis“ (Mörz 22.6.2022). Ein ähnlicher Fall ist bei einem 55-jährigen Mann dokumentiert, der 4 Monate nach einer mod-mRNA-Impfung an einem Herzinfarkt und einer Myokarditis verstarb; in den Gefäßwänden konnte Spikeprotein von SARS-CoV-2, nicht aber das für eine COVID-Infektion typische Nukleokapsid-Protein nachgewiesen werden (Rabe 7.9.2022).
In den USA wurden bis November 2021 12.131 Fälle von Myokarditis nach mod-mRNA-Impfstoffen gemeldet, bis Mitte September 2021 854 Fälle bei unter 30-Jährigen (WP 15.9.2021, tt 18.11.2021). Im Sommer 2021 betrug das Risiko amerikanischer Kinder und Jugendlicher, wegen COVID-19 ins Krankenhaus zu kommen, etwas über 1: 1 Million, hingegen das Risiko einer stationären Aufnahme wegen einer Myokarditis 50: 1 Million (Makary 5.8.2021).
Bis März 2022 machten die 12- bis 19-Jährigen mit 22 Prozent (n = 1406) fast ein Viertel der stationär behandelten Myokarditisfälle im Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung aus; gemeldet wurden auch 28 Fälle bei unter 11-Jährigen (Rose 17.5.2022). Bei einer Serie von 139 wahrscheinlich impfbedingten Myokarditisfällen – Alter zwischen 12 und 19 Jahre – mussten 18,8% auf Intensivstationen behandelt werden; 70% erlitten zum Teil bedrohliche Herzrhythmusstörungen, 77% zeigten Störungen der Herzaktion im Kernspin (Truong 6.12.2021). Versicherungsdaten aus Oregon/USA lassen darauf schließen, dass das Myokarditisrisiko nach der zweiten Comirnaty-Impfung bei 12- bis 17-Jährigen 1: 2652 beträgt, bei 18- bis 24-Jährigen sogar 1: 1862 (Sharff 21.12.2021).
Eine von den US-Gesundheitsbehörden mitfinanzierte Studie zählte im Januar 1626 gemeldete Fälle von Myokarditis im passiven Meldesystem VAERS. Die meisten Fälle wurden bei 12- bis 24-jährigen Buben und Männern gefunden, sie lagen nach der zweiten Impfung bei bis zu 1: 10’000 (=bei 12-15-jährige Jungen 132-fach, 16-17-jährige 79-fach höher als zu erwarten), und das bei einer relevanten Untererfassung (Oster 25.1.2022, SubjStud 26.1.2022).
Eine weitere Auswertung des US-amerikanischen Meldesystems errechnete ein Risiko von 1: 6165 bei 12- bis 15-jährigen Jungen und 1: 10’743 bei 16- bis 17-jährigen Männern nach der zweiten Impfung. Das Fazit: „Unsere Risiko-Nutzen-Analyse weist darauf hin, dass die Impfung mit zwei Dosen bei den 12- bis 17-Jährigen nur bei Mädchen mit einer Komorbidität durchgehend günstig war. Bei Jungen mit früherer Infektion und ohne Komorbiditäten war nach internationalen Schätzungen sogar eine Dosis mit mehr Risiko als Nutzen verbunden.(…) Unsere Ergebnisse sprechen für eine individualisierte pädiatrische COVID-19-Impfstrategie, bei der der Schutz vor schweren Erkrankungen gegen das Risiko einer impfbedingten Myo-/Perikarditis abgewogen wird. Die Art und die Auswirkungen dieser unerwünschten Wirkung müssen erforscht werden, ebenso wie Immunisierungsstrategien, die die Schäden in dieser insgesamt risikoarmen Kohorte verringern“ (Krug 14.2.2022).
Die Kardiologin Anisha Koka wies darauf hin, dass wegen der bekannten Untererfassung die tatsächliche Anzahl der Fälle höher sein dürfte. Myokarditiserkrankungen durch COVID-19 seien bei Kindern vergleichsweise selten und gutartig (Koka 4.3.2022).
Auch in Deutschland werden Fälle von Herzmuskelentzündungen gemeldet, im Safevac-System waren es bis Ende August 2021 13 Fälle entsprechend einem Risiko von elf Verdachtsfällen pro 100.000 geimpften Männern und drei bei 100’000 Frauen. Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden bis Ende Dezember 2021 1649 Herzmuskelentzündungen (davon 15 mit tödlichem Verlauf) gemeldet, bei männlichen 12- bis 17-Jährigen 98 Fälle (PEI 23.12.2021). Von Mai bis Dezember 2021 wurden mehr als doppelt so viele Myokarditisfälle in deutschen Krankenhäusern behandelt wie in denselben Monaten des Jahres 2020 (Zacki 6.2.2021). Dieser Trend setzte sich 2022 im Zusammenhang mit der Impfkampagne bei unter 18-Jährigen fort (Muh 7.10.2022).
Nach einer US-amerikanischen Studie liegt bei gesunden Jungen die Wahrscheinlichkeit, nach der zweiten Impfdosis der mod-mRNA-Impfung eine Myokarditis zu erleiden, bei 1: 6’165 (12- bis 15-Jährige) bzw. 1: 10’640 (16- bis 17-Jährige) und damit deutlich über dem 120-Tage-Risiko einer COVID-19-Krankenhauseinweisung, selbst in Monaten mit hoher Krankheitslast durch COVID-19 (1: 38’000). Bei Mädchen war das Risiko einer Myokarditis sieben- bis zwölfmal geringer (Høeg 30.8.2021). Der Grund ist möglicherweise die vermehrte körperliche, sportliche Tätigkeit junger Männer; daher könnten allerdings auch Sportlerinnen vermehrt gefährdet sein.
Zwei Untersuchungen aus Hongkong berechneten das Risiko junger Männer, nach der zweiten Comirnaty-Impfung eine Myokarditis zu erleiden, auf 1: 2700 bzw. 1: 4515. Nach der 2. Impfung mit Spikevax (Moderna) lag das Risiko mit 1: 800 drei- bis fünfmal höher (Chua 28.11.2021, Li 252.2.2022).
In Taiwan wurden 5000 Hochschulstudenten routinemäßig nach der zweiten Comirnaty-Impfung untersucht. 17% berichteten Herzsymptome wie Herzklopfen oder Brustschmerzen, bei 51 (1,0 %) wurden im EKG Anomalien festgestellt, bei einem der 4675 jungen Männer wurde eine Myokarditis (1: 4600) und bei vier weiteren eine signifikante Herzrhythmusstörung (1: 1150) diagnostiziert (Chiu 5.1.2023). Japanische Nuklearmediziner fanden bei 700 COVID19-Geimpften – verglichen mit einem kleineren Kollektiv Ungeimpfter – bis zu 180 Tage nach der zweiten Impfdosis Zeichen einer erhöhten Stoffwechselaktivität (18F-FDG Uptake) im Herzmuskel, in Lymphknoten, Leber und Milz (Nakahara 19.9.2023).
Eine umfassende Studie aus Skandinavien errechnete für 16 – 24-jährige Männer, die aufeinanderfolgend mit Comirnaty und Spikevax geimpft wurden, das Risiko für eine stationär behandlungsbedürftige Myo-/Perikarditis auf 1: 2600. Spikevax hatte dabei ein deutlich höheres Risiko als Comirnaty (Karlstad 20.4.2022). Die schwedische Krankheitsstatistik zeigte auch bei 10- bis 19-Jährigen einen starken Anstieg von stationär behandelten Herzmuskelentzündungen in der zweiten Jahreshälfte 2021 (Høeg 10.2.2023).
In Frankreich gab es von Mai bis Oktober 2021 mehr als 1600 stationär behandelte Fälle von Myokarditis. Nach der Impfung Comirnaty errechnete sich ein 8-faches, nach Spikevax ein 3-faches Risiko. Der stärkste Zusammenhang fand sich in der Woche nach der zweiten Impfung, und bei Personen im Alter von 18 bis 24 Jahren. Es zeigte sich jedoch auch eine erhebliche Belastung in anderen Altersgruppen, bei Männern ebenso wie bei Frauen. Nach der Impfung von 18- bis 24-Jährigen mit Spikevax betrug das Risiko 1: 5900 (Le Vu 25.6.2022). Dieselben Untersucher fanden auch ein erhöhtes Myokarditisrisiko nach Boosterimpfungen mit Spikevax und Comirnaty (Le Vu 1.8.2022).
In NatureMedicine wurde eine britische Untersuchung veröffentlicht, die auf ein deutlich geringeres Risiko kam (1: 100’000 nach der zweiten Dosis Comirnaty, unter 40 Jahren 1: 66’000) (Patone 14.12.2021). Allerdings wurde nicht nach Männern und Frauen unterschieden, und die besonders betroffene Altersgruppe der 16 – 24-jährigen Männer wurde nicht gesondert berechnet. Viele Studien „verwässern“ das hohe Risiko junger Männer durch unterlassene geschlechtergetrennte oder altersabhängige Risikoberechnung (Prasad 3.1.2023).
Kanadische Ärzte errechneten für 18- bis 24-jährige Männer ein Myokarditisrisiko von 1:3340 nach der zweiten Spikevax-Impfung und 1:16800 nach der zweiten Comirnaty-Impfung (Buchan 24.6.2022). In Ontario/Kanada erlitten männliche Kinder zwischen 12 und 17 Jahren eine Myokarditis mit einem Risiko von ca. 1:4000 (ohne Dunkelziffer), für die Immunisierung mit 3 Dosen steigt das Risiko auf 1:3000 (Zack 25.5.2022).
Eine Studie aus Korea berichtet über 480 begutachtete Fälle von Impf-Myokarditis, darunter 95 schwere Fälle (= 19,8 %) und 21 Todesfälle, von denen acht in einer Autopsie als Folge von plötzlichem Herztod gesichert wurden – alle bei Menschen unter 45 Jahren innerhalb einer Woche nach Impfung mit einem mod-mRNA-Impfstoff (Cho 2.6.2023).
Eine dritte Impfung verursacht bei Männern unter 40 Jahren mindestens dreimal häufiger eine Herzmuskelentzündung als eine Coronaerkrankung (Zweig 27.1.2022). Laut einer israelischen Studie liegt das Risiko bei geboosterten 18- bis 24-Jährigen bei 1: 9000 (Friedensohn 17.3.2022). Amerikanische Autoren errechneten – bei passiver Meldung mit ihrer bekannten Untererfassung – für unter 40-jährige Männer nach der Boosterimpfung ein Risiko von 1: 6000 (Goddard 4.10.2022). Es ist mehr als fraglich, ob eine Boosterung bei jungen Männern tatsächlich schwere Erkrankungen und Krankenhausaufenthalte verhindert. „Sollte sich herausstellen, dass es nicht in ihrem Interesse ist, wird diese Regierung eine Atombombe auf das Vertrauen in Impfstoffe für die nächsten 20 Jahre abgeworfen haben. Gott helfe uns allen“ schreibt der US-amerikanische Onkologe Vinay Prasad (Prasad 26.12.2021).
Im September 2022 veröffentlichte er mit Kollegen eine Warnung vor der Booster-Impfung junger Erwachsenen: „Wir schätzen, dass 22.000 – 30.000 zuvor nicht infizierte Erwachsene im Alter von 18-29 Jahren mit einem mRNA-Impfstoff geboostert werden müssen, um eine COVID-19-Krankenhauseinweisung zu verhindern (…) Pro verhinderter COVID-19-Krankenhauseinweisung bei zuvor nicht infizierten jungen Erwachsenen rechnen wir mit 18 bis 98 schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, darunter 1,7 bis 3,0 mit der Auffrischung verbundene Myokarditis-Fälle bei Männern und 1.373 bis 3.234 Fälle von Reaktogenität des Grades ≥3, die die täglichen Aktivitäten beeinträchtigen. Angesichts der hohen Prävalenz der Postinfektionsimmunität ist dieses Nutzen-Risiko-Profil noch ungünstiger.“ (Bardosh 31.8.2022).
In Norwegen sind die Behörden mit der Empfehlung von Boostern für 18-44-Jährige zurückhaltend und erklären: „Bei Personen unter 30 Jahren, insbesondere bei Männern, ist es eher ungewiss, ob die erwünschten Wirkungen die unerwünschten überwiegen.“ (fhi 17.12.2021). Ab Herbst 2022 wurde keine Boosterimpfung für unter 65-Jährige mehr empfohlen (fhi 30.9.2022). In Dänemark ist eine Auffrischungsimpfung nur noch für Erwachsene ab 50 Jahren empfohlen (euractiv 23.6.2022).
Der schwedische Krankenhausarzt Sebastian Rushworth schrieb: „In den letzten Wochen habe ich persönlich vielfach Fälle von Herzmuskelentzündung gesehen, die in den Tagen nach der Impfung auftraten. Als ich meinen Kollegen riet, dass wir diese Fälle den Behörden als mögliche Nebenwirkungen der Impfung melden sollten, erhielt ich in etwa folgende Antwort: ‚Oh, ja, das ist vielleicht eine gute Idee… Ich weiß nicht, wie man das macht‘. Ich habe die Fälle, mit denen ich persönlich zu tun hatte, gemeldet, aber ich vermute aufgrund dieser Reaktion, dass die meisten anderen Fälle nicht gemeldet worden sind. Wenn Sie glauben, dass das, was tatsächlich gemeldet wird, eine genaue Einschätzung der Realität ist, dann unterschätzen Sie die Zahl der Fälle natürlich gewaltig… Es ist schwer, den Glauben an die Wissenschaft zu behalten, wenn sie so mutwillig verzerrt wird, um mit einer politischen Agenda übereinzustimmen, und wenn viele Ärzte und Wissenschaftler so bereitwillig bei dem mitmachen, was von oben verordnet wird. Kürzlich erfuhr ich, dass eine hervorragende Studie über die Covidimpfstoffe, die an einem angesehenen Institut durchgeführt wurde, monatelang versucht hat, in einer von Experten begutachteten Zeitschrift veröffentlicht zu werden, aber immer wieder abgelehnt wurde, weil ihre Ergebnisse nicht mit dem offiziellen Dogma übereinstimmen“ (Rushworth 23.9.2021).
Mangels verlässlicher Sicherheitsstudien ist das Risiko von subklinischen, nicht diagnostizierten Herzmuskelentzündungen nach COVID-19-Impfungen unbekannt. Tracy Høeg wies darauf hin, dass es durch den früheren Pockenimpfstoff 60-mal häufiger zu einer subklinischen Myokarditis als zu einer symptomatischen Myokarditis gekommen sei (Høeg 20.7.2022). In der schon erwähnten thailändischen Studie war das Verhältnis 1: 4 (Mansanguan 7.8.2022).
Herzmuskelentzündungen sind auch bei scheinbar mildem Verlauf langfristig sehr ernst zu nehmende Erkrankungen. In einer Studie mit 50 Patienten (Alter 12 – 21 Jahre), die im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung an Myokarditis erkrankt waren, fanden sich bei 49 Patienten Warnzeichen, die auf ein hohes Risiko schwerer mittel- und langfristiger Folgeerkrankungen hinweisen (Jain 5.11.2021). In eine Fallserie von fünfzehn 12 – 18-jährigen Patienten, die mit einer Myokarditis nach der Impfung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, wurde ein relativ milder Verlauf berichtet, aber einer hatte bei der Nachuntersuchung ein abnormales EKG, einer hatte Herzrhythmusstörungen und drei hatten weiterhin Laborhinweise auf Herzmuskelschäden. Die Autoren resümierten: „Die langfristigen Risiken einer Myokarditis nach der Impfung sind nach wie vor unbekannt“ (Dionne 10.8.2021). #Auch amerikanische Ärzte fanden konträr zu dem oft milden klinischen Verlaufs der Erkrankung bei den meisten Betroffenen Hinweise auf eine anhaltende Schädigung des Herzmuskels (Vernarbung) (Jain Okt 2024, ÄFI 11.9.2024).
Eine Nachuntersuchung von 15 Heranwachsenden, die in Folge einer COVID-19-Impfung eine Myokarditis durchgemacht hatten, ergab bei elf der Betroffenen (= 69%) Zeichen einer bleibenden Herzmuskelschädigung mit möglicher Beeinträchtigung der Lebenserwartung (Schauer 26.5.2022). In den USA wurden 12- bis 29-Jährige, die nach der Impfung eine Myokarditis erlitten hatten, nachbeobachtet. 50 Prozent hatten bleibende Herzbeschwerden, 15 Prozent wiesen noch diagnostische Zeichen einer nicht abgeheilten Myokarditis auf (Kracalik 21.9.2022). Auch nach einem Jahr haben viele junge Myokarditis-Patienten noch auffällige Befunde im Ultraschall oder MRT des Herzens, mit Hinweisen auf Vernarbungen (Kwongman-Yu 31.7.2023, Reitschuster 8.8.2023).
Türkische Ärzte dokumentierten den Krankheitsverlauf einer impfbedingten Myokarditis bei neun 14- bis 17-jährigen Jugendlichen. Auch nach drei bis sechs Monaten hatten sieben von ihnen einen auffälligen Befund im Kernspin und eine späte Gadolinium-Anreicherung, Zeichen einer schlechten Prognose (Özen 18.7.2022). In Südkorea wurde eine 48jährige Frau nach einer impfbedingten Myokarditis herztransplantiert (Kang 20.2.2022).
Von 39 Personen, die in Hongkong über 10 Monate nach einer durch den COVID-Impfstoff ausgelösten Myokarditis beobachtet wurden, hatten 56% hatten anhaltende Merkmale einer Myokarditis und 2/3 insgesamt abnorme Herzbefunde (Kwong-Man 31.7.2023).
Nach einer indischen Ãœbersichtsarbeit starb einer von 200 Myokarditis-Patienten (Goyal 3.3.2022).
Im Juni 2022 teilten die amerikanischen Gesundheitsbehörden die Besorgnis mit, der Impfstoff Nuvaxovid könne eventuell noch häufiger eine Myokarditis verursachen als die mod-mRNA-Impfstoffe. Bei etwa 20 000 Versuchspersonen, die den Impfstoff erhalten hatten, waren sechs Myokarditis-Fälle aufgetreten, bei der Placebo-Gruppe nur ein Fall (ZDF 4.6.2022). Die EU forderte vom Hersteller einen Warnhinweis bezüglich kardialen Nebenwirkungen (reuters 3.8.2022, a-t 26.8.2022).
Die COVID-19-Erkrankung geht im Gegensatz zur COVID-19-Impfung weder bei Kindern noch bei Erwachsenen mit einer Herzbeteiligung einher (Seidel 27.10.2021, Ben 21.1.2022, Tuvali 11.4.2022).
Bei keinem der 74 611 dänischen Kinder mit COVID-19 wurde in den 2 Monaten nach der Infektion eine Myokarditis diagnostiziert (Høeg 26.7.2022).„Eindeutige Beweise für eine Rolle von SARS-CoV-2 bei der direkten Infektion von Herzmuskelzellen, die zu einer virusbedingten Myokarditis bei Patienten führt, fehlen… [Es] gibt noch keinen endgültigen EMB/Autopsie-Beweis dafür, dass SARS-CoV-2 eine direkte Schädigung von Herzmuskelzellen in Verbindung mit einer histologischen Myokarditis verursacht.“ (Caforio 10.9.2021).
In einer Studie aus dem Jahr 2012 wurden über einen Zeitraum von fast fünf Jahren 222 Patienten begleitet, bei denen mittels Biopsie eine Herzmuskelentzündung nachgewiesen worden war. „Das macht unsere Studie bislang einzigartig. Frühere Studien untersuchten die Teilnehmer nicht so lange, auch der Nachweis der Myokarditis durch eine Biopsie wurde bislang nur selten im Rahmen von Studien erbracht. Von den 222 Teilnehmern konnten 203 über den gesamten Zeitraum untersucht werden. Davon wiesen 108 eine entzündliche Narbenbildung des Herzmuskels auf. Bei nahezu 20 Prozent der Studienteilnehmer führte die Herzmuskelentzündung innerhalb von fünf Jahren zum Tod, darunter verstarb etwa die Hälfte an plötzlichem Herztod“ (Mahrholdt 4.4.2012).
Im Tierversuch konnten durch intravenöse Verabreichung von mod-mRNA-Impfstoff Herzmuskelentzündungen ausgelöst werden (Li 18.8.2021). Kardiologen aus Palm Springs/Kalifornien kamen nach der Analyse bestimmter Laborwerte ihrer Patienten zu dem Schluss, „dass mRNA-Impfstoffe zu einer starken Entzündung der Blutgefäße und des Herzmuskels führen und für die beobachtete Zunahme von Thrombosen, Herzmuskel- und Blutgefäßerkrankungen nach der Impfung verantwortlich sein dürften“ (Gundry 5.11.2021).
Das Risiko einer Myokarditis nach der COVID-Impfung übersteigt das Risiko nach einer COVID-19-Erkrankung je nach Alter um das 5- bis mindestens 10-fache (Karlstad 20.4.2022, David 5.2.2023).
In Kanada wurde bei 18- bis 24-Jährigen Männern eine fünfmal höhere Myokarditis-Rate nach dem Moderna-Impfstoff Spikevax – wohl wegen dessen höherer Dosis – als nach dem BioNTech/Pfizer-Impfstoff Comirnaty gemeldet (PHO Sept 2021). Anfang Oktober 2021 schränkten die Gesundheitsbehörden in Schweden, Dänemark, Norwegen und Finnland die Verwendung von Spikevax bei jüngeren Altersgruppen ein.
Auch in Deutschland ist seit 10. November 2021 die Impfung mit Spikevax bei unter 30-Jährigen nicht mehr empfohlen (RKI 10.11.2021). Island nahm den Impfstoff ganz vom Markt (a-t 7.10.2021, ndtv 9.10.2021). Taiwan stoppte die zweite BioNTech-Impfung bei 12- bis 18-Jährigen wegen der Myokarditis-Gefahr (Taiwannews 10.11.2021). Auch in Großbritannien, Norwegen und Hongkong wurde dies erwogen (Merkur 22.11.2021).
Amerikanische Kinderkardiologen beschrieben 63 Fälle von Myokarditis bei unter 21-Jährigen – über 90% Männer – nach COVID-19-Impfungen. Die große Mehrzahl wies im Kernspin Schädigungen oder Nekrosen der Herzmuskulatur auf (Jain 22.8.2021). Nach US-amerikanischen Daten haben 12- bis 17-Jährige das höchste Risiko (Shimabukuro 23.6.2021, a-t 29.6.2021).
Der israelische Mathematiker Retsef Levi analysierte Notfallmeldungen zu Herzinfarkten oder Herzstillstand in Israel in der Zeit vor und während der Impfkampagne gegen COVID-19 und fand einen signifikanten Anstieg um 25% bei 16- bis 29-Jährigen; bei jungen Frauen zwischen 20 und 29 Jahren sogar um mehr als 80% – ein Zusammenhang mit der Impfung ist naheliegend, da es im ersten Pandemiejahr zu keinem Anstieg gekommen war. Die Daten wurden im April 2022 in Nature veröffentlicht. Die Autoren schrieben: „Die Ergebnisse geben Anlass zur Besorgnis über unerkannte schwere kardiovaskuläre Nebenwirkungen von Impfstoffen und unterstreichen den bereits nachgewiesenen kausalen Zusammenhang zwischen Impfstoffen und Myokarditis.“ (Levi 27.7.2021, Levi 2021, Sun 28.4.2022). Auch in Schottland und Deutschland gab es seit Beginn der Impfkampagne eine ungewöhnlich starke Zunahme an plötzlichen Herzerkrankungen (Agarwal Jan 2021, O.S. 29.4.2022).
Überträgt man das Risiko aus den israelischen Zahlen auf zwei Millionen 12 – 17-jährige Jungen in Deutschland, dann dürfte es in dieser Altersgruppe bei zweimaliger Impfung zu über 300 Myokarditisfällen kommen. Das arznei-telegramm empfiehlt, junge Männer über das Risiko aufzuklären. Sie sollten in den ersten Tagen nach der Impfung auf stärkere körperliche Anstrengung verzichten und bei Symptomen wie Brustschmerzen, Kurzatmigkeit oder Herzklopfen einen Arzt aufsuchen (a-t 18.6.2021, Bezahlschranke). Schlimmstenfalls kann eine Herzmuskelentzündung zu einem plötzlichen Ausfall der Herztätigkeit führen.
In der bedeutenden Zeitschrift Circulation erschien im November 2021 eine Studie mit über 500 Patienten mittleren Alters, die regelmäßig auf Entzündungsmarker untersucht wurden, die mit einer koronaren Herzerkrankung und einem signifikanten Risiko eines Herzinfarkts einhergehen. Der daraus errechnete Punktewert stieg innerhalb von zwei bis zehn Wochen nach der mod-mRNA-Impfung von 11% auf 25% (Gundry 8.11.2021).
In Großbritannien wurde seit Frühjahr 2021 ein deutlicher Anstieg der Notrufe wegen Herzstillstand registriert. Die Zahl stieg schlagartig um etwa 50 pro Tag an – rund 30 % mehr als in den Monaten und Jahren zuvor (HART 25.2.2021). Die Gesamtsterblichkeit der 15- bis 19-Jährigen in Großbritannien stieg jeweils deutlich in zeitlichem Zusammenhang mit den Kampagnen zur ersten, zweiten und dritten Impfung (O.S. 16.1.2022n).
