Kinderimpfaktion und Allgemeinverfügung gegen „Coronaspaziergänge“ im LK Starnberg

Die Ständige Impfkomission (STIKO) empfahl am 9. Dezember 2021 die Impfung von Kindern mit bestimmten Vorerkrankungen oder mit Risikopersonen im Haushalt. Sie schrieb ergänzend: „Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden“. Um auch die Eltern nicht vorerkrankter Kinder zur Impfung zu motivieren, haben viele Bundesländer wie etwa Bayern die Test- und Quarantänepflicht für geimpfte Kinder abgeschafft.

Im Landkreis Starnberg, in dem ich wohne, wurde bereits eine Woche nach Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung eine Impfaktion für Fünf- bis Elf-Jährige gestartet. „Nun können sich auch Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren impfen lassen. Deshalb bitte ich alle Eltern, auch das Angebot für Ihre Kinder anzunehmen“, erklärte Landrat Stefan Frey (BRK KV). Die Süddeutsche Zeitung titelte: „Piks mit Kinderpunsch und Mandarinen„.

Am 14. Januar erließ Landrat Stefan Frey eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Corona-Spaziergängen und auch allen anderen „stationären oder sich fortbewegenden Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Coronamaßnahmen“. im Landkreis Starnberg. Wer trotzdem teilnimmt, kann mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro bestraft werden.

Im Nachbarlandkreis Weilheim/Schongau hielt man Verbote nicht für notwendig (SZ 16.1.2022).

Kinderimpfaktion und Allgemeinverfügung im LK Starnberg haben mich veranlasst, ein Offenes Schreiben an Landrat Frey zu richten.

 

 

 

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