Die Behörden spielen verrückt, was die Quarantänebestimmungen bezüglich Kinderkrankheiten angeht. Ist ein Kind an Windpocken oder Mumps erkrankt, dürfen ungeimpfte Geschwisterkinder bei Windpocken 16 Tage, bei Mumps 18 Tage (= mittlere Inkubationszeit) den Kindergarten oder die Schule nicht besuchen. Dieselbe Bestimmung gilt bei einem Mumpsausbruch in einer Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule) für alle Kinder, die nicht gegen Mumps geimpft sind. Die Maßnahmen beruhen auf Empfehlungen der obersten Infektionsschutzbehörde, des Robert-Koch-Instituts.
Ärzte sind zur Meldung ans Gesundheitsamt verpflichtet, Eltern nicht. Gemeinschaftseinrichtungen müssen ihnen bekannte Krankheitsfälle ans Gesundheitsamt melden.
Fakt bleibt bei allem Druck: Den besten Schutz vor Windpocken oder Mumps im Erwachsenenalter bietet (1) die Erkrankung in der Kindheit oder (2) die Impfung vor der Pubertät.