In Berlin stiegt im Jahr 2021 die Zahl der Rettungseinsätze wegen Herzbeschwerden oder Schlaganfall um ca. 30 Prozent an. Die Feuerwehrgemeinschaft forderte eine wissenschaftliche und ergebnisoffene Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs mit der COVID-19-Impfung, in Zusammenarbeit mit den Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und dem Paul-Ehrlich-Institut (BZ 14.4.2022). 2023 gab es 52.182 Einsätze im Zusammenhang mit Herzproblemen, ein Anstieg von durchschnittlich 56 Prozent gegenüber 2018 (33.392 Einsätzen), der bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und alten Menschen noch drastischer ausfiel. Auch die Zahl der Einsätze wegen Schlaganfällen bei Kindern und Jugendlichen war deutlich gestiegen, bei 11- bis 20-Jährigen von 66 (2018) auf 155 (2023), das ist eine Zunahme von 135 Prozent (BZ 11.4.2024).
Neurologische Erkrankungen
Ab Mai 2021, mit Durchimpfung auch jüngerer Bevölkerungsgruppen, gab es in Deutschland einen starken Anstieg von Notaufnahmen wegen akuten neurologischen Erkrankungen (Agarwal Jan 2021). Es gibt auch eine wachsende Anzahl von Studien, die über neurologische Erkrankungen nach der COVID-19-Impfung berichten.
Häufig kommt es zu Schwindel und/oder Kopfschmerzen über mehrere Tage, die zwar in den meisten Fällen wieder verschwinden, selten jedoch auch Symptom gravierender Hirnblutungen oder Thrombosen von Hirnvenen sein können.
Gravierende Nebenwirkungen sind autoimmune Entzündungen im Nervensystem (Finsterer 8.11.2021). Nach mod-mRNA-Impfungen kommt relativ häufig eine Gesichtsnervlähmung (Fazialisparese) vor. Nach den Herstellerstudien liegt das Risiko bei 1: 5000 bis 1: 10’000 Impfdosen, fünfmal höher als das durchschnittliche Risiko in der Bevölkerung (Cirillo 7.7.2021). In der aktiven Überwachung von Nebenwirkungen bei 2000 Patienten in Israel wurden dagegen 11 Fazialisparesen nach Comirnaty berichtet, ein Risiko von 1: 200 (Galileo 15.2.2022). Schwerwiegend sind Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) mit möglichen bleibenden Schäden. Bis Oktober 2021 wurden in europäischen Datenregistern über 100 Fälle von Enzephalitis nach Vaxzevria und 32 Fälle nach Comirnaty gemeldet. Das Risiko dürfte bei 1:1 Million Impfdosen liegen, bei Berücksichtigung der Untererfassung auch darüber (Garibashvili 27.10.2021).
Nach dem US-amerikanischen Meldesystem VAERS gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen COVID-19-Impfstoffen und Schwindel, Ohrgeräuschen (Tinnitus), Hörverlust und Fazialisparese (Woodcock 24.2.2021). Schwindel und Tinnitus waren schon länger als Nebenwirkungen des Impfstoffs Jcovden gelistet (PZ 6.8.2021).
Die US-Gesundheitsbehörden und die europäische Arzneimittelagentur EMA veröffentlichten im Juli 2021 eine Warnung zum Impfstoff Jcovden von Janssen. Er könne in seltenen Fällen die schwere neurologische Autoimmunerkrankung Guillain-Barré-Syndrom, eine aufsteigende Lähmung auslösen (zdf 13.7.2021, EMA 22.7.2021). Die Nebenwirkung musste bei beiden Virusvektorimpfstoffen in der Fachinformation aufgeführt sein. Nach dem Impfstoff Jcovden wurden in den USA nach 467’000 Impfungen 11 Fälle (1: 42’000) gemeldet, rechnerisch etwa bis zu 30mal mehr als nach mod-mRNA-Impfstoffen (Hanson 5.12.2021, Hanson 26.4.2022. Dem Paul-Ehrlich-Institut lagen bis November 2021 255 Fallmeldungen vor, darunter mehrere beatmungspflichtige Erkrankungen und ein Todesfall (PEI 26.10.2021 S.29).
Auch Entzündungen des Rückenmarks (transverse Myelitis) wurden dokumentiert. Die US-Behörden beschränkten im Mai 2022 die Notfallzulassung des Impfstoffs Covid-19 von Janssen auf Personen ab 18 Jahren, für die andere Impfstoffe nicht geeignet oder nicht zugänglich sind, sowie auf Personen, die sich für J&J entscheiden, weil sie sich sonst nicht impfen lassen würden (CNN 5.5.2022).
Zum Impfstoff Spikevax von Moderna wird berichtet, dass die mod-mRNA-Lipidnanopartikel in sehr geringem Umfang die Blut-Hirn-Schranke überwinden und das zentrale Nervensystem erreichen können (Ndeupen 17.12.2021, PZ 11.4.2021).
US-amerikanische Neurologen beschrieben fünf Patientin mit einer Multiplen Sklerose, die erstmalig im Anschluss an eine COVID-19-Impfung auftrat. Die Autoren schreiben: „Die Kausalität zwischen der Impfung und dem Auftreten von MS lässt sich nicht feststellen. Weitere systematische Untersuchungen sind erforderlich, um einen möglichen Zusammenhang zwischen der mRNA-COVID-19-Impfung und dem Auftreten von MS zu klären“ (Toljan 15.1.2022). Zwei Fallberichte wurden auch im Multipe Sclerosis Journal veröffentlicht (Qiu 12.10.2022). Eine andere Gruppe von Neurologen identifizierte sieben Fälle neurologischer Erkrankungen nach Impfungen mit Comirnaty oder Spikevax, mit Entzündungen des Sehnervs, des Gehirns oder des Rückenmarks (Khayat-Khoei 4.9.2021).
Neurologische Impfnebenwirkungen wie Schlaganfall, Sinusvenenthrombose, Nervenentzündung oder Guillain-Barré-Syndrom werden in zwei Übersichtsarbeiten bestätigt (DGN 1.4.2022). Im US-amerikanischen Meldesystem VAERS gab es in den drei Jahren bis Dezember 2023 5137 Meldungen von zerebralen Thrombosen nach COVID19-Impfungen (Rogers 18.6.2024).
Der „Omikron“-Impfstoff von Pfizer, der bis zur Zulassung nur an Mäusen getestet war, erhöht nach US-amerikanischen Daten das Risiko für Schlaganfälle für über 65-Jährige in den drei Wochen nach der Impfung (CDC 13.1.2023, reuters 27.1.2023). Vinay Prasad zog daraus das Fazit: „Wenn man Produkte ohne randomisierte kontrollierte Versuche zulässt, die einen klinischen Nettonutzen nachweisen können, können selbst bescheidene Sicherheitssignale verheerend sein“ (Prasad 14.1.2023). Laut Washington Post wurde das erhöhte Schlaganfallrisiko bereits Ende November 2022 in einer Größenordnung von 1: 4231 identifiziert, ohne dass die Öffentlichkeit darüber informiert wurde (WP 13.1.2023, stefanie 21.1.2023).
Forscher aus Frankreich machten auf eine Serie von 26 Patienten mit Creutzfeld-Jacob-Erkrankung aufmerksam, einer unheilbaren Hirnerkrankung durch Prionen. Erste Symptome wären durchschnittlich 11 Tage nach der (meist zweiten) COVID-Impfung aufgetreten (Perez Jan 2023). Eine erste Version der Studie war im Juni 2022 erschienen, war aber von ResearchGate gelöscht worden (tkp 16.6.2022).
Nach einer US-amerikanischen Beobachtungsstudie kann die Impfung auch zu Erkrankungen der kleinen Nervenfasern (small fiber neuropathy) führen: Gefühlsstörungen (Parästhesien), diffuse Schmerzen, Hitze-Intoleranz, verminderter Schweißbildung, Herzklopfen und Ohnmachtneigung (Safavi 17.5.2022). Der Popmusiker Eric Clapton ist von dieser Nebenwirkung betroffen (Makis 11.2.2023). Die komplexe Erkrankung POTS (Postural tachycardia syndrome), bei der die Patienten beim Wechsel in die aufrechte Körperlage an einem beschleunigtem Herzschlag, Benommenheit und Schwindel leiden, wurde nach der Impfung gelegentlich beobachtet. Sie kann einhergehen mit Zittern, innerer Unruhe, Übelkeit, Völlegefühl oder Bauchschmerzen (Guetzkow 22.12.2022).
Die Zeitschrift Science titelte im Juli 2023: „Seltener Zusammenhang zwischen Coronavirus-Impfstoffen und Long Covid-ähnlicher Krankheit gewinnt an Akzeptanz. Studien untersuchen ungewöhnliche Fälle von neurologischen Komplikationen, Blutdruckschwankungen und anderen Nebenwirkungen“. Bisher hätten sich mehr als zwei Dutzend Fallstudien angesammelt, in denen POTS oder Small-Fiber-Neuropathie nach einer COVID-19-Spritze beschrieben werden, unabhängig vom Impfstoffhersteller. Eine immunologische Ãœberreaktion auf das SARS-CoV-2-Spike-Protein, das in den COVID-19-Impfstoffen zur Bildung von schützenden Antikörpern verwendet wird, könne eine mögliche Ursache für diese Symptome sein. Eine Theorie besage, dass manche Menschen nach der Impfung eine weitere Runde von Antikörpern bilden, die gegen die erste gerichtet sind. Diese Antikörper könnten ähnlich wie Spike selbst funktionieren: Spike ziele auf ein Zelloberflächenprotein namens Angiotensin-Converting Enzyme 2 (ACE2)-Rezeptor ab und ermögliche es dem Virus, in die Zellen einzudringen. Die abtrünnigen Antikörper könnten auch an ACE2 binden, das zur Regulierung von Blutdruck und Herzfrequenz beiträgt. Wenn diese Antikörper die ACE2-Signalübertragung stören, könnte dies zu den Herzrasen und Blutdruckschwankungen führen, die bei POTS auftreten (science 3.7.2023).
Augenerkrankungen
Ebenso wie die Coronaerkrankung kann auch die COVID-19-Impfung in seltenen Fällen zu Augenerkrankungen führen. Beschrieben sind unter anderem Iris- und Netzhautentzündungen, Netzhautablösungen sowie Augenvenenthrombosen (Le Ng 24.9.2021, Subramony Dez 2021). EIne Studie in Nature kommt auf eine Verdoppelung des Risikos von Gefäßverschlüssen auf der Netzhaut in den zwei Jahren nach der Impfung (Li 2.5.2023). Die WELT schrieb dazu: „Dass die winzigen ‚Infarkte‘ in der Retina ein Frühindikator für Schlaganfälle, Herzinfarkte oder die koronare Herzkrankheit sein können, gilt seit etwa 20 Jahren als Stand der Forschung. Zuletzt haben Forscher aus San Diego im Jahr 2021 diesen Zusammenhang belegt.“ (WELT 10.5.2023, Bezahlschranke).
Japanische Wissenschaftler berichten von 21 Patienten, deren Hornhauttransplantat nach einer COVID-19-Impfung abgestoßen wurde (Fujio 2.8.2022).
Weitere Nebenwirkungen
In Großbritannien wurden im Rahmen der Ãœberwachung von Nebenwirkungen bis September 2021 von mehr als 30 000 Frauen Zyklusstörungen gemeldet: Veränderungen der Menstruation oder unerwartete vaginale Blutungen, und zwar bei allen derzeit angebotenen Covid-19-Impfstoffen. Meist verlief der darauf folgende Zyklus wieder normal. Diskutiert werden immunologische Einflüsse auf die Hormone, die den Menstruationszyklus steuern, oder durch Immunzellen in der Gebärmutterschleimhaut, die am Auf- und Abbau dieses Gewebes beteiligt sind (Male 16.9.2021). In einer stichprobenartigen Umfrage unter 40’000 Frauen bestätigte sich, dass Menstruationsstörungen nach COVID-19-Impfungen außerordentlich häufig sind. 42 Prozent berichteten von ungewöhnlich starken Monatsblutungen nach der Impfung. Bei 18% der Frauen, die bereits in der Menopause waren, kam es zu Blutungen. Als Ursachen werden Veränderungen der Blutgerinnung oder entzündliche Vorgänge vermutet (Lee 12.10.2021, Lee 11.2.2022). Auch die Zyklusdauer wird vorübergehend beeinflusst (Edelmann 5.1.2022, Gibson 10.7.2022, Edelmann 8.8.2022). In der Zusammenfassung einer Studie aus Israel mit ähnlichen Resultaten schrieben die Autoren: „Unsere Studie zeigt eine relativ hohe Rate an unregelmäßigen Blutungen und Menstruationsveränderungen nach der Impfung mit dem SARS-CoV-2 mRNA BNT162b2-Impfstoff (=Comirnaty, d. Autor). Weitere Untersuchungen sind erforderlich, um unsere Ergebnisse zu bestätigen und das Ausmaß der Veränderungen sowie mögliche langfristige Auswirkungen besser zu charakterisieren.“ (Lessans 20.7.2022). Die Häufigkeit und Ernsthaftigkeit der Blutungsbeschwerden wurden #in einer französischen (Botton 24,10.2024) und einer norwegischen Studie bestätigt: „Das Risiko für unerwartete vaginale Blutungen nach der Impfung war sowohl bei nicht menstruierenden peri- als auch prämenopausalen Frauen um das Drei- bis Fünffache erhöht.“ (Blix 22.9.2023). In einer späteren israelischen Studie wurden Veränderungen der Hormonspiegel nach der Impfung festgestellt. Der Inhibin-B-Spiegel stieg an bei gleichzeitigem Absinken des Anti-Müller-Hormons, das die Eierstockreserve (die Anzahl der lebensfähigen Eizellen in den Eierstöcke) anzeigt (Bar-Joseph 26.6.2024). Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit sind demnach denkbar.
Nach einer weiteren israelischen Studie führt die COVID-19-Impfung bei Männern zu einem mehrmonatigen Rückgang der Spermienbildung (Gat 17.6.2022). In dieser sehr kleinen Studie gab es allerdings keine Kontrollgruppe, und andere Autoren konnten diese Nebenwirkung nicht bestätigen (Swprs 6/2022).
Belege für Fruchtbarkeitsstörungen oder Sterilität durch die COVID-19-Impfung gibt es bisher nicht (Bentov 13.4.2021, Orvieto 13.5.2021, Safrai 30.5.2021, Morris 2.6.2021). Viele Frauen sind nach der Impfung schwanger geworden und haben gesunde Kinder zur Welt gebracht. Das bedeutet jedoch nicht, dass die COVID-19-Impfstoffe für alle Frauen im gebärfähigen Alter sicher sind. Erst im Herbst 2021 begann die Rekrutierung von Versuchspersonen für eine klinische Studie, in der die Wirkung von COVID-19-Impfstoffen auf die Eierstockreserve untersucht wird. „Millionen von Frauen im gebärfähigen Alter mRNA-Injektionen zu verabreichen, bevor man weiß, wie sie sich auf die Fruchtbarkeit auswirken können, ist geradezu leichtsinnig. Unabhängig vom Ergebnis ist allein die Tatsache, dass diese wichtige Studie erst jetzt durchgeführt wird, reine Fahrlässigkeit“ (HART 1.11.2021).
Die Geburtenrate in Deutschland ging im Jahr 2022 um etwa 14% zurück, in Schweden um fast 10%. Nach einer Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung besteht ein starker Zusammenhang zwischen dem Beginn der COVID19-Impfprogramme und dem Rückgang der Fruchtbarkeit neun Monate später. Die Autoren vermuten, dass die Menschen ihre Pläne zu einer Schwangerschaft verschoben, um sich erst einmal impfen zu lassen (BIB 6/2022). Nach dieser Theorie müsste die Geburtenrate Ende 2022 wieder steil ansteigen.
Eine israelische Forschergruppe veröffentlichte Fälle von Autoimmunerkrankungen wie Arthritis, Augenentzündungen oder unklare Fieberschübe, die mit der Impfung in Zusammenhang stehen dürften, und machen darauf aufmerksam, dass die Impfung auch zu Schüben bereits vorbestehender Autoimmunerkrankungen führen kann. Das Fortschreiten zu chronischen Autoimmunerkrankungen scheine jedoch selten zu sein (Ishay Okt 2021). Belgische Ärzte veröffentlichten eine Fallserie von 17 Patienten, die möglicherweise im Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung an einer Entzündung der Fußgelenke erkrankten (Golstein 21.4.2023). Aus Japan stammen Fallbeschreibungen von drei impfbedingten schwerem Zytokinstürmen und Aufflammen einer rheumatischen Arthritis (Iwamura 22.4.2024). #Aus Südkorea stammt eine Kohortenstudie, die fast 10 Millionen Menschen umfasst und innerhalb eines Jahres nach der Impfung ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung bestimmter Autoimmunerkrankungen feststellt, darunter systemischer Lupus erythematodes, Alopecia areata, Psoriasis und rheumatoide Arthritis. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass nach mRNA-Impfungen eine langfristige Überwachung hinsichtlich der Entwicklung von Autoimmunerkrankungen erforderlich ist (Jung 23.7.2024). #Nach einer Analyse der WHO International Pharmacovigilance Database kam es im Zusammenhang mit der Einführung der COVID-19-Impfung zu einer dramatischen Zunahme von Meldungen möglicherweise impfbedingter rheumatischer Erkrankungen (Oh 27.8.2024).
Saudi-arabische Ärzte diagnostizierten in einer einzigen Krankenhausambulanz innerhalb eines Jahres 31 Autoimmunerkrankungen, die durchschnittlich innerhalb einer Woche nach der Impfung aufgetreten waren. „Unsere Studie ist einzigartig, da sie die erste Studie ist, die die größte Anzahl (31 Patienten) von neu auftretenden bestätigten Autoimmunerkrankungen im Zusammenhang mit Covid-19-Impfstoffen umfasst.“ (Alqatari 4.3.2023). In weiteren Veröffentlichungen wurden Fälle beschrieben von autoimmuner Hepatitis (Zhou 24.8.2021, Böttler 21.4.2022, mit Nachweis von mod-mRNA in Leberzellen: Martin-Navarro 1.1.2023), Colitis (Shani 11.6.2024), Leberversagen (Efe 17.2.2022), autoimmuner Anämie (hämolytische oder aplastische Anämie, Gadi 22.9.2021, Choi 22.11.2023), autoimmunen Blutgefäßentzündungen (Irure-Ventura 2.8.2022), chronische Entzündungen im Muskel- und Skelettbereich (Park 22.11.2023), nichtinfektiöse Meningitis (Dupon 9.12.2021), die Hauterkrankung Erythema multiforme, die sehr selten auch bedrohlich verlaufen kann, Psoriasis (Shani 11.6.2024) sowie gravierende chronische Nierenerkrankungen wie Glomerulonephritis oder nephrotisches Syndrom (TA 13.8.2021, Kidneymed 13.7.2021, Gadi 22.9.2021). Eine norwegische Studie fand ein Sicherheitssignal nach der Impfung Jugendlicher bezüglich akuter Blinddarmentzündung (Larsen 21.12.2023). Die offizielle Auswertung aller Comirnaty-Impfungen in Neuseeland ergab ein Sicherheitssignal durch der Zunahme von akutem Nierenversagen um 60 – 70 Prozent (Walton 3.2.2023, CoronaRealism 29.1.2023).
Die COVID-19-Impfung reduziert über Monate signifikant die Konzentration von Bifidusbakterien im Darm auf Werte bis zu null, sogar auch bei Neugeborenen geimpfter Mütter (ChiefNerd 29.3.2023). Dies könnte Entzündungskrankheiten, Fettleibigkeit und den Alterungsprozess begünstigen und damit nachhaltige Auswirkungen auf die Gesundheit haben (Hazan Okt 2022).
In sehr seltenen Fällen keines bei der Impfung eines Patienten mit noch nicht ausgeheilter COVID-19-Lungenentzündung zu einem schwer behandelbaren Lungenversagen kommen (Bando 4.6.2022).
mod-mRNA-Impfstoffe können zu starken lokalen Hautreaktionen wie etwa zum sogenannten „Covid-Arm“ oder zu einem Pyoderma gangaenosum führen (PZ 5.3.2021, Barry 7.12.2022). Nach Impfungen mit mod-mRNA-Impfstoffen verdoppelt sich das Risiko für eine Herpes Zoster (Gürtelrose)-Erkrankung, vermutlich durch eine vorübergehende Immunsuppression (Fathy 5.10.2021). Bei einem Zoster-Patienten in Japan wurde sogar Spikeprotein im Bläscheninhalt nachgewiesen, drei Monate nach der Impfung (Hertel 26.4.2022, Yamamoto 25.8.2022). Amerikanische Kinderärzte berichten von einer Häufung von schmerzhaften Genitalulzera (Geschwüren im Genitalbereich) bei jungen Mädchen nach der COVID-19-Impfung (Lawson 1.4.2022). In einer Übersichtsarbeit der Universität Marburg wird eine Reihe von Autoimmunkrankheiten, die auch die Haut betreffen, mit der COVID19-Impfung in Zusammenhang gebracht, z.B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, leukoklastische Vaskulitis, Lichen planus, bullöses Pemphigoid oder Pemphigus (Hinterseher 23.5.2023).
Aufhorchen lässt der Fall eines Patienten mit T-Zell-Lymphom, einem seltenen Blutkrebs, der bei einem 66-jährigen Mann ein halbes Jahr nach zwei Impfungen mit Comirnaty auftrat und sich innerhalb weniger Tage nach der Boosterung massiv verschlimmerte (Goldman 25.11.2021). Im Mai 2023 beschrieben belgische Forscher die Erzeugung eines B-Zell-Lymphoms bei einer Maus nach der hochdosierten intravenösen Verabreichung von Comirnaty (Eens 1.5.2023).
#In medizinischen Zeitschriften wurden fünfzehn Fälle der lebensbedrohlichen Blutgefäßerkrankung Clarkson-Syndrom („systemic capillary leak syndrome“) nach den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna, Janssen und AstraZeneca beschrieben (Zhao 22.8.2024). Es handelt sich um eine plötzlich auftretende Durchlässigkeit der Blutgefäßwände, wodurch es zum Verlust von Plasma in das Gewebe kommt. Die Folgen sind Ödeme, Schock, Nierenversagen, Lungenödem und multiples Organversagen. Da es weltweit pro Jahr nur ca. acht Fälle gibt, sind die mindestens fünfzehn beschriebenen Fälle in kurzer Zeit, darunter vier Todesfälle, hochverdächtig. Bei Vaxzevria wurde die lebensbedrohliche Komplikation in die Fachinformation aufgenommen (t-online 9.4.2021, rarediseases 2020, fr 1.7.2021, DAZ 3.11.2021).
Langzeitfolgen?
Im Zusammenhang mit der Affäre um die Impfzurückhaltung des Fußballers Joshua Kimmich behaupteten einige Experten, es gebe nach Impfungen keine Langzeitfolgen (z.B. der Immunologe Carsten Watzl: „Dass ich heute geimpft werde und nächstes Jahr eine Nebenwirkung auftritt, das gibt es nicht, hat es noch nie gegeben und wird auch bei der Covid-19-Impfung nicht auftreten“, tagesschau 26.10.2021).
Mögliche Impffolgen wie Autoimmunerkrankungen können eine monate- bis jahrelange Vorlaufzeit haben, und brauchen oft einen zusätzlichen Trigger, um auszubrechen. im Ärzteblatt war etwa zur Schweinegrippeimpfung zu lesen: „Die Blut-Hirn-Schranke ist nämlich normalerweise undurchlässig für Antikörper. Eine weitere Erkrankung, eine schwere Entzündung oder eine Infektion könnte laut Steinman jedoch die Blut-Hirn-Schranke für kurze Zeit öffnen. Dieses Ereignis müsste nicht mit der Impfung zusammenfallen, da die Antikörper ja lebenslang im Blut vorhanden sind. Dies würde erklären, warum Geimpfte auch Jahre nach der Impfung noch an einer Narkolepsie erkranken können.“ (Ärztebl. 2.7.2015). Auch Störungen der Funktion des Immunsystems können sich noch nach Monaten oder Jahren manifestieren, wie Langzeitstudien zur erhöhten Sterblichkeit nach Säuglingsimpfungen in Entwicklungsländern gezeigt haben (Higgins 13.10.2016). Eine weitere mögliche Langzeitfolge, die antikörperinduzierte Krankheitsverstärkung (antibody dependent enhancement, ADE), tritt erst ein, wenn sich ein Geimpfter mit bestimmten SARS-CoV-2-Varianten infiziert (scienceblog 5.11.2021).
Die Immunreaktion auf mod-mRNA- oder Vektor-Impfstoffe unterscheidet sich stark von der auf eine SARS-CoV-2-Infektion. Unter anderem kann sie zur Unterdrückung von Abwehrvorgängen (IFN I-Antwort) führen. Forscher aus den USA, den Niederlanden und Deutschland befürchten, dass das eine komplexe Umprogrammierung und Schwächung der angeborenen Immunantwort zur Folge haben kann, mit weitreichenden Konsequenzen (Föhse 3.5.2021, Seneff 21.2.2022, Seneff 6/2022). Eine Folgestudie von Föhse et al. beobachtete die Schwächung der Immunantwort auf verschiedene Krankheitserreger auch noch sechs Monate nach einer COVID-19-Impfung (Föhse 27.3.2023).
