Masernimpfpflicht

Am 14.11.2019 beschloss der deutsche Bundestag die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern vor Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung – und ganz nebenbei auch eine Impfpflicht gegen Röteln und Mumps, denn es gibt in Deutschland keinen zugelassenen Maserneinzelimpfstoff mehr.

Dieses Gesetz ist weder geeignet noch erforderlich, die Masernerkrankung unter Kontrolle zu bringen. Es gibt keine Impfmüdigkeit und keine Zunahme der Masern, wie uns das die fake news aus dem Bundesgesundheitsministerium glauben machen wollen. Über 97 Prozent der Vorschulkinder sind zumindest einmal gegen Masern geimpft. Die Masern sind sehr selten geworden und inzwischen eher eine Erkrankung von Jugendlichen und Erwachsenen, vor allem aber Mitbringsel von ungeimpften Touristen und europäischen Einwanderern.

An diesen Gruppen geht die Impfpflicht weitgehend vorbei. Da müsste man andere Maßnahmen ergreifen, die bei weitem nicht ausgeschöpft sind – vor allem mehr Aufklärung durch die Gesundheitsbehörden und mehr Erinnerung durch Erwachsenenärzte oder Betriebsärzte.

Die meisten Experten, vom RKI über die STIKO und die Ethikkommission bis hin zu prominenten Virologen und Juristen, raten von der Einführung einer Masernimpfpflicht ab.

Nachteile der frühen MMR-Impfung

Für Kinder, die im Alter von 12 Monaten in eine Kinderkrippe kommen sollen, hat die erzwungene Masernimpfung vor dem ersten Geburtstag eindeutige Nachteile. Sie führt zu einem schlechteren Langzeitschutz als die Impfung ab dem Alter von 15 bis 18 Monaten, und sie gefährdet Kinder mit schweren angeborener Immundefekten (T-Zell-Defekt, Häufigkeit 1: 100’000), die in manchen Fällen erst im zweiten Lebensjahr entdeckt werden.

Die frühe Impfung gegen Mumps, die jetzt auch verpflichtend geworden ist, verliert bei etwa 30 Prozent mit der Zeit ihre Wirkung. Mumps wird dadurch ins Erwachsenenalter verschoben, wo bei jedem dritten betroffenen Mann eine Hodenentzündung mit möglicher Einschränkung der Fruchtbarkeit auftritt. Den Mädchen, die schon als Kleinkind gegen Mumps geimpft werden, nimmt man die – wenn auch geringe – Chance, Mumps in der Kindheit durchzumachen und dadurch einen gewissen Schutz vor Eierstockkrebs zu erwerben. Die Mumpsimpfung ist eindeutig besser im Schulalter (etwa vor Eintritt der Pubertät) aufgehoben.

Hintergründe des Impfpflicht-Gesetzes

Bei dem neuen Gesetz geht es ganz offensichtlich darum, Eltern, die ihr Kind individuell impfen lassen wollen, einzuschüchtern. Und es geht um politische Ambitionen: Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – übrigens ein ehemaliger Pharma-Lobbyist – ist der Prototyp eines Politikers, der ein Gesetz nach dem anderen „heraushaut“, um zu zeigen was er kann. Anscheinend gelingt es ihm, die Menschen damit zu beeindrucken: Er gehört inzwischen zu den zehn beliebtesten Politikern. Ein autoritär angehauchter populistischer Politiker, vor dem man sich auch ein bisschen fürchten muss.

Dass mich keiner falsch versteht: Ich bin ein Befürworter der Masernimpfung (allerdings wegen dem dann besseren Langzeitschutz erst im Alter von 15 bis 18 Monaten). Aber eine Impfpflicht lehne ich vehement ab. Für die Karriere eines Ministers das Grundgesetz auszuhebeln – die Unverletzlichkeit der Person, das Elternrecht auf Pflege und Erziehung – , halte ich für einen Offenbarungseid des Gesetzgebers. Das Impfpflichtgesetz ist völlig unverhältnismäßig.

Wie geht es weiter?

Ich setze große Hoffnung darauf, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz wieder kassiert. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass in absehbarer Zeit weitere Impfpflichten auf uns zukommen. Die Begehrlichkeiten sind da.

Es wird in den nächsten Wochen eine Flut von Verfassungsklagen geben, und der Verein Ärzte für Individuelle Impfentscheidung stellt hierfür das Gutachten des prominenten Juristen Prof. Rixen zur Verfügung. Auf der Website des Vereins können Sie sich hierüber und über die jeweils aktuelle Entwicklung informieren: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/

Was können Sie einstweilen tun?

– Versuchen Sie, wenn irgendwie möglich, sich der von der Wirtschaft gewünschten Krippenbetreuung von Einjährigen zu verweigern. Ersparen Sie Ihrem Kind damit auch den Stress und die Risiken für die Bindungsfähigkeit, die die frühkindliche Gruppenbetreuung mit sich bringt.

– Holen Sie sich Ihr Selbstbestimmungsrecht wenigstens teilweise zurück: Versuchen Sie einen Arzt zu finden, der bereit ist, Ihr Kind mit dem Maserneinzelimpfstoff aus der Schweiz, Measles Vaccine Live (PaxVax Berna), zu impfen. Es muss kein Kinderarzt sein (bitte rufen Sie nicht in meiner Praxis an – aus Kapazitätsgründen können wir nur die Kinder impfen, die bei uns schon in Betreuung sind). Jede Apotheke kann den Impfstoff auf Privatrezept importieren. Measles Vaccine Live ist zwar in Deutschland nicht offiziell zugelassen, und es fehlen europäische Wirksamkeitsstudien – aber Sie können den Arzt durch ihre Unterschrift von der Haftung entbinden. Für einen optimalen Langzeitschutz sollten Sie nicht vor dem Alter von 15 Monaten gegen Masern impfen lassen.

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