Masernimpfpflicht ab Januar 2022 – oder erst 2023?

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, eine Änderung das Gesetzes „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen (dip21 Seite 62).  Die Frist, den Nachweis über eine erfolgte Masernimpfung zu erbringen müssen, wird demnach bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Kinder, die neu in eine Einrichtung kommen, gilt allerdings weiter der erste Tag in der neuen Einrichtung als Beginn der Impfpflicht.

Das Land Niedersachsen hat im Bundestag den Antrag gestellt, dass zur Entlastung der Gesundheitsämter und Gemeinschaftseinrichtungen die Masernimpfpflicht erst ab 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Am 12. Februar wurde dieser Antrag den zuständigen Ausschüssen zugewiesen (https://www.bundesrat.de/drs.html?id=92-21)

 

Share This Story, Choose Your Platform!

Menü