Die Qualitätssicherung für die neuartigen mod-mRNA-Impfstoffe scheint ungeheuer komplex zu sein. Nach einem geleakten E-Mail eines hochrangigen Beamten der europäischen Zulassungsbehörde EMA wurde beim Impfstoff Comirnaty ein hoher Prozentsatz (55 – 78%) „verkürzte und modifizierte mRNA-Spezies“ festgestellt, mit unklaren Auswirkungen auf die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe (BMJ 10.3.2021). Im Impfstoff Comirnaty konnten biologisch aktive mod-mRNA-Fragmente nachgewiesen werden, die sich von mRNA deutlich unterscheiden und eine Art russisch Roulette vermuten lassen (Jikkyleaks 5.1.2023).
Die Zulassung wurde trotzdem erteilt. Die Regulierungsbehörden und die Hersteller, die vom Britisch Medical Journal wegen dieser Fragen kontaktiert wurden, wollten sich nicht dazu äußern. Eine detaillierte Untersuchung von Todesfällen nach der COVID-19-Impfung in den USA zeigte, dass die Todesrate je nach Chargennummer statistisch signifikant verzerrt ist: Es gibt (ca. 30 Prozent) riskantere und (ca. 70 Prozent) weniger riskante Chargen, was auf gravierende Qualitätsprobleme schließen lässt (Denninger 2.12.2021, Focus 1.4.2022). Im März 2023 wiesen auch dänische Wissenschaftler auf das Problem der „chargenabhängigen Sicherheitssignale“ hin und forderten weitere Untersuchungen und Konsequenzen (Schmeling 30.3.2023, BZ 5.5.2023). #Dies wurde durch einen Vergleich mit Schweden bestätigt (Manniche 19.8.2024). Eine Liste riskanter Chargen veröffentlicht Craig Pardekooper (Howbad ismybatch). In Vietnam mussten Anfang Dezember 2021 120 Schüler stationär behandelt werden, nachdem ihnen eine bestimmte Charge des Pfizer-impfstoffs verabreicht worden war. Die Symptome waren Atemnot, hohes Fieber und Ãœbelkeit. In anderen vietnamesischen Provinzen waren in den Tagen zuvor drei Kinder durch „Überreaktion auf den Pfizer-Impfstoff“ gestorben (VNE 2.12.2021).
Vier deutsche Chemieprofessoren wandten sich besorgt mit einem Fragenkatalog an Ugur Sahin (BioNTech) und das Paul-Ehrlich-Institut. Sie verlangen Auskunft über die Ursache des grauen Farbtons des Impfstoffs, der auf Verunreinigungen hindeuten könnte („Bei einer Pille, die nicht weiß ist, besteht der Verdacht, dass da etwas schiefgelaufen ist. Wir brauchen hier Aufklärung von BioNTech“), und wollen mehr über die Qualitätssicherung wissen („Wie wird eine einheitliche Produktqualität sichergestellt, beziehungsweise wie können Sie sicherstellen, dass und in welchem Maße die zu verpackende mRNA in den Lipid-Nanopartikeln vorhanden ist? Wie wird weiterhin die Konzentration an mRNA-Wirkstoff in den einzelnen Chargen kontrolliert und wie die Konzentration an Wirkstoff in den Lipid-Nanopartikeln im Verhältnis zu demjenigen außerhalb der Partikel?“) und über die beim Menschen nicht zugelassenen Lipide, die bei der „Verpackung“ der mod-mRNA Verwendung finden (BZ 26.1.2022). Die Antwort von BioNTech ging nur auf einen Teil der Fragen ein. Das Paul-Ehrlich-Institut antwortete zunächst gar nicht und bekam nach zwei Wochen einen weiteren Fragenkatalog zugeschickt. Daraufhin schrieb das PEI: „Nach Rückmeldung durch das Unternehmen sowie der Prüfung der Antwort erhalten Sie von uns einen Bescheid, in dem wir auch zu Ihrem Schreiben Stellung nehmen.“ (BZ 28.1.2022, BZ 16.2.2022, BZ 14.6.2022).
Die Autoren des Fragenkatalogs fanden die Antwort von BioNTech „etwas irritierend“ und legten mit weiteren Fragen nach. Andreas Schnepf aus Tübingen schrieb: „Für ein Gesetz zur Impfpflicht braucht der Bundestag, aber auch jeder einzelne, der sich impfen lässt, eine tragfähige Basis des Wissens, um eine informierte, eigene Entscheidung treffen zu können“. Mit den „aktuell vorhandenen Auskünften, die von BioNTech verfügbar sind“, sei diese Datengrundlage im Hinblick auf die Covid-19-Impfstoffe noch nicht gegeben (BZ 1.2.2022).
Einer der Fragesteller, Jörg Matysik von der Universität Leipzig, sagte in einem Interview mit den NachDenkSeiten: „…das PEI hat einen gesetzlichen Auftrag, nämlich für Deutschland den Gesundheitsschutz zu sichern. Leider kann ich nicht erkennen, dass dieses Institut, das einen so großen Namen trägt, dem nachkommt. (…) Wir erhielten vom PEI einen ablehnenden Bescheid. Nur in zwei kleinen Punkten bekamen wir eine Antwort, die höchst unvollständig war. Wir haben Einspruch erhoben. Am 2. September 2022 druckte die Berliner Zeitung ein Interview mit PEI-Präsident Klaus Cichutek. Auch diese Ausführungen waren nicht geeignet, unsere Fragen zu beantworten, was wir in einem schriftlichen Kommentar dargelegt haben“ (Nachdenkseiten 11.10.2022).
Die Angelegenheit fand ihren spektakulären Höhepunkt in einer Erklärung von BioNTech, Informationen zur Zusammensetzung des Comirnaty-Impfstoffs seien „Geschäftsgeheimnis“. BioNTech teilte dem Paul-Ehrlich-Institut mit, dass die Behörde den Fragestellern keine Auskunft erteilen dürfe. Die Firma habe „ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs zu Informationen über produktspezifische Toleranzbereiche für Qualitätsprüfungen ganz allgemein und insbesondere auch dem teilweise geschwärzten Chargenfreigabeersuchens“. Eine Offenlegung dieser Informationen durch das PEI habe daher „zu unterbleiben“. Das Paul-Ehrlich-Institut schloss sich der Auffassung von BioNTech an. Bei den angefragten Details handle es sich um Geschäftsgeheimnisse, deren Preisgabe dem Hersteller schaden könnte. (BZ 14.12.2022).
Wie im Oktober 2023 bekannt wurde, wurden die mod-mRNA-Impfstoffe, mit denen die Zulassungsstudien gemacht wurden („Verfahren 1“), für die Massenproduktion mit fundamental anderen, störanfälligeren Verfahren hergestellt (Verfahren 2). „Im ‚Verfahren 2‘ waren in der Folge sowohl mehr sichtbare Verunreinigungen als auch labortechnisch nachweisbare Fremdstoffe vorhanden“.  Nur 250 Personen der Zulassungsstudie erhielten einen Impfstoff, der nach „Verfahren 2“ hergestellt war. Was für ein unglaublicher Pharma-Skandal! (Ulbrich 6.10.2023, Cicero 8.12.2023)
Offensichtlich war der EMA aufgefallen, dass „das Material in diesen Impfstoffen, die Pfizer da geliefert hat, in der Qualität nicht dem entsprach, was aus Stichproben der Zulassungsstudien bekannt war“, wie Florian Schilling in einem multipolar-Interview erläuterte. „Hier wurde festgestellt, dass extrem viele RNA-Fragmente vorhanden sind“. Dadurch bestehe „ein hohes Risiko, dass Proteine produziert werden, die nicht gewollt sind, mit völlig unbekannter Wirkung im Organismus (…) Tatsächlich waren nur etwa 55 Prozent der RNA in diesen ersten Chargen intakt. 45 Prozent waren Müll, von dem keiner weiß, was daraus entsteht“. Die EMA habe sich jedoch dann mit Pfizer darauf verständigt, dass man die Qualitätsstandards lockert. „In die Verträge wurde hineingeschrieben, dass es völlig ausreichend ist, wenn 55 Prozent der RNA intakt sind. Also, das, was vorher nicht konform war, wurde jetzt konform gemacht durch eine nachträgliche Anpassung der Lieferverträge“. (Schreyer 8.11.2023).
Die Sicherheit und Wirksamkeit des an die Öffentlichkeit abgegebenen Impfstoffs nach „Verfahren 2“ war im Grunde völlig unbekannt (Høeg 18.10.2023). Jegliche Einverständniserklärung ist damit hinfällig.
Auf die Frage zur Aufarbeitung des Skandals führte Florian Schilling aus: „Wenn hier ein einziger Baustein dieses Kartenhäuschens offiziell fällt, dann fällt letztlich das ganze Kartenhaus. Und dafür möchte niemand verantwortlich sein. Diesen Stein will keiner ins Rollen bringen. Dann ergeben sich aus diesem ganzen Schlamassel natürlich vollkommen unklare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Wer haftet denn jetzt letztlich für entstandene Impfschäden? Sind es die Hersteller, die hier mindere Qualität geliefert haben? Sind es die Zulassungsbehörden, die diese mindere Qualität durchgewunken haben? Sind es die Ärzte, die sich um diese Qualitätsfragen im Einzelnen nicht gekümmert haben? Wir wissen es nicht. Und wenn hier unklare Milliardenforderungen im Raum stehen, ist natürlich die Bereitschaft zu schreien ‚hier, wir waren es‘ ziemlich gering“ (Schreyer 8.11.2023).Â
Nach einer Laboranalyse des Genspezialisten Kevin McKernan unterscheiden sich Spikeproteine, die durch Fehler im mod-mRNA-Design gebildet werden, stark von natürlichen Spikeproteinen und sind womöglich toxischer (McKernan 25.11.2021). Bei einer Untersuchung der mod-mRNA-Impfstoffe von Pfizer und Moderna deckte Kevin McKernan eine erhebliche Verunreinigung mit DNA-Strängen auf, die aus dem Produktionsprozess stammen und teilweise vermehrungsfähig sind (Cicero 8.12.2023): „In den Fläschchen befinden sich Dinge, die dort nicht hingehören, wie z. B. eine DNA-Kontamination, die auf eine fehlerhafte Herstellung zurückzuführen ist, die wahrscheinlich bei der Aufreinigung hätte behoben werden können. Die EMA weiß von diesen Unzulänglichkeiten und hat Pfizer angewiesen, sich darum zu kümmern. Das Unternehmen versucht mit seinen begrenzten Ressourcen sein Bestes, nachdem es Milliarden von Menschen dieses Zeug injiziert hat. Zirkuläre DNAs sind in diesem Zusammenhang eine schlechte Nachricht, weil sie replikationsfähig sind.“ (Rose 12.3.2023, s.a. Oosterhuis 27.3.2023). Andere Forscherteams bestätigten den Befund: Die DNA-Verunreinigung einer Charge des monovalenten Pfizer-Impfstoffs lag 18- bis 70-fach über dem, was die Zulassungsbehörde EMA für tolerabel hält. Bei den später vermarkteten „bivalenten“ Impfstoffen betrug die Verunreinigung sogar das bis zu 1000fache. (Anadamide 29.3.2023, McKernan 12.4.2023, Schilling 17.4.2023, Speicher 19.10.2023). Beim Pfizer-Impfstoff Comirnaty lag die Rate der schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse nach der Impfung umso höher, je mehr DNA-Fragmente im Impfstoff gefunden wurden (Speicher 19.10.2023).
Auch Phillip Buckhaults, Experte für Krebsgenomik und Professor an der Universität von South Carolina, sagte vor einem Ad-hoc-Ausschuss für medizinische Angelegenheiten des Senats von South Carolina aus, dass der mRNA-Impfstoff von Pfizer mit Milliarden winziger DNA-Fragmente kontaminiert ist. Buckhaults, der in Biochemie und Molekularbiologie promoviert hat, sagte, es bestehe „eine sehr reale Gefahr“, dass sich diese Fragmente fremder DNA in das eigene Genom einer Person einfügen und zu einem „festen Bestandteil der Zelle“ werden könnten. Buckhaults forderte, dass geimpfte Personen getestet werden müssten, um festzustellen, ob sich die fremde DNA in das Genom ihrer Stammzellen integriert hat. Dies sei leicht nachweisbar, da die fremde DNA eine einzigartige Signatur aufweise (Demasi 19.9.2023).
Der deutsche Biologe Jürgen Otto Kirchner bestätigte die Befunde von Kevin McKernan und Phillip Buckhaults. In fünf untersuchten Impfstoff-Proben konnte das von ihm beauftragte Labor erhebliche Mengen DNA und sogenannte Plasmide nachweisen. Der Mitteldeutsche Rundfunk brachte am 12. Dezember 2023 dazu einen Bericht. Der Sender konnte unter 20 angeschriebenen Labors keines gewinnen, das den Befunden nachgehen wollte, und stieß auch bei den Behörden des Bundesgesundheitsministeriums auf Granit. Da der MDR die Sendung wohl auf politischen Druck hin innerhalb weniger Tage wieder aus der Mediathek nahm, blieben nur noch Links bei Youtube oder „X“ (haering 17.12.2023, youtube 13.12.2023, songül 12.12.2023, Gesundheit aktiv Dez 2023). Es kam sogar zu einem arbeitsrechtlichen Verfahren gegen den zuständigen Redaktionsleiter. Mehrere Autoren und Redakteure sollen zu „Verhören“ (offiziell: Anhörung zwecks Klärung eines Sachverhaltes) geladen worden sein.„Und das, obwohl Redaktionsrat und Programmausschuss übereinstimmend festgestellt haben, dass den Machern keine journalistische Sorgfaltspflichtverletzungen vorzuwerfen sind.“ ( therealtom 18.6.2024)
Die von Kirchner gefundene DNA-Verunreinigung lag weit über den Grenzwerten, die in den USA und Europa für Arzneimittel erlaubt sind. Laut Kirchner könne die Fremd-DNA in den Zellkern der menschlichen Zelle wandern und sich dort in die menschliche DNA integrieren (s.a. Dörfler Sept 2023). Dadurch könnten Krebsgene eingeschaltet werden und es steige das Risiko für eine Krebserkrankung. Der US-Onkologe Wafik El-Deiry wies zudem nach, dass das Spikeprotein, das durch die Impfung gebildet wird, die Funktion des p53-Proteins stört, welches das Zellwachstum hemmt. So könne ungehemmtes Zellwachstum ausgelöst werden (El-Deiry 3.5.2024). Kritisch ist auch das Vorhandensein eines „SV40 Promotors“ im Pfizer-Impfstoff, der ein Gen ausschalten kann, das der Krebsabwehr dient (McKernan 7.12.2023). Außerdem gebe es laut Kirchner das Risiko einer lebenslang anhaltenden Produktion des Spike-Proteins mit der Gefahr von Autoimmun- und Entzündungsreaktionen. Kirchner teilte seine Ergebnisse mehrfach dem Bundesgesundheitsministerium und dem Paul-Ehrlich-Institut mit, die jedoch nicht oder nur abweisend antworteten. Nun droht er Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit strafrechtlichen Konsequenzen. Das Paul-Ehrlich-Institut habe die notwendigen Qualitätskontrollen nicht durchgeführt. Der BioNTech-Impfstoff müsste längst als bedenkliches Arzneimittel gelten und verboten werden (Apollo News 21.9.2023, EpochTimes 25.9.2023). #Auch Australische Experten fanden in Pfizer- und Moderna-Impfstoffen DNA-Plasmide, die die erlaubte Konzentration um das sieben bis 145fache übertrafen (Speicher 9.9.2024, Barnett 17.9.2024).
An Zellen von Eierstockkrebs konnte nachgewiesen werden, dass DNA-Partikeln aus dem Pfizer-Impfstoff in die Erbsubstanz integriert werden und bei Zellteilung weitergegeben werden kann (Anadamide 25.2.2024).
Aus dem amerikanischen Meldesystem für Impfnebenwirkungen VAERS ergibt sich ein besorgniserregendes Sicherheitssignal bezüglich etlicher Krebserkrankungen. Auf Anfrage erklärte die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA, dass sie keine weiteren Kommentare zur DNA-Kontamination abgeben werde. Sie stehe hinter ihren Erkenntnissen zu Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe (Demasi 21.11.2023).
Es ist unklar, was die „zufällige Entdeckung“ der DNA-Moleküle für diejenigen bedeutet, denen mod-mRNA-Impfstoffe verabreicht wurden, in Bezug auf ihre Gesundheit, ihre Nachkommen und die Zukunft des menschlichen Genoms (Sladden 27.5.2023). Kevin McKernan, Philipp Backhaults und andere Wissenschaftler fordern dringend Studien, um zu prüfen, ob die DNA-Kontamination in den Zellen von mRNA-geimpften Menschen dauerhaft ist und ob das menschliche Genom tatsächlich durch modRNA-Impfstoffe verändert wird. Eingebaute DNA-Fragmente könnten zudem Tumor-unterdrückende Gene stören und so Onkogene aktivieren: „Prinzipiell besteht auch das Risiko einer zukünftigen Krebserkrankung“ (Spectator 25.9.2023, Cicero 8.12.2023). Das „Mauern“ der Gesundheitsbehörden wird sich als sinnlos erweisen: Die Wahrheit wird früher oder später ans Licht kommen, und die Welle der Schadensersatz-Prozesse dürfte gigantisch werden. Thomas Voshaar sagte im WDR, es genüge nicht, einfach zu sagen, dass die Wahrscheinlichkeit von Langzeitfolgen gering ist, sondern es brauche einen „rigorosen Neuanfang“. Die Behörden hätten eine wissenschaftliche Begleitung der Impfstoffentwicklung und eine Kontrolle der Impfstoffprodukte versäumt (wdr 18.1.2024).
Der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI) hat Anträge im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) an Karl Lauterbach und das Paul-Ehrlich-Institut gerichtet. Darin geht es um die Fragen, welche Konsequenzen aus den neueren Forschungsergebnissen für die Impfkampagne gezogen werden und welche Maßnahmen das PEI ergreift, um Verunreinigungen in den Impfstoffen auszuschließen (ÄFI 19.10.2023). Die Antwort des PEI war erstaunlich: Obwohl das Institut für die Sicherheit von Impfstoffen in Deutschland zuständig ist, hat es die Kontrolle im Wesentlichen den Impfstoff-Herstellern überlassen und die Impfstoffe unbesehen für die Verabreichung freigegeben. Karl Lauterbach hat zunächst gar nicht auf das Schreiben von ÄFI geantwortet (ÄFI 24.11.2023).
*Der Verein ÄFI startete daraufhin am 23.10.23 die Aktion LauterDNAimStoff – eine Aktion zum Mitmachen. „Schreiben auch Sie dem Minister und fordern Sie persönlich Antworten ein!“ (ÄFI 23.10.2023)
Erst sieben Wochen später antwortete das Bundesgesundheitsministerium der ÄFI. In dem Schreiben wird die These, dass die mRNA-Impfstoffe DNA-Verunreinigungen enthalten, ohne Begründung als „substanzlos“ verworfen. Die Arbeit von McKernan et al. müsse erst peer-reviewt sein, um beachtet werden zu können (ÄFI 1.12.2023).
Inzwischen war es zu neuen dramatischen Erkenntnissen über die COVID19-Impfstoffe gekommen: Anfang Dezember 2023 deckte eine 20köpfige Gruppe hochkarätiger britischer Forscher auf, dass es durch den Einbau von Pseudo-Uridin, einer körperfremden Aminosäure, in die Impf-modRNA zu Fehlablesungen („Leserasterverschiebung“, „Ribosomal frameshifting“) in den Körperzellen kommen kann. Sie produzieren dann nicht mehr Spikeprotein, sondern massenhaft unerwünschte Proteine mit unbekannten Eigenschaften. Wenn diese Proteine körpereigenen Strukturen stark ähneln, könnten autoimmune Reaktionen die Folge sein. Jeder vierte Geimpfte könnte von solchen Fehlablesungen betroffen sein (Mulroney 6.12.2023, McKernan 6.12.2023, Spektrum 6.12.2023, stefanie 6.12.2023, FAZ 7.12.2023 mit Bezahlschranke, BZ 7.12.2023, gaby 8.12.2023).
Nach einem Bericht der Berliner Zeitung vom 24.1.2024 verlangten mehrere Chemie- und Physikprofessoren in einem Brief vom Paul-Ehrlich-Institut eine Untersuchung über mögliche ungewünschte Proteine in den mRNA-Impfstoffen (BZ 24.1.2024). Sie fragten unter anderem: „Wann haben Sie Kenntnis von dieser Arbeit [Mulroney 6.12.2023] bekommen und der Problematik des ribosomalen Shifts bei auf modRNA basierenden Injektionen? Warum wurde diese offenbare Problematik nicht früher erkannt? Welche Untersuchungen sind von Seiten des PEI geplant, um die Giftigkeit der ungewünschten Proteine zu untersuchen und welche Schritte sind seitens des PEI geplant, um solche Gefährdungen der modRNA Technologie zu eliminieren oder zumindest zu verringern? Sollten diese neuen Erkenntnisse aus Sicht des PEI eine Auswirkung auf die Zulassung dieser neuen modRNA basierten Medikamente haben und wenn ja welche und wenn nein warum nicht? Wie plant das PEI, die Öffentlichkeit über diese neuen Erkenntnisse über möglicherweise gefährliche Nebenwirkungen der modRNA Technologie zu informieren?“ Die Wissenschaftler fordern das PEI auf, „Konsequenzen aus all diesen aufgelisteten Tatsachen zu ziehen und diese modRNA-Technologie endlich zu stoppen“.
Es wäre der Job der Zulassungsbehörden gewesen, die Impfstoffe sofort vom Markt zu nehmen und die möglichen Folgen für die Verbraucher zu analysieren.
Kevin McKernan schrieb weiter: „Das zu untersuchen dauerte 2-3 Stunden, eine Person, eine qPCR-Maschine. (…) 10 -100 Millionen Lipidnanopartikel gelangen in den Magen-Darm-Trakt. Jedes enthält wahrscheinlich 100-1000 mRNAs. Nehmen wir an, dass 1 – 10% aus DNA bestehen, dann gelangen Milliarden von DNA-Molekülen in den Darmtrakt“ (McKernan 25.3.2023, 29.3.2023). Bei der Sequenzierung der Omikron-Impfstoffe kamen Antibiotikaresistenz-Gene zum Vorschein, die auf diesem Weg an Darmbakterien weitergegeben werden können (McKernan 16.2.2023).
Das Spikeprotein, das beabsichtigter Weise durch die Impfung gebildet wird, wurde genetisch leicht verändert, damit es bessere Bindungseigenschaften hat und eine stärkere Immunantwort hervorruft. Dies könnte zur Folge haben, dass es vermehrt an Zellstrukturen oder Zellwände gebunden wird und dort zu unerwünschten Reaktionen führt (Seneff 10.5.2021). Im Laborversuch konnte gezeigt werden, dass Spike-Protein, das durch Vermittlung von mod-mRNA gebildet wird, in Zellkerne eindringen und die Reparatur von DNA-Schäden in den Zellen „erheblich“ hemmen kann (Jiang 13.10.2021). Dies könnte vor allem Zellen betreffen, von denen bekannt ist, dass sie von p53- und BRCA-Anomalien betroffen sind: Eierstöcke, Bauchspeicheldrüse, Brust, Prostata und Lymphknoten (arcmedic 30.7.2022).
Die Molekularbiologin Christin Uhlig schrieb: „Wenn einer dieser wichtigen Reparatur- und Kontrollmechanismen entfällt, sollten bei jedem Genetiker, Zell- und Molekularbiologen die Alarmglocken schrillen“ (Uhlig 4.12.2021). Laut AFP-Faktencheck, auf den sich auch Facebook und Whatsapp stützen, belegt die Jiang-Studie keinen Zusammenhang zwischen Corona-Impfstoffen und Problemen des Immunsystems oder Krebs. Es habe bislang keine erhöhten Zahlen an Krebserkrankungen gegeben (AFP 26.11.2021). Wenn es Zweifel an einer Studie gibt, wünscht man sich anstelle von Vermutungen oder einer Zensur, wie es im Faktencheck angedeutet wird, eher eine Überprüfung der Ergebnisse im wissenschaftlichen Experiment oder in einer Langzeitstudie.
SARS-CoV-2 besitzt zwar auch Spikeprotein mit toxischen Eigenschaften, nur ist die Konzentration um Größenordnungen geringer. Für eine Infektion sind durchschnittlich 500 Viren notwendig mit jeweils 20 – 40 Spikeproteinen, und sie stoßen während der mehrtägigen Vermehrungszyklen auf zunehmenden Widerstand im Abwehrsystem. Im Gegensatz dazu enthält eine Dosis Comirnaty an die 15 Billionen mod-mRNA-Lipidnanopartikel (eine Dosis Spikevax enthält sogar das Dreifache), die innerhalb von Sekunden injiziert werden (McKernan 25.11.2021).
Die Impf-RNA sind in einer Hülle aus Fett-Nanopartikeln verpackt, durch die sie in die Zellen geschleust werden, und sind zudem durch eine „Kappe“ aus Nukleinsäuren vor dem Zerfall und Abbau geschützt. Sie produzieren in den Zellen 12 bis 14 Tage lang Spikeprotein und konnten noch bis zu 60 Tage nach der Injektion im Blut oder in Lymphknoten nachgewiesen werden, wo sie immer weiter Spikeprotein erzeugen (Veenstra 2.3.2022, Röltgen 24.1.2022, McKernan 1.3.2022, Chris 25.3.2022, Castruita 17.1.2023, WELT 22.12.2023). Spike-Protein findet sich nach einer COVID-19-Erkrankung über viele Monate in weißen Blutkörperchen, den sogenannten Monozyten (Patterson 10.1.2022). Die exzessive mod-mRNA-Dosis durch die Impfung dürfte dieses Problem vervielfachen. Wiederholte Auffrischimpfungen können zu einer Anreicherung in verschiedenen Organsystemen führen (McKernan 25.11.2021). Die Auswirkungen könnten zunächst verborgen bleiben und sich erst nach mehreren aufeinanderfolgenden Impfungen, nach Monaten oder Jahren als Krankheit manifestieren (Ulm 21.12.2020).
Jedes mod-mRNA-Nanopartikel kann theoretisch die Bildung von 10 bis 100 Spikeproteinen in Gang setzen (orfScience 13.10.2020; tkp 9.8.2021, max-wissen Frühj.2021, Standard 6.11.2021) – eine „überwältigende und erzwungene“ Bildung riesiger Mengen von Spikeproteinen in unzähligen Körperzellen (Kyriakopoulos 23.8.2021). Die Spikeproteine werden von den Zellen ausgeschieden, entweder „nackt“ oder in kleine Bläschen (Exosomen) verpackt. Killerzellen und antikörperbildenden Lymphozyten zerstören die entsprechenden Zellen, bauen die Spikeproteine ab und setzen Abwehrvorgänge in Gang, in deren Verlauf Gedächtniszellen gebildet werden.
„Langzeitfolgen sind einfach gar nicht zu erwarten… Dieser Impfstoff ist so rein wie kaum ein anderer Impfstoff den es gibt“ (Christina Berndt, Süddeutsche Zeitung, SWR 24.11.2021 ab Min. 21:00)
Es bedarf dringend einer öffentlichen und transparenten Qualitätskontrolle der neuen Impfstoffe. Sie sollte eine genetische Überprüfung der mod-mRNA und der dadurch erzeugten Spikeproteine sowie die Qualitätskontrolle der verschiedenen Impfstoffchargen beinhalten (McKernan 25.11.2021). Des Weiteren müssen die Zulassungsbehörden auf Studien zur möglichen Toxizität der mod-mRNA-Partikel und zu ihrer Verteilung im Körper bestehen. Unerlässlich ist auch eine Kohortenstudie, in der Geimpfte über lange Zeit in ihrem Gesundheitszustand mit Ungeimpften verglichen werden.
Stephanie Seneff und Greg Nigh spekulierten über ein Szenario, nach dem die mod-mRNA in die Keimzellen-DNA eingebaut und auf die nächste Generation übertragen werden könnte. Ein Kind, das mit einer solchen Mutation geboren wird, wäre dann nicht in der Lage, Antikörper gegen das Spike-Protein zu bilden, weil sein Immunsystem es als „selbst“ betrachtet. Bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 könnte sich das Virus möglicherweise ungehindert vermehren (Seneff 10.5.2021).
Todesfälle
Ein Todesfall im Anschluss an eine Impfung ist immer ein schreckliches Ereignis. Es wird jedoch viel zu selten obduziert, und oft kann der Nachweis eines Zusammenhangs nicht erbracht werden. Obduktionen wurden teilweise sogar von den Kliniken abgelehnt (Reitschuster 30.11.2022). Nach dem holländischen Melderegister kam es bis Mai 2021 zur Meldung von 165 schweren Zwischenfällen und 41 Todesfällen auf eine Millionen COVID-19-Impfungen (Walach 10.9.2021).
In England und Wales wurde ab Mai 2021 eine um bis zu 47 Prozent überhöhten Sterblichkeit insbesondere bei 15- bis 19-Jährigen registriert, zeitgleich mit dem Beginn der Impfkampagne in dieser Altersgruppe. Betroffen waren vor allem junge Männer. Ebenso war eine deutlicher Anstieg der Notrufe wegen Herz- und Atemstillstand sowie Bewusstlosigkeit zu verzeichnen (HART Okt 2021, O.S. 20.1.2022). Das Office for National Statistics räumte ein, dass es sich bei der Zunahme der Todesfälle bei jungen Männern um einen statistisch signifikanten Anstieg handelt. Die Sterblichkeitsdaten des englischen Office for National Statistics ONS und der schottischen Gesundheitsbehörde UKHSA zeigen, dass zwischen Mai 2022 und Mai 2023 prozentual mehr COVID19-Geimpfte als Ungeimpfte gestorben sind. Besonders in der Gruppe der 18-39 Jährigen ist die Sterblichkeitsrate eklatant höher, bei den vierfach Geimpften sechsmal höher als bei den Ungeimpften (tt 12.9.2023).
Die offiziellen britischen Zahlen wurden vom Transparenztest noch einmal aufbereitet, und die Autoren kamen zu dem Schluss: „Die ONS und NIMS Daten der englischen Bevölkerung zeigen, dass es keine Vorteile der Geimpften bei Todesfällen bzw. Selbstschutz gibt. Im Gegenteil: Mit zunehmendem Alter scheinen die Ungeimpften Vorteile zu haben. Gerade die Gruppe der älteren Geimpften, die mit der Impfung besonders geschützt werden sollten, sterben nach diesen Daten häufiger.“ (Tt 20.3.2023).
Die Ärzte der HART-Gruppe schrieben in einem Offenen Brief an die Gesundheitsbehörden: „Die Tatsache, dass bei den registrierten Todesfällen bereits ein Signal zu erkennen ist, gibt daher Anlass zu großer Sorge. Das Auftreten einer höheren Sterblichkeitsrate bei jungen Männern im Jahr 2021, das mit der Einführung der Covid-19-Impfstoffe zusammenfällt, kann nicht als Zufall abgetan werden, da es bereits Warnsignale für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in dieser Altersgruppe gegeben hat. (…) Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass 65 Todesfälle bei jungen Männern, die über dem normalen Durchschnitt liegen, 2 Todesfällen pro Woche zwischen dem 1. Mai und dem 24. Dezember 2021 entsprechen. Unter Berücksichtigung der geschätzten 38 % nicht registrierter Todesfälle könnte die tatsächliche Zahl bei mindestens 3 pro Woche liegen. Dies gilt natürlich nur für die Altersgruppe der 15- bis 19-Jährigen. Im gleichen Zeitraum wurden in der gleichen Altersgruppe nur 2 Todesfälle registriert, an denen Covid beteiligt war. (…) In Anbetracht der Zunahme der Todesfälle bei jungen Männern und der bekannten Sicherheitsbedenken muss eine Untersuchung durchgeführt werden“ (HART 20.1.2022).
Auch in Schottland war die Übersterblichkeit 2021 deutlich erhöht und über das Jahr stetig ansteigend. Auffällig war vor allem, dass dies in unterschiedlichen Altersgruppen gestaffelt geschah, und dass dies jeweils mit der Einführung der COVID-19-Impfstoffe korrelierte. Die schottische Ärzteorganisation UKMFA forderte, diese „höchst beunruhigende Korrelation“ mit höchster Priorität zu untersuchen und die Ergebnisse zu veröffentlichen (UKMFA 26.10.2021).
Ein Team britischer Statistiker wies nach, dass der Impfstatus bei der Berechnung der Sterblichkeitszahlen systematisch falsch klassifiziert wurde, denn Verstorbene, die nur einmal geimpft waren, wurden einfach der Gruppe der Ungeimpften zugeordnet. Wenn man dies richtigstellt, so die Autoren, kommt man zu dem Schluss, dass die COVID-19-Impfstoffe die Gesamtsterblichkeit nicht verringern, sondern vielmehr nach der Impfung einen echten Anstieg der Gesamtsterblichkeit verursachen (Neil 3.12.2021). In einem Twitter-Video wird eine entsprechende Grafik mit Daten aus Deutschland präsentiert (SubjStud 7.12.2021). Im März 2023 wurde in Italien bekannt, dass die Arzneimittelbehörde AIFA die zuständigen Pflegestellen und Ärzte angewiesen hatte, alle Impfopfer, die sofort nach der Impfung verstarben, als „an Corona Verstorbene“ zu deklarieren. Außerdem untersagte sie den Behörden in italienischen Provinzen, Nebenwirkungen zu veröffentlichen, da dies zu „Impfzögerlichkeit“ geführt hätte. (Schwiek 22.3.2023).
Es gibt inzwischen einige Untersuchungen zu diesem Phänomen, aufgelistet in zwei Papieren mit dem Titeln „It gets worse before it gets better“ („Es wird schlechter, bevor es besser wird“) und „Why hide what happens in the two weeks after vaccination“ („Warum versteckt man , was in den ersten zwei Wochen nach der Impfung passiert“; HART 29.11.2021, HART 1.12.2021). Die Autoren der HART-Group stellen die kritische Frage: „Inwieweit ist die in der COVID-Forschung angegebene Wirksamkeit des Impfstoffs tatsächlich Ergebnis einer Verzerrung der Überlebensrate (durch Ausblendung der nach der ersten Impfung Verstorbenen, M.H.) in Verbindung mit natürlich erworbener Immunität? Dies ist eine entscheidende Frage. Es sollte keine Behauptung zur Wirksamkeit von Impfstoffen aufgestellt werden, ohne diese Frage zu klären“.
Der Trend zu unklaren Todesfällen bei geimpften jungen Erwachsenen setzte sich auch 2022 fort. Ein Datensatz des britischen Amts für Statistik ONS vom Januar 2022 zeigt, dass 18- bis 39-jährige nach zwei Impfungen zwar seltener an COVID-19 sterben, aber dafür insgesamt ein vierfach höheres Sterberisiko als Ungeimpfte haben (nakedemperor 16.3.2022). Hierbei ist die Wahrscheinlichkeit eines ungeklärten Todesfalles junger Menschen (12-29 J.) vor allem in den 12 Wochen nach einer COVID-19-Impfung auffällig hoch (impf-info 24.3.2022). Norwegische Autoren zeigten einen signifikanten Zusammenhang auf zwischen der Durchimpfungsrate und der Gesamtsterblichkeit in 31 europäischen Ländern (Aarstad 21.2.2023).
Auch in den USA zeichnete sich eine signifikante Übersterblichkeit von über 80 Prozent bei den 25- bis 44-Jährigen ab, zeitgleich mit der Einführung von Pflichtimpfungen und der Zulassung von Auffrischungsimpfungen im Herbst 2021 (Rabe 17.3.2022, Rose 16.3.2022). Der exemplarische Fall eines fatalen Multiorganversagens bei einem 14-jährigen Mädchen wurde von japanischen Ärzten veröffentlicht (Nushida 20.3.2023).
Die WHO stellte in ihrem Bericht zur Übersterblichkeit während der Pandemie Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. „Laut den WHO-Daten waren in Deutschland in den vergangenen beiden Jahren pro 100.000 Einwohner im Schnitt 116 Todesfälle mehr zu beklagen als statistisch zu erwarten gewesen wären. Im Vergleich mit Ländern wie der Schweiz (47), Schweden (56), Frankreich (63), Österreich (66), Belgien (77), Portugal (100), Großbritannien (109) oder Spanien (111) entpuppt sich der vermeintliche Corona-Klassenstreber Europas schnell als Sitzenbleiber“ (BILD 9.5.2022, Reitschuster 11.5.2022). Nach der Auswertung von Levitt und Ioannidis schnitt Deutschland schlechter ab als die skandinavischen Länder, Israel und Frankreich (Levitt 10.5.2022 S.25).
Vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2021 gab es in Deutschland eine deutlich zunehmende Übersterblichkeit, die Parallelen zur Impfkampagne aufwies: Stieg die Anzahl der Impfungen, stieg auch die Übersterblichkeit, sank die Anzahl der Impfungen, sank auch die Übersterblichkeit. Dieses Muster findet sich in auch in anderen Ländern und könnte ein Hinweis auf bisher übersehene dramatische Nebenwirkungen sein (Agarwal Jan 2021). Im Dokumentarfilm „Im Stich gelassen“ präsentiert Christof Kuhbandner diesbezügliche Grafiken und seinen Austausch mit den Behörden (Servus TV 18.1.2022). Die Dateien sind auch in Open Access abrufbar und stehen dort zur Diskussion (OSF 21.1.2022). Am 21. Februar 2021 beschrieb Kuhbandner in einem Beitrag für multipolar seine vergeblichen Versuche, die Behörden zu einer Befassung mit der Übersterblichkeit im Zusammenhang mit Impfungen zu bringen (Kuhbandner 21.2.2022).
Im Mai 2023 veröffentlichten Christof Kuhbandner und Matthias Reitzner eine peer-reviewte Studie zur Ãœbersterblichkeit in den Jahren 2020 bis 2022. Ihr Schlussfolgerung: „Im Jahr 2020 lag die beobachtete Zahl der Todesfälle sehr nahe an der erwarteten Zahl, aber im Jahr 2021 lag die beobachtete Zahl der Todesfälle weit über der erwarteten Zahl in der Größenordnung der doppelten empirischen Standardabweichung und im Jahr 2022 sogar mehr als das Vierfache der empirischen Standardabweichung über der erwarteten Zahl. Die Analyse der altersabhängigen monatlichen Ãœbersterblichkeit zeigte, dass die hohe Ãœbersterblichkeit ab dem Frühjahr 2021 für die Ãœbersterblichkeit in den Jahren 2021 und 2022 verantwortlich ist. Eine Analyse der Anzahl der Totgeburten ergab ein ähnliches Sterblichkeitsmuster wie in der Altersgruppe zwischen 15 und 80 Jahren (… ) Diese Beobachtungen sind überraschend, und weitere detaillierte Untersuchungen aus verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen werden dringend empfohlen, um auszuschließen, dass diese Sicherheitssignale auf unbekannte Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe zurückzuführen sind„ (Kuhbandner 23.5.2023). Die Ãœbersterblichkeit von 40 000 bis 52 000 Menschen hielt auch im Jahr 2023 an (Uni Koblenz 7.8.2023).
Der Wirtschaftsinformatiker Marcel Bartz veröffentlichte im Dezember 2023 eine Analyse der Sterbeziffern des statistischen Bundesamst. Sein Blick in die Rohdaten zeige ein historisch niedriges Sterbegeschehen 2020 sowie deutlich erhöhte Werte in den beiden folgenden Jahren. Brisant seien insbesondere die hohen Sterbefallzahlen jüngerer und mittlerer Altersgruppen seit 2021 (Bartz 13.12.2023).
Die Berliner Zeitung berichtete unter der Ãœberschrift: „Hat jemand eine Idee?“ : „Warum gab es 2020 keine statistisch relevante Ãœbersterblichkeit in Deutschland, obwohl so dramatisch über die Corona-Pandemie berichtet wurde? Warum aber stiegen die Todesfälle hierzulande ab April 2021 über die statistisch zu erwartenden Werte an? Was geschah ab April 2021, das vorher nicht geschah? Hat jemand eine Idee?“ (BZ 30.5.2023). Am 27.12.2023 legte die Berliner Zeitung nach mit einer Kolumne unter der Ãœberschrift „Spike-Schäden als Tabu-Thema: Die Diskussion ist überfällig – Die andauernde Ãœbersterblichkeit seit Beginn der Covid-19-Impfkampagne muss endlich ohne Tabus diskutiert werden, findet unser Kolumnist“ (BZ 27.12.2023, Bezahlschranke).
Der Brite John Campbell (2,8 Millionen Follower auf YouTube) veröffentlichte alarmierende Videos zur anhaltenden Ãœbersterblichkeit in allen Altersgruppen und in praktisch allen Ländern seit Mitte 2021 und rief die Verantwortlichen auf, die Ursachen zu klären. „An der Spitze der Diagnosen stehen Herzversagen, Erkrankungen der Blutgefäße im Gehirn und Leberkrankheiten. Wir brauchen dazu eine freie und offene Debatte“. (Campbell 11.6.2023, Campbell 13.6.2023).
Einen gleichlautenden Aufruf veröffentlichte der Arzt Joseph Fraiman in einem Beitrag für das australische Komittee zur Untersuchung der Ãœbersterblichkeit. Auch seiner Ansicht nach sind die COVID-19-Impfstoffe eine mögliche Ursache für die überhöhte Sterblichkeit in vielen Ländern und vielen Altersgruppen durch ihre Störwirkung auf die Blutgerinnung und den Herzmuskel. Der Zusammenhang müsse dringend wissenschaftlich gesichert oder ausgeschlossen werden. „Wir brauchen ein Team ernsthafter Experten aus vielen Nationen, die die Ursachen für diese nicht durch COVID verursachten Todesfälle erforschen. Wir brauchen diese Untersuchungen, und man muss rund um die Uhr daran arbeiten, denn es sterben Millionen Menschen, und wir wissen nicht warum“ (Fraiman 23.10.2023).
In Norwegen wurden in den ersten Wochen der Impfkampagne 29 Todesfälle unter alten Menschen mit schweren Grunderkrankungen gemeldet, die kurze Zeit nach der ersten Impfdosis auftraten – bei bis dahin 42’000 Impfungen ein hochrelevantes Risiko (1: 1450). Die Untersuchung eines Teils der Fälle ließ vermuten, dass der Tod in Zusammenhang mit den bekannten Nebenwirkungen der Impfung eingetreten war. „Für Menschen mit schwerster Gebrechlichkeit können selbst relativ milde Impfstoff-Nebenwirkungen schwerwiegende Folgen haben. Für diejenigen, die ohnehin eine sehr kurze Restlebenszeit haben, kann der Nutzen des Impfstoffs marginal oder irrelevant sein“, hieß es aus dem norwegischen Gesundheitsministerium. Die Regierung veröffentlichte die Empfehlung, bei der Impfindikation den Gesundheitszustand der Patienten mehr zu berücksichtigen (FAZ 15.1.2021, Bloomberg 16.1.2021). Die deutsche Impfkommission schrieb: „Auch bei sehr alten Menschen oder Menschen mit progredienten Krankheiten, die sich in einem schlechten Allgemeinzustand befinden, muss die Impffähigkeit gegeben sein. Bei diesen Gruppen sollte ärztlich geprüft werden, ob ihnen die Impfung empfohlen werden kann“ (STIKO 29.1.2021).
Der Chefarzt der Pathologie an der Uni Heidelberg, Peter Schirmacher rief zu mehr Obduktionen von Menschen auf, die nach der Impfung gestorben sind (AA 1.8.2021). In Baden-Württemberg wurden mehr als 40 Menschen obduziert, die innerhalb von zwei Wochen nach einer Impfung gestorben waren. 30 bis 40 Prozent davon seien höchstwahrscheinlich an der Impfung gestorben. Die Häufigkeit tödlicher Impffolgen wird aus Sicht des verantwortlichen Pathologen unterschätzt (Ärztebl. 2.8.2021). Schirmacher sprach von einer „wichtigen Informationslücke“. Schließlich gebe es eine Fürsorgepflicht des Staates und ein Recht auf Entschädigung der Angehörigen, aber ohne Obduktion werde es „in den wenigsten Fällen dazu kommen“. „Jeder, der rational darüber nachdenkt, wird zum Schluss kommen, dass der Staat hier nicht wegschauen darf“ (RNZ 20.3.2022). Im November 2022 veröffentlichte die Gruppe um Peter Schirmacher die Ergebnisse von 25 Obduktionen von Personen die innerhalb von 20 Tagen nach der Impfung plötzlich und ohne Vorboten verstorben waren (TT 8.12.2022). Bei 4 dieser Patienten fanden die Pathologen eine Entzündung von Herzgewebe ((Peri-)Myokarditis) ohne plausible andere Todesursache. Die Autoren schrieben, dass sie in den „vergangenen 20 Jahren an der Uniklinik Heidelberg keine vergleichbaren Entzündungen im Herzmuskel gesehen haben“ (Schwab 27.11.2022). Ein Review zu diesem Thema kommt aus den USA: Forscher haben 44 Studien mit 379 Autopsien von Todesfällen nach COVID19-Impfungen analysiert. 240 (= 74 %) der Todesfälle wurden von den Pathologen als wahrscheilich impfbedingt eingeschätzt, die Diagnosen waren plötzlicher Herztod (35 %), Lungenembolie (12,5 %), Myokardinfarkt (12 %), Thrombozytopenie (7,9 %), Myokarditis (7,1 %), multisystemisches Entzündungssyndrom (4,6 %) und Hirnblutung (3,8 %) (Hulscher 21.6.2024)..
Der Wiener Psychiater Raphael Bonelli hatte auf seinem Youtube-Kanal dazu aufgerufen, von Todesfällen durch COVID-19 oder durch die COVID-19-Impfung zu berichten. Innerhalb weniger Tage gingen fast 6000 Berichte ein, die Mehrzahl hatte Todesfälle nach der Impfung zum Thema. Youtube löschte das Video und die Kommentare. Am 4. August 2021 wurde der Kanal auf juristische Intervention hin wieder freigeschaltet (report24 27.7.2021 u. 30.7.2021, Bitchute 4.8.2021, Bonelli 26.7.2021).
In der Zulassungsstudie von BioNTech/Pfizer war es – als Ergebnis nachträglicher Korrekturen – zu einer höheren Sterberate in der Impfgruppe verglichen mit der Plazebogruppe gekommen (Berenson 16.11.2021, CovidCare 16.1.2022, CovidCare pdf-Präsentation). Statistiker, die im Auftrag der Abgeordneten im Thüringer Landtag Dr. Ute Bergner (ehem. FDP) die Impfquote in den verschiedenen Bundesländern mit der Sterberate verglichen, fanden überraschenderweise eine zwar geringe, aber positive Korrelation: „Je höher die Impfquote, desto höher die Übersterblichkeit.“ (Bergner 18.11.2021). Eine große US-amerikanische Lebensversicherung meldete im 3. Quartal 2021 eine deutliche, leicht männerlastige Übersterblichkeit in den mittleren Altersgruppen (Kheriaty 12.5.2022). In den USA gab es in den Jahren 2021 und 2022 auch in der Altersgruppe der 0- bis 24-Jährigen einen deutlichen Anstieg der Sterblichkeit (Eth Scept 5.5.2023).
Eine zeitliche Korrelation bedeutet nicht unbedingt einen ursächlichen Zusammenhang. Aber diesen Befunden muss dringend nachgegangen werden. Alexander Kekulé sagte in einem Podcast: „Was wir nicht wissen am Ende des Tages ist, wie die Ãœbersterblichkeit in Israel ist. Das wäre das, was mich eigentlich interessieren würde, weil das ja, wenn Sie so wollen, das Vorzeigeland von mRNA-Impfstoffen schlechthin ist. Hat die Impfung bezüglich der Ãœbersterblichkeit durch Sars-CoV-2-Infektion wirklich dann irgendeinen messbaren Effekt bei Omikron noch gezeigt oder nicht? (…) Bringt bei Omikron die Impfung bezüglich der Exzess Mortality, der Ãœbersterblichkeit, wirklich unterm Strich was? Aus Deutschland haben wir da keine harten Daten“ (mdr 24.1.2023).
Die britischen Statistiker Norman Fenton und Martin Neil untersuchten mögliche Ursachen der Übersterblichkeit im Jahr 2022 in verschiedenen Ländern und kamen zu folgenden Ergebnissen:
- Der Anstieg von Covid-19-Erkrankungen in den ersten Monaten 2022 und sein Effekt auf die Zahl der Todesfälle zeigen eindeutig, dass die Impfstoffe nicht wirksam sind. „Das ist offensichtlich und nichts Neues“.
- Es gibt keine Beweise dafür, dass Long-Covid Ursache für die überzähligen Todesfälle ist.
- Es gibt schwache Beweise für eine schädliche Wirkung von Lockdown-Maßnahmen.
- Die Qualität der Gesundheitsversorgung scheint irrelevant [für die Übersterblichkeit] zu sein, aber wir sind nicht sicher, ob wir gute Messgrößen dafür haben.
- „Es gibt klare Anzeichen dafür, dass das Impfprogramm zumindest zu einem Teil der überhöhten Sterberate beiträgt“. Angesichts dieser Daten scheinen die Impfstoffe nicht sicher zu sein. … Ob die Auswirkungen des Impfprogramms andauern, wissen wir nicht, aber die Beweise für einen plausiblen biologischen Mechanismus, der die Impfstoffe und die plötzlichen Todesfälle miteinander verbindet, sind inzwischen allgemein anerkannt. (Wherearethenumbers 14.12.2022)
Eine Ãœbersterblichkeit im Zusammenhang mit der COVID-Impfkampagne lässt sich auch in Ländern des Südens nachweisen. In einer Untersuchung in 17 Ländern gab es in den Daten zur Gesamtmortalität (ACM) keine Hinweise auf einen positiven Effekt der COVID-19-Impfstoffe. „Es gibt keinen zeitlichen Zusammenhang zwischen COVID-19-Impfung und einer proportionalen Verringerung der Gesamtmortalität. Das Gegenteil ist der Fall. In allen 17 Ländern gibt es Ãœbergänge zu Werten mit hoher Gesamtmortalität, die auftreten, wenn die COVID-19-Impfstoffe eingeführt und verabreicht werden. (…) Diese Ergebnisse sind schlüssig. Die Zusammenhänge sind zahlreich und systematisch, und es gibt keine Gegenbeispiele. Wir haben in unseren umfangreichen Untersuchungen zu ACM keine Hinweise darauf gefunden, dass COVID-19-Impfstoffe irgendeine positive Wirkung haben. Wenn die Impfstoffe eine Ãœbertragung, Infektion oder schwere Erkrankung verhindern, dann sollte die Sterblichkeit nach der Einführung des Impfstoffs abnehmen und nicht zunehmen, wie es bei allen beobachteten älteren Altersgruppen der Fall ist, die einer schnellen Auffrischungsimpfung unterzogen wurden“  (Rancourt 17.9.2023).
*Wer sich bei der weiteren Erforschung von Nebenwirkungen aktiv beteiligen will, für den ist dieKontrollgruppe zu empfehlen – ein anonymes und unabhängiges wissenschaftliches Monitoring von Corona-geimpften und Corona-ungeimpften Menschen. So sollen frühzeitig Hinweise auf die positiven Wirkungen und eventuell unerwünschte Nebenwirkungen der Impfungen gegen das SARS-CoV-2 Virus zu bekommen. Ab August wurden ca. 7000 Personen – darunter 400 Geimpfte – regelmäßig zu ihrem Gesundheitszustand befragt. Die Auswertung im Jahr 2023 ergab, dass Geimpfte mehr doppelt so häufig unter teils anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden litten und auch zu 18 Prozent häufiger an Covid erkrankten, zudem auch schwerer (Manova 21.7.2023).
Kontraindikationen bei der COVID-19-Impfung?
Es gibt nur wenige anerkannte Gründe, bei denen eine COVID-19-Impfung nicht verabreicht werden darf (rki 29.11.2021 unter „Allgemeines“, PZ 15..2022). Hierzu zählen in erster Linie akute fieberhafte Erkrankungen und, wie bei allen Impfungen, die ersten zwölf Schwangerschaftswochen.
Bei Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe, etwa gegen Polyethylenglykol (PEG, Macrogol) oder Tromethamin (TRIS, Trometamol), oder nach einer schweren allergischen Reaktion auf einen der Impfstoffe empfiehlt das RKI zwar eine allergologische Abklärung, meint aber: „In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA vs. Vektor-basiert) nicht impfbar sind, mit dem jeweils anderen geimpft werden.“
Für Virusvektor-Impfstoffe (Vaxzevria, Jcovden) gab es zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom. „Beides sind sehr seltene Vorerkrankungen (Einzelfälle). In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe verwendet werden“.
Kein Wort verliert das Robert-Koch-Institut (RKI) zum Vorgehen bei Menschen, die auf die erste Impfung starke akute Nebenwirkungen hatten. Das RKI veröffentlicht im Gegenteil eine Liste „falscher Kontraindikationen“, bei denen keine Impfunfähigkeit besteht und auch keine derartige Bescheinigung ausgestellt werden kann:
- „banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen
- Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
- Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
- Behandlung mit Antibiotika oder Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
- Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
- Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
- Chronische Erkrankungen wie Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen“
Das häufig angeführte Argument, man müsse sich impfen lassen, um diejenigen zu schützen, die sich nicht impfen lassen können (z.B. Steinmeier 14.7.2021), ist in erster Linie Impfpropaganda und zeigt wenig Fachwissen, denn auch Geimpfte können Überträger des Virus sein.
Impfpflicht
Seit der Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 ist klar: ohne informierte Entscheidung kein medizinischer Eingriff, also auch keine Impfung. Die Bürger müssen differenziert über jede Impfung aufgeklärt werden. Dies schließt die Offenlegung von Unsicherheiten und ungeklärten Fragen mit ein. Eine Impfpflicht steht dem legitimen Anspruch auf eine selbstbestimmte informierte Entscheidung entgegen (EBM 2.5.2019). Der Medizinethiker Florian Steger schrieb: „Unsere Freiheitsrechte sind das oberste und höchste Gut. Der Schutz des Individuums ist das höchste Gut einer demokratisch verfassten Zivilgemeinschaft. Das steht unter keinen Umständen zur Disposition“ (rbb 10.11.2021).
Politiker wie Robert Habeck oder Markus Söder hatten schon sehr früh in der Pandemie eine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 gefordert – in der medizinischen Fachsprache würde man das eine Ejaculatio praecox nennen. Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn sprach sich zwar mehrfach gegen eine Impfpflicht aus: „Überall da, wo wir durch Bereitschaft und gutes Argumentieren zum Ziel kommen, braucht es aus meiner Sicht keine Pflicht“ (BDI 30.4.2020). Das hörte sich aber eher nach einer Drohung an. Spahn hatte immerhin die Einführung der Masernimpfpflicht trotz 97%iger freiwilliger Impfbeteiligung für notwendig gehalten.
Die Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx formulierte noch im November 2020 klar: „Impfungen setzen eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraus. Deswegen ist eine allgemeine Impfpflicht auszuschließen“ (Ethikrat 9.11.2020).
Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit mit einer verpflichtenden Impfung ist weder juristisch noch ethisch zu rechtfertigen. Niemand darf gegen seinen Willen zum Mittel für bestimmte Zwecke gemacht werden. Eric Gujer schrieb in der NZZ: „Die physische Integrität eines Menschen, die Würde des Individuums und sein Recht auf Selbstbestimmung dürfen nicht aus pragmatischen Erwägungen zur Disposition gestellt werden. Sie gelten absolut, unabhängig von der Mehrheitsmeinung. Das trifft besonders auf medizinische Eingriffe zu. Die Auswüchse staatlicher Zwangsmedizin waren in der Vergangenheit zu barbarisch, als dass das Gespür für die Anfänge solcher Fehlentwicklungen verlorengehen darf. (…) Wir sind bisher gut damit gefahren, das blanke Nutzenkalkül in der Medizin abzulehnen. Wir haben keine Triage als beliebig einsetzbares Mittel eingeführt und die Alten nicht ihrem Schicksal überlassen, nur weil es für die Mehrheit bequemer gewesen wäre. Eine solche Politik ist anstrengender, aber humaner, weil sie auf die Vielfalt der Lebensentwürfe und die Freiheit des Individuums Rücksicht nimmt. Zugleich dient sie dem gesellschaftlichen Frieden in einer Zeit, in der wegen Corona die Zwietracht ohnehin überhandzunehmen droht“ (NZZ 3.12.2021).
In der Stellungnahme von Ethikrat, STIKO und Leopoldina zum Thema Corona-Impfpflicht hieß es im November 2020: „Wenn überhaupt, ließe sich eine Impfpflicht nur durch schwerwiegende Gründe und für eine präzise definierte Personengruppe rechtfertigen. Dies beträfe insbesondere MitarbeiterInnen, die als potenzielle Multiplikatoren in ständigem Kontakt mit Angehörigen einer Hochrisikogruppe sind, wenn nur durch eine Impfung schwere Schäden von dieser Personengruppe abgewendet werden könnten“ (Ethikrat 9.11.2020).
Markus Söder schlug im Januar 2021 eine Impfpflicht für Pflegekräfte vor, erntete dafür aber noch von vielen Seiten Kritik (br 12.1 2021). Im Sommer 2021 erteilte Kanzlerin Angela Merkel Pflichtimpfungen für bestimmte Berufsgruppen eine Absage (rnd 13.7.2021). Allmählich jedoch wurden durch die Dauerbeschallung der Gesellschaft mit Panikmeldungen bis dato undenkbare Maßnahmen immer mehr salonfähig. Im November 2021 verkündete Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, den Wind der steigenden Erkrankungsziffern im Rücken: „Wir werden eine Impfpflicht brauchen für Einrichtungen, bei Pflegeheimen, bei Kindertagesstätten et cetera. Wir werden das auf den Weg bringen“ (BILD 15.11.2021).
Im Infektionsschutzgesetz heißt es zwar: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.“ (BMJV 2020). Was aber sind „bedrohte Teile der Bevölkerung“? Was sind „klinisch schwere Verlaufsformen“? Auch der wissenschaftliche Dienst hatte da seine Zweifel: Es sei fraglich, ob die Lehr- und Pflegekräfte zu den „bedrohten Teilen der Bevölkerung“ gezählt werden könnten. Lehr- und Pflegekräfte seien selbst nicht in größerem Maße gefährdet als andere Gruppen (heise 26.11.2021).
Alles egal: Dann wird eben kurzerhand das Infektionsschutzgesetz geändert, und schon ist die Impfpflicht für Pflegeberufe rechtmäßig (SPIEGEL 25.11.2021).
Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verkürzung des Genesenenstatus und das Beharren auf der Impfpflicht damit zu tun haben, dass der Regierung die 400 Millionen bestellter Impfstoffe auf die Füße fallen könnten.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht
Am 10. Dezember 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat in Sondersitzungen die erforderliche Gesetzesänderung und damit eine Impfpflicht ab 15. März 2022 für alle Einrichtungen, in denen mit Kranken oder Pflegebedürftigen gearbeitet wird: Altenheime und Krankenhäuser, Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste sowie sozialpädagogische Zentren. Das Gesetz galt bis 31.12.2021 (Bundesrat 10.12.2021, tagesschau 10.12.2021). Es war weder geeignet noch erforderlich und auch nicht angemessen (BZ 30.7.2024).
Der Impfpflicht unterlagen auch Mitarbeitende in Geburtshäusern, Arztpraxen und Physiotherapiepraxen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und Rettungsdiensten. Die Pflicht galt für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also auch Reinigungspersonal, Küchenpersonal oder Fahrdienste. Und sie galt auch für minderjährige Auszubildende in einem Pflegeberuf, zu deren Impfung die STIKO schrieb: „Die STIKO spricht sich jedoch explizit dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird.“ (RKI 31.3.2022).
Gesundheitsämter konnten Personen, die keinen Impfnachweis vorlegen, die Tätigkeit in einer solchen Einrichtung oder einem Unternehmen untersagen. Weil die meisten genannten Personengruppen ihre Arbeit nicht von zu Hause aus machen konnten, blieb am Ende die unbezahlte Freistellung und letztlich die personenbedingte Kündigung (ZEIT 10.12.2021). Da gibt es für den Arbeitgeber keinen großen Spielraum mehr“, so der Jurist Michael Fullroth in der WELT (WELT 10.12.2021).
Schon ab November 2021 galt eine COVID-19-Impfpflicht für 183.000 deutsche Soldaten, mit gravierenden statusrechtlichen oder disziplinaren Folgen bei einer Weigerung (KRiSta 20.4.2022). Bis Dezember 2021 gab es in der Bundeswehr zwei Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19, was einer Sterblichkeit von 0,001 % entspricht. Im Mai 2022 setzte allerdings erstmals ein Truppendienstgericht die Disziplinarbuße für ungeimpfte Soldaten außer Vollzug und erklärte die Duldungspflicht zur Impfung für möglicherweise rechtswidrig (Haintz 11.5.2022). Am 7. Juli 2022 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Impfpflicht für Soldaten: Sie sei klar bestimmt und zumutbar (lto 7.7.2022). Verteidigungsminister Boris Pistorius hielt auch bis zum Frühjahr 2024 an der Impfpflicht fest, obwohl das schlechte Nutzen-Risiko-Verhältnis längst jedem bekannt war. Er sagte, und das ist nahezu kabarettreif: „Ich kann mir nicht erlauben, einmal mehr in diesen Zeiten, in denen wir es mit einem russischen Aggressor und einer veränderten Bedrohungs- und Sicherheitslage in Europa insgesamt zu tun haben, die Gesundheit auch nur eines einzigen Soldaten, einer einzigen Soldatin zu gefährden. Die Abwägung aller Risiken führt eindeutig dazu, dass die Covid-19-Impfung vorläufig noch der bessere Weg ist – wie lange, werden wir sehen. Wir haben eine Verantwortung für die Gesunderhaltung der Truppe. Die Abwägung aller Risiken führt eindeutig dazu, dass die COVID-19-Impfung der bessere Weg ist“ (Bundestag 24.5.2023). Erst im Mai 2024 wurde die Impfpflicht gestrichen, als dem Verteidigungsministerium eine juristische Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht drohte (WELT 31.5.2024).
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Gießen durfte ein Arbeitgeber ungeimpfte Mitarbeiter auch ohne die Erteilung eines behördlichen Beschäftigungsverbots von der Beschäftigung freistellen. Sie verloren damit den Anspruch auf Lohnzahlung (Fuhlrott 14.4.2022). Dem widersprach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dieses sah kein Recht zur Freistellung durch den Arbeitgeber. Nach dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestand ein Vergütungsanspruch, sollte der Arbeitgeber dennoch freistellen (Zack 19.4.2022). ver.di-Chef Frank Werneke hatte schon im November 2021 Pläne zu einer Impfpflicht im Pflegebereich kritisch kommentiert, denn es seien zahlreiche Kündigungen zu befürchten: „Wenn jetzt über eine Impfpflicht nachgedacht wird, führt das nicht dazu, dass signifikant mehr Menschen geimpft werden, sondern dass noch mehr Betroffene ihren Beruf verlassen werden. Das verschärft den Personalmangel in allen betroffenen Bereichen“ (tagesschau 15.11.2021).
Ab Dezember 2021 gab es immer wieder Alarmrufe von Pflegeeinrichtungen wegen der drohenden Kündigungswelle (br 20.12.2021, Focus 14.1.2022). Die Berliner Zeitung schrieb: „Die Impfpflicht kann in der ambulanten Pflege in Berlin eine riesige Lücke reißen. Viele Angehörige müssen pflegebedürftige Verwandte dann selbst versorgen“ (BZ 31.12.2021). Rund 300 Beschäftigte der Uni-Klinik Tübingen wehrten sich gegen die Impfpflicht und forderten die Klinikleitung zu Verhandlungen auf (swr 27.1.2022). Im April 2022 waren in Baden-Württemberg 15.400 bzw. acht Prozent der Beschäftigten in Kliniken und Rehas ungeimpft. Der Vorsitzende der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft, Heiner Scheffold, forderte in einem Brief an Gesundheitspolitiker im Bund, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen (swr 22.4.2022).
Die Caritas Altenhilfe befürchtete flächendeckende Aufnahmestopps in Pflegeheimen und forderte das Aussetzen der Impfpflicht (WELT 22.1.2022). Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa sagte: „Es gibt Pflegekräfte, die eher bereit sind, im Supermarkt an der Kasse zu sitzen, als sich impfen zu lassen. (…) Es gibt Berichte von Einrichtungsleitungen, die in Videorunden in Tränen ausbrechen“ (Pioneer 19.1.2022, Bezahlschranke). In Bayern meldeten sich in den ersten Monaten 2022 mit 5767 überproportional viele sozialversicherungspflichtige Pflegekräfte als arbeitssuchend (br 2.3.2022). Im August 2022 sorgte sich die Uniklinik Regensburg um die „Gewährleistung der Versorgungssicherheit“. Die Klinikleitung appellierte an die Mitarbeiter, nicht zu kündigen (BZ 8.8.2022).
Nach Auskunft der Bundesregierung hatten bis April 2022 in ganz Deutschland 96.000 Pflegekräfte ihre Arbeit gekündigt (Reitschuster 11.4.2022). Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kündigte an, sich im Fall von Entlassungen vor die Betroffenen stellen zu wollen. „Aus unserer Sicht darf wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht niemandem gekündigt werden… Kündigungen dürfen nicht ausgesprochen werden. Das ist unsere politische und juristische Auffassung“, sagte die ver.di-Gesundheitsexpertin Sylvia Bühler (tp 17.1.2022).
Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß sagte am 19.1.2022 in einem Interview, er sehe mit Omikron keinen Grund für mehr für eine Impfpflicht. „Wenn die Politik nach Abwägung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Pandemie vorbei ist und es deshalb keine Impflicht mehr braucht, dann gibt es eine neue Lage. Dann gäbe es aus meiner Sicht auch keinen Grund, an der allgemeinen und vor allem der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festzuhalten, die ja bereits beschlossen ist.“ (Handelsblatt 19.1.2022, Bezahlschranke).
Ende Januar 2022 drängten mehrere Bundesländer auf eine Verschiebung der Impfpflicht, denn zu viele Pflegekräfte seien skeptisch und würden dann wegen der Impfpflicht nicht mehr zur Arbeit erscheinen (tagesspiegel 23.1.2022). Zwei Drittel aller Krankenhäuser erwarteten Personalengpässe (WELT 24.1.2022). Der Vize-Landrat in Bautzen kündigte an, dass der Landkreis die Impfpflicht nicht durchsetzen wird (mdr 25.1.2022). Die Gesundheitsämter fürchteten, dass zehn Prozent der Betroffenen keinen Impfausweis vorlegen können und daher angehört werden müssen. Dies sei für sie nicht leistbar und falle auch nicht in ihre Zuständigkeit. Sie forderten eine Fristverlängerung (Dtsch Ärztebl 4.2.2022).
Janosch Dahmen, Federführender bei der Formulierung des Gesetzes, lehnte ein Verschieben des Projekts ab und kündigte im Gegenteil an, das Gesetz nachzuschärfen: „Wenn der Eindruck entsteht, dass der Ermessensspielraum dazu führt, dass die Durchsetzung der Impfpflicht und damit der Patientenschutz gefährdet ist, müssen wir an das Gesetz noch einmal ran“. Er brachte auch Amtshilfe etwa durch die Bundeswehr oder Landesbehörden für die Durchsetzung des Gesetzes ins Gespräch (BI 3.2.2022).
Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, warf Karl Lauterbach Versagen bei der Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor. Es würden „die Vollzugsprobleme von Gesundheitsämtern, Ordnungsbehörden und Arbeitgebern ignoriert… Noch verheerender ist jedoch, dass Karl Lauterbach die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken in Gefahr bringt. Eine Basta-Politik wird scheitern“ (n-tv 1.2.2022).
Die reicheren europäischen Länder begannen während der Pandemie mit der Anwerbung von Pflegekräften aus den ärmeren Ländern, was dort den Personalmangel verstärkte. „Die bereits bestehende ungleiche Verteilung von Krankenschwestern und -pflegern auf der ganzen Welt wird durch die massenhafte internationale Anwerbung von Krankenschwestern und -pflegern in einkommensstarken Ländern noch verschärft, da diese nach einer schnellen Lösung für den Mangel an Krankenschwestern und -pflegern suchen, was die Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung weltweit nur noch vergrößern wird“, beklagt der Internationale Rat der Pflegekräfte ICN (ICN 24.1.2022).
In vielen Ländern, die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ansteuerten, sorgt der Ausfall von nicht impfwilligen Beschäftigten im Gesundheitsbereich für Probleme. In Großbritannien wurde wegen der Impfpflicht im staatlichen Gesundheits- und Pflegesystem der Verlust von sieben Prozent der Pflegekräfte in Altenheimen und bis zu über 25% der häuslichen Pflegekräfte befürchtet (ComCare 11.11.2021). In Italien wurde schon 2021 wegen Personalmangel an den Krankenhäusern diskutiert – allein im Krankenhaus von Padua wurden 200 nicht geimpfte Fachkräfte suspendiert – Ärzte und Pflegepersonal wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzuholen (oe24 11.12.2021). Ausgeführt wurde die Rückholaktion erst von der neugewählten Regierung unter Giorgia Meloni im Oktober 2022 (orf 28.10.2022, oe24 30.10.2022). In den USA, wo jeder dritte Klinikangestellte eine Impfung ablehnte, quittierten Tausende Ärzte und PflegerInnen den Dienst; einige Krankenhauskonzerne begannen, sie zurückzuholen (WELT 18.1.2021). Auch in zwei Provinzen Kanadas wurde die Impfpflicht für die Beschäftigten des Gesundheitswesens zurückgenommen, da es zur Entlassung von „Zehntausenden“ von Krankenhausmitarbeitern geführt hätte (heise 21.11.2021). Die Behauptung, dass die Impfung des Personals die Patienten schützt, hält nicht der geringsten Überprüfung stand. Es ist nicht das Personal, sondern es sind die infizierten Patienten, die das Virus auf andere Patienten übertragen (Illingworth 24.8.2021, HART 1.2.2022).
Durch die Omikron-Variante, die der Impfwirkung weitgehend entweicht, ist eine Impfpflicht in allen Aspekten völlig absurd geworden. Der US-Experte Vinay Prasad schreibt: „Krankenschwestern und anderes Gesundheitspersonal zu entlassen, weil sie sich nicht an die Vorschriften halten, ist sinnlos. Es ist besser, sie arbeiten zu lassen. Es ist an der Zeit, sie zurückzuholen“ (Prasad 9.1.2022). Selbst Christian Drosten meinte: „Wir können nicht auf Dauer alle paar Monate über eine Booster-Impfung den Immunschutz der ganzen Bevölkerung erhalten“ (n-tv 18.1.2022). Karl Lauterbach forderte dennoch eine Impfpflicht ab April oder Mai 2022 (WELT 19.1.2022).
Der Vorsitzende der kassenärztlichen Vereinigung Andreas Gassen kündigte an, die rund 100’000 niedergelassenen Mediziner in Deutschland wollen die Impfpflicht nicht umsetzen. Die Praxen seien „kein Ort, um staatliche Maßnahmen durchzusetzen“, sondern lebten vom Vertrauen zwischen Arzt und Patient.
„Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren“ (Andreas Gassen in BILD 18.1.2022).
Andreas Gassen wurde in einem offenen Brief von bundesweit über 700 Ärzten aufgefordert, „sich für eine Aufhebung der nach Paragraf 20a geplanten Impfpflicht in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen und vielen weiteren Einrichtungen einzusetzen“ . Die Unterzeichner befürchten, ihre Praxen schon in Kürze schließen oder ihre Tätigkeit in der Klinik beenden zu müssen. Die bislang zugelassenen Impfstoffe würden jedoch weder zu einer sterilen Immunität führen noch eine Infektiosität der Geimpften verhindern (BZ 22.2.2022).
Die Gruppe „PsychologInnen für Menschlichkeit und Selbstbestimmung“ startete einen Eilantrag mit Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für alle Berufsgruppen in den Gesundheitsberufen.
Am 7. Februar 2022 verabschiedete sich Bayern in Gestalt von Markus Söder verbal von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, und CDU-Chef Friedrich Merz verlangte die Aussetzung und erneute Diskussion dieses Gesetzes. Die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Folgen für die Beschäftigten und die Folgen für die Betriebe seien nicht bedacht worden (SPIEGEL 7.2.2022). Einen Tag später folgte Sachsen (BILD 8.2.2022). Bundesjustizminister Marco Buschmann sprach von „Tyrannei“, Pflegeheime befürchteten die Abwanderung von Pflegepersonal nach Bayern, und die Bundesregierung wollte bei einem Impfpflicht-bedingten Pflegenotstand die Nachbarn einspringen lassen, zu Lasten der Pflegeversicherung. Der Sozialexperte und Pflegeforscher Thomas Klie sagte der Berliner Zeitung: „Nichtgeimpfte ohne pflegerischen Sachverstand als Ersatz für Pflegehelfer in die Haushalte zu schicken, ist in der aktuellen Lage völlig absurd“ (SZ 10.2.2022, WELT 9.2.2022, SPIEGEL 7.2.2022, BZ 10.2.2022).
Das Bundesverfassungsgericht lehnte am 10. Februar 2022 den Antrag auf einstweilige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab (BVerfG 10.2.2022). Es bestünden allerdings Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, die abschließende Prüfung bleibe jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Richter nannten als Hauptargument die – längst widerlegte –  „Unterbrechung von Ãœbertragungsketten“ durch die Impfung. Sie erkannten auch nicht an dass sich die Gefahrenlage durch Omikron wesentlich verändert hat. Am 25. März lehnte das Bundesverfassungsgericht eine weitere Verfassungsbeschwerde der Kanzlei Hannig gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ohne Begründung ab (Hannig 25.3.2022).
Die WELT kommentierte resigniert: “ In dem einstimmig ergangenen Beschluss hangelt sich das Bundesverfassungsgericht wie gewohnt an der Argumentationslinie der Regierung entlang und lässt Gegenmeinungen (wie z.B. die Stellungnahme von ÄFI , d.Verf.) auch von den angefragten Sachverständigen, außen vor. (..) Das Bundesverfassungsgericht weigert sich zu erkennen, dass sich durch Omikron die Gefahrenlage entscheidend verändert hat und dass die Impfung in ihrer aktuellen Form hauptsächlich zum Selbstschutz taugt. Das aber ist kein verfassungsrechtlich legitimes Ziel für eine Impfpflicht. Mit den obigen Argumenten würde Karlsruhe wohl auch eine allgemeine Impfpflicht zumindest im Eilverfahren legitimieren.“ (WELT 11.2.2022, Bezahlschranke). Niko Härting ergänzte auf twitter: „Niemand braucht ein @BVerfG für schlicht gestrickte Freifahrtscheine der Regierenden“ (Härting 11.2.2022).
Die BVerfG-Richter führten aus: „Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt; dies ist auch sonst – jedenfalls für den genannten Zeitraum – nicht ersichtlich. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen.“ Was soll man den Betroffenen also raten? Wechselt doch einfach euren Arbeitsplatz! Oder dann, bei einer allgemeinen Impfpflicht: Wandert doch einfach aus? (BVerfG 10.2.2022).
Der Internist Erich Freisleben sprach von einem schon länger währenden Kulturkampf zwischen Menschlichkeit in der Medizin und einem mechanistischen Weltbild, das zu Biologismus und Optimierungswahn führt. Dies werde an den Debatten um Impfung und Impfpflicht sichtbar. Meinungsvielfalt werde als bedrohlich und verschwörerisch empfunden. „…dass die „Nichtgeimpften“ nicht Gesellschaft oder Gesundheit bedrohen und dass die neue Impftechnik ohne Standardzulassung weder einen Schutz vor Infektionen noch vor Erkrankung bietet, müsste längst auch dem Einfältigsten offensichtlich geworden sein. Dass es im Angesicht der Faktenlage dennoch einen Druck oder gar Zwang zum Impfen gibt, ist nur einer kampagnengestützten Meinungsmache geschuldet, die in der Lage ist, selbst die offensichtlichste Vernunft noch unsichtbar werden zu lassen. (…) Der Impfzwang im Gesundheitswesen ist da nur der letzte Tritt gegen die Würde und die Größe des menschlichen Faktors“ (Freisleben 1.1.2022).
Die deutschen Städte kündigten an, ab Mitte Mai 2022 erste Bußgelder oder Betretungs- und Tätigkeitsverbote gegen ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich auszusprechen (BZ 28.4.2022). Die Stadt Jena verschickte noch im November 2022 Hunderte von Bußgeldbescheiden über 250 Euro (mdr 18.11.2022). In Bayern wurden bis zum Stichtag 8. Mai allein in der Pflege 30.742 Personen gemeldet, die weder als geimpft noch als genesen gelten. Die Bußgelder sollen in dem Bundesland maximal bei 300 Euro liegen, und zwar erst „in allerletzer Konsequenz“ (Merkur 10.5.2022).
In einem erneuten Skandalbeschluss wurde am 19. Mai 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß gebilligt (BVerfG 19.5.2022).
Dem Richterspruch ging keine mündliche Verhandlung voraus. Es handelte sich um ein undemokratisches Geheimverfahren, bei dem die Richter auf Transparenz in der Entscheidungsfindung und Kontrolle durch die Öffentlichkeit und die Medien verzichteten. Genau genommen handelte es sich um einen Beschluss und nicht um ein Urteil. Die Berater des Gerichts waren weitgehend identisch mit den Beratern der Regierung, darunter die bekannten NoCovid-Protagonisten Priesemann, Meyer-Hermann oder Nagel (Robert 19.5.2022), und Sachverständige von PEI und RKI, die dem Bundesgesundheitsminister weisungsgebunden unterstellt sind – die Stellungnahmen sind hier abrufbar. Einzige kritische Stimme: Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung.
Das Gericht ging immer noch von einem „Fremdschutz“ durch die Impfung aus. Tatsächlich ist der Fremdschutz inzwischen vielfach widerlegt. Eine Impfpflicht ist allein dadurch weder geeignet noch erforderlich. Auch die gesicherte Tatsache, dass Genesene seltener als Geimpfte das Virus übertragen, spielte für die Richter keine Rolle, ebenso wenig das erhebliche Risiko einer Impfnebenwirkung – es wurde von ihnen glattweg heruntergespielt: „Bei weitem nicht bei jeder Verdachtsmeldung“ sei „ein Kausalzusammenhang mit der Impfung gesichert„. „Obwohl gesellschaftlich und fachlich schon längst kontrovers über das Ausmaß der – naturgemäßen – Untererfassung von schwerwiegenden Nebenwirkungen diskutiert wird, kommt das Gericht ganz ungeniert zu einer angeblichen Ãœberschätzung des Risikos, basierend auf den Daten des Paul-Ehrlich-Instituts, da ‚bei weitem nicht bei jeder Verdachtsmeldung ein Kausalzusammenhang mit der Impfung gesichert ist‘, weshalb „davon ausgegangen werden [kann], dass entsprechende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen ganz überwiegend nicht eintreten“ (Rn. 227)“ – so Jessica Hamed in Cicero (Hamed 21.5.2022).
Völlig aus der Luft gegriffen war die Behauptung der Richter: „Zugleich zeigten die Daten des RKI weiterhin sowohl bei symptomatischen Infektionen als auch bei der Hospitalisierung Unterschiede zwischen nicht geimpften, zweifach geimpften und dreifach geimpften Personen.“ Der RKI-Wochenbericht vom 21.04.22, auf den sich das BVerfG stützte, war einer der letzten, in dem noch die Erkrankungsraten nach Impfstatus veröffentlicht wurden (danach wurde das ohne nähere Begründung gestoppt). Die Zahlen des RKI zeigten spätestens ab Anfang April 2022 keinen Unterschied mehr in der Erkrankungshäufigkeit von Geimpften und Ungeimpften (Zacki 19.5.2022, SubjStud 19.5.2022). Da somit der Sachstand, von dem die Richter ausgingen, nicht mehr erfüllt war, könnte die „Ausstiegsklausel“ des Urteils zur Geltung kommen, die da heißt: „Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.“ (Garber 19.5.2022).
Keine Rolle spielte in dem BVerfG-Beschluss die Verletzung der Menschenwürde – dieses Wort kommt in der Urteilsbegründung nur einmal vor: „Eine mögliche Verletzung der durch Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Menschenwürde ist nicht aufgezeigt. Die Beschwerdeführenden legen nicht nachvollziehbar dar, weshalb die Nachweispflicht sie zum bloßen Objekt des Schutzes vulnerabler Personen machen sollte, obwohl keine mit Zwangsmitteln durchsetzbare Impfpflicht besteht und es darum geht, ein gerade von ihnen ausgehendes Risiko der Übertragung von Infektionen auf vulnerable Personen zu vermeiden.“
Der Regierung wurde ein uneingeschränkter Einschätzungsspielraum zugestanden – das ließ für den Herbst 2022 einiges befürchten: „Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten“. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei „zum Schutz vulnerabler Menschen gerechtfertigt“.
Das Urteil dürfte als „Paradigmenwechsel“ in die Rechtsgeschichte eingehen: Die Grundrechte, die ursprünglich als Abwehrrechte der Bürger gegen Ãœbergriffe des Staates formuliert wurden, wurden nun gegen die Bürger gekehrt und zu „sekundären Anspruchsrechten“ und sogar zu einer Handlungspflicht des Staates umgedeutet (Knabenm 22.5.2022). Jessica Hamed sprach von der „Gefahr des entfesselten Staates“ (Hamed 24.5.2022). Der Staat könne „zukünftig auch schwerste Grundrechtseingriffe auf Prognosen zu stützen, die ein höher- oder gleichwertiges Rechtsgut bedroht sehen. (…) In Zukunft gilt bei der Einschränkung von Grundrechten, im Zweifel für den Staat. Und das ist das exakte Gegenteil dessen, was die Verfasser des Grundgesetzes im Sinn hatten.“ Das Gericht begeht gleichzeitig auch „einen unverzeihlichen Tabubruch, indem es das Sterberisiko durch Impfung gegen das Sterberisiko durch COVID-19 aufwiegt. Eine bedrückende Rückwendung zu purem Utilitarismus & einer furchterregenden Gemeinschaftsethik, die längst auf dem Müllhaufen der Geschichte lag.“ – „Eine zutiefst anti-aufklärerische, düstere Technokratie“ (Pace1 19.5.2022, Pace2 19.5.2022).
Nach Ansicht von Jessica Hamed ist das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss ein „Postfaktischer Wegbereiter des paternalistischen Staates“. Es habe sämtliche Argumente, die gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht sprechen – fehlender Fremdschutz, Impfnebenwirkungen, niedrige Infektionszahlen – konsequent ignoriert. Die Bürger könnten von ihm keinen Schutz vor einem übergriffigen Staat erwarten. Rote Linien kenne der Senat bei Corona so gut wie keine. Er habe sich vollständig dem seuchenpolitischen Imperativ unterworfen, wie die Richter spätestens erkennen ließen, als sie im Dezember 2021 die strengsten Corona-Maßnahmen Deutschlands für das Abhalten einer mündlichen Verhandlung erlassen haben (Hamed 21.5.2022). Im Prinzip habe das Bundesverfassungsgericht seine eigene Abschaffung inszeniert (Hamed 24.5.2022)
„Nach meinem Dafürhalten sollten Betroffene erwägen, das Bundesverfassungsgericht nicht mehr in Sachen Corona anzurufen. Es verdient das Vertrauen der schutzsuchenden Bürger nicht mehr – und deshalb sollte es auch keine Gelegenheit mehr zur Äußerung erhalten.“ (Hamed 21.5.2022)
Zack schrieb auf Twitter sarkastisch: „Es geht ja nicht darum, irgendwas zu verbessern. Es geht um den Spaß daran, anderen etwas vorzuschreiben und Fantasien gegen Minderheiten auszuleben. Das eben alles seine rechte Ordnung hat. Wo kämen wir hin, wenn nur 96% in den Kliniken geimpft wären.“ (Zack 21.5.2022).
Der Staatsjurist Stephan Rixen überschrieb seinen Kommentar im Verfassungsblog mit der Frage „Abschied von der Verhältnismäßigkeit?“ (Rixen 2022). Seiner Ansicht nach blendete das BVerfG das allgemeine Persönlichkeitsrecht als irrelevant aus. „Freiheit wird hier, staatlich veranlasst, reduziert.“ Entscheidend für die Neuausrichtung der Beurteilung sei der Satz: „Auch bei der Prüfung der Angemessenheit besteht grundsätzlich ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers“. Das individuelle Todesrisiko durch die Impfung werde in eine statistische Unwahrscheinlichkeit umdefiniert, und jedem, der ein Unbehagen bis hin zur Todesangst empfindet, werde signalisiert, er oder sie solle sich mal nicht so haben. „Zwar müsse jede von der Nachweispflicht betroffene Person letztlich auch mit einer Kündigung rechnen (Rn. 259) – das BVerfG spricht klar aus, was der Gesetzgeber nicht klar aussprechen wollte –, und doch bleibe ihr die Wahl, ‚entweder ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben oder aber in die Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität einzuwilligen‘. Dies sei mit Blick auf das Ziel, ‚vulnerable Personen vor einer schwerwiegenden oder sogar tödlichen COVID-19-Erkrankung zu schützen‘, zumutbar.“
Rixen schrieb weiter: „Für Grundfragen, die das dogmatische Puzzlespiel irritieren könnten, ist in dem Beschluss kein Raum. Dazu gehört die Problematik des ‚Gesundheitspräventionsstaats‘, die das stillschweigend mitlaufende Großthema der Pandemie ist; die Bedeutung des Körpers, der nicht beliebig manipulierbare res extensa ist, sondern Ausdrucksfeld der eigenen Persönlichkeit, deren Selbstverständnis vom vorgeblich „kleinen Picks“ der Impfspritze durchaus betroffen sein kann; die Marginalisierung der von gezielten Negativanreizen möglichst freien Einwilligung , die zum menschenrechtlichen Kern des modernen Gesundheitsrechts gehört.“
Gegen die Logik des „Wir werden alle sterben, wenn es keine Impfpflicht gibt“ hat Differenzierung keine Chance (Rixen 2022)
Im Gegenteil, so Stephan Rixen: Dass in der Pandemie trotz vieler Schutzmaßnahmen zahlreiche vulnerable Personen verstorben sind, belege in diesem Weltbild nur, dass die Grundrechtseingriffe, die Schutz verheißen, intensiviert werden müssen. Der Beschluss des BVerfG räume mit perfekter dogmatischer Artistik nahezu alles ab, was dem Gesetzgeber das Leben schwer machen könnte. Daher bleibe die Frage berechtigt, wieso das Gerichte „die Verhältnismäßigkeit auf Leerlauf gestellt“ hat (Rixen 2022).
Im Juli 2022 formulierte es Stephan Rixen noch drastischer:
„Das jetzige Gesetz über einrichtungsbezogene Impflicht ist ein einziger Murks mit Ansage.“ (Rixen in zdf 15.7.2022)
Der Verfassungsrechtler Robert Seegmüller warnte, dass ab Oktober 2022 die Impfpflicht verfassungswidrig werden könnte. Sie sei „ungeeignet und unverhältnismäßig“. Es erscheine ihm nicht ersichtlich, welcher zusätzliche Gewinn durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch erzielt werden kann (zdf 22.9.2022).
Ein weiterer juristischer Kommentar stammte von der Gruppe KRiSta (Kritische Richter und Staatsanwälte). Ihrer Ansicht nach verletzt die Pflicht zu einer Impfung, die in einzelnen Fällen zum Tode führt, die Menschenwürde, „weil damit Leben gegen Leben abgewogen wird und die (vom tödlichen Ausgang der Impfung) betroffenen Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden“. Das Gericht habe weitgehend auf eine eigene inhaltliche Kontrolle der Argumente verzichtet, und auch den Gesetzgeber dazu nicht verpflichtet. Es halte es für ausreichend, „wenn es Experten aus der Wissenschaft gibt, auf die sich der Gesetzgeber bei seinen Entscheidungen berufen konnte und zumindest der Eindruck entstehen kann, dass diese Experten eine Mehrheitsmeinung in der Wissenschaft repräsentieren“. Ungewissheit reiche daher nach Ansicht des Gerichts immer aus, solange es nur um den „Schutz gewichtiger verfassungsrechtlicher Güter“ gehe.
KRiSta stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Entscheidung gegen die Impfung mit der Konsequenz eines Betretungsverbotes schwerwiegende Folgen für die Betroffenen hat, die bis zum Verlust der wirtschaftlichen Existenz reichen können. Unsicher seien dagegen Umfang und Dauer des von der Impfung vermittelten Fremdschutzes (das „ob“ ist für das Gericht entschieden) und damit auch der zu erwartende Nutzen einer Impfpflicht. „Die Ungewissheit besteht somit auf der Seite des Nutzens des Eingriffs, nicht bei der Beurteilung seiner Kosten. Bei dieser Konstellation dem Gesetzgeber einen weiten Beurteilungsspielraum zuzugestehen heißt, im Zweifel für den Staat und gegen die Grundrechte.“
KRiSta fasste zusammen: „Der Beschluss vom 27.04.2022 stellt nach den beiden Beschlüssen zur Bundesnotbremse einen weiteren Tiefpunkt in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts dar. Wenn man das Ergebnis und seine Begründung analysiert, muss man sich fragen, ob damit ein Punkt erreicht ist, an dem es nicht vernünftiger wäre, bis auf weiteres jede Hoffnung, dass Karlsruhe in der Corona-Krise die Grundrechte der Bürger und die liberale Demokratie gegen einen übergriffigen Staat verteidigen könnte, aufzugeben.“ (KRiSta 25.5.2022).
Ein Kommentator der WELT stellte die Frage, „warum man nun für Kinder eine Impfung empfiehlt, bei denen sich gezeigt hat, dass sie die Infektion problemlos innerhalb weniger Tage überstanden haben. Wenn sie sie überhaupt bemerkt haben, geschweige denn davon krank geworden sind, dürften bei den meisten Kindern die Symptome während der Infektion nicht stärker gewesen sein als die erwartbaren Impfreaktionen“. Und weiter: „Es scheint, man wolle schlicht jetzt die Kinder impfen, weil man es kann und weil es anscheinend weitgehend ungefährlich ist. Das ist aber über den konkreten Anlass hinaus ein fatales Signal. Es ebnet den Weg in eine Welt, in der so etwas wie anlassloses Impfen zum Normalfall werden kann: Wir haben einen Impfstoff, der nach allem, was wir wissen, weitgehend harmlos ist, und der gegen irgendein Virus schützt, das es irgendwo auf der Welt gibt und das ja vielleicht irgendwann hier herkommen kann – also impfen wir uns dagegen. Ob die Sache dann wirklich auf Dauer so harmlos bleibt, wie sie beim Präzedenzfall dieses Vorgehens noch schien, ist fraglich, jedenfalls völlig ungewiss. (…) Man versucht erneut, mit Interventionen bei Kindern und Jugendlichen ein Problem in den Griff zu bekommen, welches diese gar nicht haben. (…) Man sollte den Kindern klar sagen, dass sie wohl nicht zu denen gehören, die sich vor der Infektion fürchten müssen, dass auch ihre Eltern und Großeltern inzwischen gut geschützt sind – und dass sie jetzt wieder ein normales Leben ohne Angst vor Corona führen dürfen.“ (WELT 26.5.2022, Bezahlschranke).
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion brachte schon am Tag nach dem Urteil eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ins Gespräch. Sie sei angesichts der milden Omikron-Verläufe möglicherweise weder angemessen noch verhältnismäßig (tagesschau 20.5.2022). Im Landkreis Mittelsachsen mussten ungeimpfte Pflegekräfte trotz Impfpflicht keine negativen Konsequenzen fürchten. Das Gesundheitsamt bescheinigte 1200 Betroffenen, dass sie ihrer Arbeit weiter uneingeschränkt nachgehen können. Begründet wurde das mit der Versorgungssicherheit in den rund 570 Pflegeeinrichtungen in der Region. Insgesamt seien der Behörde etwa 3200 Beschäftigte gemeldet worden, die weder geimpft oder genesen noch ein ärztliches Attest vorlegen konnten (STERN 9.6.2022).
Am 24. Juni 2022 nahm das Bundesverfassungsgericht eine weitere Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zur Entscheidung an. Vierzehn Beschwerdeführende aus allen Teilen Deutschlands hatten das Gericht angerufen. Die Begründung des Gerichts: Keine Aussicht auf Erfolg. Auf Aktualisierungen, welche die neue Studienlage berücksichtigen, ging das Gericht gar nicht erst ein (ÄFI 24.6.2022).
Im März 2023 wies das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Revision einer ungeimpften medizinischen Fachangestellten ab, der im Juni 2021 von einer Klinik in Rheinland-Pfalz gekündigt worden war. Eine fehlende Corona-Impfung konnte demnach ein rechtmäßiger Kündigungsgrund für Krankenhauspersonal sein. „Das Urteil dürfte Auswirkungen auf vergleichbare Fälle bundesweit haben“, berichtete der Deutschlandfunk (dlf 30.3.2023).
Laut einer Umfrage von BILD am Sonntag bei allen 16 Landesgesundheitsministerien wurden bis Juli 2022 bundesweit mehr als 190.000 ungeimpfte Mitarbeitende im Gesundheitswesen identifiziert, aber gerade einmal 70 Betretungsverbote ausgesprochen. Betretungsverbote waren vor allem in Nordrhein-Westfalen (66), aber auch in Niedersachsen und Brandenburg ausgesprochen worden. In Hamburg verzehnfachten sich im August 2022 die Betretungsverbote gegen ungeimpfte Pflegekräfte und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen (Ärztebl 10.8.2022). In Bayern, Sachsen, Hessen und Bremen wurde bei Verstößen gegen die Impfpflicht vollständig auf Sanktionen verzichtet. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek forderte die Abschaffung der Impfpflicht zum 30. September: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung ohnehin bewusst. Dazu braucht es keine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr.“ (BILD 17.7.2022, Bezahlschranke).Â
Der Vorsitzende des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), Alexander Schraml, bezeichnete es als einen „Skandal“, dass es eine verpflichtende Immunisierung nur für medizinische Berufe gebe.
Vom 1. Oktober an war für Pflegeberufe zusätzlich eine Auffrischimpfung notwendig (oder zwei Impfungen plus durchgemachte Infektion). Alexander Schraml betrachtete dies als Verschärfung der Teil-Impfpflicht. „Damit besteht die Gefahr, dass uns weitere Beschäftigte verloren gehen beziehungsweise Auszubildende im Herbst nicht übernommen werden können“ (br 28.7.2022). Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen kündigten an, weitgehend auf den Vollzug dieser Verschärfung zu verzichten: Von den aktuell im Gesundheitswesen Beschäftigten wurde kein Booster-Nachweis verlangt, lediglich neue Mitarbeiter mussten ab Oktober die strengeren Anforderungen erfüllen (BR 10.9.2022, BZ 20.9.2022).
Thomas Voshaar kommentierte die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der WELT: „Ein absoluter Nonsens. Es soll ja der Schutz der Menschen gesichert werden, die sich uns als Patienten anvertrauen. Wenn aber die Impfung kaum Effekt auf die Ãœbertragung hat, gibt es doch überhaupt keinen Grund dafür. Gäbe es eine Impfung, die die Ãœbertragung relevant reduziert, müsste man die Sache neu überdenken“ (WELT 30.7.2022, Bezahlschranke).
*Unter dem Hashtag vergesstunsnicht fanden sich zahlreiche Stimmen, die sich gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wendeten.
Zu einer Solidaritätsaktion mit Ungeimpften kam es bei der Berliner Berufsfeuerwehr: Ãœber 680 Mitarbeiter widersetzten sich der Aufforderung, ihren Impfstatus offenzulegen. Auch Geboosterte und Genesene hätten sich „aufgrund ethischer Erwägungen und in Solidarität mit den ungeimpften Kollegen“ gegen die Abgabe einer Erklärung über den Impfstatus entschieden (BZ 23.3.2022). Im Juli 2022 wurde in Berlin von einem Feuerwehr-internen Account mit dem Namen „Stab-FM03“ ein anonymer „Wutbrief“ gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht und das „Klima der Angst“ verschickt (BZ 18.7.2022). Im September 2022 solidarisierten sich Hamburger Feuerwehrleute mit ihren Berliner Kollegen (BZ 15.9.2022).
Anfang September 2022 forderte die Unionsfraktion im Bundestag die sofortige Aufhebung der Impfpflicht im Gesundheitswesen. „Die Verhältnismäßigkeit und die Notwendigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht lassen sich mittlerweile nicht mehr rechtfertigen“, so Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der CDU. Auch drohten Personalengpässe. „Die Bundesregierung verweigert bis heute eine seriöse Evaluation.“ (WELT 3.9.2022). Die Bundesländer Bayern, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern forderten Ende Oktober 2022 ebenfalls ein Ende der Impfpflicht. Die Maßnahme sei überholt und drohe zur Belastung für Krankenhäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen zu werden (kbv 21.10.2022, ndr 30.10.2022). Probleme gab es vor allem bei Neueinstellungen: Neues Personal musste geimpft sein, deshalb sanken die Bewerberzahlen deutlich, und freie Stellen in der Pflege konnten nicht nachbesetzt wurden. Auch Praktika für junge, ungeimpfte Menschen waren im Pflegebereich nicht möglich. Die potenziellen Bewerberinnen und Bewerber wanderten in andere Branchen ab (br 6.12.2022).
Im November 2022 wurde bekannt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht über den 31.12.2022 hinaus verlängert wird (BZ 21.11.2022). Karl Lauterbach versuchte, sich aus seinem Argumentationsdilemma herauszuwinden mit der Behauptung, die Impfung helfe nicht mehr gegen eine Infektion mit den neuen Varianten (zdf 23.11.2022). „Völlig überraschend sprach sich der Minister plötzlich dem ZDF gegenüber für ein Ende der Impfpflicht in der Pflege aus. Seine Begründung: ‚Die Impfung schützt nicht mehr vor der Ansteckung‘. Nun muss man sich fragen, warum diese Erkenntnis dem Minister erst jetzt kommt? Denn dass die Impfung nicht vor Ansteckung schützt, ist spätestens mit Omikron klar gewesen“ (mdr 30.11.2022). Lauterbach rief wie einst Lothar Wiehler weiterhin dazu auf, „durchzuhalten“ (hsa 24.11.2022).
Laufende Bußgeldverfahren wurden trotz des Auslaufens der Impfpflicht nicht zwangsläufig eingestellt. Anders als bei Straftaten waren jedoch die Behörden bei Ordnungswidrigkeiten nicht zu deren Verfolgung verpflichtet, die Verfolgung lag vielmehr im Ermessen der Behörden und Gerichte. Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung veröffentlichte Mustertexte, um sich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen (ÄFI 5.12.2022).
#Am 3. September 2024 kam es in Osnabrück zu einem weitreichenden Gerichtsurteil bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und einer deftigen Schelte des BVerfG: „Das Verwaltungsgericht Osnabrück beurteilt Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), so wie er Ende 2022 galt, als nicht verfassungskonform. Die Norm verletzte das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit, teilte die Gerichtspressestelle am Dienstag (3. September) im Anschluss an eine Verhandlung zum Fall einer Pflegehelferin mit. Die Frau hatte eine Normenkontrollklage eingereicht, nachdem der Landkreis Osnabrück im Jahr 2022 ein „Betretungs- und Tätigkeitsverbot“ gegen sie verhängt hatte, weil sie keinen „Impf- oder Genesenennachweis“ vorlegte. Besondere Aufmerksamkeit hatte der Prozess bereits zuvor erzeugt, da der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) Lars Schaade als Zeuge geladen war.“ (multipolar 4.9.2024). Die Richter äußerten nicht bloß Zweifel, sie sind „überzeugt, dass bestimmte Grundrechtseingriffe in der Pandemie verfassungswidrig waren“ (stefanie 4.9.2024). Bastian Barucker veröffentlicht den Bericht der Rechtsanwältin Franziska Meyer-Hesselbarth, die bei der Gerichtsverhandlung zugegen war (Barucker 6..9.2024).
Die britische Regierung hatte schon am 1. März 2022 verkündet, dass sie auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen verzichtet. Begründet wurde das mit der vorherrschenden Omikron-Variante, die zu weniger schweren Verläufe führt (gov.uk 1.3.2022, BZ 2.3.2022). Die Regierung in Tschechien machte im Januar 2022 ihre Entscheidung für eine Impfpflicht für Senioren und bestimmte Berufsgruppen wieder rückgängig. Ministerpräsident Petr Fiala sagte, unter seiner Regierung werde es keine Impfpflicht geben, denn man wolle die Gräben in der Gesellschaft nicht vertiefen (NZZ 19.1.2022). In Litauen wurde das Vorhaben einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 20. Januar 2022 vom Parlament abgelehnt (lrs 20.1.2022). Am 31. Januar 2022 verkündete der britische Gesundheitsminister Sajid Javid eine Abkehr von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an. Fast 80.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen würden andernfalls ihren Arbeitsplatz verlieren, weil sie die Impfung ablehnen (Telegraph 30.1.2022).
In den USA gab es in verschiedenen Bundesländern eine Impfpflicht. Der Epidemiologe Vinay Prasad übte angesichts der gravierenden Nebenwirkungen beißende Kritik: „Wir haben eine große Krise der Medizin, dass wir neuartige medizinische Produkte, die die Ãœbertragung nicht stoppen, in Bevölkerungsgruppen mit geringem Risiko verpflichtend machen, ohne Belege, dass sie dem Empfänger zugutekommen. Und schlimmer noch: Viele fahren still mit“ (Prasad 22.9.2022).
Die allgemeine Impfpflicht
In Deutschland wurden im Spätherbst 2021 die Rufe nach einer allgemeinen Impfpflicht lauter. Das erste und einzige europäische Land, das eine allgemeine Impfpflicht beschlossen hatte, war Österreich. Ab Februar 2022 sollten dort alle über 18-Jährigen geimpft sein (FAZ 16.1.2022). Zunächst war sogar geplant, Impfgegner bis zu ein Jahr in Beugehaft zu nehmen, und dafür eigene Gefängnis-Etagen oder Gefängnis-Bauten zu bauen; diese Pläne wurden jedoch wieder fallen gelassen – es waren schon zu viele protestierende Menschen auf den Straßen (rnd 19.11.2021, Express 5.12.2021, Tagesspiegel 6.12.2021).
Die österreichische Regierung rechnete damit, dass zwischen 650.000 und einer Million Personen sich trotz Impfpflicht nicht immunisieren lassen und den Verfahrensweg beschreiten (oe24 10.12.2021). Die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) betonte in einem Interview,  dass es nur zu einer Impfpflicht kommen kann, wenn die Vakzine auch entsprechende Wirksamkeit besitzen (Kurier 26.12.2021). Zum 1. Februar 2022 galten nur 68 Prozent der Österreicher als geimpft. „Die Republik Österreich muss jetzt also Verfahren gegen ca. 1/3tel ihrer erwachsenen Bevölkerung einleiten“ (Zacki 2.2.2022). Mitte Februar war die Impfpflicht allerdings schon wieder in Frage gestellt – echtes Wiener Schmäh-Theater (WELT 13.2.2022, heute 16.2.2022). Am 23. Juni stoppte die Regierung schließlich das Impfpflicht-Gesetz (krone 23.6.2022).
Die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz ARGE DATEN veröffentlichte am 28.12.2021 eine vernichtende Stellungnahme zum Impfpflichtgesetz (ARGE DATEN 28.12.2021). Darin heißt es unter anderem:
- „Es ist höchst fahrlässig, aus populistischen Erwägungen unhaltbare Zusammenhänge zwischen Impfquote und Ausbreitung der Pandemie zu konstruieren und sie zur Grundlage von Grundrechtseinschränkungen zu machen.
- Die flächendeckende und de facto unbeschränkte Verfügung zu medizinischen Eingriffen bedarf besonderer Rechtfertigung. Die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Diesen Anforderungen wird der vorgelegte Entwurf in keinem Punkt gerecht.
- Auf Grund der komplizierten Laufzeitregelungen der einzelnen Impfungen und der daraus resultierenden Intransparenz für die Betroffenen ist mit bis zu fünf Millionen Strafverfügungen allein für 2022 zu rechnen.“
Kritisiert wurde an dem Impfpflichtgesetz auch das Nichteingehen auf die unvorhersehbare und nicht nachhaltige Wirkung der Impfstoffe und auf das Nebenwirkungsrisiko, die Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit (erzwungene Missachtung des Hippokratischen Eids), die Missachtung individueller Grundrechte, willkürliche Fristen und Einstufungen, die voraussehbare Fehlerhaftigkeit der Datenerhebung und der unzureichende Datenschutz. Im März 2022 setzte die österreichische Bundesregierung die Impfpflicht gegen das Coronavirus aus. Sie sei bei der vorherrschenden Omikron-Variante nicht verhältnismäßig, so Verfassungsministerin Edtstadler (br 9.3.2022).
Ab der letzten Novemberwoche 2021 hatte man den Eindruck, dass auch in Deutschland praktisch jeder Politiker, Jurist, Ethiker und Journalist, der den Mund aufmachte, einer Impfpflicht das Wort redete. Alle wollten dabei sein, auch der bayerische Ethikrat (br 13.11.2021). Der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza empfahl eine Impfpflicht mit Bußgeldern und bei wiederholten Verstößen auch hohen Zwangsgeldern. Als letzter Schritt müsse dann eine Zwangsvollstreckung erwägt werden. „Das bedeutet, dass jemand durch die Polizei dem Impfarzt vorgeführt wird“ (rnd 16.11.2021). Auch Alexander Thiele, der in seiner Biographie bedauert, dass der demokratische Verfassungsstaat unter Druck steht, erklärte Zwangsimpfungen und Haft für Impfverweigerer für möglich (BZ 24.11.2021). Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, ursprünglich ein Abwehrrecht gegen staatliche Übergriffe, erfuhr eine Umdeutung zum Recht auf Gesundheit (z.B. BW 10.4.2020), und das Bundesverfassungsgericht wies diesem ominösen Recht auf Gesundheit eine Stellung zu, neben der – nach Heribert Prantl – „alle anderen Grundrechte beiseite springen“ müssen (BZ 5.12.2021). Gemäß einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte eine Impfpflicht auch einfach per Verordnung durchgesetzt werden. Im §73 IfSchG heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine (…) vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet“ (BZ 28.3.2022).
„Eine echte Impflicht ist im Ergebnis (…) genauso falsch und vermutlich verfassungswidrig wie die aktuelle faktische Impfpflicht – aber immerhin wäre sie ehrlich“, schrieb die Juristin Jessica Hamed im November 2021 (Jessica Hamed 18.11.2021). Hauptargument der Verfassungswidrigkeit ist nach Jessica Hamed, „dass mit der Impfpflicht die Gefahr der Tötung eines Menschen sehenden Auges akzeptiert und trotz des – geringen aber vorhandenen – Risikos eine Aufopferung unter Verletzung der Menschenwürde zum Fremdschutz verlangt wird.“ (Hamed 15.2.2022). Andreas Brenner bezeichnet eine allgemeine Impfpflicht als „Akt der Enteignung“: „Werden Menschen zur Impfung gezwungen, sind sie nicht mehr länger Eigentümer ihrer selbst. Ein solcher Einschnitt dürfte allenfalls in Erwägung gezogen werden, wenn die Massnahme geeignet, erforderlich und angemessen wäre. Dies ist bei Covid nicht der Fall“ (NZZ 22.3.2022).
Am 29. November 2021 präsentierte sich die FDP wieder einmal als Umfaller-Partei: Der designierte Justizminister Marco Buschmann (FDP) zeigte sich offen für die Einführung einer Impfpflicht und empfahl, die Abstimmung im Bundestag darüber „freizugeben“ (als ob die Abstimmungen ansonsten unfrei sind). Damit waren Tür und Tor für eine Impfpflicht geöffnet (RND 29.11.2021). Markus Söder forderte, den Wind im Rücken, gleich noch eine allgemeine Impfpflicht ab dem Alter von 12 Jahren. Das würde „die Schulen absolut sicher machen“ (br 2.12.2021). Absolute Sicherheit: Das angestrebte, aber unerreichbare Ziel einer unfreien und zwangsneurotischen Gesellschaft. Nachjustieren und Daumenschrauben bis zur Unendlichkeit.
EIne fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten erarbeitet seit Dezember 2021 Gesetzesanträge zur einer allgemeinen Impfpflicht. Offene Fragen waren unter anderem die Verhältnismäßigkeit und die Einbeziehung von Kindern (ZEIT 10.12.2021). Am 19.11.2021 hatte die deutsche Bundesregierung vorsorglich die Etikettierung einer bevorstehenden Impfpflicht als „Falschmeldung“ von ihrer offiziellen Website entfernt (BILD 21.11.2021). Zurückhaltend fiel allerdings ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus. Beim Vorhaben der Impfpflicht gebe es eine Reihe offener Fragen, etwa nach der Ausschöpfung milderer Mittel, dem notwendigen legitimen Grund, der möglichen Infektiosität von Geimpften, der langdauernden Immunität von Genesenen (heise 26.11.2021).
Die erste Bundestagsdebatte über die allgemeine Impfpflicht am 26. Januar 2022 war ein Schlagabtausch, der von Seiten der Befürworter keine neuen tragfähigen Argumente für den Eingriff in die Grundrechte erkennen ließ. Es ging erkennbar um die Impfpflicht als politische Maßnahme, um das von Olaf Scholz gesteckte Impfziel zu erreichen. Es wurde deutlich: Juristisch und medizinisch lässt sich eine Impfpflicht nicht begründen. Dennoch wurde weiter über alle möglichen Konsequenzen einer Impfpflicht räsoniert. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, warnte, im Falle einer Impfpflicht könnten Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, wenn er nicht geimpft oder genesen ist, und für ungeimpfte Arbeitslose könnte das Arbeitslosengeld I wegfallen. Die WELT kommentierte: “ Die Sperrzeit wäre ein Abschreckungssignal an Ungeimpfte, nun endlich zu spuren, indem man Betroffenen einen kleinen, aber gehässigen Vorgeschmack auf die drohende Armut gibt. Dass mit derlei Maßnahmen die soziale Existenz von Millionen Menschen gefährdet würde, ist kein unbeabsichtigter Nebeneffekt der deutschen Corona-Politik, sondern deren Zweck. Wie will man bei derart großer Lust an der Bestrafung noch irgendjemanden politisch überzeugen?“ (WELT 31.1.2022).
Die WELT veröffentlichte im Februar 2022 Ergebnisse einer Umfrage unter allen Bundestagsabgeordneten zu ihrer Haltung zur Impfpflicht. Bei der SPD ist äußerte sich kein einziger Abgeordneter gegen eine Impfpflicht, bei den GRÜNEN nur eine Abgeordnete. Die Hälfte der FDP-Abgeordneten und 85 Prozent der AfD-Abgeordneten sind gegen eine Impfpflicht, ebenso etwa ein Drittel der LINKEN und neun Abgeordnete der Union. Das Fazit: Die Umfrage ließ Zweifel aufkommen, ob es eine klare Zustimmung zu einer der Varianten der Impfpflicht geben wird (WELT 2.2.2022, teilw. Bezahlschranke).
Eine Gruppe von über 230 Abgeordneten um Janosch Dahmen legte Anfang März 2022 einen Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 18 Jahren, befristet bis Ende 2023 vor (dserver 3.3.2022) – nach Jessica Hamed „der erschütternde Höhepunkt einer völlig von der Realität abgekoppelten Politik.“ (Hamed 3.3.2022). Die Namen der beteiligten Abgeordneten incl. Parteizugehörigkeit sind unter diesem Tweet abrufbar; mit dabei ist praktisch die gesamte Politprominenz der GRÜNEN: Berrbock, Goering-Eckardt, Habeck, Hofreiter, Künast, Trittin.
Der Entwurf ist ein Dokument von Ignoranz, Inkompetenz und totalitärer Übergriffigkeit. Da wird gefaselt von sehr hoher Gefährdung der Bevölkerung durch Omikron, da wird das Argument der (noch nie eingetroffenen) drohenden „Überlastung des Gesundheitssystems“ wiedergekäut, da wird der Impfung ein längst widerlegter Fremdschutz angedichtet, und mit der Behauptung, es gäbe „gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe„ werden gleich drei Lügen in einen Satz gepackt. Die Impfpflicht soll auch für Schwangere gelten, außer in den ersten drei Monaten. Die Bundesregierung dürfte nach Belieben die für einen „vollständigen Impfschutz“ notwendige Zahl und mögliche Kombination der Impfungen regeln, auch hinsichtlich etwaiger neu eingeführter Impfstoffe. Weiterhin wäre sie ermächtigt worden, „abweichende Anforderungen an einen Impf-, einen Genesenen- und einen Testnachweis zu regeln, sofern diese abweichenden Anforderungen für die jeweils betroffenen Personen vorteilhaft sind“ – ein weit offenes Tor für Interpretation und Willkür. Vorgesehen waren auch jederzeit mögliche, anlasslose Statuskontrollen im öffentlichen Raum und damit auch eine Ausweismitführpflicht (die wir in Deutschland aus gutem Grund nicht mehr haben) sowie eine allgemeine Green Pass- bzw. Zertifikatspflicht. „Wir sind der Dystopie gerade noch einmal entkommen“ (CF 9.4.2022).
Olaf Garber machte in einem Tweet darauf aufmerksam, dass nicht einmal mehr das RKI von einem Fremdschutz ausgeht: Nach der Ende Februar 2022 aktualisierten Risikobewertung von COVID-19 dient die Impfung nur noch zum individuellen Schutz vor schweren Verläufen. Laute RKI gelten alle Empfehlungen zur Verringerung des Infektionsrisikos „auch für Geimpfte und Genesene unabhängig von dem angenommenen individuellen Immunschutz“ (rki 28.2.2022, Garber 6.3.2022). Damit war die von Dahmen et al. angeführte Begründung für eine Impfpflicht Makulatur.Â
Nach dem Dahmen-Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen beauftragt werden, von ihren Versicherten „Nachweise zum Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 oder über das Vorliegen einer Kontraindikation zu erheben, diese stichprobenhaft auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und den für die Durchsetzung der Impfpflicht zuständigen Behörden die Versicherten namentlich zu melden, von denen ihnen keine ausreichenden Nachweise oder Bescheinigungen vorgelegt wurden“. Bereits im Vorfeld wurde von den Krankenkassen heftiger Widerstand gegen diese Kontrollaufgabe geäußert (tagesschau 10.2.2022). Auch die Arbeitgeber lehnten eine Impfstatuskontrolle ab (tagesschau 11.2.2022).
Zur Sanktionierung einer Impfverweigerung soll Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 € erhoben werden, eine Erzwingungshaft soll allerdings ausgeschlossen bleiben, weil sie „die Befolgungsbereitschaft gefährden könnte“. Nach einer Analyse von Jessica Hamed dürfe es relativ risikolos sein, das langwierige Bußgeldverfahren auszusitzen, bis Ende 2023 die Impfpflicht (hoffentlich) wieder erlischt (Hamed 4.3.2022). Nach einer repräsentativen Umfrage von Mitte März 2022 würden sich bei Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland nur zwei Prozent der bislang Ungeimpften impfen lassen (WELT 19.3.2022).
Eine eingehende Stellungnahme zum Dahmen Gesetzentwurf mit zahlreichen Grafiken veröffentlichte der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ (ÄFI 9.3.2022). Eine ausführliche und fundierte Kritik am deutschen „Sonderweg“ einer Impfpflicht präsentierte auch Steffen Augsberg, Jurist und Mitglied des deutschen Ethikrats, bei den Bad Nauheimer Gesprächen am 7. Februar 2022 (Augsberg 7.3.2022, ab 1:21 h). CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge äußerte zur allgemeinen Impfpflicht: „Weder hätte sie eine Mehrheit im Parlament, noch wäre sie wissenschaftlich oder verfassungsrechtlich wasserdicht“ , und sieht Lauterbach vor einer schweren politischen Niederlage (tz 4.3.2022).
Olaf Scholz hatte schon im November 2021 in martialischer Diktion von einem ganz großen „Waffenarsenal“ fabuliert. Es gehe darum, dieses nicht nur zu zeigen, sondern auch zu nutzen (Merkur 29.11.2021). Kurz darauf sprach er sich für eine strafbewehrte allgemeine Impfpflicht ab Februar oder März 2022 aus. Der Impfstatus solle nur noch sechs Monate gültig sein und müsse dann durch eine Auffrischimpfung verlängert werden (WELT 30.11.2021). Die Begründung von Olaf Scholz, „hätten wir eine höhere Impfquote, dann hätten wir eine andere Lage“, ließ sich im zweiten Halbjahr 2021 am Beispiel Schwedens mit gleicher Impfquote, aber deutlich niedriger Krankheitslast nicht abbilden, und auch nicht am Beispiel von Dänemark, Norwegen und Portugal mit deutlich höheren Impfquoten und trotzdem stark steigenden Infektionszahlen und erneuten Maßnahmenkatalogen (ourworldindata 30.11.2021, PLC 2.12.2021, Ourworldindata 10.12.2021, ianMSC 6.12.2021, Rosenbusch 12.12.2021).
Scholz erwähnte auch nicht, dass wir in dieser „Lage“ vor allem wegen der verheerenden neoliberalen Gesundheitspolitik seit der Ära Schröder (SPD) sind, mit Profitzwang in den Krankenhäusern und ungebremstem Personal- und Bettenabbau. In einer weiteren, mit Halbwahrheiten (s. etwa Ärztezeitung 29.11.2021) und nicht belegbaren Behauptungen gespickten, von dramatischer Musik untermalten Rede appellierte Olaf Scholz, bis Weihnachten sollten wir „30 Millionen Impfungen in die Oberarme kriegen“, „es gibt da keine roten Linien.“ (Scholz 2.12.2021). Es gibt keine roten Linien. Was für eine blindwütige Aussage. In einem Interview äußerte der Kanzler noch Ende Januar: „Wer sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen, trifft die Entscheidung nicht für sich allein. Er entscheidet mit über das Schicksal all derer, die sich deshalb infizieren.“ Das ist nicht nur Diffamierung, sondern glatte Lüge. So schlecht kann Scholz gar nicht beraten sein, dass er nicht weiß, dass die Impfung nicht vor der Ansteckung anderer schützt (WELT 26.1.2022, Bezahlschranke).
Die flapsig-totalitäre Haltung mancher Politiker brachte der Tübinger Bürgermeister Boris Palmer in einer Talkshow zum Ausdruck: „Mir als Praktiker ist egal, ob das Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht nach sechs Monaten kippt, solange alle geimpft sind. So wurden viele Gesetze gemacht…in der Pandemie macht man auch Fehler…völlig unproblematisch…“ (Vespertin 13.1.2022).
Karl Lauterbach war bei der Bundestagsdebatte am 17. März auch wieder mit einigen Lügen präsent, und mit einer Performance, die am geistigen Zustand des Ministers zweifeln lassen (Unger 17.3.2022). Er muss dringend abgelöst werden, um uns und ihn vor sich selbst zu schützen. Beängstigend auch die Claqueure – eine Stimmung, die unheimliche Assoziationen weckt.
- „Wir müssen uns auf den Herbst vorbereiten“, meinte er, sonst drohe erneut eine Überlastung des Gesundheitssystems. Das Gesundheitssystem war in den letzten zwei Jahren zu keinem Zeitpunkt überlastet).
- „Ungeimpfte tragen die Verantwortung, dass wir nicht weiterkommen“: COVID-19 wird spätestens seit Omikron von Ungeimpften und Geimpften gleichermaßen übertragen.
- „Das ganze Land wird in Geiselhaft dieser Menschen sein. Das können wir uns nicht mehr leisten“ – eine unglaubliche spalterische Diffamierung und Wahrheitsverdrehung. Schon wenige Wochen nach einer Grundimmunisierung besteht kein relevanter Eigenschutz mehr vor einer Infektion; das Risiko, selbst angesteckt zu werden, ist nach zwei Impfdosen sogar höher als bei Ungeimpften (ÄFI 9.3.2022).
Wie primitiv und demagogisch von manchen Impfpflichtbefürwortern argumentiert wurde, zeigen Ausschnitte aus den Reden der GRÜNEN-Abgeordneten Emilia Fester (homosap 17.3.2022) und Robert Habeck (Ziesmann 17.3.2022). Beängstigend, dass aus solchen Tönen und Unwahrheiten Gesetze gezimmert werden sollten, bei denen Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Das offensichtliche Hauptmotiv: Rache! Dr. phil. Habeck: „Hättest du geschwiegen, wärst du ein Philosoph geblieben….“. Parteigenossin Tabea Rößner hatte doch gezeigt, wie es geht (Grund_ges 17.3.2022). Felix Böttger zerlegte auf Twitter die Panikansagen von Lauterbach & Co: „Aber daran zeigt sich das eigentliche Ziel der Maßnahmenbefürworter: Es ist die Zerstörung von Normalität, gesundem Menschenverstand und Vertrauen auf Alltagserfahrung – Maßstab soll nur die Intensivstation sein, der Ausnahmezustand zur Normalität werden, wie Karl Lauterbach sagt. Und das sollten wir niemals zulassen!“ (flingeraner 23.3.2022).
Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin forderte in einer Stellungnahme die Bundesregierung und beteiligte Akteure zu einem evidenzbasierten Handeln und transparenten Entscheidungen auf. Es müsse Nutzen und Schaden einer Impfpflicht untersucht werden sowie soziale Auswirkungen, ethische und juristische Aspekte. Es müsse definiert werden, was mit „Impfung“ gemeint ist (welcher Impfstoff, wie oft, welche Zielgruppen etc.) und wie eine Impfpflicht umgesetzt werden soll. Es müssten konkrete Erwartungsszenarien öffentlich gemacht werden (Virusverbreitung und -varianten, pandemische Situation) und Kriterien für eine regelmäßige Neubewertung der Situation aufgestellt werden (EbmN 24.1.2022).
Der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ widerlegte mit seiner Kampagne „Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument!“ die wichtigsten Argumente der Impfpflichtbefürworter (ÄIE 7.2.2022).
Eine klare Position gegen eine allgemeine Impfpflicht nahm Oskar Lafontaine ein. Für ihn war die Forderung nach einer Corona-Impfpflicht verantwortungslos. „Ein gesetzlicher Zwang zur Einnahme bedingt zugelassener Impfstoffe, deren Wirkungsweise man massiv überschätzt hat und über deren mögliche Spätfolgen noch zu wenig bekannt ist, ist unverständlich (…) Wenn Zwangsmaßnahmen gerechtfertigt wären, dann zuallererst gegenüber den Politikern in Bundes- und Landesregierungen, die in der Pandemie 6000 Intensivbetten abgebaut und tausende Pflegekräfte mit schlechter Bezahlung und Arbeitsbedingungen veranlasst haben, den Beruf zu wechseln. Sie sind in erster Linie verantwortlich, wenn Intensivstationen überlastet sind“ (OL 23.11.2021). Auch nach Ansicht von Sahra Wagenknecht hat sich die deutsche Politik hat sich bei der Impfpflicht verrannt (Focus 25.1.2022).
Drastisch drückte die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen ihre Kritik an der Bundesregierung aus. Sie sagte in einem Interview: „Die Diskussion über eine Impfpflicht lenkt ab vom kriminellen Versagen der Bundesregierung. Wenn jetzt Überlastungen in Kliniken drohen, Betten auf Intensivstationen knapp werden oder Patienten auf Operationen warten müssen, dann, weil der politische Wille fehlt, die notwendigen Voraussetzungen für eine gute Versorgung zu schaffen“ (heise 26.11.2021).
Auch Wolfgang Kubicki (FDP) nahm klar gegen eine Impfpflicht Stellung: „Ich bin entsetzt über das jakobinerhafte Verhalten vieler in diesem Land, deren Freude an 2G und Impfpflicht ja nicht mehr rational ist. Vielen Impfpflichtbefürwortern scheint es um Rache und Vergeltung zu gehen“ (ZEIT 18.12.2021, Bezahlschranke). Eine Impfpflicht als „Zeichen“ an die Geimpften, dass die Ungeimpften jetzt mal dran sind, wie es der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wüst bei „Anne Will“ erklärte, diene wohl eher individuellen Rachegelüsten als dass es eine verfassungsrechtlich tragfähige Begründung wäre (t-online 24.1.2022).Â
Der Ethikrat bzw. eine knappe Mehrheit seiner Mitglieder – nämlich 13 von 24, darunter die Scharfmacher Alena Buyx und Wolfram Henn – sprach sich am 22. Dezember in der Ad-hoc-Empfehlung „Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht“ für eine allgemeine Impflicht aus (Ethikrat 22.12.2021). In seiner Argumentation ging es ihm vor allem um die Erreichung einer bestimmten Impfquote – ein politisches Ziel, das durch die teils hohen COVID-19-Infektionszahlen in Ländern mit höherer Impfquote längst konterkariert ist. Er stellt sich auch nicht der Tatsache, dass schwerwiegende Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen vor allem in den jüngeren Bevölkerungsgruppen in einer Häufigkeit vorkommen, die in keinem Verhältnis zum Risiko der Erkrankung steht. Kein Wort zum Abbau der Intensivbetten, zur Fragwürdigkeit der Impfstudien, zur Unklarheit bezüglich Langzeitfolgen durch toxische Impfstoffbestandteile. Offensichtlich hat der Ethikrat dieselben Berater wie die Kanzler-Ministerkonferenz. Die WELT titelte: „Der Verdacht liegt nahe, dass der Ethikrat sich an der Regierung orientiert.“ (WELT 11.1.2022, Bezahlschranke).
Alena Buyx stellte auch später noch einmal klar, sie befürworte auch bei Impfquoten von über 90 Prozent eine Impfpflicht, weil Omikron „einfach so wahnsinnig ansteckend ist“. Eine Impfpflicht sei sinnvoll, solange die Gefahr bestehe, dass „die Grundrechte von Millionen von Menschen eingeschränkt werden durch die Maßnahmen“ (tagesschau 9.1.2022). Wenn eine solche Argumentation nicht dümmlich-naiv ist, dann kann sie nur noch berechnend sein. Als die Impfpflicht-Debatte den Kurs änderte, änderte auch der Ethikrat seinen Kurs wieder (Härting 13.1.2022).
Agnes Imhoff kritisierte das kollektivistische Menschenbild, das in den Stellungnahmen des Ethikrats zum Ausdruck gebracht wird: „Es ist auffällig, wie stark dabei seitens des Ethikrats mit Begriffen wie „Solidarität“, „Gemeinschaft“ oder „keine Privatsache“ gearbeitet wird. Es gibt wohl kaum etwas Privateres als den eigenen Körper. Wenn die Entscheidung, was in diesen hineinkommt (oder womöglich auch irgendwann, was herausgenommen wird) keine Privatsache ist, liegt ganz offensichtlich ein Menschenbild vor, in dem der Einzelne dem Kollektiv absolut untergeordnet ist. (…) Menschen in Deutschland empfinden den Staat wieder als Bedrohung. Aufgabe des Ethikrats wäre es, die Politik zu kontrollieren, nicht voraufklärerische Legitimationsstrategien für Ausgrenzung zu liefern.“ (Imhof 16.11.2021).
Vier Mitglieder des Ethikrats stimmten der Empfehlung nicht zu: die drei Juristen Steffen Augsberg, Stephan Rixen, Frauke Rostalski und die Theologin Muna Tatari (faz 23.12.2021, Bezahlschranke). Sie halten das Narrativ, nur eine „allgemeine“ Impfpflicht helfe aus aller Not, insbesondere aus den „Dauerschleifen“ weiterer COVID-19-Bekämpfungsmaßnahmen, für falsch und kontraproduktiv. Die „allgemeine Impfpflicht“ sei bloßes Symbol eines politischen Aktionismus und geeignet, das Vertrauen der Menschen in die Maßnahmen der Pandemieregulierung insgesamt zu beschädigen. Dagegen sei es ethisch geboten, die mit einer Impfpflicht verbundenen Unsicherheiten stärker zu betonen und absehbare Schwierigkeiten ernst zu nehmen. So bestünden im Hinblick auf zahlreiche Faktoren, die für eine Impfpflicht relevant sind, nach wie vor massive Kommunikations- und Wissensdefizite. Es erscheine nicht zumutbar, wenn der Staat Menschen bei aktuell zunehmend unklaren Wirkungszusammenhängen zur Einwilligung zwingt. Eine Impfpflicht, die dazu verpflichten würde, wenig wirksame Impfstoffe zu nutzen, wäre eine Pflicht, nach dem letzten Strohhalm zu greifen, von dem nicht klar ist, ob er überhaupt ein Strohhalm ist. Fraglich sei auch die Verhältnismäßigkeit, wenn unklar sei, wie lange die Impfpflicht gelten solle und wie oft geimpft werden müsse. Auch die Auswirkungen einer Impfpflicht auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt seien stärker zu berücksichtigen. Drohende Spaltungen und Radikalisierungen verschwänden nicht, indem man sie einfach abstreitet.
Die vier Abweichler verwiesen noch auf ein tieferliegendes Problem: „Die aktuelle Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats zur Ausweitung der Impfpflicht wirft einmal mehr die Frage nach der Rolle wissenschaftsgeleiteter Politikberatung bei der politischen Entscheidungsfindung auf. Diese Frage betrifft alle wissenschaftlichen Beiräte, Sachverständigenkommissionen und Beratungsgremien, die sich der Politikberatung widmen, aber sie betrifft den Deutschen Ethikrat ganz besonders. Seine Mitglieder werden von Bundesregierung und Bundestag berufen, was eine große Nähe zum Zentrum der grundgesetzlichen Demokratie verdeutlicht. Aber zugleich beziehungsweise genau deshalb muss der Deutsche Ethikrat gegenüber dem politischen Betrieb auf Distanz achten… Gerade in der Krise besteht die Gefahr, dass außer dem Zeitdruck auch der Erwartungsdruck groß ist, politisch gewünschten Entscheidungen nicht im Wege zu stehen. Das gilt erst recht, wenn die Einbeziehung des Deutschen Ethikrats zum informellen, verfassungsrechtlich nicht vorgesehenen Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens mutiert“. Das ist eine knallharte Diagnose, die mit der Illusion aufräumt, der Ethikrat sei unabhängig und habe eine Korrektivfunktion.
Mit den Ex-Bundesverfassungsrichtern Hans-Jürgen Papier und Udo Di Fabio äußerten sich zwei weitere Top-Juristen ablehnend gegenüber der Impfpflicht. Eine tragfähige gesetzliche Regelung würde auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen und den rechtsstaatlichen Anforderungen an einen solchen Eingriff in die Freiheitsrechte nicht gerecht werden (Focus 21.1.2022, WELT 6.3.2022, Bezahlschranke). Der Chefredakteur des Verfassungsblogs lto, Felix Zimmermann meinte, dass selbst die verfassungsrechtlich gebotene Einschränkung einer eventuellen Impfpflicht, etwa auf Menschen ab 50 Jahren, mangels Erforderlichkeit der Maßnahmen nicht notwendig und damit unverhältnismäßig sein könnte (lto 26.1.2022).
Kai Möller von der London School of Economics bezeichnete die Impfpflicht als „Normalisierung eines Alptraumszenarios“: Die Impfpflicht sei darauf ausgerichtet, dem einzelnen gegen seinen Willen eine medizinische Behandlung aufzuzwingen. „Genau das macht sie zu einer Verletzung der Patientenautonomie. Wenn die Logik der Befürworter der Impfpflicht zuträfe, dann dürften wir in Zukunft Menschen mit Bluthochdruck auch unter Androhung von empfindlichen Bußgeldern zur Einnahme ihrer Blutdruckmedikamente zwingen: Ansonsten drohen die Krankenhäuser mit Schlaganfallpatienten vollzulaufen! Menschen mit hohen Cholesterinwerten werden per Gesetz zur Einnahme von Statinen verpflichtet: Herzinfarktgefahr, die Krankenhäuser sind am Limit! Die Brust- und Prostatakrebsvorsorge wird auch gleich noch vom Bundestag erzwungen: die sonst später erkannten und damit komplizierter zu behandelnden Krebserkrankungen würden das Gesundheitssystem be- und vielleicht sogar überlasten! Wenn diese Logik Schule macht, dann würde dies auch einen Anreiz dafür setzen, die Kapazitäten im Gesundheitssystem weiter herunterzufahren, um anschließend mit Hinweis auf die nunmehr nicht mehr ausreichenden Krankenhausbetten weitgehende Pflichten zur straf- oder bußgeldbewehrten medizinischen Behandlung einzuführen. Wir sind dabei, ein Albtraumszenario zu normalisieren. Die absolut geschützte, in der Menschenwürdegarantie verankerte Patientenautonomie wäre unter Dauerfeuer, wenn Engpässe im Gesundheitssystem die Rechtfertigung dafür liefern könnten, Menschen gegen ihren Willen und unter Straf- oder Bußgeldandrohung zu einer medizinischen Behandlung zu verpflichten“ (Möller 14.3.2022, Bezahlschranke).
Medizinisch machte eine allgemein verpflichtende Impfung „nicht wirklich Sinn“ (Gassen 13.1.2022), denn ein großer Teil der Bevölkerung war durch SARS-CoV-2 eben nicht bedroht, sondern erkrankte nur leicht oder war von vorneherein gegen SARS-CoV-2 immun. Zudem verfügen Corona-Genesene über eine stabile Langzeitimmunität (TT 8.12.2020, Perez 8.3.2021, Nordström 31.3.2022). Die Impfung verhindert keine Infektion und keine Ansteckung anderer, und hat eine kurze und unsichere Wirkung, die von Mutation zu Mutation immer mehr nachlässt. Ein Großteil der Bevölkerung verfügt inzwischen über SARS-CoV-2-Antikörper. Im April 2022 gab das RKI an, dass vermutlich nur 1,3% – 5,5% aller Erwachsenen über keinerlei Immunität gegen SARS-CoV-2 verfügen, weder durch Impfung noch Genesung (Maier 19.4.2022). Eine allgemeine Impfpflicht wäre angesichts einer solchen Bevölkerungsimmunität eine dystopische Farce gewesen.
In Großbritannien hatten nach den dortigen systematischen Begleitstudien im März 2022 99 Prozent der Bevölkerung schützende SARS-CoV-2-Antikörper, bei unter 12-Jährigen waren es 81 Prozent (ONS 1.4.2022).
Volker Boehme-Neßler erstellte für den Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ ein Gutachten zur Impfpflicht. Die Quintessenz: Eine allgemeine Impfpflicht verletzt die Menschenwürdegarantie in Art. 1 Abs. 1 GG. sowie weitere Grundrechte und ist daher verfassungswidrig (ÄIE 25.1.2022).Das Gutachten wurde Mitte März 2022 noch einmal aktualisiert (impf-info 13.3.2022).
Am 3. Januar 2022 richteten 544 Ärzte und Zahnärzte einen Offenen Brief an die Bundesregierung, an alle Politiker des Bundes und der Länder, an die Körperschaften der Ärzte und Zahnärzte und die Standesvertretungen mit der Forderung, eine Impfpflicht mit Covid-19 Impfstoffen und Zwangsmaßnahmen mit dem Ziel einer hundertprozentigen Impfquote in Deutschland zu unterbinden und der „menschenverachtenden Diskriminierungswut“ Einhalt zu bieten.
Ebenfalls Anfang Januar 2022 richteten 57 Professoren, Akademiker und Ärzte einen Offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, in dem sie sieben wissenschaftliche Argumente gegen eine Impfpflicht ausführen: 1) Die Pandemie mit SARS-CoV-2 wird durch Impfung nicht beendet, 2) Das Risikopotential der Impfstoffe ist zu hoch, 3) Das Risikopotential einer Mehrfachgabe von SARS-CoV-2-Impfungen ist unzureichend erforscht, 4) Die allgemeine Impfpflicht mit den derzeit bedingt zugelassenen COVID-19-Impfstoffen verstößt gegen das Verfassungsrecht, 5). Die Überlastung der Krankenhäuser durch COVID-19-Erkrankte wird durch die statistischen Daten nicht eindeutig belegt, 6) Andere Maßnahmen als das Impfen sind nicht ausgeschöpft, 7) Die COVID-19-Impfpflicht forciert gesellschaftliche Konflikte.
Ein weiterer Brief von 81 Wissenschaftlern und Ärzten wurde am 8. März 2022 in der Berliner Zeitung veröffentlicht. Die Unterzeichner schrieben: „Die Impfpflicht ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.“ Weiterhin sei die Impfpflicht „nicht angemessen aufgrund eines hohen Risikopotentials“. Die gegenüber anderen Impfungen gemeldeten Nebenwirkungen seien enorm (BZ 8.3.2022).
Britische Ärzte schrieben zusammen mit dem dänische Evidenzmediziner und Internisten Peter C. Gøtzsche Anfang Dezember 2021 eine „Rapid Response“ im British Medical Journal mit dem Titel „Evidence does not justify mandatory vaccines – everyone should have the right to informed choice“ („Die wissenschaftlichen Belege rechtfertigen keine Pflichtimpfungen im Gesundheitsbereich – jeder sollte das Recht auf eine informierte Entscheidung haben“). Darin heißt es: „Menschen zu einer Impfung zu zwingen, sei es durch die Androhung rechtlicher Sanktionen oder, im Falle von Verordnungen für Berufsgruppen, durch den Entzug von Lebensunterhalt und Karriere, ist aufgrund der vorherrschenden Ungewissheit über den Gesamtnutzen der Impfstoffe, des ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses für viele Gruppen und nicht zuletzt aufgrund des Mangels an Daten über langfristige Schäden nicht gerechtfertigt“ (Moncrieff 3.12.2021; Übersetzung ins Deutsche hier).
Der Vorsitzende der STIKO, Thomas Mertens, sprach sich gegen eine allgemeine Impfpflicht aus (DLF 4.12.2021, WELT 13.1.2022), ebenso wie der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Andreas Gassen (pp 13.1.2022) oder STIKO-Mitglied Christian Bogdan, der von einer gesetzlichen Impfpflicht nicht viel hält, da sie einen Rattenschwanz an Administration, Impfbefreiungszeugnissen und Klagen nach sich ziehe und die gesellschaftliche Entzweiung fördere (tagesschau 18.12.2021). Die logistischen Probleme im Falle einer Impfpflicht mit regelmäßigen Boosterungen wären in der Tat erheblich gewesen: Der Transport, die Bereitstellung und die Verabreichung von jährlich Hunderten Millionen Impfdosen, die psychologische Betreuung der vielen Menschen, die eine Spritzenphobie oder Angst vor den Nebenwirkungen haben, die namentliche Identifizierung Ungeimpfter (WELT 16.12.2021). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hielt die zeitnahe Erstellung eines zentralen Registers zur Vorbereitung einer möglichen Corona-Impfpflicht für unrealistisch. Der Aufbau würde Monate, vielleicht auch Jahre dauern. Zudem könne den Menschen nicht ernsthaft eine Impfpflicht auferlegt werden, wenn möglicherweise die Wirkung des Impfstoffes immer nur ein paar Monate hält (BZ 28.12.2021).
Gregor Gysi gab bei Markus Lanz zu bedenken: „Ja, wie viele Ordnungsämter wollen Sie denn beschäftigen? Also sagen wir mal, du führst die Pflicht ein. Dann sagen fünf Millionen: Na schön, dann gehe ich mich jetzt impfen. Und die anderen nicht. Wenn es eine Pflicht ist, brauchst du eine Sanktion. Sonst ist es ja freiwillig. Also musst du Bußgelder machen. Jetzt sagt unser Bundesgesundheitsminister: Ja, er will die Pflicht, er will auch Bußgelder, aber er will kein Gefängnis. Da irrt er sich juristisch. Denn wenn ein Bußgeld nicht eingetrieben, also nicht bezahlt wird, muss es in Ordnungshaft umgewandelt werden. Du bleibst zahlungspflichtig. „Wenn du wieder raus bist aus deiner Beugehaft, musst du zahlen. Wenn du nicht zahlst, kommst du wieder in Beugehaft. Also ich kann nur sagen, das funktioniert nicht. Und wie viele Ordnungsämter brauchen wir denn für fünfzehn Millionen oder so? Etwas, was man nicht leisten kann, soll man auch nicht machen. Außerdem bin ich sowieso dagegen“ (Lanz 7.1.2022)
Die Staatsrechtlerin Frauke Rostalski schrieb: „Saisonale Selbstisolation erscheint dann als deutlich geringerer Eingriff – verglichen mit der Pflicht, sich jedes halbe Jahr einer Impfung und damit einer Verletzung der eigenen Körperintegrität zu unterziehen, wenn der Betroffene diese für sich nicht wünscht. (…) Eingriffe in die Körperintegrität weisen ein besonders hohes Gewicht auf, weil sie den Menschen in seiner intimen Leiblichkeit betreffen, die Grundvoraussetzung – „natürliche Basis“ – für die Ausübung anderer Freiheitsrechte ist. Nach einer im Verfassungsrecht vertretenen Position weist der Eingriff in die Körperintegrität durch eine Impfpflicht zudem eine Würdedimension auf.“ Bei einer gesetzlichen Impfpflicht seien zudem ganz erhebliche Abwehrreaktionen in der Gesellschaft zu erwarten. Die heute bereits zu beobachtende gesellschaftliche Spaltung würde eine neue Qualität annehmen. Das Vertrauen in die politischen Entscheidungsträger, die lange Zeit nahezu ausnahmslos eine allgemeine Impfpflicht ausgeschlossen haben, wäre empfindlich gestört (WELT 2.12.2021, Bezahlschranke).
Eine Impfpflicht wird weder diese Pandemie beenden noch das Virus ausrotten. Eine Impfpflicht wird aber das Vertrauen der Bürger in Politik, Staat und Institutionen bis ins Mark erschüttern (Pürner 26.1.2022).
Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zweifelte an der Rechtmäßigkeit einer Impfpflicht. „Auf der Basis des jetzigen Wissens- und Erkenntnisstands kann man meines Erachtens nicht überzeugend begründen, dass eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechen wird“ (WAZ 17.1.2022).
Kai Möller, Rechtsprofessor an der London School of Economics, schrieb in der WELT eine ausführliche Begründung, warum er eine Impfpflicht ablehnt – leider hinter Bezahlschranke. Er meinte: „Es liegt etwas Dunkles und Hässliches, etwas Totalitäres darin, von einer Person unter Strafandrohung zu verlangen, sich gegen ihren Willen eine Flüssigkeit in den Körper injizieren zu lassen, die dort eine physiologische Reaktion auslöst. (…) Haben Deutschland und Österreich wirklich alles probiert, um die Wahl zwischen Impfpflicht und Lockdown zu vermeiden? Könnte es vielleicht der Fall sein, dass die Impfpflicht nur die einfache und verlockende Antwort ist, die man gewählt hat, um politisches Versagen zu verdecken – und Schuldzuweisungen und Wut von den Politikern auf die Ungeimpften umzulenken? (…) Aber selbst wenn die Impfpflicht in gewissem Sinne ein Erfolg werden sollte und uns dabei helfen sollte, Lockdowns und andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu beenden, und selbst wenn Spaltung, Wut und – wie der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily warnte – Gewaltausbrüche, die ihre Durchsetzung mit sich bringen könnte, vermieden werden können, wäre sie nur zu einem hohen Preis zu haben. Deutschland und Österreich sollten diesen Preis, nämlich den der Verletzung der Grundrechte und der Menschenwürde, nicht zahlen“ (WELT 8.12.2021, Bezahlschranke; mehr Text auf Corodok).
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio sah in einer Impfpflicht einen gravierenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. In die Diskussion über eine Impfpflicht müsse auch einfließen, dass die derzeit verfügbaren Corona-Impfstoffe keinen dauerhaften Schutz gegen die Krankheit böten, dass Infektionen nach Ausbreitung der neuen Virusvariante meist milde verlaufen und dass neue Medikamente eventuell das Risiko schwerer Erkrankung senken. Mit „globalen Freiheitsbetrachtungen“ wie der Einschätzung des Deutschen Ethikrats, dass eine Impfpflicht als „geringeres Übel“ gerechtfertigt sein könne, sei das Bundesverfassungsgericht sehr zurückhaltend (faz 12.1.2022).
Das Netzwerk KRiSta veröffentlichte eine ausführlich Begründung, warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt: „Die COVID-19-Impfstoffe sprengen bei den Nebenwirkungen den Rahmen alles bei Impfstoffen bisher Bekannten… Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer“ (KRiSta 17.12.2021).
KRiSta-Mitglied Pieter Schleiter fügte hinzu: „Nach dem gegenwärtigen Verständnis der Wirksamkeit der vorhandenen Impfungen würde dies darauf hinauslaufen, dass sich jeder Bürger etwa alle sechs Monate unter Androhung eines Bußgeldes und unter Verlust sozialer Teilhabe und auch seines Arbeitsplatzes impfen lassen muss. Dies wäre so lange der Fall, bis aus Sicht der Verantwortlichen die Pandemie zu Ende ist. Denkt man dies weiter, drohen ähnliche Ãœbergriffe des Staates auch bei allen zukünftigen Infektionswellen anderer Herkunft, also ein permanenter staatlicher Zwang“. Nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 dürfe der Staat Menschen nur dann vorsätzlich töten, wenn es sich bei Ihnen um Terroristen oder Angreifer handelt, die ihrerseits einen unmittelbaren Angriff auf menschliches Leben verüben wollen. Im Hinblick auf mögliche tödliche Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe bedürfe es „keiner weiteren Ausführungen, dass dies bei der bundesdeutschen Bevölkerung, die einem Impfzwang unterworfen würde, nicht der Fall ist“ (Nachdenkseiten 18.12.2021).
Stefan Rixen ging in einem ausführlichen Verfassungsblog auf die Problematik einer Impfpflicht ein und bezeichnete sie als nicht rechtmäßig, weil nicht erforderlich: „Kann die Verbreitung des Virus in Restaurants, Kinos oder Sportstadien – um die Beispiele des Chefs des Bundeskanzleramtes aufzugreifen – tatsächlich nur durch die Erfüllung einer („indirekten“) Impfpflicht wirksam verhindert werden? Lässt sich für jede ungeimpfte, aber verlässlich getestete Person, die sich an die inzwischen üblichen Schutzmaßnahmen hält, nachvollziehbar annehmen, sie infiziere andere und verschlimmere so das Infektionsgeschehen? Und kann – das ist letztlich der primäre Regelungszweck – nur durch die in Aussicht gestellte Verweigerung des Zugangs zu Leistungen bzw. Gütern die Zielimpfquote erreicht werden? Gibt es keine gleich wirksamen, aber weniger einschneidenden Instrumente, diese Quote zu erreichen, damit Gesundheitsgefährdungen (auch durch eine Überlastung des Gesundheitssystems) weithin ausgeschlossen werden können? Und was ist eigentlich mit denen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können? Sollen sie wirklich denen gleichstellt werden, die sich impfen lassen könnten, es aber nicht wollen? Welcher sachliche Grund sollte das rechtfertigen?“ (Rixen 28.7.2021).
Hans Kluge, WHO-Beauftragter für Europa, bezeichnete eine Impfpflicht als das allerletzte Mittel. Sie komme nur dann in Frage, wenn alle möglichen Optionen zur Verbesserung der Impfrate ausgeschöpft sind (reuters 7.12.2021). Der Soziologe und Historiker Alexander Zinn nannte in der Berliner Zeitung die allgemeine Impfpflicht nicht nur einen Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, der die „körperliche Unversehrtheit“ garantiert: „Weil die Impfstoffe nicht regulär zugelassen sind, sondern weiterhin experimentellen Charakter haben, handelt es sich auch um eine Missachtung des 1947 als Reaktion auf die NS-Verbrechen verabschiedeten Nürnberger Kodexes. Dieser verbietet medizinische Experimente, denen die Versuchsperson nicht ‚freiwillig‘ zugestimmt hat, das heißt unbeeinflusst von jedweder ‚Form der Überredung oder des Zwanges“‘ (BZ 8.1.2022). Der Staats- und Medizinrechtler Josef Franz Lindner stellte klar: Der Schutz des Einzelnen vor Infektionen reicht nicht aus, um eine Impfpflicht zu rechtfertigen. „Es muss jeder für sich selbst entscheiden, ob und
inwieweit er sich schützen will. Alles andere wäre verfassungswidriger Paternalismus“ (WELT 29.1.2022, Bezahlschranke).
Sogar der SPIEGEL, sonst Panik-affin, äußerte sich in einem Leitartikel skeptisch zur allgemeinen Impfpflicht: „UnÂversehrtheit des Körpers, Meinungsfreiheit, das Toleranzgebot für die Mehrheit im Umgang mit einer MinderÂheit – diese Prinzipien einer freiheitlichen Demokratie sind essenziell. (…) Selbst wenn sich in einem Jahr herausstellen sollte, dass man doch besser die Impfpflicht hätte einführen sollen, lohnt es sich, noch einmal kurz innezuhalten. Keine Demokratie, kein Leben ohne Risiko“ (SPIEGEL 7.1.2022, Bezahlschranke).
Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag, wurde klar, dass die Impfpflicht ab 18 Jahren nicht mehrheitsfähig ist. Die Impfpflichtbefürworter bemühten sich nun, eine Mehrheit für die Impfpflicht ab 50 Jahren zusammenzutreiben (faz 31.3.2020). Der Altersmediziner Johannes Pantel nennt dieses Vorhaben Altersdiskriminierung. Er hält es für abwegig und sogar für destruktiv, den Umgang mit Corona generell zu einer Generationen-Frage zu machen und diesbezüglich Jung und Alt gegeneinander auszuspielen. Das Robert-Koch-Institut räume ein, dass das Risiko eines schweren Verlaufs von vielen Risikofaktoren abhängig ist – nicht nur von solchen, die im Alter häufiger sind (Nordkurier 2.4.2022).
Der Europarat hatte schon am 27. Januar 2021 die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Bürger informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht möchte. Sie sollten auch sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, etwa aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte (PACE 27.1.2021). Die Beschlüsse des Europarats sind allerdings für niemanden rechtlich verbindlich. Der EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen war dieser Text wohl unbekannt, als sie Anfang Dezember 2021 eine Impfpflicht in ganz Europa forderte (tagesschau 1.12.2021).
Brendan O’Neill, Chefredakteur des linken britischen Online-Magazins Spiked, betrachtete die Impfpflicht als eine große Gefahr für die Zukunft Europas: „Was sich derzeit in Europa abspielt, ist geradezu erschreckend. Wir sind nicht nur Zeugen einer weiteren Runde von Covid-Einschränkungen. Es handelt sich nicht nur um die Einführung einer weiteren Reihe von Notfallmaßnahmen, die manche für notwendig halten, um die jüngste Covid-Welle und die am Horizont lauernde Omikron-Bedrohung abzuwehren. Nein, wir erleben die beängstigende Umgestaltung des gesamten Verhältnisses zwischen Staat und Individuum, mit einer so außergewöhnlichen Ermächtigung des Staates, dass er seinen Bürgern vorschreiben darf, was sie sich in ihren Körper injizieren, und das Individuum politisch so entmachtet und seiner Rechte beraubt, dass es nicht einmal mehr die Souveränität über sich selbst genießt, über seinen eigenen Körper und Geist, diesen winzigen Teil der Welt. Wir sind Zeugen des gewaltsamen Todes des europÃ